Entwässerungsleitungen sind abhängig vom Leitungsmaterial auf eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgelegt. Besonders in der 2. Hälfte dieses Zeitraumes entstehen häufig Schäden. Eine Untersuchung ergab, dass bei Mehrfamilienhäusern die Hälfte aller Anlagen, die nach 1960 installierten Leitungen defekt, bei Einfamilienhäusern 80 Prozent sanierungsbedürftig sind. Ablagerungen, Risse oder Wurzeleinwüchse sind die Hauptursachen der Mängel. |
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Mit zunehmendem
Alter der Abwasserleitungen steigt die Gefahr einer Leckage kontinuierlich
an. Diese Abwasserleitung sind ein Risikofaktor besonders für die
Umwelt. Im Schadensfall können erhebliche Kosten entstehen, die
nicht nur den Reparaturaufwand beinhalten, sondern auch hohe Schadenersatzforderungen
nach sich ziehen können. |
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Wenn
der Eigentümer bestehende Prüfpflichten oder -fristen
verletzt hat, dann wird eine Versicherung nicht für die Sanierungskosten
aufkommen. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben Dichtheitsprüfungen
vor. Z. B. Nordrhein-Westfalen verlangt nach Errichtung der Entwässerungsleitungen
eine Dichtheitsprüfung sowie deren Wiederholung spätestens
alle 20 Jahre. |
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Die Landesbauordnungen
geben die Auflagen vor: "Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können." |
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Eine mangelhafte Entwässerung hat aber auch Auswirkungen im ganz normale Nutzung, z.B. | |
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Eine Geruchsbelästigung ist zu vermeiden und der Boden- und Gewässerschutz ist sicherzustellen. | |
Bei dem Entwässerungscheck
werden folgende Dinge einer Inspektion unterzogen: |
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Bei bestandenem
Entwässerungscheck erhält der Betreiber das Prüfsiegel
„Sichere Entwässerungsanlage“. In
jedem Fall dokumentiert eine ausführliche Checkliste detailliert
alle durchgeführten Untersuchungen. Mit dem Siegel der Sicherheitsprüfung
des SHK-Handwerks sichert sich der Betreiber gleichzeitig gegen Rechtsansprüche
ab. Denn jeder Hauseigentümer ist für die Entwässerungsanlage
auf seinem Grundstück und in dem Gebäude verantwortlich. |
Haus-
und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks |
Entwässerungs-Check |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |