Erste Inbetriebnahme einer PumpenWarmWasserHeizung

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

(Unterrichtsunterlage aus den 90ern des letzten Jahrhunderts)

Da sich im Laufe der Jahre einige DIN-Normen verändert haben, sind auch die Inhalte dieser Seite nicht mehr aktuell.> Hier wurde die Seite neu bearbeitet

Die Inbetriebnahme einer PWWH besteht aus verschiedenen Arbeiten, das richtige Verknüpfen dieser Arbeitsabläufe lässt den Fachmann erkennen. Nur wenn alle notwendigen Arbeiten in einem Block erledigt werden, spart man sich unnötige Nacharbeiten und somit Kosten.

Eine Dichtheitsprüfung und das "Probeheizen" wird bei kleineren Anlagen sinnvollerweise im Rahmen der Inbetriebnahme durchgeführt. Nur in großen Anlagen kann die Dichtheitsprüfungund das Probeheizen abschnittsweise beauftragt werden. Wenn die Dichtheitsprüfung und das Probeheizen in einer Frostperiode durchgeführt werden, dann muss auf jedem Fall ein sog. "Frostbrief" - (Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen) erstellt werden, damit die Verantwortung auf den Auftrager über geht.

  •  durch das Anklicken der unterstrichenen Begriffe werden Abbildungen sichtbar
  • Gegebenheiten:

    Die Anlage (Einfamilienhaus – Kessel im Keller, Anlagenhöhe – EG und OG) ist fertig montiert, die Verbindungsstellen sind auf Fertigstellung kontrolliert. Der Brenner ist montiert und nach den Installations-unterlagen eingestellt. Alle elektrischen Verdrahtungen sind erfolgt und durchgemessen. Die Verbindungsstellen und Bauteile sind noch nicht gedämmt.

    Der Kunde ist zur Abnahme der Anlage eingeladen.

    Folgende Arbeiten sind schon erledigt und müssen bei der Inbetriebnahme nicht mehr berück-sichtigt werden:

    • Der Vordruck im Membrandruckausdehnungsgefäß (MAG) ist eingestellt (Vordruck = hydrostatischer Druck [+ 0,3 bar])
    • Das Kappenventil bzw. die Schnellkupplung ist abgesperrt (Schutz der Membrane des MAG´s vor der Kaltwasserdruckprüfung)
    • Die Entwässerung öffnen bzw. bei einer Schnellkupplung das MAG lösen
    • Der Mindestdruck der Anlage (roter Zeiger) ist am Manometer eingestellt (Mindestdruck [im kalten Zustand] = hydrostatischer Druck bzw. Vordruck plus 0,2 bis 0,5 bar)
    • Die Ausblasleitung am SV ist wieder abmontiert und das SV ist lose abgestopft (bei Prüfdrücken über dem Ansprechdruck das SV demontieren und auf das Gewinde eine Kappe schrauben) (Vorbereitung zur Dichtheitsprüfung)
    • Alle Absperreinrichtungen und der Mischer sind geöffnet
    • Der FE-Hahn am Kessel ist geschlossen
    • Der FE-Hahn an der Fülleinrichtung ist geöffnet
    • Die Voreinstellungen der HK-Ventile sind voll aufgedreht
    • Die HK-Ventile (die Thermostatköpfe sind noch nicht montiert und die Baukappen sind voll geöffnet) und die absperrbaren Verschraubungen sind geöffnet
    • Alle automatischen Entlüftungseinrichtungen und die Entlüftungsventile an den Heizkörpern sind aufgedreht (an den Heizkörpern nur im Neubau möglich)

    Arbeitsschritte:

    1. Füllschlauch (in richtiger Länge) zwischen dem FE-Hahn an der Fülleinrichtung und der Zapfstelle mit Belüfter (Einzelsicherung) montieren (zur langsamen Befüllung eine Füllarmatur/Füllhelfer* verwenden und den hydrostatischen Druck einstellen – *sie besteht aus einem Druckminderventil mit Manometer und einem Rückflussverhinderer, [heutezutage ist eine automatische Füllarmatur nach DIN EN 1717 vorgeschrieben: – bei fester Montage mit Wasserzähler]) Durch den Einsatz einer Füllarmatur ist zum Befüllen der Anlage nur eine Person notwendig bzw. die zweite Person kann zur gleichen Zeit die Anlage von unten nach oben entlüften.
    2. Zapfstelle aufdrehen und die Anlage langsam füllen (das eine Anlage langsam gefüllt wird, erkennt man daran, dass die Luft aus den Entlüftungsventilen ["Luftschrauben"] kaum hörbar austritt. Nur so ist ein gleichmäßiges Füllen aller Heizkörper möglich. Das Wasser darf in den Strängen nicht höher steigen, damit die HK nicht über den Vorlauf gefüllt werden)
    3. Heizkörper etagenweise entlüften (von unten nach oben)
    4. An der Füllarmatur den Prüfdruck einstellen und die Anlage abdrücken (nach der VOB – DIN 18380 muss eine Wasserheizung mit dem 1,3fachen Maximaldruck [SV], mindestens aber mit 1 bar Überdruck* geprüft werden; also 3 bar plus 1bar = 4 bar) * nach VOB 2002 nur noch Ansprechdruck des SV's
    5. Bei ca. 3 bar muss Wasser aus dem SV austreten – Stopfen fest aufdichten
    6. Umwälzpumpe anschalten und auf höchster Stufe laufen lassen (jetzt werden die Luftbläschen, die an den Rohrwandungen anhaften, gelöst und zu den Entlüftungsstellen geschwemmt. Evtl. noch einmal entlüften – durch die Füllarmatur wird der Prüfdruck konstant gehalten). Fußboden- und Wandflächenheizungen durch intensives Spülen entlüftet.
    7. Alle Verbindungsstellen und Anlagenteile auf Dichtheit prüfen (Undichtigkeiten beseitigen und in der Bauzeichnung festhalten)
    8. Umwälzpumpe wieder abschalten
       
      An dieser Stelle kommen die Arbeitsschritte, die zur Aufbereitung der Anlage bzw. Behandlung des Heizungswassers notwendig sind.
       
      Wenn keine Wasserbehandlung vereinbahrt wurde, dann geht es folgendermaßen weiter:
      Jedes Wassersystem (Heizungs- und Solaranlage oder Kühlsystem) muss vor der endgültigen Füllung mit behandeltem Wasser gereinigt werden. Hierbei werden Fremdstoffe (z. B. Ziehfette, Korrosionsrückstände), Löt-, Fluss- und Schweißmittel aus dem System entfernt. Diese lassen sich aber durch eine physikalische Spülung nach DIN 1988 (Spülen mit Geschwindigkeit, Stoßspülung, Umkehrspülung, Spülen mit festen Körpern) nicht entfernen. Nur der Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln (z. B. Fruchtsäure) erreicht eine vollständige Entfernung dieser Stoffe.
      Die DIN EN 14336 (immer noch vielen Fachleuten unbekannt) gibt dem SHK-Betrieb vor, dass Wassersysteme gespült werden müssen. Leider beschreibt die Norm nicht, wie das gemacht werden soll. Die meisten Spülungen sind sinnlos, verschwendete Zeit und sogar kontraproduktiv, weil die richtige Nennweiten und Anordnungen der Spülstutzen eine fachgerechte Spülung nicht zulassen.

      Außerdem muss das Reinigungsmittel wieder vollständig entfernt werden, weil es sonst verheerende Wirkungen mit dem behandeltem Füllwasser hervorrufen kann.
      Grundsätzlich muss über diese Arbeiten ein Spül-Bericht erstellt und übergeben werden.

    9. Zweiten Wasserschlauch an den FE-Hahn am Kessel anschließen und in einen Abfluss stecken
    10. FE-Hahn möglichst weit öffnen und Wasser laufen lassen (jetzt werden Schmutzteilchen herausgespült. Durch die automatische Füllarmatur wird der Druck aufrecht erhalten.)
    11. Den Druck an der Füllarmatur auf den Mindestanlagendruck absenken (hydrostatischer Druck bzw. Vordruck + 0,3 bar im kalten Zustand)
    12. Wenn der Mindestdruck erreicht ist, den FE-Hahn am Kessel schließen und den Stopfen am SV herausdrehen (nun muss das SV geschlossen sein)
    13. Die Ausblasleitung wieder montieren
    14. Kappenventil öffnen (Entwässerung vorher schließen bzw. das MAG wieder festschrauben)
    15. Voreinstellung der HK-Ventile nach Vorgabe vornehmen (hydraulischer Abgleich)
    16. Umwälzpumpe einschalten (bei Stufenschaltung - die berechnete Stufe einstellen)
    17. Brenner einschalten und Anlage auf die maximale Anlagentemperatur aufheizen (dabei müssen die automatischen Entlüftungsventile geöffnet sein. Beim Aufheizen wird die im Wasser gelöste Luft frei und muss aus der Anlage entfernt werden. Der Einbau eines Zentrifugalluftabscheiders oder eines anderen Luftabscheiders im Kesselvorlauf wäre ideal, weil hier die ausgelöste Luft sofort ausgeschieden wird und luftfreies Wasser in die Anlage gefördert wird.)
    18. Abgasmessungen durchführen (der Brenner muss jetzt wenigstens rußfrei arbeiten)
    19. Beim Aufheizen den Temperaturregler (TR) stufenweise auf Funktion prüfen (danach auf die Stellung "Automatik" oder "max" einstellen)
    20. Gleichmäßige Erwärmung aller Heizkörper überprüfen
    21. Anlage im erwärmten Zustand auf Dichtheit prüfen (durch die Ausdehnung können Undichtigkeiten auftreten)
    22. Anlagendruck feststellen (der Druck darf bei vollständiger Erwärmung nicht über 0,5 bar angestiegen sein [Funktionsprüfung des MAG´s].)
    23. Mischer oder Vorlauf zudrehen
    24. FE-Hahn an der Fülleinrichtung und Zapfstelle schließen (die Füllarmatur ausbauen – besser, dem Kunden empfehlen, damit er beim evtl. Nachfüllen keine Fehler macht. Die automatische Füllarmatur nach DIN EN 1717 muss in der Anlage bleiben)
    25. TÜV-Taste oder Schornsteinfegertaste einschalten (Überbrücken des TR´s)
    26. Kessel aufheizen (der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) muss bei 95° C – bei älteren Ausführungen bei 108° C – abschalten und verriegeln)
    27. Kessel abkühlen lassen (bei Temperaturen über 100° C darf der Mischer oder die Vorlaufabsperrung nicht geöffnet werden. Es könnte in der Anlage zu Dampfschlägen kommen [kurzfrister Druckanstieg auf 70 bis 90 bar])
    28. Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung ausfüllen
    29. STB entriegeln
    30. Den Kunden in seine Anlage einweisen und die für den Endverbraucher bestimmten Unterlagen übergeben
    31. Kunden über Wartungsverträge informieren. Damit die Garantie auf bestimmte Produkte nicht verfällt.
    32. Abnahmeprotokoll ausfüllen und unterschreiben - dem Kunden übergeben und unterschreiben lassen (in dem Protokoll werden alle Arbeiten eingetragen, die noch ausgeführt werden müssen – bei dieser Anlage: Nachdämmen der Verbindungsstellen und Bauteile, Einstellen der Regelung bei niedrigerer Außentemperatur, Anbringen einer Bedienungsanweisung, Hinweis auf Nachjustierung der Regelung nach ca. 1 bis 2 Jahrenwenn die Baufeuchte fausgelüftet bzw. rausgeheizt wurde). B. Bosy

    Auch dieser Arbeitsablauf lässt sich noch verbessern.

    Verbesserungsvorschläge und Fragen sind erwünscht
    Aufbereitung einer Heizungsanlage
    Versuche (Stresstest) mit VE-Wasser ohne und mit VS (Vollschutz)
    Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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