Frostbrief Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
Für Trinkwasseranlagen gibt es eigentlich heutzutage keine Probleme inpunkto Frostgefahr, weil diese Anlagen mit einer Luftdruckprobe auf Dichtheit geprüft werden und auch aus hygienischen Gründen erst unmittelbar vor der Endmontage mit Wasser gefüllt und gespült werden, damit in den Leitungen kein Stagnationswasser entsteht. |
Bei Heizungsanlagen werden keine Luftdruckproben durchgeführt. Deshalb muss der Auftraggeber über die mögliche Frostgefahr informiert werden, die Anlage auf Dichtichtheit geprüft werden soll, dann muss der Bau beheizt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Teilentleerung oder das Ausblasen mit Luft nicht alle Anlagenteile wasserfrei bekommt. So können geringe Restmengen an Füllwasser Bauteile, Rohrleitungen und Rohrverbindungen beschädigen und es kann zu Korrosionsablagerungen kommen. |
Auch wenn ein Teilbereich
oder die vollständige Heizungsanlage während der Bauphase
im Winter inbetriebgenommen werden soll, muss die Strom- und Brennstoffversorgung
sichergestellt werden. |
Bei Ferienwohnungen
bzw. Ferienhäusern besteht auch diese Hinweispflicht, wenn nicht
besondere Frostschutzmaßnahmen beauftragt wurden. |
Damit die eigenen
Rechtsposition abgesichert wird, sollte bei Heizungsanlagen,
die in Neubauten bereits fertig gestellt sind und vor der werkvertraglichen
Abnahme in Betrieb genommen werden sollen und auf Grund Witterungseinflüsse
während der Frostperiode einfrieren können, der sog. Frostbrief
(Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen)
dem Auftraggeber schriftlich übergeben werden. Bei
der persönlichen Übergabe sollte der Empfang des Schreibens
durch eine Unterschrift bestätigt oder eine Postzustellung muss immer
per Einschreiben mit Rückschein zugestelt werden. |
Der Frostbrief sollte folgende Punkte enthalten: |
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Außerdem muss
der Auftrggeber darauf hingewiesen werden, dass mit der Inbetriebnahme
der Heizungsanlage Schäden durch unsachgemäße Bedienung,
Witterungseinflüsse und weitere Einrichtungsarbeiten eintreten können,
für die der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen
kann. |
Der AN muss dem AG
eine Telefonnummer angeben, unter der der Kundendienst
bei Funktionsstörungen ständig zu erreichen ist. |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines
unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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