Inbetriebnahme
einer Warmwasserheizung
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC |
Die Inbetriebnahme
einer Warmwasserheizung besteht aus verschiedenen Arbeiten.
Wer diese Arbeitsabläufe richtig verknüpfen kann, darf
sich Fachmann nennen. Nur wenn alle notwendigen Arbeiten in einem Block
erledigt werden, spart man unnötige Nacharbeiten und somit Kosten. |
Nur eine Anlage, die richtig
inbetriebgenommen wurde, arbeitet von Anfang an einwandfrei |
Gegebenheiten:
Die Anlage (Einfamilienhaus – Kessel im Keller,
Anlagenhöhe – EG und OG [je nach Raumhöhen und Heizflächen ca.
6 m]) ist fertig montiert, die Verbindungsstellen sind auf Fertigstellung
kontrolliert. Der Brenner ist montiert und nach den Installationsunterlagen
eingestellt. Die Anlage wird gespült, gereinigt und mit dem richtigen
Heizungswasser nach VDI 2035
befüllt. Alle elektrischen Verdrahtungen sind erfolgt und durchgemessen.
Die Wand- und Deckendurchbrüche sind noch nicht geschlossen und die
Verbindungsstellen und Bauteile sind noch nicht gedämmt.
durch das Anklicken
der unterstrichenen Begriffe werden Abbildungen
sichtbar
Der Kunde ist
zur Abnahme
der Anlage eingeladen. |
Folgende Arbeiten sind schon erledigt
und müssen bei der Inbetriebnahme nicht mehr berücksichtigt werden: |
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Arbeitsschritte:
- Füllschlauch (in richtiger Länge)
zwischen dem FE-Hahn an der Fülleinrichtung
und der Zapfstelle mit
Belüfter (Einzelsicherung) montieren (zur langsamen
Befüllung eine Füllarmatur/Füllhelfer*
verwenden und den hydrostatischen Druck einstellen – *sie besteht
aus einem Druckminderventil mit Manometer und einem Rückflussverhinderer,
[heutezutage ist eine
automatische Füllarmatur nach DIN EN 1717 vorgeschrieben:
– bei fester Montage mit Wasserzähler]) Durch den Einsatz einer
Füllarmatur ist zum Befüllen der Anlage nur eine Person
notwendig bzw. die zweite Person kann zur gleichen Zeit die Anlage
von unten nach oben entlüften.
- Zapfstelle aufdrehen und die Anlage langsam
füllen (das eine Anlage langsam gefüllt wird, erkennt man daran,
dass die Luft aus den Entlüftungsventilen ["Luftschrauben"] kaum
hörbar austritt. Nur so ist ein gleichmäßiges Füllen aller Heizkörper
möglich. Das Wasser darf in den Strängen nicht höher steigen, damit
die HK nicht über den Vorlauf gefüllt werden)
- Heizkörper etagenweise entlüften (von
unten nach oben)
- An der Füllarmatur den Prüfdruck einstellen
und die Anlage abdrücken (nach der VOB – DIN 18380 muss eine Wasserheizung
mit dem 1,3fachen Maximaldruck [SV], mindestens aber mit 1 bar Überdruck*
geprüft werden; also 3 bar plus 1bar = 4 bar) * nach VOB
2002 nur noch Ansprechdruck des SV's
- Bei ca. 3 bar muss Wasser aus dem SV austreten
– Stopfen fest aufdichten
- Umwälzpumpe
anschalten und auf höchster Stufe laufen lassen (jetzt werden die
Luftbläschen, die an den Rohrwandungen anhaften, gelöst und zu den
Entlüftungsstellen geschwemmt. Evtl. noch einmal entlüften – durch
die Füllarmatur wird der Prüfdruck konstant gehalten). Fußboden-
und Wandflächenheizungen durch intensives
Spülen entlüftet.
- Alle Verbindungsstellen und Anlagenteile
auf Dichtheit
prüfen (Undichtigkeiten beseitigen und in der Bauzeichnung festhalten)
- Umwälzpumpe wieder abschalten
An dieser Stelle
kommen die Arbeitsschritte, die zur Aufbereitung
der Anlage bzw. Behandlung des Heizungswassers
notwendig sind.
Wenn keine Wasserbehandlung
vereinbahrt wurde, dann geht es folgendermaßen weiter:
Jedes Wassersystem (Heizungs-
und Solaranlage oder Kühlsystem) muss vor der endgültigen
Füllung mit behandeltem Wasser gereinigt werden. Hierbei
werden Fremdstoffe (z. B. Ziehfette, Korrosionsrückstände),
Löt-, Fluss- und Schweißmittel aus dem System
entfernt. Diese lassen sich aber durch eine physikalische
Spülung nach DIN 1988 (Spülen mit Geschwindigkeit,
Stoßspülung, Umkehrspülung, Spülen
mit festen Körpern) nicht entfernen. Nur der Einsatz
von geeigneten Reinigungsmitteln (z. B. Fruchtsäure)
erreicht eine vollständige Entfernung dieser Stoffe.
Die DIN
EN 14336 (immer noch vielen Fachleuten
unbekannt) gibt dem SHK-Betrieb vor, dass Wassersysteme
gespült werden müssen. Leider beschreibt die Norm
nicht, wie das gemacht werden soll. Die meisten Spülungen
sind sinnlos, verschwendete Zeit und sogar kontraproduktiv,
weil die richtige Nennweiten und Anordnungen der Spülstutzen
eine fachgerechte Spülung nicht zulassen.
Außerdem muss das Reinigungsmittel
wieder vollständig entfernt werden, weil es sonst verheerende
Wirkungen mit dem behandeltem Füllwasser hervorrufen
kann.
Grundsätzlich muss über diese Arbeiten ein Spül-Bericht
erstellt und übergeben werden. |
- Zweiten Wasserschlauch an den FE-Hahn
am Kessel anschließen und in einen Abfluss stecken
- FE-Hahn
möglichst weit öffnen und Wasser laufen lassen (jetzt werden Schmutzteilchen
herausgespült. Durch die automatische Füllarmatur wird der Druck aufrecht
erhalten.)
- Den Druck an der Füllarmatur
auf den Mindestanlagendruck absenken (hydrostatischer
Druck bzw. Vordruck + 0,3 bar im kalten Zustand)
- Wenn der Mindestdruck erreicht ist, den
FE-Hahn am Kessel schließen und den Stopfen am SV herausdrehen (nun
muss das SV geschlossen sein)
- Die Ausblasleitung
wieder montieren
- Kappenventil
öffnen (Entwässerung vorher schließen bzw. das MAG wieder
festschrauben)
- Voreinstellung der HK-Ventile nach Vorgabe
vornehmen (hydraulischer
Abgleich)
- Umwälzpumpe
einschalten (bei Stufenschaltung - die berechnete Stufe einstellen)
- Brenner einschalten und Anlage auf die
maximale Anlagentemperatur aufheizen (dabei müssen die
automatischen Entlüftungsventile geöffnet sein. Beim Aufheizen
wird die im Wasser gelöste Luft frei und muss aus der Anlage entfernt
werden. Der Einbau eines Zentrifugalluftabscheiders
oder eines anderen Luftabscheiders
im Kesselvorlauf wäre ideal, weil hier die ausgelöste Luft sofort
ausgeschieden wird und luftfreies Wasser in die Anlage gefördert wird.)
- Abgasmessungen
durchführen (der Brenner muss jetzt wenigstens rußfrei arbeiten)
- Beim Aufheizen den Temperaturregler
(TR) stufenweise auf Funktion prüfen (danach auf die Stellung "Automatik"
oder "max" einstellen)
- Gleichmäßige Erwärmung aller Heizkörper
überprüfen
- Anlage im erwärmten Zustand auf Dichtheit
prüfen (durch die Ausdehnung können Undichtigkeiten auftreten)
- Anlagendruck feststellen (der Druck
darf bei vollständiger Erwärmung nicht über 0,5 bar
angestiegen sein [Funktionsprüfung des MAG´s].)
- Mischer oder Vorlauf zudrehen
- FE-Hahn an der Fülleinrichtung und Zapfstelle
schließen (die Füllarmatur ausbauen – besser, dem Kunden empfehlen,
damit er beim evtl. Nachfüllen keine Fehler macht. Die automatische
Füllarmatur nach DIN EN 1717 muss in der
Anlage bleiben)
- TÜV-Taste
oder Schornsteinfegertaste
einschalten (Überbrücken des TR´s)
- Kessel aufheizen (der Sicherheitstemperaturbegrenzer
(STB) muss bei 95° C – bei älteren Ausführungen bei 108° C – abschalten
und verriegeln)
- Kessel abkühlen lassen (bei Temperaturen
über 100° C darf der Mischer oder die Vorlaufabsperrung nicht geöffnet
werden. Es könnte in der Anlage zu Dampfschlägen
kommen [kurzfrister Druckanstieg auf 70 bis 90 bar])
- Bescheinigung
über die Dichtheitsprüfung ausfüllen
- STB entriegeln
- Den Kunden in seine Anlage einweisen
und die für den Endverbraucher bestimmten Unterlagen übergeben
- Kunden über Wartungsverträge
informieren. Damit die Garantie
auf bestimmte Produkte nicht verfällt.
- Abnahmeprotokoll
ausfüllen und unterschreiben - dem Kunden übergeben und unterschreiben
lassen (in dem Protokoll werden alle Arbeiten eingetragen, die noch
ausgeführt werden müssen – bei dieser Anlage: Nachdämmen der Verbindungsstellen
und Bauteile, Einstellen der Regelung bei niedrigerer Außentemperatur,
Anbringen einer Bedienungsanweisung, Hinweis auf Nachjustierung der
Regelung nach ca. 1 bis 2 Jahrenwenn die Baufeuchte fausgelüftet
bzw. rausgeheizt wurde).
B.
Bosy
Auch dieser Arbeitsablauf lässt
sich noch verbessern.
Verbesserungsvorschläge
und Fragen sind erwünscht |
Eine
Dichtheitsprüfung
und das "Probeheizen"
wird bei kleineren Anlagen sinnvollerweise im
Rahmen der Inbetriebnahme durchgeführt. Nur in großen
Anlagen kann die Dichtheitsprüfung und das Probeheizen abschnittsweise
beauftragt werden. Wenn die Dichtheitsprüfung und das Probeheizen
in einer Frostperiode durchgeführt werden, dann
muss auf jedem Fall ein sog. "Frostbrief"
- (Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen)
erstellt werden, damit die Verantwortung auf den Auftraggeber übergeht. |
Im Rahmen der Funktionsprüfung ist das Probeheizen (Funktionsheizen) und auch die Dichtheitsprüfung in der VOB Teil C - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18380
- "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen"
- vorgegeben. Der Arbeitsgang ist
vor dem Schließen der Mauerschlitze
und Wand- und Deckendurchbrüche,
sowie vor dem Aufbringen des Estrichs
und dem Anbringen von Verkleidungen
durchzuführen.
Mit dem Probeheizen wird festgestellt,
ob die Anlage auch im maxiamal erwärmeten Zustand
dicht ist und keine Dehnungsschäden bzw. Dehnungsgeräusche
auftreten. Problematisch kann das Probeheizen bei Fußbodenheizungen
aus Kunststoffrohren sein. Hier muss von Fall zu Fall die Notwendigkeit
geklärt werden. Aber auch hier sind die Kesselanlage
und die Verteilleitungen im erwärmtem Zustand
zu prüfen. |
Bei dem Probeheizen
wird die richtige Funktion der Anlage bewiesen und es
ist auch gleichzeitig die richtig Inbetriebnahme (z.
B. Voreinstellen der Ventile, Ausgasen des Heizungswassers [auch Entgasen
des Wassers bzw. Entlüften genannt]). Wenn danach Fehler
(z. B. Geräusche) auftreten, liegt die Schuld bei
den Folgegewerken (z. B. Estrichleger, Maurer, Zimmerleute),
denn nach dem Probeheizen wird ein Abnahmeprotokoll
erstellt, in dem die einwandfreie Funktion und noch ausstehende
Arbeiten (z. B. Nachjustierung der Regelung, Dämmen der
Rohrleitungen) aufgeführt und von beiden Seiten unterschrieben werden.
Außerdem wird bei diesen Arbeiten dem Betreiber die Anlage
erklärt. |
Bei größeren
Anlagen ist das Probeheizen auch ein sog. Heizfest
(gleichzusetzen mit dem Richtfest der Zimmerleute). Bei kleineren Anlagen
ist das Heizfest aus der Mode gekommen. |
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