Ethanol- und Gelkamine
Quelle: Ethanol Kamin 24

Über den Einsatz eines mit Ethanol (Bioalkohol - leichtentzündliche und farblose Flüssigkeit) betriebenen Kaminofens (Ethanolkamin bzw. Bioethanolkamin, Gelkamin) mit echtem Feuer lässt sich streiten. Da diese Verbrennung keinen Rauch erzeugt, erfordert dieser Kamin keinen Schornstein. Es entsteht kein Geruch oder Ruß. Aber das Verbrennen von Ethanol verbraucht Sauerstoff, Außerdem entstehen Abgase, Dioxine und Wasserdampf. In geschlossenen Räumen erhöht sich unter Umständen auch der Kohlendioxid- und Kohlenmonoxidgehalt (CO2 und CO) (abhängig von der Brennbox des Kamins) in der Luft. Brenngel-Kamine sind in der Handhabung einfacher als Ethanol-Kamine. Das Flammenbild ist aber eingeschränkter und die Hitzeabgabe geringer.
Die Stiftung Warentest weist auf die Gefährlichkeit dieser Kamine hin und der TÜV Rheinland erklärt, dass Ethanolöfen nicht fürs Heizen geeignet sind.

Wer sich trotzdem für einen Ethanolkamin oder einen Gelkamin entscheidet, sollte bedenken, dass bei der Verbrennung auch Hitze entsteht. Deshalb sollten sich keine brennbaren Materialien (Polstermöbel, Kissen. Vorhänge) direkt neben oder über dem Gerät befinden. Außerdem dürfen Ethanolöfen nur in gut durchlüfteten Räumen zum Einsatz kommen.
Alle Geräte (Edelstahl, Glas, Stein) müssen fest stehen und fachgerecht montiert werden. Bei der Verwendung müssen die Herstellerhinweise beachtet werden, denn der unvorsichtige Umgang mit flüssigen Brennstoffen wie Ethanol birgt Risiken und kann zu schweren Unfällen und Verbrennungen führen. Wichtig ist, dass nur hochwertiger Brennstoff verwendet wird, denn oft wird dem Brennstoff Wasser und Gelbstoff beigemischt, was zu einer unsauberen Verbrennung und zu unangenehmen Geruch führen kann.

Sichere Geräte entsprechen den Anforderungen der DIN 4734 Teil 1 und haben ein Prüfzeichen z. B. vom TÜV Rheinland. In der Zukunft besteht nach der DIN EN 16647 "Dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe - Dekorative Geräte, die unter Verwendung eines Alkohol basierten flüssigen oder gelförmigen Brennstoffes eine Flamme erzeugen - Teil 1: Nutzung im privaten Haushaltsbereich" für Ethanolöfen eine Prüfpflicht.

Alles rund um Bioethanol Kamine

Ethanol-Sicherheitshinweis

Allgemeine Sicherheitshinweise
Bei Beachtung der Sicherheitshinweise sowie der Montage- und Inbetriebnahmeanleitung ist der Betrieb der Ethanol- und Gel-Kamine sicherheitstechnisch unbedenklich. Die Geräte ist als Ersatz einer Raumheizung nicht geeignet. Es beinhaltet ein echtes Feuer.
Die Flamme bei diesen Kaminen bezieht den zur Verbrennung notwendigen Sauerstoff aus der Umgebungsluft. Beim Betrieb ist daher immer auf ausreichende Frischluftzufuhr zu achten. Der Betrieb dieser Kamine darf in geschlossenen Räumen nur dann erfolgen, wenn diese ausreichend groß und gut zu belüften sind. Im Outdoor-Bereich ist der Betrieb unter dem Aspekt der Sauerstoffversorgung unbedenklich. Plötzliche Müdigkeit und Konzentrationsmängel können erste Anzeichen von Sauerstoffmangel sein. Die Kamine ohne Schornstein werden ausschließlich mit Brenngel oder Bioalkohol (Ethanol) betrieben. Es dürfen nur hochwertige Brennstoffe (>96 %) verwendetet werden. Minderwertige Brennstoffe führen zu einer unsauberen Verbrennung und zu unangenehmen Geruch.
Da die Kamine mit einer offenen Flamme betrieben werden, müssen Kinder und Haustiere von der Feuerstelle ferngehalten werden. In jedem Fall ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zur Flamme einzuhalten.

Warnungshinweise
• Die Kamine dürfen nie unbeaufsichtigt betrieben werden und im Umkreis von mindestens 1 m dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Dies gilt insbesondere für den Brennstoff Bioalkohol (Ethanol).
• Keine brennbaren Gegenstände auf dem Kamin abstellen..
• Der Kamin ist fachgerecht an eine feste Wand zu montieren, um sie gegen Kippen zu sichern und die Standfestigkeit sicherzustellen.
• Die Brennkammer des Kamins muss waagerecht montiert sein (Wasserwage).
• Es darf niemals Bioalkohol (Ethanol) oder Brenngel in das noch brennende Feuer des Kamins gegossen werden.
• Zwischen dem Erlöschen des Feuers und dem erneuten Befüllen der Brenneinheit mit Brenngel oder Bioalkohol (Ethanol) ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten, um eine Selbstentzündung des Brennstoffes durch Kontakt mit erhitzten Bauteilen auszuschließen.
• Während des Einfüllvorgangs darf nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden.
• Beim Einfüllen der Brennstoffe darf nichts verschüttet werden. Sollte dies dennoch passieren, die Stellen gründlich trocken wischen und warten, bis die (nicht aufgewischten) Reste des verschütteten Brennstoffes verdunstet sind. Die Kamine nicht in Betrieb nehmen, solange der verschüttete Brennstoff nicht vollständig abgetrocknet ist.
• Das Feuer gemäß Anleitung durch die Verwendung der geeigneten Löschmittel (Flammenkiller/Regulierungsplatte) löschen.
• Auf keinen Fall darf das Feuer mit Wasser gelöscht werden.
• Die Brenneinheit darf nur im eingesetzten Zustand entzündet werden.
• Der Kamin darf niemals ohne die Sicherheitsbehälter betrieben werden.
• Es dürfen keine Veränderungen an dem Kamin, insbesondere an der Brennkammer vorgenommen werden.
• Zugluft, insbesondere im Bereich der Flammen, ssind zu vermeiden (Zugluft facht die Flammen an) und die Flammen dürfen auch nicht zusätzlich angefacht werden (z. B. durch Hineinblasen, Föhn).
• Bioalkohol (Ethanol) ist ausschließlich in einem verschlossenen und dafür geeigneten Behälter zu lagern. Der Lagerort muss kühl, abseits von offenem Feuer und starken Wärmequellen und geschützt vor direktem Sonnenlicht sein.

Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge

Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2, H 225
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2, H319
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe) oder Richtlinie 1999/45/EG (Gemische):
F – Leichtentzündlich; R11
Xi – Reizend; R36
Gefahrenhinweise:
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P102* - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501* - Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
*) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung.

Ethanol
Ethanol (Ethylalkohol - C2H6O - C2H5OH) ist eine leichtentzündliche und farblose Flüssigkeit. Es verbrennt nach dem Anzünden mit schwach leuchtender Flamme am Luftsauerstoff zu Kohlendioxid (CO2) und Wasserdampf. Ethanol wird als Biokraftstoff (Bioethanol) verwendet. Ethanol wird hauptsächlich durch Gärung aus Biomasse (Restholz, Strauchschnitt, Bioabfälle, Speisereste, Küchenabfälle, Gülle aus der Tierhaltung) gewonnen. Es kann aber auch durch eine rein chemische Synthese aus Wasser und Ethen (Ethylen) unter Zugabe von Schwefelsäure als Katalysator herstellt werden.
Ethanol kann als Brennstoff (z. B. in Ethanolkaminen) eingesetzt werden, Der Biokraftstoff E10 enthält als Zumischung zum Benzin bis zu 10 % Ethanol.
Die Herstellung von Alkohol kann durch die Vergärung von zucker- oder stärkehaltigen Materialien durch Hefe oder Bakterien (Beeren, Obst, Weintrauben > Wein, Malz und Hopfen > Bier) erfolgen. Durch das Destillieren z. B. von Wein oder Most wird reiner Alkohol (Spirituosen) hergestellt.

Sicherheitsdatenblatt - Ethanol

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