Ethanol- und Gelkamine
Quelle: Ethanol Kamin 24
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Über den Einsatz eines mit
Ethanol (Bioalkohol - leichtentzündliche
und farblose Flüssigkeit) betriebenen Kaminofens (Ethanolkamin
bzw. Bioethanolkamin, Gelkamin)
mit echtem Feuer lässt sich streiten. Da diese Verbrennung
keinen Rauch erzeugt, erfordert dieser Kamin keinen Schornstein.
Es entsteht kein Geruch oder Ruß. Aber das Verbrennen
von Ethanol verbraucht Sauerstoff, Außerdem
entstehen Abgase, Dioxine
und Wasserdampf. In geschlossenen
Räumen erhöht sich unter Umständen
auch der Kohlendioxid- und Kohlenmonoxidgehalt
(CO2 und CO) (abhängig von der Brennbox des
Kamins) in der Luft. Brenngel-Kamine sind
in der Handhabung einfacher als Ethanol-Kamine.
Das Flammenbild ist aber eingeschränkter und die Hitzeabgabe
geringer.
Die Stiftung Warentest weist auf die Gefährlichkeit
dieser Kamine hin und der TÜV Rheinland
erklärt, dass Ethanolöfen
nicht fürs Heizen geeignet sind.
Wer sich trotzdem für einen
Ethanolkamin oder einen Gelkamin
entscheidet, sollte bedenken, dass bei der Verbrennung auch
Hitze entsteht. Deshalb sollten sich keine
brennbaren Materialien (Polstermöbel, Kissen.
Vorhänge) direkt neben oder über dem Gerät
befinden. Außerdem dürfen Ethanolöfen nur
in gut durchlüfteten Räumen zum
Einsatz kommen.
Alle Geräte (Edelstahl, Glas, Stein) müssen
fest stehen und fachgerecht montiert
werden. Bei der Verwendung müssen die
Herstellerhinweise beachtet werden, denn
der unvorsichtige Umgang mit flüssigen Brennstoffen wie
Ethanol birgt Risiken und kann zu schweren Unfällen und
Verbrennungen führen. Wichtig ist, dass nur hochwertiger
Brennstoff verwendet wird, denn oft wird dem Brennstoff
Wasser und Gelbstoff beigemischt,
was zu einer unsauberen Verbrennung und zu
unangenehmen Geruch führen kann.
Sichere Geräte entsprechen den Anforderungen der DIN
4734 Teil 1 und haben ein Prüfzeichen z. B. vom TÜV Rheinland. In der Zukunft besteht nach der DIN EN 16647 "Dekorative
Feuerstellen für flüssige Brennstoffe - Dekorative
Geräte, die unter Verwendung eines Alkohol basierten
flüssigen oder gelförmigen Brennstoffes eine Flamme
erzeugen - Teil 1: Nutzung im privaten Haushaltsbereich"
für Ethanolöfen eine Prüfpflicht.
Alles rund um Bioethanol Kamine |
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Ethanol-Sicherheitshinweis
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bei Beachtung der Sicherheitshinweise sowie der Montage-
und Inbetriebnahmeanleitung ist der Betrieb der Ethanol-
und Gel-Kamine sicherheitstechnisch unbedenklich. Die Geräte ist
als Ersatz einer Raumheizung nicht geeignet.
Es beinhaltet ein echtes Feuer.
Die Flamme bei diesen Kaminen bezieht den zur Verbrennung notwendigen
Sauerstoff aus der Umgebungsluft. Beim Betrieb ist daher immer auf ausreichende
Frischluftzufuhr zu achten. Der Betrieb dieser Kamine darf
in geschlossenen Räumen nur dann erfolgen, wenn diese ausreichend
groß und gut zu belüften sind. Im Outdoor-Bereich ist der
Betrieb unter dem Aspekt der Sauerstoffversorgung unbedenklich. Plötzliche
Müdigkeit und Konzentrationsmängel können erste Anzeichen
von Sauerstoffmangel sein. Die Kamine ohne Schornstein werden ausschließlich
mit Brenngel oder Bioalkohol (Ethanol) betrieben. Es dürfen nur
hochwertige Brennstoffe (>96 %) verwendetet werden.
Minderwertige Brennstoffe führen zu einer unsauberen
Verbrennung und zu unangenehmen Geruch.
Da die Kamine mit einer offenen Flamme betrieben werden,
müssen Kinder und Haustiere von der Feuerstelle ferngehalten werden.
In jedem Fall ist ein Sicherheitsabstand von mindestens
0,5 m zur Flamme einzuhalten.
Warnungshinweise
• Die Kamine dürfen nie unbeaufsichtigt betrieben werden
und im Umkreis von mindestens 1 m dürfen sich keine brennbaren
Gegenstände befinden. Dies gilt insbesondere für den Brennstoff
Bioalkohol (Ethanol).
• Keine brennbaren Gegenstände auf dem Kamin abstellen..
• Der Kamin ist fachgerecht an eine feste Wand zu montieren,
um sie gegen Kippen zu sichern und die Standfestigkeit sicherzustellen.
• Die Brennkammer des Kamins muss waagerecht montiert sein (Wasserwage).
• Es darf niemals Bioalkohol (Ethanol) oder Brenngel in das
noch brennende Feuer des Kamins gegossen werden.
• Zwischen dem Erlöschen des Feuers und dem erneuten Befüllen
der Brenneinheit mit Brenngel oder Bioalkohol (Ethanol) ist eine Wartezeit
von mindestens 15 Minuten einzuhalten, um eine Selbstentzündung
des Brennstoffes durch Kontakt mit erhitzten Bauteilen auszuschließen.
• Während des Einfüllvorgangs darf nicht geraucht,
gegessen oder getrunken werden.
• Beim Einfüllen der Brennstoffe darf nichts verschüttet
werden. Sollte dies dennoch passieren, die Stellen gründlich
trocken wischen und warten, bis die (nicht aufgewischten) Reste des
verschütteten Brennstoffes verdunstet sind. Die Kamine nicht
in Betrieb nehmen, solange der verschüttete Brennstoff nicht
vollständig abgetrocknet ist.
• Das Feuer gemäß Anleitung durch die Verwendung
der geeigneten Löschmittel (Flammenkiller/Regulierungsplatte)
löschen.
• Auf keinen Fall darf das Feuer mit Wasser gelöscht werden.
• Die Brenneinheit darf nur im eingesetzten Zustand entzündet
werden.
• Der Kamin darf niemals ohne die Sicherheitsbehälter betrieben
werden.
• Es dürfen keine Veränderungen an dem Kamin, insbesondere
an der Brennkammer vorgenommen werden.
• Zugluft, insbesondere im Bereich der Flammen, ssind zu vermeiden
(Zugluft facht die Flammen an) und die Flammen dürfen auch nicht
zusätzlich angefacht werden (z. B. durch Hineinblasen, Föhn).
• Bioalkohol (Ethanol) ist ausschließlich in einem verschlossenen
und dafür geeigneten Behälter zu lagern. Der Lagerort muss
kühl, abseits von offenem Feuer und starken Wärmequellen
und geschützt vor direktem Sonnenlicht sein.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2, H 225
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2, H319
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe) oder Richtlinie
1999/45/EG (Gemische):
F – Leichtentzündlich; R11
Xi – Reizend; R36
Gefahrenhinweise:
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P102* - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen.
P501* - Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler
Sammelstelle zuführen.
*) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit,
nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung. |
Ethanol
Ethanol (Ethylalkohol
- C2H6O - C2H5OH) ist
eine leichtentzündliche und farblose Flüssigkeit. Es verbrennt
nach dem Anzünden mit schwach leuchtender
Flamme am Luftsauerstoff zu Kohlendioxid
(CO2) und Wasserdampf. Ethanol wird als
Biokraftstoff (Bioethanol) verwendet. Ethanol
wird hauptsächlich durch Gärung aus Biomasse
(Restholz, Strauchschnitt, Bioabfälle, Speisereste, Küchenabfälle,
Gülle aus der Tierhaltung) gewonnen. Es kann aber auch durch
eine rein chemische Synthese aus Wasser
und Ethen (Ethylen) unter Zugabe von Schwefelsäure
als Katalysator herstellt werden.
Ethanol kann als Brennstoff
(z. B. in Ethanolkaminen) eingesetzt werden, Der
Biokraftstoff E10 enthält als Zumischung
zum Benzin bis zu 10 % Ethanol.
Die Herstellung von Alkohol
kann durch die Vergärung von zucker- oder stärkehaltigen
Materialien durch Hefe oder Bakterien (Beeren, Obst, Weintrauben >
Wein, Malz und Hopfen > Bier) erfolgen. Durch das Destillieren
z. B. von Wein oder Most wird reiner Alkohol (Spirituosen) hergestellt.
Sicherheitsdatenblatt
- Ethanol |