Eine Überfüllsicherung besteht aus einem Grenzwertgeber und einer Abfüllsicherung. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind an Behältern für wassergefährdende Flüssigkeiten Überfüllsicherungen vorgeschrieben.
Diese überwachen den Füllstand und lösen rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllstandes Alarm aus bzw. schaltet die Befüllung am Tankwagen aus. Die Anwendung und Einhaltung des Gesetzes werden von zugelassenen Überwachungsstellen ( z. B. TÜV) überwacht.
Heutzutage geht nach WHG ohne Fachbetrieb fast nichts. Die Anforderungen zum Lagern und Verwenden von wassergefährdenden Flüssigkeiten sind sehr hoch, aber dem Gefahrenpotenzial (neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" §39 [AwSV]) angemessen. Dabei müssen die Anlagen vorab durch den Betreiber in Gefährdungsstufen eingeteilt werden. Diese bestimmen dann letztendlich die erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Betrieb der Anlage.
Die folgenden Anlagen, einschließlich
der zu ihnen gehörenden Anlagenteile, Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV) dürfen nur
von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen
gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden:
1. unterirdische Anlagen
2. oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen C
und D zum Umgang mit flüssigen, wassergefährdenden Stoffen
3. oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe B zum
Umgang mit flüssigen, wassergefährdenden Stoffen innerhalb von Wasserschutzgebieten
4. Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen
B, C und D
5. Biogasanlagen
6. Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
7. Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 (aufschwimmende flüssige Stoffe, die nach Anlage 1 Nummer 3.2 vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, und Gemische, die nur aus derartigen Stoffen bestehen)
Abweichend davon müssen Tätigkeiten an Anlagen
oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, nicht von Fach betrieben ausgeführt werden.
Gefährdungsstufen und Wassergefährdungsklasse (WGK) |
Ermittlung der Gefährdungsstufen |
Wassergefährdungsklasse (WGK) |
Volumen in Kubikmeter oder
Masse in Tonnen
|
1 |
2 |
3 |
≤ 0,22 oder 0,2
|
Stufe A |
Stufe A |
Stufe A |
> 0,22 oder 0,2 = 1
|
Stufe A |
Stufe A |
Stufe B |
> 1 ≤ 10
|
Stufe A |
Stufe B |
Stufe C |
> 10 ≤ 100
|
Stufe A |
Stufe C |
Stufe D |
> 100 ≤ 1000
|
Stufe B |
Stufe D |
Stufe D |
> 1000
|
Stufe C |
Stufe D |
Stufe D |
Stufe A: Nicht anzeigepflichtig, kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderungen hinaus.
Stufe B:
Anzeigepflichtig, Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden
geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann (z.B. Absperren des undichten Anlagenteils oder Abdichten des Lecks).
Stufe C:
Anzeigepflichtig, Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei Betriebsstörungen freigesetzt
werden kann, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden.
Stufe D: Anzeigepflichtig, Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät. |
|
Fahrzeugseitige Systemkomponenten einschließlich möglicher Komponenten des Funk-Systems 3002
Quelle: BARTEC BENKE GmbH |
Der Grenzwertgeber
ist bei einer Heizöllagerung gesetzlich vorgeschrieben und ein Bestandteil einer Überfüllsicherung. Er
schaltet über die Abfüllsicherung die Befüllung bei Erreichen des maximalzulässigem
Füllstandes die Pumpe am Ölwagen ab. Der Grenzwert ist
bei unterirdischen Öllagerbehälter bei 97%
und bei oberirdischer Lagerung bei 95 %.
|
Im Grenzwertgeber ist
ein Kaltleiter (temperaturabhängiger Widerstand
- PTC [Positiv-Temperatur-Coeffizient]). Bevor gefüllt wird,
schließt der Öllieferant die Befülleinrichtung
an eine Steckdose in der Nähe des Füllstutzens an. Nun
fließt ein geringer Strom durch den Grenzwertgeber, der
den kleinen Widerstand erwärmt. Wenn das Öl den Kaltleiter
berührt kühlt dieser schlagartig ab, der Widerstand
fällt ab. Diese sprunghafte Widerstandsänderung, die
durch ein Signalverstäker verstärkt wird, lässt
das Magnetventil am Tankwagenfahrzeug sofort schließen. |
Einbau |
• beiliegende Einbauanleitung
beachten
• selbsttätig wirkende, mechanische Überfüllsicherungen
ausbauen
• grundsätzlich in vertikaler Lage einbauen
• der Einbau in Schutz- oder Peilrohre ist unzulässig
• Anschlusseinrichtung (Steckdosengegenstück) ist
in der Nähe des Füllstutzens montieren
• die Auslauföffnung des Füllrohres muss so
gesetzt werden, dass beim Füllvorgang kein Öl an den
Kaltleiter spritzt
• das Füllrohr muss so gestaltet sein, dass ein zu
starkes Aufschäumen des Öles beim Befüllen vermieden
wird
|
Die VDE-Vorschrift 0165
ist zu beachten. Ein Grenzwertgeber muss jährlich
einer Funktionskontrolle unterzogen werden, am
besten im Rahmen der jährlichen Heizungswartun. Die Kontrolle
kann durch Inaugenscheinnahme, besser aber mit einem Messgerät
durchgeführt werden. |
Verpilzung
Quelle:
IWO
|
Viele alte Anlagen haben noch ein GWG mit Lochöffnung. Diese müssen gegen
ein GWG mit Schlitzöffnung ausgetauscht
werden. Grenzwertgeber, die vor 1984 hergestellt und eingebaut
wurden, können auf Grund der Konstruktion im Laufe der Jahre
durch Pilzwachstum verstopfen.
Bei der Untersuchung von verklebten Grenzwertgebern wurden unter anderem Rückstände von Mikroben und deren Stoffwechselprodukte gefunden. Dieses "Verpilzen" kann bei dem Betanken entstehen, wenn im Tank vorhandene Alterungsprodukte, die sich als Sediment am Tankboden oder den Tankwandungen ablagern, aufgewirbelt werden. Wird ein Heizöltank soweit gefüllt, dass die
Betankung durch den Grenzwertgeber beendet wird, erreichen die im Heizöl aufgewirbelten Ablagerungen den Kaltleiter und die Schutzhülse des Grenzwertgebers und haften dort an. Der Grenzwertgeber ragt solange
in das Heizöl, bis der Füllstand durch den Heizölverbrauch im Jahresverlauf wieder gesunken ist. Die Anhaftungen trocknen an und so können sich über mehrere Jahre hinweg Ablagerungen an Kaltleiter und Schutzhülse
aufbauen. Bei älteren gelochten Schutzhülsen besteht dann die Gefahr, dass diese Löcher sich zusetzen und beim nächsten Tanken, wenn wieder bis zum Grenzwertgeber befüllt wird, das Heizöl den
Kaltleiter nicht erreicht. Dann kommt es zur Überfüllung.
|
Grenzwertgeber-Kette
Quelle: IWO
|
|
Füllstandsbegrenzer
Bei Batterietanksystemen werden auf jedem Behälter Füllstandsbegrenzer eingebaut. Hier werden die vorgeschriebenen Grenzwertgeber auf dem in Füllrichtung ersten Tank gesetzt und die Füllstandsbegrenzer sollen eine Überfüllung der weiteren Batterietanks verhindern. Die Füllstandsbegrenzer funktionieren nur in Kombination mit dem Grenzwertgeber. Sie werden als Schwimmerschalter, optoelektronische Sonde oder als Kaltleitersonde angeboten. Diese Kombination wird von einigen Herstellern auch als Grenzwertgeber-Kette bezeichnet.
Auch in Pelletslagersystemen werden Füllstandsbegrenzer eingebaut. |
|
|
|
|
Einstellen des
Grenzwertes |
|
|
|
|
|
Abfüllsicherungen haben in Verbindung mit Grenzwertgebern die Aufgabe, ein Überfüllen der zu befüllenden
Tanks zu vermeiden. Damit erfüllen sie sicherheitstechnische und umweltschützende Funktionen.
Abfüllsicherungen werden durch ein Kabel vom Tankwagen mit den im Tank befindlichen Sensoren verbunden. Da dies oft sehr umständlich und arbeitsaufwendig ist (Schlauch/Kabel abrollen,
Schlauch/Kabel aufrollen), werden zunehmend Funk-Abfüllsicherungen eingesetzt. Dieses, mit Akku oder Batterie betriebene Gerät, wird vor Beginn der Befüllung an die Steckvorrichtung an dem zu füllenden
Tank angesteckt.
Die Abfüllsicherung wertet externe Grenzwertgeber nach
TRbF 511 aus und überträgt das entsprechende Zustandssignal drahtlos an
eine AS-Funk Schaltbox, die am Fahrzeug installiert ist.
Wenn der höchstzulässige Pegel in dem Tank erreicht ist, wird die Befüllung
automatisch gestoppt.
Mit einem Funk-Fernbedienteil (AS-Funk Handterminal) können verschiedene Funktionen per Funk fernbedient werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |
|
|
Videos
aus der SHK-Branche |
SHK-Lexikon |
|
|
|