Hinweisschilder

Rohrleitungen und Armaturen

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Alle in einer Straße bzw. Gehweg (Straßeneinbauarmaturen) oder im Gelände untergebrachten Bauteile (Unterflurhydranten, Schieber, Ventile, Hähne) in Wasser-, Abwasser-, Fernwärme- und Erdgasleitungen müssen so gekennzeichnet sein, dass man sie jederzeit wiederfindet. Hierzu werden Hinweisschilder eingesetzt, auf denen das vorhandene Bauteil und die genaue Stelle angegeben sind.
Die Schilder müssen gut sichtbar angebracht werden und dürfen nicht von Büschen oder einer Hausbegrünung überwuchert werden. Eine Demontage der Schilder ist nicht zulässig.

Blaue Hinweisschilder weisen auf Straßenkappen (Schieberkästen) hin, die unter dem Straßenniveau liegen. Sie geben die Art der Armatur (AV - Absperrventil, AH - Absperrhahn, AS - Absperrschieber, H - Hydrantenschieber [vor einem Hydranten angeordneter Absperrschieber]), die im Versorgungswassernetz eingebaut sind, die Nennweite und die genaue Lage an.

Inzwischen bekommt jedes Haus ein eigenes einfaches Hinweisschild, das natürlich immer sichtbar sein muss. Und wenn die Entfernung nicht auf die richtige Seite passt, dann steht schon einmal eine Ziffer auf der falschen Seite. Hoffentlich kommt der Wasserwerker damit klar.

 


Bei dem Begriff „Kein Trinkwasser“ handelt es sich nicht um Nichttrinkwasser, sondern um kaltes und erwärmtes Trinkwasser, das aufgrund von Stagnation und/oder alter bzw. falscher Rohrmaterialien nicht mehr für den Genuss durch Menschen geeignet ist. In vielen Trinkwasserinstallationen befindet sich aufgrund von Stagnationswasser in nicht oder unzureichend gedämmten Rohrleitungen kein Wasser, das für den für den menschlichen Genuss nicht geeignet ist. Deshalb sollten hier an den Zapfstellen Hinweisschilder angebracht sein.

Der technische Mindeststandard, der sich aus der Praxis und Untersuchungen der letzten Jahre ergeben hat und die Vorgaben, die in der DIN 1989 vorgegeben sind, sind die Grundlagen für den Bau und die Planung von Regenwassernutzungsanlagen in Neubauten als auch bei nachträglichen Installationen. Alle Anlagenteile und Armaturen, die zu solchen Anlagen gehören, müssen durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden. Bei Außenzapfstellen kann auch das Hinweisschild "Kein Trinkwasser" notwendig werden.

Den Unterflurhydranten (Wasserentnahmestelle aus dem Ortswassernetz) erkennt man anhand des charakteristischen ovalen Metalldeckels im Boden, der über das in der Nähe stehende rot umrandete weiße Hinweisschild zu finden ist. Daher ist es wichtig, dass die Schilder gut sichtbar sind und nicht von Büschen überwuchert werden. Eine Demontage der Schilder ist nicht zulässig. Im Notfall bleibt nur wenig Zeit, damit die Feuerwehr sich Zugang zum Hydranten schaffen kann.
In Gegenden, in denen keine Wasserversorgungsleitungen liegen oder die zu entnehmende Wassermenge zu Löschzwecken zu gering ist, weisen entsprechende Hinweisschilder auf einen Löschwasserbrunnen oder einer Löschwasserzisterne hin.

Gelbe Hinweisschilder weisen auf Straßenkappen (Schieberkästen) der Absperreinrichtung eines Erdgasnetzes hin, die unter dem Straßenniveau liegen. Auf dem Schild sind die Art der Armatur (*), die Nennweite, die Art des Versorgungsnetzes (HD - Hochdrucknetz, MD - Mitteldrucknetz und ND - Niederdrucknetz), die genaue Lage und der Versorger mit Anschrift und Telefonnummer angeben.
* HS - Hauptschieber, HK - Hauptkugelhahn, AS - Absperrschieber, AK - Absperrkugelhahn, FS - Feuerschieber (Ortsnetz), HF - Feuerschieber (Hochdrucknetz)
Die Erdgasleitungen (Pipeline) im freien Gelände werden mit dem Gashinweisschild, das eine gelbe Haube (in Rapsfeldern - orange) hat, gekennzeichnet. Durch die Haube ist der Verlauf der Leitung auch aus der Luft möglich. An den Abzweigungen zu den verschiedenen Ortschaften gibt es Zwischenstationen, die auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind.
Auch in den Gebäuden sollten die vorhandenen Gasleitungen deutlich gekennzeichnet sein. Die kann durch ein allgemeines Hinweisschild, durch einen gelben Leitungsanstrich und durch Rohraufkleber (DIN 2403) durchgeführt werden.

Alle Räume und Bereiche, in denen sich Flüssiggasbehälter befinden, müssen mit dem Namen des Gases, mit dem Gefahrensymbol und mit der Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet sein. Bei der Lagerung und dem Transport von Flüssiggas sind die Vorschriften der TRF und der TRG zu beachten. Da Flüssiggase (Brenngas - Propan) wesentlich schwerer als Luft (1,8 mal so schwer) sind, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich austretendes Flüssiggas nicht in tiefer liegenden Bereichen sammeln kann. Es bildet zusammen mit Luft ein explosives Gemisch (bei 2…9 % Gasanteil).

In vielen Städten, und durch die zunehmenden Biogasanlagen und BHKW's auf dem flachen Land, gibt es verzweigte Wärmeversorgungsnetze (Nah- und Fernwärme). Normalerweise gibt es in Fernwärmenetzen immer zwei parallele Hinweisschilder (Vor- und Rücklaufleitung). Auf den Schildern sind die Art der Armaturen (VS - Vorlaufschieber, RS - Rücklaufschieber), die Nennweite, der Nenndruck, die Bauteilnummer aus dem Netzplan, die genaue Lage und der Wärmeversorger mit Anschrift und Telefonnummer angeben

Das Hinweisschild "Heizungswasser" sollte grundsätzlich an den Wärmeerzeugern oder im Heizraum angebracht werden, wenn das Füllwasser behandelt oder aufbereitet wurde. Auf dem Schild sollte das genaue Mischungsverhältnis bzw. die Art des Zusatzes angegeben werden, weil meistens die eingefüllten Gebinde nicht mehr vorhanden sind. Nach einer Teil- oder Vollentleerung muss ein entsprechendes Wasser nachgefüllt werden, damit die gewünschte Wirkung erhalten bleibt und nicht eine gegenteilige Wirkung eintritt.

 
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon