| Hinweisschilder Rohrleitungen und Armaturen Geschichte 
            der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik | |||||
| Alle in einer Straße 
        bzw. Gehweg (Straßeneinbauarmaturen) 
        oder im Gelände untergebrachten Bauteile 
        (Unterflurhydranten, Schieber, Ventile, Hähne) in Wasser-, Abwasser-, 
        Fernwärme- und Erdgasleitungen müssen so gekennzeichnet 
        sein, dass man sie jederzeit wiederfindet. Hierzu werden 
        Hinweisschilder eingesetzt, auf denen das vorhandene 
        Bauteil und die genaue Stelle angegeben sind. | |||||
| Die 
        Schilder müssen gut sichtbar angebracht 
        werden und dürfen nicht von Büschen oder einer Hausbegrünung 
        überwuchert werden. Eine Demontage der Schilder 
        ist nicht zulässig. | |||||
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| Bei dem Begriff „Kein 
        Trinkwasser“ handelt es sich nicht um Nichttrinkwasser, 
        sondern um kaltes und erwärmtes Trinkwasser, 
        das aufgrund von Stagnation und/oder alter bzw. falscher 
        Rohrmaterialien nicht mehr für den Genuss durch 
        Menschen geeignet ist. In vielen Trinkwasserinstallationen befindet sich 
        aufgrund von Stagnationswasser in nicht oder unzureichend gedämmten 
        Rohrleitungen kein Wasser, das für den für den menschlichen 
        Genuss nicht geeignet ist. Deshalb sollten hier an den Zapfstellen 
        Hinweisschilder angebracht sein. | |||||
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| Der technische 
        Mindeststandard, der sich aus der Praxis und Untersuchungen der 
        letzten Jahre ergeben hat und die Vorgaben, die in der DIN 1989 
        vorgegeben sind, sind die Grundlagen für den Bau und die Planung 
        von Regenwassernutzungsanlagen 
        in Neubauten als auch bei nachträglichen Installationen. Alle Anlagenteile 
        und Armaturen, die zu solchen Anlagen gehören, müssen 
        durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden. Bei Außenzapfstellen 
        kann auch das Hinweisschild "Kein Trinkwasser" 
        notwendig werden. | |||||
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| Den 
        Unterflurhydranten (Wasserentnahmestelle 
        aus dem Ortswassernetz) erkennt man anhand des charakteristischen ovalen 
        Metalldeckels im Boden, der über das in der Nähe stehende 
        rot umrandete weiße Hinweisschild zu finden ist. 
        Daher ist es wichtig, dass die Schilder gut sichtbar 
        sind und nicht von Büschen überwuchert werden. Eine Demontage 
        der Schilder ist nicht zulässig. Im Notfall 
        bleibt nur wenig Zeit, damit die Feuerwehr sich Zugang 
        zum Hydranten schaffen kann. | |||||
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| In Gegenden, in denen 
        keine Wasserversorgungsleitungen liegen oder die zu entnehmende 
        Wassermenge zu Löschzwecken zu gering ist, weisen entsprechende Hinweisschilder 
        auf einen Löschwasserbrunnen oder einer Löschwasserzisterne 
        hin. | |||||
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| Gelbe Hinweisschilder 
        weisen auf Straßenkappen (Schieberkästen) 
        der Absperreinrichtung eines Erdgasnetzes 
        hin, die unter dem Straßenniveau 
        liegen. Auf dem Schild sind die Art der Armatur 
        (*), die Nennweite, 
        die Art des Versorgungsnetzes (HD 
        - Hochdrucknetz, MD - Mitteldrucknetz und ND 
        - Niederdrucknetz), die genaue Lage und der Versorger 
        mit Anschrift und Telefonnummer angeben. | |||||
| * 
        HS - Hauptschieber, HK - Hauptkugelhahn, 
        AS - Absperrschieber, AK - Absperrkugelhahn, 
        FS - Feuerschieber (Ortsnetz), HF - 
        Feuerschieber (Hochdrucknetz) | |||||
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| Die Erdgasleitungen 
        (Pipeline) im freien Gelände werden mit dem Gashinweisschild, 
        das eine gelbe Haube (in Rapsfeldern - orange) hat, gekennzeichnet. 
        Durch die Haube ist der Verlauf der Leitung 
        auch aus der Luft möglich. An den Abzweigungen zu 
        den verschiedenen Ortschaften gibt es Zwischenstationen, 
        die auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. | |||||
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| Alle Räume 
        und Bereiche, in denen sich Flüssiggasbehälter 
        befinden, müssen mit dem Namen des Gases, mit dem 
        Gefahrensymbol und mit der Gefahrenbezeichnung 
        gekennzeichnet sein. Bei der Lagerung und dem Transport von Flüssiggas 
        sind die Vorschriften der TRF und der TRG 
        zu beachten. Da Flüssiggase 
        (Brenngas - Propan) wesentlich schwerer als Luft (1,8 mal so schwer) sind, 
        muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich austretendes Flüssiggas 
        nicht in tiefer liegenden Bereichen sammeln kann. Es bildet zusammen mit 
        Luft ein explosives Gemisch (bei 2…9 % Gasanteil).  | |||||
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| In vielen Städten, 
        und durch die zunehmenden Biogasanlagen und BHKW's auf dem flachen Land, 
        gibt es verzweigte Wärmeversorgungsnetze (Nah- 
        und Fernwärme). Normalerweise gibt es in Fernwärmenetzen 
        immer zwei parallele Hinweisschilder 
        (Vor- und Rücklaufleitung). Auf 
        den Schildern sind die Art der Armaturen 
        (VS - Vorlaufschieber, 
        RS - Rücklaufschieber), die Nennweite, 
        der Nenndruck, die Bauteilnummer aus 
        dem Netzplan, die genaue Lage und der 
        Wärmeversorger mit Anschrift und 
        Telefonnummer angeben  | |||||
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| Das Hinweisschild 
        "Heizungswasser" 
        sollte grundsätzlich an den Wärmeerzeugern 
        oder im Heizraum angebracht werden, wenn das Füllwasser 
        behandelt oder aufbereitet wurde. Auf 
        dem Schild sollte das genaue Mischungsverhältnis 
        bzw. die Art des Zusatzes angegeben werden, weil meistens 
        die eingefüllten Gebinde nicht mehr vorhanden sind. Nach einer Teil- 
        oder Vollentleerung muss ein entsprechendes Wasser nachgefüllt 
        werden, damit die gewünschte Wirkung erhalten bleibt und nicht eine 
        gegenteilige Wirkung eintritt. | |||||
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| Hinweis! 
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        dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich 
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        der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |