Schilder, die an vielen Zapfstellen angebracht sein müsste

Bei dem Begriff „Kein Trinkwasser“ handelt es sich nicht um Nichttrinkwasser, sondern um kaltes und erwärmtes Trinkwasser, das aufgrund von Stagnation und/oder alter bzw. falscher Rohrmaterialien nicht mehr für den Genuss durch Menschen geeignet ist.
Die Regelwerke (TrinkwV, AVBWasserV, DIN 1988, DIN EN 1717, DIN EN 806) schreiben in vielen Punkten vor, welche Pflichten der Betreiber einer Trinkwasserinstallation hat. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Verkehrssicherungspflichten und mietvertragliche Haftungen festgelegt.
Der Betreiber muss darauf achten, dass ein regelmäßiger und vollständiger Austausch des Trinkwassers an allen Entnahmestellen bis zu einem bestimmungsgemäßen Betrieb stattfindet. Besonders ist er verantwortlich für regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Anlagen durch einen eingetragenen Installationsbetrieb oder beauftragten Personen.
In vielen Trinkwasserinstallationen befindet sich aufgrund von Stagnationswasser in nicht oder unzureichend gedämmten Rohrleitungen kein Wasser, das für den für den menschlichen Genuss nicht geeignet ist.
Vor allen Dingen in Altbauten mit Blei- und verzinkten Rohrleitungen und stillgegelegten Sichleitungen befindet sich oftmals aufgekeimtes und/oder mit Metallbestandteilen belastetes Wasser. Begriffe in diesem Zusammenhang sind die "Legionellen" und das "Biofouling".
Auch in Großanlagen, vor allen Dingen im öffentlichen und gewerblichen Bereich, gibt es viele Stagnationsleitungen, vor allen Dingen in belüfteten abgehängten Decken oder in Rohrkanälen oder -schächten mit wärmegehenden Rohren. Aber auch in Anlagen, die wochenlang nicht benutzt werden (z. B. Schulen, Lagerräumen, alte Stichleitungen zu Außenzapfstellen), befindet sich Stagnationswasser. Die Legionellenproblematik ist in diesen Anlagen besonders zu beachten, wird aber erst dann aktuell, wenn das Wasser zum Duschen gebraucht wird (Turnhallen, Sportheime, Duschanlagen).
Dieses Wasser kann durch Rückspülungen (Rückkeimung) bei Druckschwankungen in die normaldurchströmten Leitungen gelangen.

Eine wichtige Informationspflicht der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist, die Bewohner und Nutzer auf die Risiken von Stagnation in Teilabschnitten einer Wohnanlage hinzuweisen. Diese sind besonders auf die regelmäßigen Nutzung von Entnahmestellen im Gebäude über Aushänge und durch Anschreiben hinzuweisen.
Ein In vielen Trinkwasserinstallationen gibt es einen weiteren Schwachpunkt. Das ist eine zu niedrige Temperaturen des erwärmten Tarmwassers am Austritt des Trinkwassererwärmers und an den Entnahmestellen im Gebäude. Falsch verstandene Energieeinsparungen führen zu einem Wachstum von Bakterien. Hier sind die technischen Maßnahmen aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551-5 einzuhalten.
Auch die lange Abwesenheit einzelner Mieter (z. B. Überwintern in südlichen Ländern) und die dadurch auftretende Stagnation in den Verteilleitungen führen zu hygienischen Problemen in der gesamten Trinkwasserinstallation.  Solche Anlagen müssen evtl. desinfiziert werden.

 
.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
.
Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
 
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.