Flüssigkeitsklassen - Flüssigkeitskategorien
des Wassers - Absicherung
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Die Flüssigkeitsklassen nach DIN 1988 - Teil 4 wurden zurückgezogen und die Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717 teilt die verschiedenen Wässer nach der Trinkwassergefährdung ein. Die DIN EN 1717 "Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen" regelt zusammen mit der DIN 1988 Teil 100, wie die Trinkwasserqualität gesichert werden soll. In der Trinkwasserverordnung werden die Grenzwerte für die Stoffe festgelegt, die sich im Trinkwasser befinden dürfen. Überschreiten die im Wasser enthaltenen Stoffe diese Grenzwerte, wird es den Flüssigkeitskategorien 2 bis 5 zugeordnet. In diesen Flüssigkeitskategorien wird definiert, wie gefährlich die verschiedenen Flüssigkeiten für den Menschen sind und je gefährlicher die Flüssigkeit ist, desto höher die Kategorie. |
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Mit Hilfe
der DIN 1988-100 wird die Parallellösung
von DIN EN 1717 und DIN 1988-4 aufgehoben und die DIN
1988-4 zurückgezogen. Die DIN 1988-100 ist nur zusammen
mit der DIN EN 1717 anzuwenden und gibt Erläuterungen sowie Hinweise
zur Anwendung der DIN EN 1717 in Deutschland. |
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DIN 1988 - Teil 4 - Klasse 1 - Ohne Gefährdung der Gesundheit und ohne Beeinträchtigung (zum Beispiel des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe). Beispiele: Erwärmtes Trinkwasser, vorrübergehende Trübung durch Luftbläschen. |
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DIN 1988 - Teil 4 - Klasse 2 - Ohne Gefährdung der Gesundheit und mit Beeinträchtigung (wahrnehmbar zum Beispiel durch eine Veränderung des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe). Beispiele: Kaffee, Eisenbakterien, Rostwasser. |
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DIN 1988 - Teil 4 - Klasse
3 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch wenig giftige
Stoffe. Das sind Stoffe, die nicht der Klasse 4 zuzuordnen sind. Beispiele:
Kupfersulfatlösung, Heizungswasser ohne Zusatzstoffe. |
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DIN 1988 - Teil 4 - Klasse 4 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch giftige, sehr giftige, krebserzeugende oder radioaktive Stoffe (Lebensgefahr). Giftig und sehr giftig sind Stoffe, deren akute oder chronische Toxizität bei Ratten oral eine LD 50 < 200 mg je kg Körpergewicht oder inhalativ LC 50 < 2 mg je l Luft in 4 Stunden entspricht. Beispiele: Lindan, Hydrazin, Insektizide, galvanische Bäder. |
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DIN 1988 - Teil 4 - Klasse 5 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten (Verseuchung, Lebensgefahr). Beispiele: Salmonellen, Hepatitisviren. |
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!! Pflichtlektüre > Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers !! |
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Betreiberpflichten
- Kurzfassung |
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Trinkwasserverordnung
2001 TrinkwV |
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