Normgerechte Absicherung von Trinkwasserinstallationen |
Die
10 Todsünden in privaten Hausinstallationen |
Der Beitrag ist heute noch genauso aktuell, wie er es vor 10 Jahren war. |
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Im Jahr 2006 wurden allein im Gebiet der Stadt Köln 550 Infektionen der meldepflichtigen Legionellose an das Gesundheitsamt berichtet. Das Umweltbundesamt schätzt die Dunkelziffer der Legionelloseerkrankungen bundesweit jedoch mit ca. 30.000 Infektionen weit höher, da die Legionärskrankheit nur schwer von einer typischen Lungenentzündung zu unterscheiden ist. Bemerkenswert hierbei ist jedoch, dass 70 % der gemeldeten Fälle in privaten Haushalten auftraten. Diese alarmierende Statistik aber auch die gleichzeitig verhältnismäßig hohe Zahl an Trinkwasserverunreinigungen durch mangelhafte Installationen, durch Fälle von Rücksaugung oder Rückdrücken, sollte Grund sein, nachfolgend die Trinkwasserinstallation in einem Privathaushalt genauer zu betrachten und auf die 10 häufigsten Fehler hinzuweisen. |
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1) Anders als typische Krankheitserreger, die über das Trinkwasser übertragen werden können, besitzen Legionellen keinen fäkal-oralen Infektionsweg, d.h. eine Übertragung durch Trinken und Verzehren von mit Legionellen kontaminierten Lebensmitteln und Wasser ist nicht möglich. Der Infektionsweg der Legionelle ist vielmehr das Einatmen belasteter Aerosole (Tröpfchendurchmesser <5µm), wie sie zum Beispiel beim Duschen, in Whirlpools oder auch in kontaminierten Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung entstehen können. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. Während Legionellen in der Natur nur in geringen Mengen vorkommen, können sie in unseren häuslichen Trinkwasserinstallationen geradezu ideale Bedingungen für eine exponentielle Vermehrung finden. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Temperatur innerhalb des Wassersystems, da sich Legionellen in einem Temperaturbereich zwischen 35°C und 46°C optimal vermehren können. Andere begünstigende Faktoren für eine Legionellenvermehrung sind Ablagerungen in Trinkwassererwärmern, Verteilerbalken u.ä., Verwendung von bioverwertbaren Materialien auf denen sich Biofilm ansiedeln kann, wie Gummi oder Silikon und nicht zuletzt stagnierendes Wasser in Leitungsteilen mit mangelhafter oder fehlender Durchströmung. Durch die Verwendung hochwertiger Produkte kann man die Legionellenvermehrung unterbinden. |
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2) Neben einer mikrobiologischen Kontamination kann das Trinkwasser aber auch bei einer nicht normgerechten Installation oder einem nicht bestimmungsgemäßem Betrieb verändert werden. Eine Gefährdung des Trinkwassers und damit des Verbrauchers ist zum Beispiel gegeben, wenn Nichttrinkwasser aus einem defekten Apparat in die Installation zurückfließt und dann einem anderen Verbraucher als Trinkwasser geliefert wird oder bei einer Veränderung des Trinkwassers, die dazu führt, dass eine Schädigung der Gesundheit zu befürchten ist. Veränderungen des Trinkwassers können direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Verbraucher haben. Wenn z.B. Anlagen mit Betriebs- oder Hilfsstoffen betrieben werden und an Trinkwasserleitungen angeschlossen sind, besteht die Möglichkeit, dass bei einem Schaden Stoffe aus diesen Anlagen in das Trinkwasser gelangen. Diese Stoffe können zu einer direkten Gefährdung des Verbrauchers führen, wenn das Nichttrinkwasser nach dem Verlassen der Anlage weiterhin als "Trinkwasser" genutzt wird. Eine Gefährdung des Verbrauchers kann indirekt auch dann erfolgen, wenn die Stoffe nicht als Trinkwasser genutzt werden sondern nur zur Zubereitung von Speisen oder über die Wäsche in die Kleidung eingetragen werden. Die EN 1717, ergänzt um ein nationales Vorwort und einen nationalen Anhang, wurde als deutsche Fassung DIN EN 1717:2001-05 in Form einer Technischen Regel in das Regelwerk Wasser des DVGW einbezogen und definiert die Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und die allgemeinen Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen. |
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3) Die technischen DIN Normen, DVGW Arbeitsblätter, VDI Richtlinien und ZVSHK-Merkblätter sind unentbehrliche Hilfsmittel für jedes Unternehmen im SHK Bereich. Sie vermitteln und ordnen Informationen und Kenntnisse, bilden die Grundlage für fachgerechtes Handeln und haben die tatsächliche Vermutung in sich, dass sie anerkannte Regeln der Technik sind. Als anerkannte Regeln der Technik sind diese Normen und Richtlinien bei der Konstruktion vorrangig zu berücksichtigen. Die Einhaltung von allgemein anerkannten Regeln der Technik stützt die Vermutung, dass das technisch Notwendige (vgl. Stand der Technik = ...Machbare) durch verantwortungsbewusstes Handeln erfüllt wurde. Bei Unterlassen ist davon auszugehen, dass eine Gesetzeserfüllung nicht vorliegt. Betrachtet man heute jedoch viele Hausinstallationen, so kommt man zu dem Schluss, dass die relevanten Normen und Richtlinien bei der hygienebewussten Planung, der Installation und dem Betrieb von haustechnischen Anlagen nicht immer eine vorrangige Rolle gespielt haben können. Die do-it-yourself Mentalität mancher Endverbraucher aber auch der immer größer werdende Zeit- und Kostendruck führen mitunter zu kuriosen bis hin zu nachgrade gefährlichen Konstruktionen und unhaltbaren „Kompromissen“. |
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4)
Bereits in der DIN 1988 Teil 4 Abschnitt 4 wurde die Forderung
formuliert, dass in jede Trinkwasseranlage, die an eine zentrale Wasserversorgung
angeschlossen ist, unmittelbar hinter der Wasserzähleinrichtung eine
Sicherungsarmatur gegen Rückfließen eingebaut sein muss. Damit soll
ein Rückfließen aus der Trinkwasseranlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage
verhindert werden. Im Interesse der Funktionssicherheit des Rückflussverhinderers
ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung erforderlich. Dies gilt
auch für Altanlagen, die gem. DIN 1988 spätesten drei Jahre nach Erscheinen
dieser Norm im Jahre 1988 nachgerüstet hätten sein sollen. Dies ist
vom Installateur besonders bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Änderungen
oder Erweiterungen älterer Trinkwasseranlagen unbedingt zu beachten.
Nach ATV DIN 18381 hat der Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten
sich davon zu überzeugen, ob erkennbar mangelhafte Ausführungen vorliegen
und gegebenenfalls seine Bedenken schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Fehlende Rückflussverhinderer stellen einen solchen Mangel dar, von
dem zumindest eine Gefährdung für andere Abnehmeranlagen oder Dritte
ausgehen kann. Darüber hinaus heißt es in der AVBWasserV §15: „Anlage
und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer
Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens
oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwasser ausgeschlossen
sind.“ |
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Rückflussverhinderer als Sicherungseinrichtung mit
eigenem Gehäuse, müssen zur Überprüfung ihrer Funktion mit geeigneten
Vorrichtungen versehen sein. Diese Forderung entspricht der Definition
des kontrollierbaren Rückflussverhinderers Typ EA nach DIN EN 1717:2001-05
mit mindestens einem Prüfstutzen in Fliessrichtung vor dem Schließkörper.
Rückflussverhinderer, die als Armaturenkombination mit einem Absperrventil
als so genannte „KFR-Ventile“ eingebaut werden, müssen ebenfalls mit
einer Prüfvorrichtung versehen sein. |
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5) Obwohl das Trinkwasser beim Verlassen des Wasserwerkes kristallklar ist, kann es auf seinem oft kilometerlangen Transportweg zum Verbraucher verschiedene Partikel wie Rostteilchen und Sandkörner aufnehmen. Diese Teilchen sind häufig von der Rohrwandung im öffentlichen Versorgungsnetz losgelöste Inkrustrierungen und Ablagerungen, die dann vom Trinkwasser mitgeführt werden. Auch bei Montagearbeiten im Rohrnetz lässt sich nicht völlig ausschließen, das Feststoffpartikel ins Rohrnetz gelangen. Es ist deshalb unvermeidlich, dass mit dem angelieferten Trinkwasser ge-legentliche unerwünschte Partikel in die Installation eingespült werden. Derartige Partikel können fremdstoffinduzierte Korrosionsschäden in Form von Mulden- und Lochfraß in den Leitungen der Hausinstallation verursachen, im Laufe der Zeit Brausköpfe und Perlatoren verstopfen oder die Funktion von heute immer genauer und präziser arbeitenden Armaturen stören. Es gibt technische Regeln für Trinkwasserinstallationen, die den Einbau eines Filters nach DIN EN 13443-1 unmittelbar hinter dem Wasserzähler vorschreiben, um die vor beschriebenen Funktionsstörungen und Korrosionsprobleme in der Hausinstallation zu vermeiden. Bei metallener Leitung ist ein Filter zwingend einzubauen, bei Kunststoffleitungen ist der Einbau empfohlen. Mit der Installation alleine ist es jedoch nicht getan, da diese Geräte bestimmungsgemäß dem Trinkwasser solche ungelösten Stoffe entziehen und in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen, d.h. Filtereinsätze müssen, auch aus hygienischen Gesichtspunkten, regelmäßig gereinigt werden, da es auf den Filterflächen zu Verkrustungen, Steinbildung und Biofilmansiedelungen mit mikrobiologischer Kontamination kommen kann. Als Stand der Technik ist bekannt, dass der Einsatz eines Filters mit wechselbarem Filterelement aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen in 6-monatigen Abständen ausgewechselt werden muss. Die Wiederverwendung manuell gereinigter Filtereinsätze ist aus Gründen der Trinkwasserhygiene nicht zulässig. Im Unterschied zu Wechselfiltern muss bei rückspülbaren Filtern das zu reinigende Filterelement nicht ausgetauscht werden. Die Reinigung des Filtereinsatzes wird hier mittels einer Rückspülung in umge-kehrter Fliessrichtung durchgeführt. Für Rückspülfilter werden nach den technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen Rückspülintervalle von nicht länger als zwei Monaten gefordert. Viele rückspülbaren Filter können heute aber auch mit endverbraucherfreundlichen Rückspül-Automatiken nachgerüstet werden, damit der leider oft vernachlässigte Filter am Hauswassereingang dennoch seine Reinigung erfährt ohne ständig im Bewusstsein des Bewohners zu bleiben. |
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6) Druckminderer sind nach DIN 1988 Teil 5 zum Beispiel immer dann einzubauen, wenn der Ruhedruck an den Entnahmestellen 5 bar überschreitet, zur Begrenzung des Betriebsüberdrucks in den Versorgungsleitungen, wenn Geräte und Einrichtungen angeschlossen werden, die nur einem geringeren Druck ausgesetzt werden dürfen oder wenn der Ruhedruck vor einem Sicherheitsventil 80% seines Ansprechdrucks überschreiten kann. Der Einbau von Druckminderern erfolgt in der Regel in die Kaltwasserleitung hinter der Wasserzählanlage. Druckminderer sind Regler mit geringen Verstellkräften und daher gegen Verunreinigungen äußerst empfindlich. In jährlichen Abständen sind das integrierte Sieb, falls vorhanden, und die Innenteile herauszunehmen, auf einwandfreien Zustand zu prüfen und gegebenenfalls zu er-neuern. Wird diese jährliche Wartung und die notwendige Funktionsprüfung vernachlässigt, kann der Druckminderer seiner Aufgabe unter Umständen nicht mehr gerecht werden, was zu einem unerwünschten Anstieg des Drucks in der Trinkwasseranlage führen kann. Wasserverluste durch z.B. ansprechende Sicherheitsventile und mitunter erhebliche Schäden an der Installation bzw. angeschlossenen Geräten können die Folge sein, was u.U. auch zu einem Rückfließen von verunreinigtem Wasser führen kann wenn eine solche Leitung platzt. |
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7)
Weitaus öfters hört man heute jedoch die ewige Diskussion über
die Zirkulationsleitung zwischen den „Energiesparern“ einerseits und
den „Trinkwasserhygienikern“ andererseits. Selbsternannte Energieberater
raten oft ahnungslosen Eigenheimbewohnern dazu, entgegen den DVGW-Arbeitsblättern
W551/W553 die Zirkulationspumpe als Energiefresser einfach abzuschalten
oder die Leitung am Warmwasserbereiter abzuklemmen. Die Folgen einer
solchen „Beratung“ sind in der Regel meterlange undurchflossene Stagnationswasserstrecken
oder Zirkulationsleitungen, die in der Hoffung betrieben werden, die
Schwerkraftumwälzung wird schon reichen. Oder Zirkulationsleitungen
werden installiert und betrieben, jedoch mangelt es häufig an der notwendigen
Einregulierung und dem hydraulischen Abgleich, der dafür sorgen soll,
dass auch wirklich alle Teile der Warmwasserverteilung mit einbezogen
werden. Einfache thermisch regulierende Strangabgleichventile würden
hier Abhilfe schaffen, werden jedoch häufig nicht eingesetzt, weil Endkunden
nur unzureichend über die hygienischen Risiken aufgeklärt werden.
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8)
Die DIN EN 1717:2001-05 definiert Heizungswasser
ohne chemische Zusätze als Flüssigkeit der Kategorie 3. Behandeltes
Heizungswasser mit Inhibitoren als Korrosionsschutz z.B. ist eine Flüssigkeit
der Kategorie 4. Der direkte Anschluss einer Trinkwasseranlage mit einer
Nichttrinkwasseranlage hat entsprechend über eine geeignete Sicherungsarmatur
zu erfolgen, was im Falle einer Heizungsnachspeisung also nur ein Systemtrenner
oder ein Rohrtrenner sein kann. Da gem. DIN EN 1717:2001-05 alle Anschlüsse
als ständige Anschlüsse angesehen werden und der früher gebräuchliche
„kurzzeitige“ Anschluss damit der Vergangenheit angehört, gilt dies
auch für den oft benutzten Füllschlauch. Dieser Füllschlauch, der eine
zeitweilige Verbindung der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer
mit der Heizungsanlage darstellte, hat in Europas Kellern seine Daseinsberechtigung
längst verloren. |
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Im Falle eines Druckverlusts in der Trinkwasserleitung
kann es zu einem Rückdrücken dieser Flüssigkeit der Kategorie 3 oder
sogar 4 in die Trinkwasserleitung kommen. Die Industrie bietet hierzu
verschiedenste normkonforme Produkte, um eine fachgerechte Absicherung
des Füllanschlusses von Warmwasserheizungsanlagen zu gewährleisten.
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9)
Die einfachste Möglichkeit, in die Trinkwasseranlage unzulässig
einzugreifen bietet jedoch ein Schlauchanschluss, z.B. an einer Außenzapfstelle
im Garten. Oftmals als Einzelzuleitung verlegt und nicht als Ringleitung
durchflossen, stellen diese Zuleitungen in den späten Herbst- und Wintermonaten
klassische Stagnationsleitungen dar. Zudem ist es ein leichtes, jedes
erdenkliche Gerät oder Behältnis über einen Schlauch direkt mit der
Trinkwasserleitung zu verbinden. Ein Rück-saugen aus dem Gartenschwimmbecken
oder ein Rückdrücken aus dem Hochdruckreiniger stellen realistische
Gefährdungen dar. Außenarmaturen werden gewöhnlich mit einem Rohrbelüfter
für Schlauchanschlüsse Typ <HB> gem. EN 1717 gegen solche Szenarien
abgesichert oder teilweise auch mit Armaturenkombinationen aus Rohrbelüfter
für Schlauchanschlüsse und einem Rückflussverhinderer Typ <HD>.
Diese Absicherung ist jedoch nicht ausreichend, wenn man sich vor Augen
hält, dass ein Hochdruckreiniger mit Seifenpatrone mit einer Flüssigkeit
der Kategorie 4 arbeitet, die da zurück drücken könnte. Selbst Sicherungskombinationen
Typ <HD> sichern jedoch in die-sem Fall nur max. bis Flüssigkeitskategorie
2 ab. Seit nunmehr zwei Jahren sind jedoch bereits Systemtrenner vom
Typ <BA> zur Nachrüstung an Standrohren oder Außenzapfstellen
auf dem Markt erhältlich, die zuverlässig bis zur Flüssigkeitskategorie
4 absichern. |
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10)
Wellness im Bad boomt und der Trend der deutschen Sanitärindustrie
hin zu mehr Wohlfühlen und Luxus in den eigenen vier Wänden ist mehr
als deutlich. Nahezu jeder namhafte Hersteller von Sanitärobjekten hat
heute u. a. Dampfbäder, Whirlwannen oder Saunakabinen in seinem Produktsortiment.
Und auch in den Baumärkten und im Internet finden sanitäre Wellness-Produkte
guten Absatz. Immer beliebter werden z.B. Badewannen mit integriertem
Whirlsystem, so genannte Whirlwannen. Soweit es den eigentlichen Anschluss
von Whirlwannen an das Trinkwassernetz betrifft, gelten dieselben Vorgaben,
wie bei herkömmlichen Badewannen. Beachten muss man hier allerdings,
dass viele Hersteller von Whirlwannen ihre Produkte mit integrierten
Desinfektions- oder Spülsystemen ausstatten. Der dabei mitunter vorzunehmende
separate Anschluss einer Kaltwasser-Zuleitung wird vom Badewasser lediglich
durch ein Magnetventil getrennt, das gemäß dem Programmablauf der Steuerung
Trinkwasser oder sogar eine Mixtur aus Trinkwasser und einer fest definierten
Menge an Desinfektionsmittel in die Verrohrung des Whirlsystems einlaufen
lässt. Auch in diesem Fall muss im häuslichen Bereich von einem Risiko
der Flüssigkeitskategorie 3 ausge-gangen werden. Bei einem System mit
manueller Zugabe von Desinfektionsmittel kann es aller-dings zu einer
gewollten oder ungewollten Überdosierung der Chemikalie kommen. Somit
ist es nicht auszuschließen, dass sich in der Badewanne nun plötzlich
Wasser der Flüssigkeitskategorie 4 befindet. Ist bei einer solchen Wanne
mit manueller Desinfektion ein direkter Anschluss an die Trinkwasserleitung
geplant - sei es zur Befüllung oder zur Nachspülung - darf dieser nur
über eine geeignete Sicherungsarmatur erfolgen. Hier stehen nach DIN
EN 1717 verschiedene Sicherungseinrichtungen zur Auswahl, die das Risiko
einer Flüssigkeitskategorie 4 abdecken können. Der Systemtrenner Typ
BA oder der Rohrtrenner Typ GB sichern beide zuverlässig gegen jedes
Risiko bis zur Flüssigkeitskategorie 4 ab. |
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Wir müssen uns des Wertes einer öffentlichen Trinkwasserversorgung, die Trinkwasser in der von der TrinkwV 2001 geforderten Qualität liefert, bewusst sein. Diese Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser, das damit zu den am besten, wenn nicht sogar zu dem am besten überwachten Lebensmittel gehört, sind kein Selbstzweck, vielmehr ist einwandfreies Trinkwasser eine unabdingbare Voraussetzung für eine gesunde menschliche Existenz. Dieser hohe Rang rechtfertigt es wohl, die Trinkwasserversorgung auch gegen nicht sehr wahrscheinliche Gefahreneintritte zu schützen. Aber „Luxus“ und „Sicherheit“ sollten heute keine Kontrahenten mehr sein, sondern viel eher Kollegen. 22.10.2007 Arnd Bürschgens |
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