Legionellen, Trinkwasser, Regenwasser

Immer wieder treten Legionellen auf und auch

die Aufkeimung des Trinkwassers ist ein Problem

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Was ist die Legionärskrankheit?
Verband Pneumologischer Kliniken e.V. (VPK)

Damit sich Legionellen in Trinkwasseranlagen vermehren können,
brauchen sie die richtigen Nährstoffe, die richtige Temperatur und Zeit.

Bakterien befinden sich im Wasser (Trinkwasser, Brunnenwasser, aber auch in Seen und Flüssen). Sie wachsen schnell. So kann sie sich in nur 8 Stunden auf über 16 Millionen Zellen vermehren. Dies setzt aber eine notwendige Nahrung (Biofilm - Biofouling) und entsprechende Temperaturverhältnisse (25 - 45 °C) voraus.

Bisher sind 48 Legionellen-Arten und 70 Untergruppen.bekannt, die hauptsächlich im Süßwasser, aber auch im feuchten Erdreich vorkommen. In Seen mit Salzwasser kommen die Legionellen nicht vor, weil sie Kochsalz nicht mögen.

Legionellen sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so genannte Pontiac-Fieber kann von Legionellen ausgelöst werden.
Legionellen gehören zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser und sind in Oberflächengewässern nur eine sehr geringe Infektionsgefahr für Menschen. Gelangen die Bakterien jedoch mit Tröpfchennebel in die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen.

Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 25 und 45 °C. Die Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder, Whirlpools, Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung und Kühltürme sein, also dort wo Wasser nicht stark erwärmt (< 60 °C) wird und längere Zeit (Stagnation) steht. Anfällig sind vor allem große Speicher von über 300 Litern Inhalt, wie sie in Einfamilienhäusern und Wohnungen kaum vorkommen. Daneben kommt jedes längere Zeit in der Leitung stehende Wasser (Stagnationswasser) als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm (> 25 bis 45 °C) steht.
Aber auch Autowaschanlagen, Springbrunnen, Gartenerde und Kompost können Infektionsquellen sein.

Bei der Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird, unterscheidet man zwei Erkrankungsformen, die  Legionellose (Legionärskrankheit) und das Pontiac-Fieber (Sommergrippe).
Das Pontiac-Fieber*, das einem grippeähnlichen Infekt gleicht, macht sich hauptsächlich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen (deswegen auch "Sommergrippe" genannt) bemerkbar und die schwerer, zum Teil auch tödlich verlaufende Legionärskrankheit, entwickelt eine atypischen Pneumonie (Lungenentzündung). Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich durch das Einatmen von Wasseraerosolen (Sprühnebel - Duschen, [kontaminiertes Trinkwasser], Whirlpool, Luftbefeuchter [Klimaanlage], Kühlturm) aus der Umgebungsluft.
Nach einer Inkubationszeit von 24 bis 48 Stunden kommt es in den meisten Fällen zum Pontiac-Fieber mit den grippeähnlichen Erscheinungen, so z. B. Abgeschlagenheit, Husten, Fieber und Kopf-, Glieder- und Thoraxschmerzen, die nach wenigen Tagen ohne medikamentöse Behandlung und ohne Folgeerscheinungen wieder abklingen können.
Die Anzahl der Erkrankungen am Pontiac-Fieber sind, da viele Infektionen nicht bekannt werden, nur schwer zu erfassen. Bei den bisher bekannten Fällen haben alle Patienten überlebt. Im Gegensatz zur Legionärskrankheit (Legionellose) ist die Erkrankung am Pontiac-Fieber keine meldepflichtige Infektionserkrankung.

* Das Pontiac-Fieber wurde erstmals 1968 in den USA (Stadt Pontiac) dokumentiert. Es wird angenommen, dass es weit häufiger auftritt als dokumentiert wird, da es häufig gar nicht als solches erkannt wird. Warum manche Infektionen zur Legionärskrankheit, andere zum Pontiac-Fieber führen, ist noch nicht geklärt worden.

Vergleich der Symptome von Legionellen-Infektionen
Legionellose (Legionärskrankheit)
Pontiac-Fieber ( Sommergrippe)

Fieber bis über 40 °C

erhöhte Temperatur

Schüttelfrost, Übelkeit, Durchfall
Schüttelfrost
starke Muskel- und Gelenkschmerzen
allgemeines Unwohlsein
extrem starke Kopfschmerzen
Kopf- und Gliederschmerzen
Seh-, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, Orientierungslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall möglich
leichte Benommenheit
delierienhafte Anfälle, Atemschmerzen,
Atemnot, Husten mit blutigem Auswurf, Herzbeschwerden
trockener Husten
Komplikationen: Schock, akute Niereninsuffizienz bis zum dialysepflichtigen
Nierenversagen, Atemlähmung
Komplikationen sind nicht bekannt
Laut Wasserwirtschaft entsteht aufgrund mangelnder Befeuchtung in den Trinkwasserrohren ein Biofilm. Dieser enthält gefährliche Bakterien wie die Magengeschwür verursachenden Helicobater pylori und Mikroorganismen wie Legionellen, die zur gefürchteten Legionärskrankheit führen können.

In der Fachkreisen hat sich die Meinung gefestigt, dass nur eine thermische Desinfektion und/oder eine ultraviolette Desinfektion als wirksam für die Abtötung von den Legionellen erwiesen haben. Grundsätzlich ist bei jeder Anlage, bei der ein Legionellenverdacht besteht eine fachgerechte Probennahme mit anschließender Wasseranalyse durchzuführen.

Nach neuen Erkenntnissen kann die sogenannte. "Legionellenschaltung" (regelmäßiges Hochheizen des Trinkwassererwärmers und der Leitungen) kontraproduktiv sein. Aktive Legionellen, die bei Wassertemperaturen unter 50 °C vorhanden sind und sich vermehrt haben, können durch die hohen Temperaturen in eine Art Ruhezustand (VBNC-Zustand* [Viable But Non Culturable]) versetzt werden und überstehen das Hochheizen des Wassers. Außerdem werden die Legionellen bei jeder Aufheizung unempfindlicher gegen erhöhte Wassertemperaturen. Sie können sogar resistent gegen hohe Temperaturen werden. Wodurch eine thermische Desinfektion unmöglich werden kann.
Eine Legionellenschaltung kann also nur die Legionellen abtöten, die mit dem Wasser vom Versorger geliefert wird. Und das ist aber auch nur dann möglich, wenn das Wasser im Trinkwassererwärmer (Speicher) ständig auf ≥ 60 °C erwärmt wird. Danach kann die Temperatur des erwärmte Trinkwassers abgesenkt werden (zentraler Verbrühschutz).

Wissenschaft misst Legionellenwachstum genauer denn je
Barbara Borer - Geberit International AG, Schweiz,
TGA - WEKA Industrie Medien GmbH

* VBNC-Zustand - Zitate:
- Nach einer kurzen Inkubationszeit von nur 6 - 48 Stunden treten grippeähnliche Symptome (
Pontiac-Fieber) auf. Obwohl die Patienten Antikörper gegen L. pneumophila aufweisen, konnten bislang keine Bakterien isoliert werden. Grund hierfür könnten Legionellen sein, die sich im so genannten VBNC-Stadium (viable but not culturable) befinden [Steinert et al., 2002].
- Zudem können Legionellen die sich in einem physiologisch inaktiven Stadium befinden (VBNC), durch die Kokultivierung mit Acanthamoeba castellanii wieder belebt werden [Steinert et al., 1997].
- Der VBNC-Zustand kann durch Stress (z. B.: Temperatur, Nahrungsangebot etc.) hervorgerufen werden, wobei die Bakterien in eine Art Ruhezustand (z. B.: verminderter Stoffwechsel) übergehen (z. B.: Oliver 2005). In einem anderen Experiment wurde untersucht, ob sich die beiden Stämme (DSM 50071 und SG81) in einem anderen Trinkwasser (Hausinstallation Duisburg-Rheinhausen, ähnliche Chlorkonzentration von ca. 0,01 mg/l, aber nur ca. 8 µg/l Kupfer) nach 1 Tag noch anhand von Kultivierungsverfahren nachweisen lassen würden. Vergleichend dazu wurde auch das Trinkwasser der Universität Duisburg-Essen (Labor U123) untersucht. In dem Trinkwasser des Labors (Labor U123) waren beide Stämme nicht mehr nachweisbar, in dem anderen Wasser (Hausinstallation Duisburg-Rheinhausen) noch ca. 103 KBE/ml. Nach einem Tag in Nährlösung konnte der mucoide Stamm auch in dem Trinkwasser des Labors wieder nachgewiesen werden. Die Inaktivierung von P. aeruginosa könnte somit abhängig von den Inhaltstoffen (z. B. Kupfer) im Wasser der jeweiligen Hausinstallation sein [Daniel Bressler 2008].
- Ein Aspekt dabei ist das Trinkwasser. Hierbei zeigte sich eine inaktivierende Wirkung von Kupfer auf P. aeruginosa. Diese inaktivierende Wirkung ist ein interessanter Forschungsaspekt, da sich hier die Frage stellt, ob die Bakterien abgetötet werden oder nur in einen VBNC-Zustand übergehen. Im VBNC-Zustand wären sie für die Nachweisverfahren mittels Kultivierung nicht zugänglich, stellten aber weiter eine potentielle Gefahr im Trinkwasser da. In diesem Bereich wurden bereits Untersuchungen (Masterarbeit Dwidjosiswojo 2008) am Biofilm Centre durchgeführt [Daniel Bressler 2008].

Legionellen sind normalerweise eine fakultativ human-pathogene Spezies, die nur unter bestimmten Voraussetzungen krankheitserregend sind. Ihre Human-Pathogenität erhalten sie nur, wenn die Vermehrungsbedingungen (Temperaturen > 25 °C, Stagnation des Wassers, Biofilme) ideal sind.

Wann sind Mikroorgamen wirklich tot? - Prof. Dr. Hans-Curt Flemming/Dr. rer. nat. Jost Wingender
Die Legionellose ist nach dem Infektionsschutzgesetzes eine meldepflichtliche Erkrankung, hier ist das Robert Koch-Institut zuständig. Die neue Trinkwasserverordnung 2011 sieht eine regelmäßige Beprobung von Großanlagen vor.

Pseudomonas aeruginosa

Dieses Bakterium kann Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen (Sepsis) hervorrufen und ist neben das Legionella einer der wichtigsten Erreger, die auch durch das Trinkwasser übertragen werden können. Sie vermehren sich zwischen 25 und 30 °C, also bei Temperaturen, die in nicht oder schlecht gedämmten Trinkwasserleitungen vorkommen können, und haben besonders in Krankenhäusern eine verheerende Wirkung. Darin liegt z. B. auch der Grund, dass hier keine Blumenvasen aufgestellt werden dürfen.

Nach der Aussage des Robert Koch Institut (RKI) gelten schon die geringsten Konzentrationen als "gesundheitlich bedenklich". In einer Wasserprobe von 100 ml darf kein Erreger vorkommen. Sie können bei den Menschen zu schweren entzündlichen Organerkrankungen, auch mit Todesfolge, führen. Eine Therapie ist bei diesen Infektionen ist schwierig.

Ein Befall einer Trinkwasserinstallation mit diesem Bakterium hat zur Folge, dass das Gebäude umgehend gesperrt und saniert werden muss.


Quelle: Techem Energy Services GmbH

Große Trinkwasseranlagen anfälliger für Legionellen
Nahezu jede achte Anlage betroffen: deutschlandweite Befallsquote von 13,3 Prozent / Anfälligkeit der Trinkwasseranlage steigt mit ihrer Größe / Einfache Präventionsmaßnahmen vermeiden Befall und verringern Wasserverbrauch.
In großen Trinkwasseranlagen ist die Wahrscheinlichkeit eines zu hohen Legionellenbefalls höher. Diesen Schluss legt eine Ergebnisbewertung des Energiemanagers Techem nahe, die zeigt: Mit der Größe einer Liegenschaft steigt auch die Befallsquote. Bis zum 31. Dezember 2013 musste laut Trinkwasserverordnung in einem großen Teil der deutschen Mehrfamilienhäuser die Trinkwasserinstallation auf Legionellenbefall überprüft werden.

 

Durch eine Kooperation mit dem akkreditierten SGS Institut Fresenius ist Techem hierfür einer der wenigen bundesweit agierenden Anbieter auf dem Markt. Die Auswertung von Techem basiert auf den dabei gewonnenen, gemeinsamen Analyseergebnissen. Das Unternehmen wertete die anonymisierten Analyseergebnisse von über 176.000 Proben aus, die bis zum Jahresende 2013 in annähernd 25.000 Mehrfamilienhäusern genommen wurden. Die Auswertung liefert damit einen bundesweiten Trend. > mehr
Seit 1976 ist folgendes bekannt:
      •  Vermehrung zwischen 25 - 45 °C
      •  Verdoppelung 1 KBE/I in ca. 2,8 h
      •  Infektion nur über Aerosole
Mögliche Infektion:

a) Pontiac-Fieber (Inkubationszeit bis 48 h)
b) Legionellose (Inkubationszeit ca. 2-13 Tage) in Form von Lungenentzündung

Risikopersonen:
      •  > 50 Jahre
      •  Raucher
      •  Personen mit gesundheitlichen Vorschädigungen
      •  Spitzensportler
      •  Kleinkinder
Abtötungstemperaturen und Abtötungszeiten:
      •  55,0 °C - 19 Minuten
      •  57,5 °C - 6 Minuten
      •  60,0 °C - 2 Minuten
      •  70,0 °C - einige Sekunden
Parameter - Grenzwerte ( Anzahl/1 ml)

Legionellen – KBE bei 22 °C - 100
Legionellen – KBE bei 36 °C – 20

Nachweis über hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen
Gesamte Rechtsvorschrift für Trinkwasserverordnung, Fassung vom 04.01.2020 - Österreich

Tabelle 1a: Bewertung der Befunde bei einer orientierten Untersuchung
1) KBE = Koloniebildende Einheit
2) Werden bei zwei Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre ausgedehnt werden
Wird die orientierte Untersuchung gleich mit einem Probenumfang durchgeführt, der dem einer weitergehenden Untersuchung entspricht, gelten die in der Tabelle 1 b angegebenen Maßnahmen.
Tabelle 1b: Bewertung der Befunde bei einer weitergehenden Untersuchung
1) KBE = Koloniebildende Einheit
2) Werden bei zwei Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach einem Jahr nach der zweiten Nachuntersuchung vorgenommen zu werden. Diese Untersuchungen können entsprechend dem Schema der orientierenden Untersuchung (Tabelle 1 a) durchgeführt werden
3) Werden bei Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre ausgedehnt werden

Auch wenn immer wieder diese Problematik heruntergeredet wird, sollte beachtet werden, dass einige Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Frage kommen können:

      •  § 222 Fahrlässige Tötung
      •  § 223 Körperverletzung
      •  § 224 Gefährliche Körperverletzung
      •  § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
      •  § 229 Fahrlässige Körperverletzung

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung:

Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Inwieweit die Wasserversorger in der Pflicht sind, bleibt weiterhin strittig.
  Diese Tatsache ist den meisten Betreibern einer Trinkwasseranlage nicht bekannt
Zwischen den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge), basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach die Einrichtung und wesentliche Veränderungen nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trink-wasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:

- Veränderungen an Rohrleitungen durch z.B. Gewindeschneiden, Löten, Schweißen, Schrauben, Klemmen und Kleben;

- Anschluß von Anlagen und Apparaten ohne DIN-DVGW-Zeichen;

- Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen;

- Austausch einer Standbrause gegen eine Schlauchbrause;

- Austausch einer Stand- bzw. Wandarmatur gegen eine solche mit ausziehbarer Brause.

Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)."

§ 319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles selber einbauen!

Nicht nur die Trinkwasserverordnung, sondern auch das Infektionsschutzgesetz, fordert ein hygienisch einwandfreies Wasser. Um die Wasserqualität zu gewährleisten, gibt es viele verschiedene Regeln, Arbeitsblätter, Richtlinien und Verordnungen. Da es dem Betreiber nicht möglich ist, alle diese Vorgaben zu kennen, sollte es eigentlich logisch sein, dass ein Laie nicht an der Wasserinstallation rumschrauben sollte. In den Leitungssystemen können viele verschiedene Krankkeitserreger vorkommen bzw. sich durch falschen Betreiben der Systeme vermehren. Teilweise sind diese sogar nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig (z. B. Legionellen). Warum die Wasserversorger die installierten Anlagen nicht überprüfen, werde ich nie verstehen, denn dadurch verstoßen sie gegen ihre eigenen Vertragsbedingungen, in denen steht, dass nur eingetragene Installationsbetriebe derartige Anlagen erstellen, ändern und warten dürfen.
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG


Legionellen Sicherheitsfilter
B-Safe universal
Quelle: BWT Aktiengesellschaft

Legionellenfilter
Viele Trinkwasserinstallationen sind nicht fachgerecht gebaut bzw. werden nicht richtig betrieben. Um auf Nummer "Sicher" zu gehen, kann eine zuverlässige Schutzbarriere gegen Infektionen durch Legionellen oder andere Bakterien und Protozoen geschaffen werden. Hier bieten sich Filter (zentral und/oder an der Armatur) an, die überall dort eingesetzt werden können, wo man sich nicht sicher ist, ob das Wasser legionellen- und keimfrei ist. Hierzu gehören z. B. Wohngebäude, in denen die Bewohner eine geringe Risokoschwelle haben. Aber dort, wo besonders geschwächte und dadurch gefährdete Menschen geschützt werden müssen, bieten sich die Filter an. Hierzu gehören die Bewohner bzw. Patienten und das Personal z. B. in Krankenhäusern, Kurhäusern, Reha-Zentren, Alters- oder Pflegeheimen.
So kann z. B. der B-SAFE Hygienefilter als ergänzende Prophylaxe für ein konsequentes Hygienemanagement an der Armatur eingesetzt werden. Aber auch als eine Sofortmaßnahme, wenn das Wasserverteilungssystem bereits kontaminiert ist, gewährleistet der Filter eine gewisse Sicherheit.
Ein effizienter Betrieb der B-SAFE Hygienefilter ist nur in intakten, nicht korrodierten Trinkwasserinstallationen möglich. Vor der Erstinstallation eines B-SAFE Hygienefilters sollte aber der nachgeschaltete Duschschlauch und die Handbrause gegen neue Produkte ausgetauscht werden, da sonst kein Legionellenschutz gewährleistet werden kann.
Einen hohen Schutz vor einer Legionellen-Infektion, die durch Einatmen legionellenhaltiger Aerosole auftreten kann, wird durch eine Dead-End-Hohlfaser-Mikrofiltrationsmembran mit Porengrössen von 0,02 µm erreicht. Der Filtrationsprozess erfolgt im Dead-End Verfahren ohne Rückspülung. Durch einen eingebauten Rückflussverhinderer wird eine Rückverkeimung des Trinkwassersystem weitgehend verhindert. Ein im B-SAFE-universal Filter eingebaute Vorfilter entfernt Sand, Rost-, Kalkpartikel, Biofilmbruchstücke und andere Trübstoffe aus dem Wasser.
Der B-SAFE Hygienefilter besteht aus einem Vorfilter; Dead-End-Hohlfaser-Mikrofiltrationsmembran; Rückflussverhinderer. Der B-SAFE Universal ist ein Hygienefilter, der zwischen Sanitärarmatur und Dusche eingebaut wird.

Immunität

Mit einem starken Immunsystem kann uns nicht viel passieren. Denn Krankheiten können immer nur dann entstehen, wenn das körpereigene Abwehrsystem Schwachstellen aufweist.
Die Immunabwehr funktioniert in drei Stufen.
Bei der Stufe 1 sind die anatomischen Barrieren, dazu gehören unsere Haut und alle Schleimhäute, gewissermaßen der Schutzschild des Körpers. In unserem Atemwegen sowie in unserem Magen-Darm-System befinden sich überall Schleimhäute mit Flimmerhärchen, die beim Eindringen von Erregern einen Schleimfilm, ein Sekret oder eine Flüssigkeit bilden, um die Erreger heraus zu transportieren. Gelangen die Erreger dennoch in unser Körperinneres.
Bei der Stufe 2 greift, die sog. unspezifische Immunabwehr. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Barrieren der Haut und der Schleimhäute, auch und ganz besonders im Darm beschädigt sind und in unsere Blutbahnen gelangen.
Bei der Stufe 3 kommen unsere Fresszellen und weißen Blutkörperchen zum Einsatz, um die schädlichen, körperfremden Stoffe und Erreger zu eliminieren. Die Fresszellen sind in unserem Lymphsystem enthalten, wozu auch die Mandeln und Polypen sowie die Milz gehören. Wenn auch hier die Bekämpfung der Viren, Bakterien und körperfeindlichen Erreger nicht gelingen konnte, dann greift die dritte Stufe, die sog. spezifische Immunabwehr, bestehend aus den Lymphozyten im Knochenmark.

Wie man das Immunsystem stärken kann wird leidlich gestritten. Aus ganzheitlicher und naturheilkundlicher Sicht, sind es nicht Bakterien, Viren oder sonstige Krankheitserreger, die krank machen. Es ist hingegen ein schwaches oder anderweitig aus seinem Gleichgewicht geratenes Immunsystem, das nicht mehr in der Lage ist, den Körper umfassend zu schützen. Erst jetzt können Krankheitserreger oder auch Krebszellen Oberhand gewinnen und krank machen. Ein schwaches Immunsystem kann glücklicherweise fast immer wieder gestärkt oder reguliert werden.
Interessant ist, dass es aus Sicht der Schulmedizin offiziell nur eine einzige Maßnahme geben soll, die in der Lage ist, das Immunsystem zu stärken. Das Zauberwort ist hier "Impfungen".

Zur Stärkung des Immunsystems gehören drei Schritte:
• Das Immunsystem nicht vorsätzlich schwächen
• Das Immunsystem entlasten (besonders in Zeiten grassierender Infekte)
• Das Immunsystem stärken mit der richtigen Ernährung, Nahrungsergänzungsmitteln, Vitalstoffen, ausgewählten Hausmitteln

Neben der richtigen Ernährung gibt es noch viele Möglichkeiten, die das Immunsystem stärken ko¨nnen. Dazu ist ein gesunder Lebensstil besonders wichtig.
• Ansteckungsrisiko reduzieren (Regelma¨ßiges Ha¨ndewaschen, Ha¨ndedesinfektionsmittel Mund- und Nasenschutz).
• Raumklima (Trockene Raumluft vermeiden, u¨berheizte Ra¨ume vermeiden, Schleimha¨ute befeuchten)
• Abwehrkiller meiden (alkoholische Getra¨nke, große Mengen Coffein, nicht Rauchen)
• Wenig Stress und viel Schlaf
• Darmgesundheit
• Sonne tanken
• Bewegung/Ausdauertraining
• Wechselduschen und Saunaga¨nge
• Grippeschutzimpfung (älteren Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen)

Das Immunsystem natürlich stärken
St. Leonhards Akademie gGmbH

So können Sie Ihr Immunsystem stärken
Hohenzollern Apotheke

So stärken Sie Ihr Immunsystem
Carina Rehberg, Zentrum der Gesundheit - Neosmart Consulting AG

Künstliche Intelligenz soll die Tricks der Legionellen aufdecken

Die meisten gesunden Menschen mit einem starken Immunsystem halten den Legionellen stand. Menschen mit geschwächter Immunabwehr sollten jedoch unbedingt den Kontakt mit diesem Erreger vermeiden. Für immungeschwächte und ältere Menschen sind die stäbchenförmigen Bakterien eine Gefahr.
"Bei der Behandlung der Legionärskrankheit gibt es noch viel Optimierungsbedarf“, sagt Professor Dr. Dominik Heider von der Philipps-Universität Marburg.
In einem Forschungsprojekts stehen die sogenannten Virulenzfaktoren der Bakterien. Sie sind es, die die krank machende Wirkung der Bakterien bestimmen und sie entscheiden darüber, wie gut es dem Erreger gelingt, in den Wirtskörper einzudringen und dort zu überleben. Legionellen gehen dabei besonders effektiv und trickreich vor. Als intrazelluläre Bakterien befallen sie ausgerechnet jene Zellen des menschlichen Abwehrsystems, die sie eigentlich unschädlich machen sollten. So sind sie vor deren Angriffen geschützt und können sich zugleich im Inneren der Zellen ungestört vermehren. Legionellen haben im Laufe der Koevolution mit ihren Wirten mehr als 300 solcher Virulenzfaktoren entwickelt, oftmals indem sie Genabschnitte des Wirts in ihr eigenes Genom übernommen haben. Dies macht es ihnen möglich, lebenswichtige Wirtszellfunktionen zu manipulieren und für sich zu nutzen.
Der Bioinformatiker Heider und sein Team bauen eine Datenbank mit allen bekannten Virulenzfaktoren der insgesamt mehr als 60 Arten von Legionellen auf. "Hintergrund ist, dass die verschiedenen Legionellenstämme über jeweils unterschiedliche Strategien verfügen", erklärt Heider. Mithilfe der Datensammlung trainieren die Forschenden ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierendes Diagnosetool. "Dies soll künftig genau bestimmen können, mit welchem Legionellenstamm ein bestimmter Patient oder eine bestimmte Patientin infiziert ist und welche Virulenzfaktoren mit welcher Funktion gerade aktiv sind", so Heider.
Quelle: Prof. Dr. Dominik Heider

Künstliche Intelligenz soll Tricks der Legionellen aufdecken
Prof. Dr. Dominik Heider, Philipps-Universität Marburg

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Hier einige Informationen zum Thema "Legionellen"

Trinkwasserverordnung und Legionellen (Stand 25. April 2018)

Gesamte Rechtsvorschrift für Trinkwasserverordnung, Fassung vom 12.09.2019

Legionellose — RKI-Ratgeber für Ärzte

Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für
Legionellen in Hausinstallations-Systemen in Deutschland

Legionellose — RKI-Ratgeber für Ärzte

Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für
Legionellen in Hausinstallations-Systemen in Deutschland

die neue Trinkwasserverordnung 2011

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung - 5. Dezember 2012

Gesamte Rechtsvorschrift für Trinkwasserverordnung, neueste Fassung

Auswirkungen der TrinkwV 2011 für die Wohnungswirtschaft und Umsetzung in der Praxis

Große Trinkwasseranlagen anfälliger für Legionellen

Wissenschaft misst Legionellenwachstum genauer denn je
Barbara Borer, Geberit International AG, Schweiz

Antwort auf Lesebrief

ein Biofilm in den Trinkwasserleitungen ist ein guter Nährboden für Mikroorganismen

Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

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