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Unterirdische Öllagerbehälter sind grundsätzlich mit einem Leckanzeigegerät auszurüsten. Bei oberirdischen doppelwandigen Öllagerbehälter ist ein Leckanzeigegerät nur bei behördlicher Auflage vorzunehmen.
Das Leckanzeigegerät muss jede Undichtigkeit optisch und akustisch anzeigen. Der optische Alarm muss durch eine Leuchtdiode deutlich angezeigt werden und darf nicht abschaltbar sein. Der akustische Alarmgeber muss für Dauerbetrieb geeignet und bei Alarm abgeschaltet werden können, wobei der Schalter in der „Ein-Stellung“ plombiert werden muss.

Leckanzeigegeräte können mit Flüssigkeiten oder Unter- oder Überdrucksysteme mit Luft oder inerten Gasen betrieben werden.


Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Leckanzeigegerät mit Flüssigkeit
Eine Art der der Überwachung der Dichtheit von Heizöllagerbehältern wird mit Hilfe einer Kontrollflüssigkeit in der Doppelwandung hauptsächlich unterirdischer Behälter durchgeführt.
Eine Anlage zur Lecküberwachung mit Flüssigkeit setzt sich aus folgenden Bauteilen zusammen:
  •  Überwachungsraum des doppelwandigen Heizöllagerbehälters
  •  Leckanzeigeflüssigkeitsbehälters mit Gebereinrichtung (Elektroden)
  •  Verbindungsleitungen
  •  Leckanzeigeflüssigkeit
  •   Leckanzeigegerät mit optischer und akustischer Alarmeinrichtung
  •  Entlüftungs- bzw. Prüfventil
Eine Undichtigkeit in der äußeren oder inneren Wandung des Überwachungsraumes führt zum Sinken des Flüssigkeitsstandes im Flüssigkeitsbehälter. Wenn die Elektroden nicht mehr in der elektrisch leitenden Flüssigkeit sind, wird ein Stromkreis unterbrochen und ein Alarm wird ausgelöst.
Der Überwachungsraum muss vollständig mit einer Leckflüssigkeit gefüllt sein. An der höchsten Stelle sind 2 Muffen (R 1) angebracht, wobei ein Anschluss mit dem Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter verbunden ist. In dem zweiten Anschluss befindet sich ein Entlüftungs- bzw. Prüfventil, aus dem im Prüfungsfall mindestens 0,5 l/min Flüssigkeit austreten muss.
Der Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter muss eine Typ-Kennzeichnung haben. In der Mitte des Behälters befindet sich eine Prüfschraube. Außerdem ist eine Markierung des Füllstandes sichtbar angebracht. Der Behälter kann in der Nähe des Leckanzeigegerätes oder im Domschacht angebracht werden. Bei der Montage im Domschacht sollte der Behälter in einer Nische oder gegen ein Betreten geschützt werden.
Folgende Abstände sind einzuhalten:
  •  > 0,1 m zwischen Unterkante Behälter und Entlüftungs- bzw. Prüfventil
  •  > 0,3 m zwischen Unterkante Behälter und Tankscheitel
Der Flüssigkeitsbehälter wirkt gleichzeitig als Ausdehnungsgefäß für die Leckflüssigkeit. Die Menge der Leckflüssigkeit ist von der Heizölbehältergröße abhängig und entsprechend muss die Größe des Behäters ausgelegt werden. Es dürfen auch mehrere kleine Behälter eingesetzt werden.
Die Verbindungsleitungen zwischen dem Behälter und dem Überwachungsraum müssen unabsperrbar mit Gefälle zum Tank verlegt werden. Der Innendurchmesser der Leitung muss mindestens 13 mm betragen. Es sind folgende Werkstoffe zugelassen:
  •   Stahlrohr DN 20 (R 3/4) mit äußeren Oberflächenschutz, aber innen darf keine Verzinkung vorhanden sein, da sich die Zinkschicht durch die Leckflüssigkeit ablösen kann
  •   Kupfer- oder Messingrohr 15x1 mit werkseitiger Kunststoffisolierung und Isolierstück zumBehälteranschluss
  •   Kunststoffrohr oder -schlauch mit einer gutachterlichen Zulassung für die Leckflüssigkeit
Das Entlüftungs- bzw. Prüfventil muss mindestens DN 15 (R 1/2) und so angebracht sein, dass bei dem Prüfvorgang die auslaufende Flüssigkeit in ein sauberes Gefäß ablaufen kann. Dabei ist die Flüssigkeit aus dem Behälter vollständig zu entleeren und evtl. zu erneuern.
Die Kontrollflüssigkeit wird vom Tankhersteller vorgegen und nach dessen Angaben mit Wasser gemischt. Die Flüssigkeit muss folgende Eigenschaften aufweisen:
  •  hohe elektrische Leitfähigkeit
  •  geringen Temperaturausdehnungskoeffizient
  •  hoher Flammpunkt
  •  fungizid (pilztötend)
  •  unschädlich gegen den verwendeteten Werkstoffen und dem Grundwasser
  •  mit dem Heizöl nicht chemisch reagierend
  • nicht entmischend
Das Anzeigegerät muss einen verplombten Ausschalter haben, der nach der Betätigung wieder verplombt werden muss. Das Gerät darf nur durch einen zugelassen Eletroinstallateur mit dem Netz verbunden werden. Die Leitungen müssen fest und mit eigenen Stromkreis verlegt sein. Steckverbindungen und Abschaltmöglichkeiten dürfen nicht eingebaut werden.

Die Leckanzeigeanlage muss jährlich überprüft werden. Bei der Überprüfung ist das Prüfventil und die Arlarmvorrichtung auf einwandfreie Funktion zu prüfen und zu bescheinigen.

eigensichere und nichteigensichere Leckanzeigeanlagen
Quelle: Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Montieren, Prüfen und Bescheinigungen erstellen dürfen nur Fachbetriebe, die eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 I haben.
Prüfung – Flüssigkeitsleckanzeigegeräte
  • Überprüfung des Flüssigkeitsstandes im Leckbehälter
  • Feststellung der Dichtheit des Leckflüssigkeitsbehälters, der flüssigkeitsführenden Leitungen und Anschlüsse
  • Überprüfen des Leckbehälters auf Verunreinigungen
  • Absenken des Flüssigkeitsspiegels über den Prüfhahn am Tank zur Alarmfeststellung. Der Durchgang in Tank und Rohrleitung muss mindestens 0,5 Liter pro Minute betragen. Rückfüllung oder Erneuerung der durch die Prüfung verursachten Fehlmenge.
  • Überprüfen des Stromanschlusses auf Vorschriftsmäßigkeit, d. h. er darf nicht abschaltbar sein, damit die permanente Überwachung gewährleistet ist
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellung eines Prüfberichtes
weitere Prüfungen
  • Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
  • Grenzwertgeberprüfung
  • Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
  • Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen

Überdruck-Leckanzeigegerät
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Vakuum-Leckanzeigegerät
In dem Zwischenraum eines doppelwandigen Behälters wird durch den Leckanzeigegerät ein Unterdruck aufgebaut und konstant gehalten. Bei einer Undichtigkeit in einer der beiden Wandungen werden Luft oder Flüssigkeit in den Überwachungsraum gesaugt und es kommt zu einem Unterdruckabfall. Wenn der Unterdruck nicht mehr in dem Toleranzbereich gehalten werden kann, wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst.
Das Leckanzeigegerät sollte innerhalb geschlossener, trockener Räume angebraucht werden. Bei Montage im Domschächten oder in Feuchträumen muss das Gerät in einem wettergeschützten Schutzkasten mit Klarsichtdeckel angebracht werden. In diesem Fall muss das Alarmsignal über ein zusätzliches akustisches Signal oder über potentialfreie Relaiskontakte weitergeleitet werden.
Die Verbindungsleitungen zwischen Leckanzeigegerät und Überwachungsraum können mit farblich gekennzeichnete, flexible oder feste Leitungen ausgeführt werden. Die Leitungen sind möglichst mit Gefälle zum Tank zu verlegen und sollten an den Tiefpunkten Kondensatgefäße haben.
Bei der Installation, dem Betrieb und der Wartung sind die Auflagen und Vorgaben der technischen Beschreibung und der Zulassung zu beachten.

Als zusätzlich Ausstattung sind Sensoren in Auffangsräumen, Auffangwannen und Dom- bzw. Kontrollschächte möglich.

Quelle: SGB GmbH
Vakuum-Leckanzeigegerät mit Ölsonden
 
Quelle: SGB GmbH
Schema einer Anlae mit Vakuumlechanzeigegerät
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Quelle: Alfred Schneider GmbH & Co. Tankbau KG
Die Kunststoff-Innenhüllen sind besonders für alte einwandige oder defekte Heizöllagerbehälter geeignet, damit diese wieder den bestehenden gesetzlichen Auflagen entsprechen. Aber auch die Umrüstung alter Heizölbehälter für die Regenwassernutzung ist ohne Probleme möglich.
Bei dem Einbau einer Kunststoffinnenhülle/Leckschutzauskleidung wird der Behälter zunächst von innen entleert, fachgerecht gereinigt und danach mit einer ca. 5 mm starken Zwischenlage/Flies ausgekleidet (tapeziert), sodass die Innenhülle nicht direkt mit der Metalloberfläche des Behälters in Berührung kommt. Dann wird eine für das Lagermedium zugelassene Kunststoffinnenhülle in den Behälter eingebracht.
Der Hohlraum zwischen Innenhülle und Tankwandung wird mit einem Unterdruck-Leckwarngerät / Leckanzeiger überwacht. Der durch das Leckwarngerät erzeugte Unterdruck saugt die Innenhülle an die Tankwandung, sodass diese nicht mehr zusammenfallen kann. Bei einer Leckage fällt der Unterdruck bzw. das Vakuum ab und das Leckwarngerät löst einen akustischen und optischen Alarm aus. Ein Austreten der Lagerflüssigkeit ist dann immer noch nicht möglich, da die zweite Tankwandung den Lagerinhalt zurückhält.
Montieren, Prüfen und Bescheinigungen erstellen dürfen nur Fachbetriebe, die eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 I haben.
Prüfung - Vakuum-/Unterdruckleckanzeiger
  • Sichtprüfung der gesamten Tankanlage
  • Druckschalterprüfung
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Unterdruckpumpe
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Alarmgabe
  • Dichtheit der Pumpe sowie der Gesamtanlage
  • Prüfung des Zustandes der Saug-, Mess- und Ausblaseleitung
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellung eines Prüfberichtes
weitere Prüfungen
  • Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
  • Grenzwertgeberprüfung
  • Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
  • Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen

Überdruck-Leckanzeigegerät
Im Gegensatz zum Vakuum-Leckanzeigegerät arbeiten diese Geräte mit Druckluft bis ca. 570 mbar.
Das Leckwarngerät wird zur sicheren Überwachung von drucklosen doppelwandigen Behältern für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 55 °C eingesetzt.
Drei Schlauchanschlüsse (rot, weiß, grün) verbinden den Überwachungsraum des Tanks.  Ein Sinterkunststofffilter im Kondensatgefäß zeigt den aktuellen Verschmutzungsgrad an und kann bei Bedarf einfach und schnell von außen ausgetauscht werden.
Steigt der Druck über den Wert, so bläst ein Sicherheitsventil ab. Das Überdruck-Leckanzeigegerät arbeitet mit getrockneter Luft (10 % rel. F.). Zum Trocknen der Luft müssen Trockenfilter mit austauschbaren Trockenperlen eingesetzt werden.
Schema einer Anlage mit Überdruck-Leckanzeigegerät
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Überdruck-Leckanzeigegerät
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Überdruck-Leckanzeigegerät
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH

Dieser Leckdetektor überwacht doppelwandige Rohrleitungen durch Überdruck (bis 24 bar) mit Inertgas.

Das Leckanzeigegerät besteht aus einem Kontaktmanometer, akustischer und optischer Alarmmeldung. Die Überwachungsdrücke „Alarm ein“ und „Alarm aus“ sind über die beiden Schaltkontakte des integrierten Kontaktmanometers einstellbar. Das Kontaktmanometer misst über die Druckleitung kontinuierlich den Überdruck im Überwachungsraum der Rohrleitung. Die doppelwandige Rohrleitung muss für folgende Drücke geeignet sein:
- im Überwachungsraum: < 21 bar
- im Innenrohr: <16 bar
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH

Heizölmelder
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Der Heizölmelder wird zur Detektion von Ölleckagen in Auffangräumen bzw. -wannen, Domschächten, Rohr- oder Kabelkanälen sowie in Pumpen- und Regelstationen eingesetzt. Das Gerät besteht aus einem Steckergehäuse mit integriertem Messumformer und Steckdose (z. B. zum Anschluss eines Ölförderaggregats) und einer optoelektronischen Sonde. Der Melder wird in eine 230 V Steckdose gesteckt und ist für Räume mit Umgebungstemperaturen von -10 °C bis +60 °C geeignet.
Die Sonde wird am tiefsten Punkt des zu überwachenden Raumes hängend oder liegend befestigt. Im leckagefreien Zustand leuchtet die grüne Betriebslampe. Sollte die Infrarot-Sonde in Flüssigkeit eintauchen, schaltet sich die Steckdose (Schaltleistung max. 1800 VA bei AC 230 V) sofort ab und die rote Alarmlampe beginnt zu leuchten. Ölansammlungen werden ab einer Höhe von etwa 4 mm zuverlässig erkannt. Bei Ausfall der Netzspannung wird kein Alarm ausgelöst. Bei Wiederkehr der Netzspannung ist das Gerät sofort betriebsbereit. Ein inzwischen eingetretener Leckagefall wird angezeigt.
Das System detektiert Heizöl EL, L, M, Dieselkraftstoffe und dünnflüssige Schmieröle der Gruppe A III und Gefahrklasse A III sowie Motoren-, Getriebe-, Maschinen- und Hydrauliköle.

In besonders sensiblen Anwendungsfällen kann eine Leckagesonde in Verbindung mit einem geeigneten Auswertegerät zur konduktiven Leckageüberwachung von elektrisch leitfähigen Flüssigkeiten eingesetzt werden. Hier können bei Prozesstemperaturen von -20 °C bis +60 °C Leitfähigkeiten ab 1 µS/cm erfasst werden. Die Leckagesonden sind auch für die Leckagesicherung mit Leitungsüberwachung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen. Dieses System kann nur über ein Auswertegerät eine Warnmeldung ausgeben.
Leckagesonde
Quelle: IST e. K.

Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl) "Alles was man braucht
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