Rauchmelder
warnen die Bewohner von Häusern und Wohnungen
frühzeitig über den Rauch von entstehenden
Bränden. Durch das Alarmsignal können die Bewohner frühzeitig
reagieren, indem sie die entsprechenden Räume sofort verlassen
und die Feuerwehr alarmieren können. Rauchwarnmelder können
natürlich keine Brände verhindern, aber sie können
Leben retten und entstehende Brände rechtzeitig anzeigen.
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Landesbauordnung Schleswig-Holstein
§ 4 |
In Wohnungen
müssen Schlafräume, Kinderzimmer
und Flure, über die Rettungswege
von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen
so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig
erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer
vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis
zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren
Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin
oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung
selbst.
Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein |
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In
der DIN 14676 - "Rauchwarnmelder für
Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher
Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung)" werden die
Geräte und deren Einsatz beschrieben. Es gibt Einzelmelder
und Rauchwarnmelder, die über Funk vernetzt werden können. |
Die
DIN EN 14604 legt die Anforderungen, Prüfverfahren
und die Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. |
Die
jährliche Wartung nach DIN 14676 ist die Sache
des Eigentümers eines Hauses oder
einer Wohnung. Die Bundesländer Schleswig-Holstein,
Bremen und Hessen haben die Wartungspflicht auf
den „unmittelbaren Besitzer“ und damit
bei vermietetem Wohnraum auf den Mieter der Wohnung
übertragen. Da der Eigentümer
aber die Verkehrssicherungspflicht hat, ist er
bei der Übertragung der Wartungspflicht nicht von jeglicher
Haftung freigestellt. Nicht jeder Mieter ist in der Lage,
die Rauchmelder fachgerecht zu warten (körperlichen oder anderen
Gründen) und somit bleibt der Eigentümer (Vermieter) weiterhin
in der Haft bzw. Mithaftung. > hier
ein wenig ausfühlicher |
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Rauchmelderinstallation |
Quelle:
Jugendfeuerwehr-Bous.de |
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Quelle:
FlammEx |
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Wenn Rauchpartikel
in die Messkammer eintritt, aktiviert das dabei entstehende
Streulicht eine Fotozelle. Diese löst dann unverzüglich
einen lauten Alarmton aus. |
Quelle:
Rauchmelder-Lebensretter-de |
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Ionisationsrauchmelder |
Quelle:
Apollo |
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Wärmemelder/Thermomelder |
Quelle:
degesa |
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Fotooptischer
Rauchmelder |
Ein
Alarm wird ausgelöst sobald Rauch in das Innere des Gerätes
eindringt. |
Verbrennungsprodukte,
die die Dämpfung oder die Streuung von Licht im infraroten,
sichtbaren und/oder ultravioletten Bereich des elektromagnetischen
Spektrums beeinflussen, werden von diesem Rauchmelder erkannt.
Optische Rauchmelder reagieren vor allem auf kalten Rauch,
der sich schon bei Brandausbruch (Schwelbrand) bildet, bevor
Flammen zur Gefahr werden. |
Rauchwarnmelder
können auch mit Sende- und Funkmodule
miteinander vernetzt werden. |
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Lasermelder
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In
diesem Melder wird eine Laserdiode verwendet. Dadurch wird
die Messung genauer. Es werden schon geringste Mengen an Rauchpartikeln
erkannt.. |
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Ionisationsrauchmelder
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Ionisationsrauchmelder
sprechen nur auf die in der DIN EN 54 genannten Verbrennungsprodukte
an. Diese Melder unterliegen den Strahlenschutz-Verordnungen,
weil dieses Messprinzip ein schwach radioaktives Präparat
verwendet. Deshalb sind sie in privaten Haushalten
nicht einsetzbar. Sie müssen als Sondermüll
entsorgt werden.
In einer Messkammer
wird die Luft durch ausgesendete Alpha-Strahlen
ionisiert, ein Stromfluss wird gemessen und eindringende Rauchpartikel
verringern diesen Stromfluss. So können auch sichtbare
und „unsichtbare“ kleinste Rauchpartikel
„unsichtbare“ Partikel detektiert werden. Sie
werden eingesetzt, wenn bei Brandausbruch relativ früh
offene Flammen oder Glimmerscheinungen zu erwarten sind. |
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Thermomelder
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Dieser
Thermomelder ist konzipiert, um eine Warnung bei der Entstehung
eines Brandes zu geben. Der Alarm wird ausgelöst sobald
die Umgebungstemperatur des Gerätes ca. 60° C übersteigt.
Rauch wird vom Gerät nicht wahrgenommen.
Deswegen werden sie haptsächlich in Brandmeldeanlagen
eingesetzt.
Wenn eine Raumtemperatur
einen eingestellten Wert (z. B. 60 °C) überschreitet
oder die Umgebungstemperatur überdurchschnittlich schnell
ansteigt (Thermo-Differenzialauswertung),
dann gibt der Wärmemelder (Thermomelder)
einen Alarm weiter.
Diese Melder werden in Räumen (Küchen, Werkstätten)
eingesetzt, die besonders häufig rauchige oder staubige
Raumluft haben, aber sonst normal temperiert sind. Über
diese Melder werden z. B. Sprinkleranlagen
bei einer Temperaturerhöhung aktiviert. |
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Es besteht auch die Möglichkeit,
zentrale elektronischer Gas- und Rauchmelder, die mit
Gas- und Rauchsensoren die Räume eines Gebäudes überwachen
und vor explosiven Gasen, Dämpfen und/oder Rauchentwicklungen warnen,
einzusetzen. Diese Technik wird in der Gebäudetechnik (Heiz- und
Kellerräumen, Lager-, Büro- und Wohnräume) im öffentlichen
Bereich und größerer Objekte eingesetzt. |
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Viele der ca. 200.000 Wohnungsbrände, die jedes Jahr in Deutschland entstehen, könnten vermieden werden. Die meisten Brände entstehen durch menschliches Fehlverhalten und durch defekte, überlastete oder falsch bediente elektrische Geräte. Besonders gefährlich sind Schwelbrände, weil diese lange Zeit unentdeckt bleiben und giftigen Brandrauch entwickeln. Hier leistet ein Rauchmelder deine vorgesehende Arbeit.
Ein Brand entsteht durch die Entzündung von brennbaren Stoffen. Hierzu ist eine Zündquelle* notwendig. In den ersten Sekunden bzw. Minuten entsteht ein Schwelbrand, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration im Raum abhängt.
Dann entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum stark aufheizt. Hierbei bildet sich eine Gaskonzentration, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränkt und letztendlich lebensbedrohlich ist.
Wenn dann die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände überschreitet, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung (Flashover).
Dabei können die Temperaturen schnell über 1000 °C erreichen. Die Dauer des Brandes bei diesem Temperaturniveau ist von den vorhandenen brennbaren Gegenstände und der Frischluft- bzw. Sauerstoffzufuhr abhängig.
* Zündquellen - offene Flammen,
heiße Gase,
heiße Oberflächen,
elektrische Funken,
elektrische Ausgleichsströme,
atmosphärische Entladungen, mechanische Schlag- und Reibfunken,
statische Elektrizität, Elektromagnetische Felder,
chemische Reaktionen,
Ultraschall,
Ionisierende Strahlung
Die meisten Brände in Privathaushalten entstehen durch elektrische Geräte (Heizgeräten, Bügeleisen, Kühlschränke, Heizkissen, Heizdecken). Aber auch der Stand-by-Modus bei elektrischen Reglern, TV-Geräten, Computern oder Hi-Fi-Anlagen erhöht die Brandgefahr. Eine unüberlegte Verwendung inform von Überlastung von Steckdosen durch Mehrfachstecker und schadhafte elektrische Leitungen, die falsche Verwendung und Überhitzung von Elektrogeräten sind Brandurschen.
Kamine, Öfen, Heizstrahler und Heizlüfter können der Ausgangspunkt von Bränden sein. Hier liegt der Grund in der starken Aufheizung der Umgebung.
In Küchen sind oftmals nicht abgeschaltete Herdplatten eine Brandursache, wenn sich dort z. B. noch Gegegenstände (Plastik, Küchentuch) befinden und sich entzünden. Aber auch vergessene Gegenstände im Backofen (Brötchen, Bratgut) und verschmutzte Dunstabzugshauben mit Fettablagerungen sind weitere Gefahrenquellen.
Das Rauchen im Bett, das unachtsam weggeworfene Streichhölzer, nicht ausgeglühte Asche oder heruntergefallene Zigaretten sind die Ursachen für viele Wohnungsbrände.
Sprengkörper können erhitzte Spraydosen oder Gasfeuerzeuge sein, wenn sie in der Sonne oder in unmittelbarer Nähe von Öfen und Heizkörpern liegen.
Ein erhöhtes Brandrisiko haben brennbare Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Alkohol, Benzin, Lacke) und leicht brennbare Materialien, die sich neben stark erwärmenden Elektrogeräten (z. B. Bügeleisen, Toastern und Fritteusen) schnell selbst entzünden.
Weihnachtsbäume und Adventskränze können sich explosionsartig entzünden. |
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Tragbare
Feuerlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Tragbare
Feuerlöscher (DIN EN 3) können abhängig
den zu erwartenden brennenden Stoffen mit den Löschmitteln
Pulver, Schaum, Kohlendioxid
oder Wasser gefüllt werden. Brände
der Brandklasse A (fest),
B (flüssig) und C
(gasförmig) werden hauptsächlich mit Pulverlöscher
bekämpft. Das mit dem Treibmittels Stickstoff
unter Druck gesetzte Pulver befindet sich in einem Stahlbehälter
(Dauerdrucklöscher). Bei einer anderen
Bauart bringt das getrennt untergebrachte Treibmittel Kohlendioxid
das Pulver erst im Einsatzfall unter Druck (Aufladelöscher).
Die üblichen ABC-Feuerlöscher
haben die Füllmengen von 1 und
2 kg (Auto-Feuerlöscher), 6, 9 und 12 kg. |
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Tragbare
Feuerlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Dauerdruckfeuerlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Die Dauerdruckfeuerlöscher
(Standardfeuerlöscher) funktionieren mit geringem
technischen Aufwand. Das Löschmittel und das Druckgas
sind in einem Behälter untergebracht. Dabei steht
der Behälter ständig unter Druck. Durch die
relativ große abzudichtende Fläche kann bei
einer unregelmäßigen Wartung ein allmählicher
Druckverlust entstehen, was zu einem möglichen Versagen
im Brandfall führen kann. Diese Löscher sind
für den Verbraucher preiswert, müssen aber aufwendig
und regelmäßig gewartet werden.
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Der
hochwertige Aufladefeuerlöscher hat
eine besonders dickwandigen Treibmittelflasche, in der das
Gas bis zur Inbetriebnahme gespeichert wird. Dadurch ist
die abzudichtende Fläche sehr klein und die Funktion
im Brandfall gewährleistet. |
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Aufladefeuerlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Die
Feuerlöscher sollten an einer festen, jederzeit
zugänglichen Stelle, angebracht
werden. Diese sollte allen Familienmitgliedern oder Hausbewohnern
bekannt, oder noch besser, durch eine Ausschilderung gekennzeichnet
sein. Da nur überprüfte Feuerlöscher die Betriebssicherheit
garantieren, sollten sie unbedingt nach spätestens zwei
Jahren von einem sachkundigen Kundendienst gewartet
werden. Sinnvollerweise sollte jeder mit der
Handhabung und Funktion der
Geräte vertraut bzw. eingewiesen
sein. Auch stellen mehrere kleinere und mittlere Feuerlöscher
im Haus verteilt, im Brandfall einen besseren Einsatz sicher als
ein großes Gerät. |
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Im Gegensatz zu Wohnungs-
und Eigenheimbesitzer, der für einen ausreichenden
Brandschutz selbst sorgen muss, wird in jedem gewerblichen Betrieb
behördlich darauf geachtet, dass Feuerlöscher
in ausreichender Zahl an den richtigen Stellen
vorhanden sind. Da es in Privathaushalten keine Feuerlöscherpflicht
gibt, sollte trotztdem darüber aufgeklärt werden, dass besonders
Elektrogeräte in der Küche (Herd, Geschirrspüler,
Kaffeemaschine, Toaster, Waschmaschine usw) und durch Fernseh- und sonstige
Elektrogeräte (Heizdecken, Heizkissen) Brandverursacher
sein können. So spielt z. B. laut statistischen Untersuchungen
bei jedem fünften Brand die Elektrizität bei
der Brandentstehung eine verursachende Rolle. |
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Brandklasseneinteilung
nach DIN EN 2 |
- A
- Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer
Natur, die normaler Weise unter Glutbildung verbrennen
z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
- B
- Brände von flüssigen oder flüssig werdenden
Stoffen, z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke,
Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin
- C
- Brände von Gasen z. B. Methan, Propan, Wasserstoff,
Acetylen, Erdgas, Stadtgas
- D
- Brände von Metallen z. B. Aluminium, Magnesium,
Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
- F
- Brände von Speiseölen und Speisefetten (DIN
V 14406-5)
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Pulverlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Pulverlöscher: |
Pulverlöscher,
auch ABC-Löscher genannt, haben den größten
Einsatzbereich. Sie werden in der Brandklasse A (feste und
Glutbildende Stoffe), Brandklasse B (flüssige und flüssig
werdende Stoffe) und Brandklasse C (Gas) sowie im Temperaturbereich
von -30 °C bis +60 °C eingesetzt. Die Löschwirkung
des Pulvers basiert auf einer störenden Wirkung. Unter
Hitze bilden sich sogenannte Radikale, die die Flammenbildung
zerstört. Deshalb ist Pulver auch das einzige Löschmittel
gegen Gasbrände. Gasbrände dürfen nur gelöscht
werden, wenn die Gasabsperreinrichtung geschlossen werden
kann (Explosionsgefahr). |
Einsatzbereiche
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Industriebetriebe,
Lagerhallen, Schreinereien, Speditionen, Gefahrguttransporter,
Busse, Kundendienstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Garagen, Flüssiggaslagerung,
Heizöllagerung |
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Schaumlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Schaum-
und Wasserlöscher: |
Schaum-
und Wasserlöscher werden in der Brandklasse A (feste
und Glutbildende Stoffe) und Brandklasse B (flüssige
und flüssigwerdende Stoffe) eingesetzt. Sie zeichnen
sich durch das saubere Ablöschen ohne Vernebelung aus
und die umliegenden Bereiche bleiben frei von Löschmittelrückständen.
Die Löschwirkung basiert zum einen in der kühlenden
Wirkung (Wasser) und der stickenden Wirkung (Schaum). |
Einsatzbereiche |
Apotheken,
Arztpraxen, Krankenhäuser, Anwaltskanzleien, Büros,
Verwaltungsgebäude, Diskotheken, Kinos, Gaststätten,
Hotels, Theater, Schulen, Kindergärten, Schreinereien,
Polstereien, Läger mit brennbaren Flüssigkeiten,
Treppenhäuser, private Haushalte |
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Fettbrandlöscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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Fettbrandlöscher: |
Die Fettbrandlöscher haben
ein Löschmittel, das speziell für Fettbrände
entwickelt wurde. Sie werden in der Brandklasse F (Brände
von Speiseölen und Speisefetten) eingesetzt. Diese Fette
entzünden sich bei Temperaturen ab 340 °C von selbst.
Deswegen sind CO2 -Löscher nicht geeignet,
weil CO2 nur die Flammen erstickt und es sich verflüchtigt,
dann entzündet sich das Fett aufgrund der hohen Kerntemperatur
erneut. Mit einem Pulverlöscher kann der Brand zwar unter
Kontrolle gebracht werden, ist aber in Betrieben (Bäckereien
oder in der Gastronomie) nicht geeignet, weil es zu erheblichen
Folgeschaden durch Verschmutzung des hygienischen Bereiches
kommt und gelagerte Nahrungsmittel verunreinigt werden. |
Einsatzbereiche |
Küchen, Großküchen,
Imbisse, Bäckereien, Großbäckereien, private
Haushalte und überall dort wo Speiseöle und Speisefette
zu Frittierzwecken erhitzt werden |
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CO2-Löscher |
Quelle:
GLORIA GmbH |
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CO2-Löscher: |
In Anlagen mit hoher elektrischer Spannung, EDV-Zentren sowie Lager mit brennbaren Flüssigkeiten werden CO2-Löscher eingesetzt. Ein Löscheinsatz mit Kohlendioxid ist rückstandsfrei. Sie sind für elektrische Anlagen bis 1000 Volt bei einem Mindestabstand 1 m geeignet.
Eine einfach bedienbare Handhebel-Auslösung ermöglicht beim Tragen das Löschen. Das in Flachbauweise geformte, extra lange Schneerohr ermöglicht einen gezielten Löschmittelstrahl. Für den Anwender bedeutet dies eine hohe Leistung mit gleichzeitig großer Flächendeckung. Das an der Düse verschraubte Schneehorn ermöglicht eine optimale Ausbringung des Löschmittels.
Einsatzbereiche
Industrie, Marine, Flughäfen, Hotel & Gastronomie, Gesundheit, Automobil sowie Logistik |
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GLORIA Infothek - GLORIA GmbH |
Handhabung der Feuerlöscher |
Wenn ein Feuerlöscher
vorhanden ist, dann sollte die Betreiber in deren Handhabung
eingewiesen werden, damit sie die Löschgeräte möglichst
schnell und gezielt einsetzen können. Außerdem sollten die
Bedienungsanweisungen genau durchgelesen werden, um zu
sehen, für welche Brände die Löscher geeignet sind. |
Zur Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
gelten im allgemeinen folgende Regeln: |
- Feuerlöscher aus der Halterung nehmen
und auf dem Boden stellen
- Feuerlöscher entsichern
- Löschmittelschlauch kräftig
festhalten (Feuerlöscher steht unter Druck)
- Kurz auf den Schlagknopf drücken
bzw. Handrad der Treibgasflasche aufdrehen
- Feuerlöscher senkrecht halten und
den Löschmittelschlauch auf den Brandherd richten
- Löschpistole betätigen
- Zum unterbrechen des Löschmittelstrahl
den Hebels loslassen
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Quelle:
Jörn Haack - Feuerloescher.org |
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Alles
über Feuerlöscher - Gerstenäcker Feuerschutz GmbH
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Einbruchmeldeanlage |
Neben Rauch-
und Brandmeldeanlagen werden zunehmend auch andere Funktionen gewünscht.
In richtig geplante Anlagen können auch Sicherheitssysteme
eingebunden werden, die eine Einbruchmeldeanlage um Funktionen erweitern
und Alarm bei Wasserschaden, „Schlüsselkindfunktion“,
Seniorenbetreuung und Home-Automation beinhalten. > mehr |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines
unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
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Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir könnte daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen werden.. |