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Die Vorgaben der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gelten grundsätzlich für alle technischen Anlagen. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind von den Vorgaben der TA-Luft betroffen, so z.B. im Rahmen der Überwachung oder im Fall von Beschwerden aus der Nachbarschaft. Hier werden die Grenzwerte der TA Luft zur Beurteilung der technischen Anlagen herangezogen.

Die TA Luft soll zum Schutz der Umwelt und des Menschen beitragen.
Die TA Luft gliedert sich hauptsächlich in einen Immissions- und Emissionsteil.
Dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hierunter wird die Einwirkung von Schadstoffen auf die Umwelt und den Menschen, also die Immission verstanden. Die Immissionsbelastung setzt sich immer aus der bereits bestehenden Belastung und der zusätzlichen Belastung durch eine neue Anlage zusammen. Dazu werden in der TA-Luft Immissionsgrenzwerte vorgeschrieben Es ist daher durchaus möglich dass eine Anlage, die mit neuester Technik ausgestattet ist, an einem bereits stark vorbelasteten Standort nicht genehmigt werden darf, weil durch die geringen zusätzlichen Emissionen der Neuanlage der Immissionsgrenzwert überschritten wird.

Der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Da jede Freisetzung von Schadstoffen zu negativen Wirkungen führen kann, wird die Emission von Schadstoffen aus technischen Anlagen entsprechend des Standes der Technik beschränkt. Deswegen müssen selbst in wenig belasteten Gebieten (geringe Vorbelastung) die Emissionen technischer Anlagen soweit technisch machbar (und wirtschaftlich zumutbar) möglichst gering gehalten werden. Dazu werden in der TA-Luft anlagenspezifische Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben.


Immission
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden "Immissionen" als auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen" bezeichnet. Der Unterschied zu Emissionen ist das Begriffsmerkmal der „Einwirkung". Bei der Beurteilung von Immissionen sind auch Vor- und Fremdbelastungen mit einzubeziehen.
Auswirkungen von Immissionen

Luft

Das Ausmaß schädlicher Auswirkungen von Immissionen (den Immissionsschäden) auf die biotische und abiotische Umwelt, auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder auch Gebäude, hängt von der Verweildauer und Konzentration der Schadstoffe am Einwirkungsort ab.
Auch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) befasst sich mit den Immissionen. In der TA Luft wurde die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie umgesetzt und legt die Grenzwerte sowie der Mess- und Beurteilungsverfahren fest.
Lärm

Lärm ist Schall, der stört, belästigt, die Gesundheit gefährdet oder schädigt. Lärm ein subjektiver Begriff, aber Schall beschreibt die physikalischen Eigenschaften eines Geräusches. Eine Geräuschbelastung wird mit dem Schalldruckpegel in Dezibel (dB A) angegeben. Die Geräuschquellen für Lärmbelastungen sind Verkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm und Nachbarschaftslärm. Der Verkehrslärm (Straßen-, Luft- und Schienenverkehr) ist die häufigste Ursache für Lärmbelästigungen.

In der Planungspraxis wird die BImSchV (Lärmimmissionsschutz) und die TA Lärm angewendet. Mit der TA Lärm werden nicht nur die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen, sondern auch nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen, die den Schwerpunkt der Gewerbelärmproblematik bilden, erfasst.
Emission
Im Allgemeinen bezeichnet man eine „Emission" als das Ausströmen fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe aus Anlagen oder technischen Prozessen, die die Luft, das Wasser oder auch andere Schutzgüter verunreinigen.
In der Praxis sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) „Emissionen" nicht nur Luftverunreinigungen, sondern auch die von einer Anlage ausgehenden Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Emissionen von Luftschadstoffen entstehen hauptsächlich durch Verbrennungsvorgänge in häuslichen, gewerblichen oder industriellen Feuerungsanlagen sowie in Motoren.
• anorganische gasförmige Stoffe, so z. B. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO)
• organische flüchtige Verbindungen, so z. B. Aldehyde (z. B. Formaldehyd), Kohienwasserstoffe (z. B. Benzol), Ketone (z. B. Aceton)
• partikelförmige Stoffe und Stoffgemische, so z. B. Ruß, Flugasche, Kohlenstaub und Zementstaub
Emittentengruppen
• genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie)
• nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen)
• sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe)
• Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffs und Flugverkehr)

Die Atemluft hat zwei verschiedenen Zusammensetzungen.
Die eingeatmete Luft (Luft der Atmosphäre [Homosphäre]) besteht aus 78,09 % Stickstoff (N2), 20,95 % Sauerstoff (O2), 0,93 % Argon (Ar), 0,03 % Kohlenstoffdioxid (CO2) und geringe Anteile an Helium, Neon, Methan, Krypton, Wasserstoff, Distickstoffoxid, Kohlenstoffmonoxid, Xenon, Dichlordifluormethan, Trichlorfluormethan, Chlordifluormethan und schwankende Wasserdampfmengen.
Die ausgeatmete Luft hat nach der aeroben Atmung einen Teil des Sauerstoffs in Kohlenstoffdioxid umgewandelt. Die Luft enthält weiterhin 78 % Stickstoff (N2), aber nur noch 17 % Sauerstoff (O2) und 4 % Kohlenstoffdioxid (CO2) sowie rund 2 % andere Bestandteile (u.a. auch Spurengase).

Eine erwachsene Person atmet durchschnittlich 10 bis 15 Mal pro Minute ein und aus. Dabei werden etwa 6 bis 9 Liter Luft "verbraucht". Daraus ergeben sich bei cirka 23.000 Atemzügen pro Tag ein "Luftverbrauch" von cirka 12,5 m3. Hieraus ergibt sich u.a. die Luftrate, die zur Errechnung des Luftwechsels einer Lüftungsanlage benötigt wird, damit immer "frische" Luft vorhanden ist.

Formaldehyd (CH2O) ist eine organische flüchtige Verbindung, die immer wieder im Zusammenhang mit Fertighäusern ("Späneburg") zu Problemen führt. Hier kommt es durch Ausgasungen aus formaldehydhaltigen Materialien (z. b. Holzwerkstoffe, Spanplatten) zu einer Kontamination der Atemluft in geschlossenen Räumen. Besonders betroffen sind Häuser, die in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts mit Spanplatten und Sperrholz hergestellt wurden. Bei diesen Materialien, aber auch bei Bodenbelägen, Möbel und Textilien, kam Aminoplaste (Kondensation von Formaldehyd mit Verbindungen, die zwei oder mehr Aminogruppen enthalten [z.B. Harnstoff/Thioharnstoff, Melamin]) als Bindemittel zum Einsatz.
Bei unsachgemäßer Anwendung oder ständig vorhandenen Ausgasungen kann Formaldehyd Haut-, Atemwegs- Augenreizungen oder Allergien, verursachen. Ab einer Konzentration von 30 ml/m3 besteht eine akute Lebensgefahr (toxisches Lungenödem, Pneumonie). Bei bei einer ständigen Belastung ist es karzinogen. In einigen Ländern (z. B. USA) wird Formaldehyd als krebserzeugend eingestuft.
Die Ausgasungsrate des stechend riechende Gases (es ist schon bei geringen Ausgasungen wahrnehmbar) kann durch die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse im Sommer und im Winter durch die Innentemperaturen und Luftfeuchtigkeit sehr unterschiedlich sein. Durch eine unzureichende Lüftung der Räume (besonders nach Sanierungsmaßnahmen durch dichte Fenster und Außendämmung) kann sich die Raumluft stark mit den Formaldehydgasen anreichern. In den meisten Fällen ist eine Sanierung sehr aufwendig. Hier können nur durch den Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung die Grenzwerte eingehalten werden. Schon in den 80er Jahren wurde die Holz- bzw. Leichtbau-Fertighäuser mit einer ausreichenden Lüfunganlage angeboten.
  • Emissionsklasse E0 : Abgabe nicht höher als natürliches Holz, durch den Einsatz von Isocyanaten, ebenfalls giftig.
  • Emissionsklasse E1 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration maximal 0,1 ppm
  • Emissionsklasse E2 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration maximal 1 ppm
  • Emissionsklasse E3 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration maximal 2,3 ppm
  • Spanplatten mit der Bezeichnung F0 : Formaldehydfrei

Bezeichnung von Spanplatten:
- V - 20 : überwiegend Harnstoff-Formaldehyd-Harze (Aminoplaste)
- V - 100 : Phenol-, MDI- (Isocyanate), MDI-Melamin, MDI-Phenol-Formaldehyd-Harze
- V - 100 G : wie V 100, aber mit Fungizidzusatz


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