Offener Kamin "Lustfeuer" Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Ein offener Kamin
kann auf Grund seiner Konstruktion nicht als Raumheizung
eingesetzt werden, weil seine Wärmeabgabe nur durch die Wärmestrahlung
des offenen Feuers in den Raum erfolgt und wegen der Luftzufuhr dem Raum
Wärme entzogen wird. |
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Nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
nur "gelegentlich" (nach baurechtlicher Einteilung
> gelegentlicher Betrieb) betrieben werden. Nach einem
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht
mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden.
In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer"
gesprochen. |
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Vor der Planung ist der
Bezirksschornsteinfeger-Meister und/oder ein Ofen-und
Luftheizungsbauer über die örtlichen Vorschrift zu befragen. |
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In Häusern nach
dem heutigen Standard (EnEV) ist der Einsatz eines offenen Kamins nicht
mehr machbar, weil keine Luftdichtheit der Gebäudehülle
möglich ist. Ob man ein Lagerfeuer im Wohnzimmer
wirklich braucht, muss jeder für sich entscheiden. Aber wenn es ein
Kamin sein soll, dann ist ein angemessener Ort schon eher die Terrasse. |
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Dauerbrand - Zeitbrand |
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Bei den Feuerstätten
mit festen Brennstoffen unterscheidet man zwischen „Dauerbrand
– Zeitbrand“. |
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Der Begriff „Dauerbrand“
hat nichts mit dem Begriff „Dauerbetrieb“
zu tun. Die DIN EN 13240 bzw. DIN EN 13229 beschreiben damit die Fähigkeit,
den Abbrand mit einer einmaligen Beschickung und einmaliger, extrem gedrosselter
(Luft-)Einstellung je nach Brennstoffart bis zu 12 Stunden ausdehnen zu
können. Ein Holzvergaserkessel ist eine typische
derartige Feuerstätte. |
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Ein Grund-
oder Specksteinofen sind „Zeitbrandfeuerstätten“.
Hier wird eine relativ große Brennstoffmenge in kurzer Zeit mit
hohem Luftüberschuss sehr schadstoffarm verbrannt. Die freigesetzte
Energie wird in der Ofenmasse gespeichert und langsam an den Raum abgegeben. |
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Auch sagt die Einteilung
als Zeitbrand- oder Dauerbrand-Feuerstätte nichts über die mögliche
tägliche Betriebsdauer aus. Dauerbrand- und Zeitbrandfeuerstätten
können ohne zeitliche Einschränkung ununterbrochen
betrieben werden, wenn der Hersteller keine Einschränkung in den
technischen Unterlagen angegeben hat. |
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"Feuerstätten
für den gelegentlichen Betrieb" (baurechtliche Einteilung),
z. B. der offene Kamin, der nicht die Mindestanforderung
im Bezug auf den Wirkungsgrad erfüllt, dürfen nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
nur "gelegentlich" betrieben werden. Nach einem
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht
mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden.
In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer" gesprochen. |
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Technische
Regel zur Planung, Dimensionierung und Erstellung von
Warmluftöfen, Kachelöfen und Putzöfen Zentralen Warmluftschwerkraftheizungen Feuerstätten über zwei Geschosse Flächenheizungen, Hypokausten Grundöfen offenen Kaminen, Heizkaminen Herden Backöfen ZVSHK – TR OL2006 |
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