Sommerlicher Wärmeschutz Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wurde erstmalig der Nachweis nach DIN 4108-2 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: "Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zum sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude" verpflichtend. Energieeinsparverordnung
- EnEV 2014 / EnEV ab 2016 |
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Die letzte Änderung der Arbeitsstättenverordnung bringt eine sehr wichtige Neuerung, die sich nur langsam herumspricht: Die Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 formuliert konkrete Forderungen für die Raumtemperatur. Bedingt durch eine Reihe von Gerichtsurteilen (OLG Bielefeld, OLG Hamm, usw.), hat sich in der Planungspraxis die "26°-Grenze" eingenistet und damit in vielen Fällen zu unnötigem maschinellen Kühlaufwand geführt. Dass die Gerichte aus fachlicher Sicht Fehlurteile gefällt haben, hat nun Jahre gekostet, um die Vernunft wieder in die Planungspraxis zu bringen. Es war nicht das erste Mal, dass Fehlinterpretationen von Richtern und Sachverständigen sich festgesetzt haben und selbst mit honorigem Sachverstand nicht weg zu kriegen waren. Quelle: Jürgen Veit - Öko-Zentrum NRW GmbH, Planen Beraten Qualifizieren "Es sagt einem ja keiner was ....": |
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Kühllastberechnung
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etwas
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