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Einteilung in 3 Regionen
nach DIN
4108–2/A1 - Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
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Fa. ZIEGEL-KONTOR ULM GMBH - THERMOPOR |
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Temperaturverlauf
je nach Bauart |
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Phasenverschiebung
und Innentemperaturen |
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Raumtemperaturen
ohne Sonnenschutz |
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Raumtemperaturen
mit Sonnenschutz |
Quelle: IVPU –
Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. |
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Die
Energieeinsparverordnung verlangt ausdrücklich
den Nachweis, dass an heißen Tagen auch ohne Klimaanlage
die Temperaturen in Gebäuden nicht unzumutbar steigen.
Mit ihren detaillierteren und schärferen Regelungen verlangt
die seit April 2003 geltende DIN 4108-2 einen
noch genaueren Nachweis und höheren sommerlichen Wärmeschutz
als die Energieeinsparverordnung. Sommerlicher Wärmeschutz
benötigt damit keine besondere vertragliche Vereinbarung.
Das bedeutet: Bereits die Planung muss gewährleisten, dass
die Innentemperatur des Gebäudes an heißen Tagen
unter dem zulässigen Grenzwert bleibt. |
Einzelheiten
regelt DIN 4108-2. Im Rechenverfahren für den Nachweis
des sommerlichen Wärmeschutzes unterscheidet die Norm zwischen
leichten, mittleren und schweren Bauarten. Bei schweren Bauarten
sind die Anforderungen am geringsten. DIN 4108-2 berücksichtigt
so, dass die Wärmespeichermassen schwerer Bauteile wie
eine „natürliche Klimaanlage“ wirken. |
Um
regionale Unterschiede bei sommerlichen Klimaverhältnissen
zu berücksichtigen, gibt die Norm Grenzwerte der Innentemperaturen
für drei Klimaregionen vor. Die abgebildete Tabelle zeigt
die maximalen Grenzwerte. Sie dürfen höchstens während
10 % der Aufenthaltszeit höher liegen. Im Klartext heißt
das, dass die Temperaturen in Wohngebäuden höchsten
2,4 Stunden, in Bürogebäuden höchstens 1 Stunde
am Tag die vorgegebenen Werte überschreiten dürfen. |
Grenzwerte
der Innentemperaturen nach DIN 4108-2 |
Sommer-
Klimaregion |
Geografie |
Merkmal
qe,M,max |
Grenz-Raum-
temperatur |
A |
Mittelgebirgslagen,
Bayerischer Wald, Schwarzwald, Schwäbische Alb, Küstengebiete
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sommerkühl
< 16,5° C |
25°C |
B |
Übriges Deutschland,
außer A und C |
gemäßigt
16,5 – 18° C |
26°C |
C |
Bodensee, Oberrhein,
Saarland, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Oderbruch, Sachsen, Brandenburg |
sommerheiß
> 18° C |
27°C |
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Wärmespeichermassen,
ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wand- und Fensterflächen,
sowie Verschattungs-einrichtungen, z. B.ein großer Dachüberstand,
Markisen, Jaluousienen, gewährleisten einen ausreichenden
sommerlichen Wärmeschutz. |
Phasenverschiebung |
Während
des Tagesverlaufes schwankt die Außentemperatur zwischen
einem Maximalwert am Nachmittag und einem minimalen Wert in
den frühen Morgenstunden. Die Raumtemperatur folgt der
Außentemperatur mit einer bestimmten zeitlichen Verzögerung.
Dieser zeitliche Versatz wird als "Phasenverschiebung"
bezeichnet. Bei einem massiven Gebäude mit hoher Speichermasse
ist die zeitliche Verschiebung zwischen der maximalen Außentemperatur
und Innentemperatur größer als bei einem Gebäude
in Leichtbauweise, da die Wärme in den Bauteilen gepuffert
wird. |
Das
Temperaturamplitudenverhältnis (TAV) und die Phasenverschiebung
werden manchmal auch für einzelne Bauteile oder Bauteilschichten
angegeben. TAV und Phasenverschiebung beschreiben dann den theoretischen
zeitlichen Zusammenhang zwischen den Oberflächentemperaturen
auf der Außen- und Innenseite. Dabei muss betont werden,
dass es sich um rein theoretische Größen handelt,
die unter Rand-bedingungen berechnet werden, die in realen Gebäuden
so nicht vorliegen und daher auch nicht nachgemessen werden
können. |
Die
Phasenverschiebung sagt bei realen Bauteilen nichts über
den Wärmeschutz aus. Sie gibt lediglich an, mit welcher
Verzögerung die von außen auftreffende Temperaturwelle
im Inneren ankommt. Wichtiger ist, welche Temperatur auf der
Innenseite tatsächlich erreicht wird, d. h. wie viel Wärme
im Inneren ankommt – und das hängt im Wesentlichen
von der Effizienz der Wärmedämmung ab. |
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Das
Bielefelder Landgericht hat in einem Urteil
vom 16.4.2003 (Az::3 O 411/01) entschieden, dass die Raumtemperatur
in einem Büro 26°C nicht überschreiten darf, es
sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als
32° C. Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei in Gütersloh,
die 1999 in einem Neubau mehrere Geschosse angemietet hatte.
Regelmäßige Messungen ergaben, dass die Innentemperatur
an mehreren Tagen auf 32° C anstieg, obwohl es draußen
kühler war. Das sommerliche Raumklima war bei der Planung
nicht beachtet worden. |
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