Zur
Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten
aus Mauerwerk werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend
in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen
verlegt, obwohl in Neubauten eigentlich Schlitz- und
Durchbruchpläne erstellt werden müssen. |
Das Anfräsen
(Schlitzen) des Mauerwerksquerschnitts hat Auswirkungen
auf die Tragfähigkeit und die bauphysikalischen Eigenschaften des
Mauerwerks. Diese Beeinflussung von Statik und Bauphysik ist ebenfalls
gegeben, wenn die Schlitze und Aussparungen bereits bei der Erstellung
der Rohbauwand durch Anordnung von Formsteinen oder durch Berücksichtigung
beim Mauerwerksverband vorgesehen werden. |
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Mauernutfräse |
Quelle:
Robert Bosch GmbH |
Wird Mauerwerk
nachträglich geschlitzt, sollte man auf ein unkontrolliertes
Stemmen oder Schlagen verzichten, da das Gefüge des
meist noch frischen Mauerwerks geschädigt wird, und
auch die maximalen Schlitztiefen und -breiten nicht eingehalten
werden können. |
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Das nachträgliche
Herstellen von Schlitzen mit Hammer
und Meißel ist nicht zulässig,
sondern sollte schonend mit einer Fräse
erfolgen. Nur beim Fräsen ist es möglich die definierte
Schlitztiefe einzuhalten. |
Schlitze
und Aussparungen dürfen sowohl in tragenden Innen-
und Außenwänden wie auch in nicht tragenden inneren
Trennwänden aus genormten und bauaufsichtlich zugelassenen
Mauersteinen vorgesehen werden. Durch ihre Anordnung darf
die Standsicherheit des Mauerwerks nicht beeintrachtigt
werden. Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden,
aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei
der Bemessung ausgeführt werden, wenn die Grenzwerte
in DIN 1053-1, Tabelle 10, eingehalten sind. In
allen anderen Fallen ist ein Standsicherheitsnachweis
zu führen. |
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Nachträglich
hergestellte horizontale und schräge Schlitze nach DIN 1053-1,
Tabelle 10 |
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1) Horizontale
und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem
Bereich = 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie
jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig
bei Langlochziegeln.
2) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen
= 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache
Schlitzlänge.
3) Die Tiefe darf nur um 10 mm erhöht werden, wenn
Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten
werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen
auch in Wänden = 240 mm gegenüberliegende Schlitze
mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.
4) Schlitze, die maximal 1 m über den Fußboden
reichen, dürfen bei Wanddicken = 240 mm bis 80 mm Tiefe
und 120 mm Breite ausgeführt werden.
5) Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 5 und Spalte
7 darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 7
nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen
als 2 m sind die Werte in Spalte 7 proportional zur Wandlänge
zu verringern. |
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Wärmeschutz
Nach der DIN 4108-2 2003-07 "Wärmeschutz
und Energie-Einsparung in Gebäuden - Mindestanforderungen
an den Wärmeschutz " sollten Rohrleitungen für
die Wasserver- und -entsorgung und Heizungsanlagen nicht
in Außenwänden liegen, damit der Wärmeschutz
der Gebäudehülle nicht durch Aussparungen
und größere Schlitze beeinträchtigt wird. Außerdem
soll bei einschaligen Außenwänden das Einfrieren von
wasserführenden Rohrleitungen vermieden.
Sollen aber Rohrkanäle bzw. Installationsschächte
ausnahmsweise in Außenwänden angebracht
werden, dann ist der Mindestwärmeschutz
nach DIN 4108 auch an diesen Flächen (wie bei Fensterbrüstungen
und -stürzen, Heizkörpernischen unter Fenstern und Rollkästen)
sicherzustellen. Horizontale und vertikale Schlitze
mit kleineren Abmessungen für Elektroleitungen in Außenwänden,
die nachträglich hergestellt werden, haben in der Regel keinen
Einfluss auf den Wärmeschutz. |
Schallschutz Für
einschalige, biegesteife Wände kann für die praktische
Anwendung das bewertete Schalldämm-Maß nach DIN
4109 "Schallschutz im Hochbau" aus der flächenbezogenen
Masse m2 ermittelt werden. Durch Schlitze und Aussparungen,
aber auch Einbauten, so z. B. Steckdosen, wird örtlich
die Wanddicke und damit die flächenbezogene Masse der Mauerwerkswand
reduziert. Die Wand weist damit an diesen Stellen eine verringerte
Schalldämmung auf. Bei der Verlegung von Abwasserleitungen
in Wandschlitzen sollte die flächenbezogene Masse der Restwand
zum schutzbedürftigen Raum hin mindestens 220 kg/m2
betragen. Für großflächige Aussparungen,
in denen z. B. Fußbodenheizungsverteilerkästen
oder Elektrozählerschränke untergebracht
werden, muss der Planer die zusammengesetzten Bauteile unterschiedlicher
Schalldämmung wegen der vergleichsweise großen Einbaufläche
schalltechnische in besonderem Maße beachten. Da es hier
zu einer Reduzierung des Schalldämm-Maßes
bis 3 dB kommen kann, wird empfohlen, in Wohnungstrennwänden
von großflächigen Aussparungen abzusehen. |
Brandschutz
Die in Abhängigkeit von der Wanddicke in DIN 4102-4
"Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" vorgenommene
Einteilung in die Feuerwiderstandsklassen bezieht
sich stets auf Wände ohne Einbauten, zu denen Schlitze, Nischen
für Rohre, Verteiler- und Schaltschränke und Elektroinstallationen
zählen. Bei derartigen Einbauten ist der Brandschutz gesondert
nachzuweisen. So muss beispielsweise die Restwanddicke auch im
Bereich von Schlitzen und Aussparungen mindestens die Mindestwanddicke
für eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse (DIN 4102-4, Tabellen
39 und 40 für tragende Wände bzw. Tabelle 38 für
nicht tragende raumabschließende Wände) haben. |
Darstellung
von Wand- und Deckendurchbrüchen und Schlitze |
WD
= Wanddurchbruch
WS
= Wandschlitz
WA
= Wandaussparung
DD
= Deckendurchbruch
BD
= Bodendurchbruch
FBD
= Fußbodendurchbruch
DS
= Deckenschlitz
DA
= Deckenaussparung
BS
= Bodenschlitz
FBS
= Fußbodenschlitz
BA
= Bodenaussparung
FBA
= Fußbodenaussparung
FS
= Fundamentschlitz
FA
= Fundamentaussparung
FD
= Fundamentdurchbruch |
H
= Heizung
S
= Sanitär
L
= Lüftung
G
= Gas
E
= Elektro
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Beispiel:
SWS
25/12/1,25
UK
= OK RFB
Sanitär-Wandschlitz,
25cm breit, 12cm tief, 1,25m hoch
Unterkante
= Oberkante Rohfußboden
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