Schallschutz in der Installationstechnik Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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In DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" werden die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen beschrieben. Diese Werte gelten als anerkannte Regeln der Technik (aRdT) und kommen immer dann zum Tragen, wenn keine weitergehenden Vereinbarungen für den erhöhten Schallschutz getroffen wurden. Neben der nationalen DIN 4109 sind zukünftig die Regelungen und Anforderungen der europäischen Normenreihe DIN EN 12354"Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften" zu beachten. Der BGH hat in einem Revisionsverfahren (BGH-Urteils vom 14. Juni 2007, AZ VI ZR 45/06) festgestellt, dass der Mindestschallschutz bauwerkvertragsrechtlich weitgehend bedeutungslos ist. Der erhöhte Schallschutz, wie es im Beiblatt 2 der DIN 4109 geschrieben steht, bedarf keiner “ausdrücklichen“ Vereinbarung. Anhaltspunkte hierfür können die Schallschutzstufen II oder III der VDI 4100 sein. |
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Mit der
Harmonisierung technischer Regelwerke in Europa
werden die Normen des baulichen Schallschutzes an die
europäischen Vorgaben angepasst. Hier soll zukünftig die Berechnung
der Schalldämmung auf Basis der DIN EN
12354 durchgeführt werden. Dabei wird die Schallübertragung
über flankierende Bauteile detaillierter in die
Berechnung einbezogen. Eine Bilanzierung der einzelnen Schallwege
wird dadurch möglich. Diese Nachweisführung wird auch in eine
neue DIN 4109 eingebracht, wobei die Anforderungen
von R'w (Gesamt-Schalldämm-Maß) auf
DnT,w (Standard-Schallpegeldifferenz) umgestellt
werden. |
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Schutzbedürftige
Räume im Sinne der DIN 4109 sind: |
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Die Anwendung
der DIN 4109 erfolgt unabhängig vom Gebäudetyp,
jedoch immer bei Vorhandensein von schutzbedürftigen Räumen
im Gebäude, z. B. Hotels, Altenwohnheime, Bürogebäude,
Seminarzentren usw. Bei Wohnungen findet die DIN 4109/A1 im eigenen
Wohnbereich keine Anwendung, sondern nur zu den schutzbedürftigen
Räumen fremder Wohnungen. |
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DIN 4109-1 | 2018-01 "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen" - Text |
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Der Fachplaner
muss einen schalltechnischen Eignungsnachweis in Abhängigkeit zur
tatsächlich am Bau vorhandenen Installationswand erstellen und
dem Installateur im Rahmen der Ausführungsplanung übergeben. |
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Darüber
hinaus muss der Fachplaner gemäß VOB-C
DIN 18381:2002-01 alle Maßnahmen des Schallschutzes als
besondere Leistung ausschreiben. |
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Produkte,
für die ein schalltechnischer Eignungsnachweis
durch den Fachplaner notwendig ist: |
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Nach den
"werkvertraglichen Voraussetzungen" nach
DIN 4109/A1:2001-01 hat der ausführende Installateur
das Recht eine Teilabnahme nach VOB-B § 4, Nr. 10
im Werkvertrag zu vereinbaren. Die Teilabnahme dient zur Absicherung
des Fachinstallateurs und Reduzierung der Folgekosten aufgrund rechtzeitig
entdeckter Mängel. Diese "unechte Teilabnahme" ist im
Prinzip ein vorgezogenes Beweissicherungsverfahren für die Teile,
welche nach dem Verschluss von Wand- und Deckendurchführungen bzw.
Verschluss von Installationskanälen und Vorwandinstallationen nicht
mehr sichtbar sind. |
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Die Teilabnahme
gilt gleichermaßen für den Brand-, Schall- und Wärmeschutz
von Leitungsanlagen. Die Vereinbarung der Teilabnahme
ist dringend zu empfehlen. Weiterhin sind aussagekräftige Fotodokumentationen
und ein vom Bauleiter unterschriebener Abnahmebericht
eine wesentliche Voraussetzung für die spätere Beweismöglichkeit
der "Unschuld" bei auftretenden Mängeln. |
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Folgende Punkte sollten in der Dokumentation festgehalten werden: | |||||||||||||
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Nach
der Teilabnahme kann der Verschluss der Wand- und Deckendurchführungen,
der Vorwandsysteme und der Installationskanäle erfolgen. |
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Auch im
Bereich des Schallschutzes gibt es Bestandsschutz.
Dies gilt jedoch nur bei einfachen Sanierungs- und Reparaturarbeiten.
Sobald aber z. B. komplette Badezimmer saniert werden, müssen die
schalltechnischen Anforderungen nach DIN 4109/A1:2002-01 eingehalten
werden. Details der schalltechnischen Planung und Ausführung müssen
sehr eng mit dem bauleitenden Architekten abgestimmt werden. Danach
erfolgt die Planung, Ausschreibung, der schalltechnische Eignungsnachweis
und eine fachgerechte Installation. |
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Ist die
Einhaltung der aRdT aus Gründen der älteren Bausubstanz und
aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, sollte zur Haftungsfreistellung
des Planers und Fachinstallateurs eine schriftliche Vereinbarung
mit dem Bauherrn/Auftraggeber abgeschlossen werden. |
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Zur Vereinbarung
des erhöhten Schallschutzes stehen wahlweise zwei
Regelwerke zur Verfügung: |
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Anforderungen
an den Schallschutz |
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Empfehlungen zur Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes: | |||||||||||||
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Quelle: Geberit GmbH | |||||||||||||
Die Art und der Aufbau
der Fußbodenkonstruktion und der flankierenden
Wände sowie die Rohrleitungen,
die im oder unter dem Estrich bzw. durch die Decken
und Wände geführt werden, führen zu
den häufigsten Schallquellen bzw. Schallüberträgern. |
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Ein "Schwimmender
Estrich" und die in dem Boden verlegenten
Heizungsrohre (Fußbodenheizung) sind auf einer
weichfedernden Schicht (Trittschalldämmmatte)
als eine "frei bewegliche" Masse gelagert. Dabei darf die
Estrichplatte keine starre Verbindung zu anderen Bauteilen (Rohdecke,
Wände, Rohrleitungen) haben. Ein vollständig umlaufender Randdämmstreifen
verhindert die starre Verbindung zwischen der Estrichplatte und den
Wänden. Die unbedingt erforderliche vollständig umlaufende
Randfuge mit einem Randdämmstreifen darf auch durch Verlegung zusätzlicher
Bodenbeläge (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen, Scheuerleisten)
nicht überbrückt werden, was durch einen dauerelastischen
Fugendichtsttoff erreicht wird. So können Ganggeräusche
nicht auf andere Räume übertragen werden. |
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Schallübertragungsprobleme
aus dem Sanitärbereich in schutzbedürftige
Räume der eigenen oder der fremden Wohnung können
durch eine sinnvolle Grundrissgestaltung von vornherein verringert werden. Die Anordnung von Bädern und Küchen übereinander bzw. direkt nebeneinander ist schallschutztechnisch günstiger als die Anordnung eines Bades neben oder über einem Schlafraum. Daneben spielt auch die Ausrichtung der Sanitärräume im Wohnungsgrundriss eine Rolle. Es ist grundsätzlich schallschutztechnisch günstiger Sanitärinstallationenan der flankierenden oder gegenüberliegenden Wand, als an der Trennwand zu einem schutzbedürftigen Raum zu befestigen. Das gilt auch im eigenen Wohnbereich. Technikräume sollten immer außerhalb der Wohnbereiche, am Besten getrennt durch Sanitärräume, angeordnet sein. |
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Die Knackgeräusche
("Stick-Slip-Effekt") entstehen durch den
dauernden Übergang von einer Haft-
und Gleitreibung. Diese Geräusche treten hauptsächlich
durch die Ausdehnung
der Rohre im Wärmeverteilsystem auf, wenn diese kurzzeitig extrem
"heiß" erwärmt werden. Diese Temperaturänderungen
treten besonders während der Aufheizphasen (schnelles
Knacken), aber auch während der Abkühlphasen
bei einer Nachtabschaltung bzw. im abgesenkten
Betrieb (langsames Knacken), auf. Nervig sind Geräusche,
die durch das Auf-Zu-Stellen von Heizkörperthermostatventilen
(und hier besonders bei den immer mehr eingebauten zeitgesteuerten Ventilaufsätzen)
auftreten. Hier liegt der Grund bei einer zu hohen Heizkurveneinstellung
und/oder einem fehlenden hydraulischen
Abgleich. |
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Die häufigsten
Enstehungsstellen befinden sich in den Bereichen von
Wand-, Boden- und/oder Deckendurchführungen, aber auch mangelhafte
oder falsche Rohr- und Heizkörperbefestigungen. Bei einzementierte
Rohre in Wand-
oder Deckendurchführungen und in Rohrbefestigungen
ohne Schalldämmeinlagen (oder zu kleine Rohrschellen,
Rohrclips) entstehen Spannungen. Solange die Haltekräfte
(Haftkräfte) größer sind als die Dehnungskräfte
sind keine Knackgeräusche zu hören. Erst wenn die Dehnungskräfte
größer als die Haltekräfte sind, kommt es zur Gleitreibung
zwischen Rohrleitung und dem anliegendem Material. Die Knackgeräusche
entstehen, weil sich die Dehnungsspannungen nicht stufenlos gleitend
abbauen, sondern ruckartig auftreten bis sich das Rohrmaterial vollständug
erwärmt hat. |
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Besonders
"laut" sind diese Knackgeräusche
bei Metallrohrinstallationen. Aber auch bei Kunsststoffrohren
in Schutzrohren, die eine große Längenausdehnung haben, entstehen
bei extremen, kurzzeitigen Temperaturänderungen Knack- bzw. Scheuergeräusche.
Diese Körperschallübertragung breitet sich
mit ca. 4-facher (Luft-)Schallgeschwindigkeit
im Wasser des Wärmeverteilsystems aus. Dabei wirken die Heizflächen
(Heizkörper, Fußboden) als Resonanzkörper,
die die Geräusche an die Raumluft abgegeben. Hier liegt auch der
Grund, dass die Geräuschentstehungsstellen schwierig zu finden
sind. |
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Mögliche Ursachen | |||||||||||||
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Da die
Ursachen in vielen Fällen, besonders in Altbauten
aus den 50er und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts, nur mit erheblichen
zeitlichen und baulichem Aufwand zu
finden sind, kann vor einer Totalsanierung eine akustische
Trennung durch Schalldämmkompensatoren
durchgeführt werden. Wenn vorhandene Geräusche in Altbauten
auf Grund der hohen Kosten nicht zu beseitigen sind, dann steht dem
Mieter nach verschiedenen Gerichtsurteilen eine Mietminderung
zu. In Neubauten sind derartige Geräusche nicht hinzunehmen. Der
Bauherr kann auf eine Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) bestehen. |
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Außer Knackgeräusche
(Stick-Slip-Effekt), die durch eine Längenausdenung in Verbindung
mit falsch verlegten oder befestigten Rohrleitungen entstehen, kann
es in Wassersystemen auch Klopfgeräusche
geben. Diese Geräusche können in schneller Folge
(Rattern) oder auch in größeren Abständen zu hören
sein. Die Ursachen können z. B. durch falsch herum eingebaute Ventile,
durch flatternde Ventilteller in Schräg- oder Geradsitzventilen
und in auf Offen gestellte Schwerkraftbremsen entstehen. |
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Immer wieder
treten Schallprobleme bei Luft-Wärmepumpen
auf. Streitigkeiten mit den Nachbarn sind oft vorprogrammiert. Der Einsatz
wirksamer Schalldämpfer muss eine Lösung bringen. |
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Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm
[neue Fassung] |
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Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
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