Gerichtsurteil: 26 Grad dürfen nicht überschritten werden Das
Bielefelder Landgericht hat in einem Urteil (LG Bielefeld 16.04.03 AZ:
3O411-01) entschieden, daß die Raumtemperatur in einem Büro 26 Grad nicht
überschreiten darf, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr
als 32 Grad. |
Diese
Gerichtsurteil spricht für den Einbau einer |
das
"Bielefelder
Urteil" wurde neu entschieden, |
Am
Arbeitsplatz greifen die neuen Technischen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR) - A3-5
- Raumtemperatur - , die am 23. Juni 2010
in Kraft getreten ist. |
Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C |
Wenn
die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt
und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen
verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur
im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. |
Bei
Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C
müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung
ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen
Maßnahmen vor. |
... aber |
Hohe
Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen
sollten vermieden werden. Wichtig ist nicht die absolute Temperatur im
Raum, sondern der Temperaturunterschied zum Aufenthalt im Freien. Die
Differenz zwischen der Außen- und Innentemperatur sollte also nicht
zu groß gewählt werden, da sonst Erkältungsgefahr
besteht. Hier lautet die Empfehlung: maximaler Temperaturunterschied von
6 K (°C). So sollte z. B. bei einer Außentemperatur von 32 °C
die Raumtemperatur nicht tiefer als 26 °C eingestellt werden. Wird
diese Regel angewendet, kann sich der menschliche Organismus regeneriert
und erholt sich nach einem heißen Sommertag schneller. |
Erkältung
im Sommer und die "Sommergrippe" sind keine
Seltenheit. Die Auskühlung der Schleimhäute durch Klimaanlagen,
Zugluft und eisgekühlte Getränke schwächen das Immunsystem.
20 Prozent aller Grippeinfektionen treten nicht im Herbst
oder Winter, sondern zur warmen Jahreszeit auf. |
Raumlufttechnik
+ Raumlufttechnik
- das Buch |
Hinweis! Schutzrechtsverletzung:
Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt
werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites,
mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen |