Sommerhitze

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Gerichtsurteil: 26 Grad dürfen nicht überschritten werden

Das Bielefelder Landgericht hat in einem Urteil (LG Bielefeld 16.04.03 AZ: 3O411-01) entschieden, daß die Raumtemperatur in einem Büro 26 Grad nicht überschreiten darf, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad.

Somit wurde auch die aktuelle Arbeitsstätten-Richtlinie bestätigt, in der steht: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die Lufttemperatur des Arbeitsraumes unterhalb der in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerte oder oberhalb + 26 °C liegen.

Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh, die 1999 in einem Neubau mehrere Geschosse angemietet hatte. Regelmäßige Messungen ergaben, daß die Innenraumtemperatur in den angemieteten Büroräumen an mehreren Tagen auf 32 Grad anstieg, obwohl es draußen kühler war. Durch die großen Fensterflächen, die vor Sonneneinstrahlung mit einfachen Außenjalousien geschützt waren, entstand, so ein Kanzleimitarbeiter, ein Treibhauseffekt, der auch durch regelmäßiges Lüften nicht in den Griff zu bekommen war.

Nach dem Gerichtsurteil ist es jetzt Aufgabe des Vermieters bzw. des Bauträgers, für erträgliche Innenraumtemperaturen zu sorgen. Ob durch andere Beschattungsanlagen oder durch den Einbau von Klimaanlagen, das bleibt ihm überlassen.

Hohe Raumtemperaturen haben einen entscheidenden Einfluß auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Deshalb empfiehlt sich der Einsatz von Raumklimageräten, mit denen die Temperatur gesenkt und zudem die Luft entfeuchtet werden kann. Für den SHK-Fachmann ergibt sich durch die Arbeitsstättenverordnung und das Bielefelder Urteil ein interessanter Vermarktungsansatz.

Diese Gerichtsurteil spricht für den Einbau einer
Raumlufttechnischen Anlage
....... oder andere geeignete Maßnahmen

das "Bielefelder Urteil" wurde neu entschieden,
das ändert aber nichts an der zulässigen Raumteperatur


Am Arbeitsplatz greifen die neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - A3-5 - Raumtemperatur - , die am 23. Juni 2010 in Kraft getreten ist.
Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.

... aber
Hohe Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen sollten vermieden werden. Wichtig ist nicht die absolute Temperatur im Raum, sondern der Temperaturunterschied zum Aufenthalt im Freien. Die Differenz zwischen der Außen- und Innentemperatur sollte also nicht zu groß gewählt werden, da sonst Erkältungsgefahr besteht. Hier lautet die Empfehlung: maximaler Temperaturunterschied von 6 K (°C). So sollte z. B. bei einer Außentemperatur von 32 °C die Raumtemperatur nicht tiefer als 26 °C eingestellt werden. Wird diese Regel angewendet, kann sich der menschliche Organismus regeneriert und erholt sich nach einem heißen Sommertag schneller.
Erkältung im Sommer und die "Sommergrippe" sind keine Seltenheit. Die Auskühlung der Schleimhäute durch Klimaanlagen, Zugluft und eisgekühlte Getränke schwächen das Immunsystem. 20 Prozent aller Grippeinfektionen treten nicht im Herbst oder Winter, sondern zur warmen Jahreszeit auf.

und noch einmal 26 ° C
Raumkühlung
passive Gebäudekühlung
Nachtlüftung
Nachtkühlung
Dachkühlung
Richtig Lüften
Raumlufttechnik  + Raumlufttechnik - das Buch
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon

Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen