Solare Trinkwassererwärmung
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Zur Zeit
sieht die Heizkostenverordnung keine Erfassung der
solaren Trinkwassererwärmung vor, weil die Kosten
für Heizung und Warmwasser unterschiedlich weiterverteilt werden,
wird bei jeder Heizkostenabrechnung der Energieanteil zur Warmwasserbereitung
ermittelt. Außerdem unterstützen ....... mehr |
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Elektrische
Durchlauferwärmer (Durchlauferhitzer) eignen
sich je nach der elektrischen Leistungsaufnahme (18 bis 27 kW) für
eine oder mehrere Auslaufarmaturen. Klein-Durchlauferhitzer
(3,5 bis 6,5 kW) sind nur für eine Auslaufarmatur und bis 45 °C
geeignet. |
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Mischarmatur |
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Eine thermostatische
Mischarmatur wird dann notwendig, wenn das erwärmte
Trinkwasser eine hohe Speichertemperatur hat. Dies ist besonders
der Fall, wenn der Speicher über eine thermische
Solaranlage aufgeheizt wird. Aber auch in Mehrfamilienhäusern
muss die Speichertemperatur aus hygienischen
Gründen auf > 60 °C gehalten werden.
Diese Armatur regelt die Wassertemperatur zu den Zapfstellen auf ca.
40 °C runter. |
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Die Armatur kann
zentral am Trinkwassererwärmer oder dezentral
vor den Zapfstellen eingebaut werden. Eine dezentrale Anordnung wird
immer dann notwendig, wenn in der Anlage Zapfstellen vorhanden sind,
die eine höhere Warmwassertemperatur verlangen (z. B. Küchen). |
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Thermostatischer
Wassermischer mit Verbrühschutz - Honeywell
GmbH |
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Thermostatisches
Mischventil - Danfoss GmbH |
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Von
April bis September sollte die Heizungsanlage nicht zur Trinkwassererwärmung
benutzt werden |
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WW-Wärmepumpen
können eine Zusatzlösung sein > Fa.
Ochsner - Fa.
Aermec - ? |
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Solarsysteme
- Fa. Viessmann |
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Solare
Trinkwassererwärmung - Fa. Buderus |
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Zwischen
den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen
abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge),
basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach
die Einrichtung und wesentliche Veränderungen
nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen,
die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trinkwasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:
Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)." §319
StGB „Baugefährdung“ Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles (selber) einbauen! Betreiberpflichten - Kurzfassung |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
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