Voraussetzung für die solare Trinkwassererwärmung ist eine zentrale Trinkwassererwärmung mit geeigneten Systemkomponenten.
Anlage mit bivalentem Speicher (EFH)
Anlage mit Pufferspeicher und Frischwasserstation
Verbrauch und Erzeugung (MFH)
Auslegungsnomogramm (MFH)
Quelle: Viessmann Werke GmbH & Co. KG
Die optimale Auslegung von Warmwasser-Solaranlagen ermöglichen solare Jahres-Deckungsraten von ca. 40 bis 70 % (in Einzelfällen auch mehr), wobei in den Sommermonaten eine Volldeckung des Warmwasserbedarfs anzustreben ist, um einen unwirtschaftlichen Teillastbetrieb des Wärmeerzeugers in der Heizungsanlage in dieser Zeit zu vermeiden.
Unverschattete Süddächer mit einer Neigung von ca. 30 - 45 Grad bieten die günstigsten Voraussetzungen für solare Trinkwasser-erwärmungsanlagen und ermöglichen hohe Energieausbeuten von etwa 400 bis 500 kWh/m2 im Jahr. Auf Flachdächern ist die optimale Ausrichtung durch Aufständerung der Kollektoren möglich. Bei Südabweichung (südwest- oder südöstlich orientierte Dächer) kann die Energieausbeute durch Vergrößerung der Kollektorflächen erhöht werden. Kollektoren für Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung sind üblicherweise Flachkollektoren mit selektiver Beschichtung und transparenter Abdeckung oder auch Vakuum-Röhren-Kollektoren. In unseren Breitengraden werden fast ausschließlich Systeme mit Zwangsumlauf und als Wärmeträger ein Wasser-Glykol-Gemisch (Sole) eingesetzt. Dadurch können diese Anlagen ganzjährig und mit Systemnutzungsgraden von 30 bis 40 % betrieben werden. In ganzjährig frostfreien Regionen kann auf Frostschutzmittel im Kollektorkreislauf verzichtet werden, auch sind dann so genannte Thermosiphonanlagen mit oben liegenden Warmwasserspeicher möglich.

Der Warmwasserspeicher sollte schlank und hoch gebaut sein, um die thermische Schichtung zu begünstigen. Eine durchgehende, effektive Wärmedämmung mit möglichst wenigen Durchdringungsstellen von Anschlüssen im warmen Bereich ist vorteilhaft. Eine ausreichende Dimensionierung, angepasst an den Warmwasserbedarf (Ermittlung nach DIN 4708) und dem Solarertrag, erforderlich. Verschiedene Speicherausführungen sind möglich. Bei kleineren Speichern (< 400 Liter) sind diese mit zwei innen liegenden Wärmetauschern (idealerweise Edelstahl-Glattrohrwärmetauscher) ausgestattet. Systeme mit kostengünstigen Stahl- und Kunststoffspeichern als Puffer mit getrennter Warmwasserbereitung über einen separaten Platten-, Rohrbündel- oder Glattrohr-wärmetauscher werden vor allem für große Warmwasseranlagen eingesetzt. Die Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551 „Legionellenschutz“ sind unbedingt zu beachten. Hier bietet sich auch die Kombination mit einer Frischwasserstation (FWS) an.

Faustregeln zur Berechnung solarer Trinkwassererwärmung:
  •  Pro Person etwa 1 m2 bis 1,5 m2 Flachkollektorfläche bzw. 0,8 m2 bis 1 m2 Vakuumröhrenkollektorfläche.
  •  Das Trinkwasserspeichervolumen sollte 60 bis
    80 Liter je m2 Kollektorfläche betragen, was dem 1,5 bis 2-fachen Tagesbedarf an Warmwasser entspricht.
  •  Die Systemkosten betragen je nach Fabrikat zwischen
    400 EUR/m2 und 1.500 EUR/m2 Kollektorfläche inklusive aller Materialien und Montagekosten.

 

 

Energiebedarf und Solarertrag
Quelle: Viessmann Werke GmbH & Co. KG

Zur Zeit sieht die Heizkostenverordnung keine Erfassung der solaren Trinkwassererwärmung vor, weil die Kosten für Heizung und Warmwasser unterschiedlich weiterverteilt werden, wird bei jeder Heizkostenabrechnung der Energieanteil zur Warmwasserbereitung ermittelt. Außerdem unterstützen ....... mehr

Solartaugliche Durchlauferwärmer / Durchlauferhitzer (DLE)
Elektrische Durchlauferwärmer (Durchlauferhitzer) eignen sich je nach der elektrischen Leistungsaufnahme (18 bis 27 kW) für eine oder mehrere Auslaufarmaturen. Klein-Durchlauferhitzer (3,5 bis 6,5 kW) sind nur für eine Auslaufarmatur und bis 45 °C geeignet.
Quelle: Clage GmbH
Die vollelektronisch geregelten DLE ermöglichen eine dynamische Durchflussmengenregelung. Hierbei regelt die Elektronik die Leistungsaufnahme in Abhängigkeit von der Zulauftemperatur und dem Durchfluss, um die eingestellte Auslauftemperatur zwischen 20 und 60 °C konstant zu halten.
Bei Geräten mit einer zulässigen Zulauftemperatur bis zu 70 °C können diese Geräte auch in ein Konzept der solaren Trinkwassererwärmung einbezogen werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die solare Energieernte nicht ausreicht, das Pufferwasser auf eine ausreichende Warmwassertemperatur zu erwärmen.
Die DLE wird in die Leitung des erwärmten Trinkwassers eingeschleift. Eine Umgehung ist im Normalfall nicht notwendig. Sollte die Reduzierung der Warmwassertemperatur erst am Auslaufventil stattfinden, so muss das Gerät eine Umgehung haben, wenn die Temperatur über 70 °C kommen kann.
Display
Quelle: Clage GmbH

Mischarmatur
Eine thermostatische Mischarmatur wird dann notwendig, wenn das erwärmte Trinkwasser eine hohe Speichertemperatur hat. Dies ist besonders der Fall, wenn der Speicher über eine thermische Solaranlage aufgeheizt wird. Aber auch in Mehrfamilienhäusern muss die Speichertemperatur aus hygienischen Gründen auf > 60 °C gehalten werden. Diese Armatur regelt die Wassertemperatur zu den Zapfstellen auf ca. 40 °C runter.
Die Armatur kann zentral am Trinkwassererwärmer oder dezentral vor den Zapfstellen eingebaut werden. Eine dezentrale Anordnung wird immer dann notwendig, wenn in der Anlage Zapfstellen vorhanden sind, die eine höhere Warmwassertemperatur verlangen (z. B. Küchen).
Thermostatischer Wassermischer mit Verbrühschutz
Quelle: Honeywell GmbH

Der im Ausgangsstutzen zentral angeordnete hochempfindliche Thermostat steuert eine Regulierhülse, die in Abhängigkeit der Mischwassertemperatur den Zustrom von Kalt bzw. Warmwasser regelt. Der Steuerkolben besitzt auf der Kalt- und Warmwasserseite Weichdichtungen, die einen dichten Abschluss auf der Warmwasser-seite bei Ausfall der Kaltwasserversorgung, unter Voraussetzung, dass die Warmwassertemperatur min. 10 K höher ist als die eingestellte Mischwassertemperatur und eine Unterbrechung der Kaltwasserzufuhr bei Ausfall der Warmwasserversorgung.

In der Zirkulationsleitung muss ein Rückflussverhinderer eingebaut werden, der verhindert, dass an den Zapfstellen Kaltwasser über die Zirkulationsleitung beigemischt wird.
Schnitt durch den thermostatischen Wassermischer
Quelle: Honeywell GmbH
Einbaubeispiele einer Mischarmatur
Quelle: Honeywell GmbH

Thermostatischer Wassermischer mit Verbrühschutz  - Honeywell GmbH

Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Arbeiten an und im Bereich elektrotechnischer Anlagen darf nur von einer Person durchgeführt werden, die einen elektrotechnischen Beruf gelernt hat oder als Elektrofachkraft ausgebildet wurde.

Von April bis September sollte die Heizungsanlage nicht zur Trinkwassererwärmung benutzt werden
WW-Wärmepumpen können eine Zusatzlösung sein > Fa. Ochsner - Fa. Aermec - ?
Solarsysteme - Fa. Viessmann
Zwischen den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge), basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach die Einrichtung und wesentliche Veränderungen nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trinkwasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:

- Veränderungen an Rohrleitungen durch z.B. Gewindeschneiden, Löten, Schweißen, Schrauben, Klemmen und Kleben;

- Anschluß von Anlagen und Apparaten ohne DIN-DVGW-Zeichen;

- Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen;

- Austausch einer Standbrause gegen eine Schlauchbrause;

- Austausch einer Stand- bzw. Wandarmatur gegen eine solche mit ausziehbarer Brause.

Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)."

§319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles (selber) einbauen!

Betreiberpflichten - Kurzfassung

Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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