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In Brandwänden
bzw. –decken, die Brandabschnitte
trennen, müssen Wand- oder Deckendurchbrüche
für haustechnische Installationsleitungen (Rohrdurchführungen,
-leitungen, Elektroinstallationen) durch Brandschotts
(Brandabschottung) abgedichtet werden. Dadurch wird
eine Ausbreitung eines Feuers in benachbarte Brandabschnitte verhindert.
In Einfamilien- oder Reihenhäusern gibt es normalerweise keine
diesbezügliche Vorschriften, da man hier davon ausgeht, dass im
Brandfalle die kompletten Gebäude zerstört werden. |
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Es kommen
folgende Systeme zum Einsatz: |
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In Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen, alle Sonderbauten (z. B. Hotels, Schulen) und Versammlungsstätten in denen Kabel- bzw. Rohrdurchführungen in Wänden oder Decken mit Brandschutzanforderung z.B. F 90 vorhanden sind, müssen mit Brandschutzmaßnahmen versehen werden. Hierzu werden, je nach dem vorhanden Installationszustand, u. a. die passenden Brandschotts eingesetzt. In Luftleitungen und Luftkanälen müssen in diesen Fällen mit Brandschutzklappen eingesetzt werden. |
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Brandschotts in der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) | |||||||||||
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Brandschutzriegel
/ Banderole in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) |
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Um eine
Brandausbreitung oberhalb der Brandausbruchstelle
zu verhindern und im Brandfall der zweite Rettungsweg
der Einsatzkräfte zu sichern, wird die Sturzausbildung
an Fenstern und Türen in der Fassade durch Brandschutzriegel
oder Banderolen in dem WDVS eingesetzt.
Diese "Bauteile" bestehen aus nichtbrennbaren Dämmstoffen
(Mineralfaser, Silikatschaum). |
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Brandschutz
für Bodenabläufe - Video |
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ABC
der Brandschutztechnik - Adolf Würth GmbH &
Co. KG |
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