Brandschutztür

 Rauchschutztür

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Die Durchgänge und Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden sind gegen den Durchdringen von Feuer zu sichern. Hierzu werden Feuerschutzabschlüsse (selbstschließende Türen [Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren], Wandklappen, Tore oder auch Rollläden) eingebaut. Die Anforderungen und Prüfungen sind in der DIN 4102-5 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen) festgehalten.


Feuerschutztüren / Brandschutztüren
T30 / T90

Wandklappe mit Dickfalz
T90-1 Typ N9

Verglaste Brandschutztüren
Quelle: Novoferm GmbH

Brandschutztür
AA 720 FR
Quelle: Kawneer
Alcoa Aluminium Deutschland, Inc.

Wo (Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden) und was (z. B. Brandschutztüren) einzubauen ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. Musterbauordnung (MBO) und in den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Lange Flure (> 30 m) müssen durch Rauchschutztüren unterteilt werden.

Die Brandschutztüren werden in Feuerwiderstandsklassen (T30, T60, T90, T120, T180) eingeteilt. Hier gibt die Zahl die Dauer in Minuten an, in der der Durchtritt des Feuers (aber nicht des Rauches) verhindert wird und sich dann auch noch öffnen lassen muss. Eine Brandschutztür kann mit speziellen Dichtungssystemen und Schwellen rauchdicht erstellt werden.

  • T30 - feuerhemmend
  • T60 - hochfeuerhemmend
  • T90 - feuerbeständig (T90-1/2 - einflüglig/zweiflügelig)
  • T120 - hochfeuerbeständig
  • T180 - höchstfeuerbeständig

Die Feuerwiderstandsklasse der Brandschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird. Wenn die Tür eine Verglasung hat, muss diese dieselbe Feuerwiderstandsklasse haben.
Brandschutztüren müssen immer selbstschließend und geschlossen sein und dürfen nicht verkeilt, festgebunden oder verstellt werden. In stark frequentierten Bereichen sieht man bei selbstschließenden Türen immer wieder den "berühmte Keil", der das Schutzziel unterläuft. Wenn bei Brandschutz- und Rauchschutztüren die Gefahr besteht, dass sie unzulässig offengehalten werden, sollte immer eine fachgerechte und bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage mit eingeplant werden. Diese hält die Türen offen und werden über autarke Brandmelder gesteuert und schließen bei Branddetektion automatisch.

Feuerschutztüren und -klappen
Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen in Wohngebäuden

Rauchschutztür
Die Rauchschutztür (RS) muss immer selbstschließend sein und hat eine allseitig umlaufende Dichtung, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von ca. 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten.


Rauchschutztüren
Quelle: Novoferm GmbH

 

Die Anforderungen und Prüfungen für Rauchschutztüren (RS) sind in der DIN 18095 (Türen – Rauchschutztüren) festgelegt. Bei Rauchschutztüren nach DIN 18095 ist ein rauchdichter Abschluss zum Fußboden (Schwelle) vorgeschrieben.
Wo und wie Rauchschutztüren einzubauen sind, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. Musterbauordnung (MBO) vorgegeben.
Rauchschutztüren müssen immer selbstschließend und geschlossen sein und dürfen nicht verkeilt, festgebunden oder verstellt werden. In stark frequentierten Bereichen sieht man bei selbstschließenden Türen immer wieder den "berühmte Keil", der das Schutzziel unterläuft. Wenn bei Brandschutz- und Rauchschutztüren die Gefahr besteht, dass sie unzulässig offengehalten werden, sollte immer eine fachgerechte und bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage mit eingeplant werden. Diese hält die Türen offen und werden über autarke Brandmelder gesteuert und schließen bei Branddetektion automatisch.

Rauchschutztüren
Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen in Wohngebäuden

ABC der Brandschutztechnik - Adolf Würth GmbH & Co. KG
Brandschutz im Hochbau DIN 4102 - Fachdozent Dipl.-Ing. E. Kogler, FH Köln, Fakultät 06
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