In Deutschland sind ca. 31 Millionen Menschen auf unterschiedlichste Weise in einem Ehrenamt tätig und engagieren sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl der Gesellschaft. Vom Kleinkind bis zum Senior, vom Tier über die Natur bis hin zur Notrettung oder Integration bietet das Ehrenamt zahlreiche Möglichkeiten, in denen jede helfende Hand das Zusammenleben der Gesellschaft bereichern kann. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann auf diese Weise Hilfe und Unterstützung für ganz unterschiedliche Lebenssituationen bedeuten. Das Ehrenamt ist eine starke Schulter der Gesellschaft und trägt dazu bei, das gesellschaftliche Leben zu stützen und in der uns bekannten Form zu ermöglichen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben ist sinnvoll und hilft. Darüber hinaus macht es aber auch jede Menge Spaß. Schließlich bietet das Ehrenamt einem jeden den Raum, sich mit seinen Fähigkeiten und Talenten auszuleben und im gleichen Zuge damit für die Mitmenschen einen Mehrwert zu schaffen. Für Viele ist es deshalb ein willkommener Ausgleich zum Job, eine Abwechslung im Ruhestand oder aber ein kleines Abenteuer und die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Das ehrenamtliche Engagement bringt somit nicht nur eine Menge Dankbarkeit mit sich, sondern bietet auch die Gelegenheit, viel über sich selbst und seine Stärken zu erfahren und somit persönlich zu wachsen.
Die Motive für ein ehrenamtliches Engagement gehen aber auch darüber hinaus. Teils werden die Menschen aus ganz persönlichen Beweggründen dazu angetrieben. So arbeiten Engagierte im Ehrenamt, um
• neue Freundschaften zu knüpfen
• politische Meinungen zu pflegen • Fähigkeiten zu entwickeln • das Selbstwertgefühl zu steigern • Schuldgefühle abzubauen • anderen für selbst erfahrene Hilfe zu danken • Wissen zu erlangen.
Natürlich kann aber auch einfach der pure Spaß an der Tätigkeit der Motor sein, um im Ehrenamt aktiv zu werden. Ganz egal aus welchem Antrieb heraus, gemeinsam kann mit und für die Mitmenschen etwas bewegt werden.
Quelle: Deutsches Ehrenamt e.V.
Möglichkeiten in einem Ehrenamt:
• Ihre individuellen Stärken einbringen, Ihre Erfahrungen weitergeben und sich für andere und das Gemeinwohl einsetzen
• Junge Menschen in ihrer beruflichen Entwicklung fördern
• Den eigenen Beruf und Berufsstand vertreten und fördern
• Fachliche, politische und soziale Vorhaben gestalten und verwirklichen
• Die eigenen Kompetenzen vertiefen und den eigenen Horizont erweitern
• Gemeinsam mit Gleichgesinnten Arbeit und Freude teilen
• Wertvolle persönliche und berufliche Kontakte knüpfen
• Anerkennung bekommen - Ihr Engagement wird honoriert
• Pluspunkte für Bewerbungen bzw. den eigenen Lebenslauf sammeln
• Dem Ansporn gerecht werden, fachlich am Ball zu bleiben
• Und noch Vieles mehr…
Voraussetzungen für das Ehrenamt
• Die Bereitschaft/Interesse, sich für andere zu engagieren
• Ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
• Die Bereitschaft, sich in aktuelle Themen einzuarbeiten
• Eine gewisse zeitliche Verfügbarkeit für die Teilnahme an Veranstaltungen/Sitzungen etc.
• In einigen Ehrenamtsfunktionen sind darüber hinaus Verschwiegenheit, aktuelle Berufsfachkunde oder auch pädagogisches Geschick gefördert.
Quelle: Hans-Werner Frahm, Handwerkskammer Flensburg
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Wenn ich mit einem Ehrenamt beginnen will, sollte ich mir über einige Dinge Gedanken machen:
• Welche Bereiche interessieren mich?
• Welche Fähigkeiten und welches Wissen bringe ich mit?
• Muss ich ein Ehrenamt mit meinem Arbeitgeber abklären und es bei ihm anmelden?
• Wieviel Zeit kann ich investieren?
In welchem Bereich der Gesellschaft bin ich am Besten aufgehoben?
• Im Sportverein als Trainer oder Übungsleiter
• Betreuung von Jugendliche (Freizeitbetreuung)
• Nachhilfe
• Sprachkurse
• Schülerlotse
• Aktivpate (Kinderpate, Schülerpate, Lernpate, Familienpate, Jobpate)
• Freiwillige Feuerwehr, Polizei und THW
• Retten von Menschenleben
• Telefonseelsorge
• Arbeit als Schöffe
• Gerichtlich bestellte Betreuer
• Hospiz und Palliativmedizin
• Hilfe für obdachlose Menschen
• Hilfe für Tiere
• Müllsammelaktionen (Umweltschutz)
• Freizeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen
• Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
• Nachbarschaftshilfe
• Fundraising - Spendengelder sammeln
• Repair Cafés - Reparatur-Initiativen
• Gemeindearbeit (Kirchen-, Synagogen- oder Moscheengemeinde)
• Social Media und Öffentlichkeitsarbeit
• Organisation von Veranstaltungen
• Politischer Aktivismus
• Wahlhelfer
• Arbeit mit Flüchtlingen
• Kunst und Kultur
• Mitarbeitendenvertretung im Unternehmen
• Mitarbeit in Prüfungsausschüssen
• Erstellen von Lernmaterialien
• Freiwilligenarbeit im Ausland
Vorteile für Studium und Karriere
Neben dem persönlichen Wert kann gesellschaftliches Engagement auch Vorteile für dein Studium und deine Karriere mit sich bringen. So bewerten Personale soziales Engagement in einem Lebenslauf als positiv und deine Einstellungschancen steigen.
Denn in vielen Ehrenämtern steht der Kontakt zu anderen Menschen im Vordergrund. Dadurch werden die Soft Skills wie Team- und Kritikfähigkeit gefordert und man entwickelt sich persönlich weiter. Es zeigst, dass man gut mit Menschen umgehen kann, es ist ein Skill, der nicht nur im Studium und Job weiterbringt, sondern auch ganz allgemein im Leben.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Arbeitsrecht: Anwendung findet § 616 BGB. Bei politischen Ehrenämtern ist auf Bundesebene § 48 Abs. 2 GG zu beachten, auf Landesebene sehen die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen der Länder Regelungen vor. Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 10.5.2005, 9 AZR 251/04 (der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, an denen er für das THW Dienst verrichten muss).
Lohnsteuer: Ehrenamtliche Tätigkeiten werden häufig selbstständig ausgeübt. Die Abgrenzung zu einer Arbeitnehmertätigkeit bestimmt sich steuerlich nach den allgemeinen Kriterien des § 1 LStDV. Erhält ein ehrenamtlich Tätiger eine Aufwandsentschädigung, die betragsmäßig den entstehenden Sachaufwand abdeckt, sind diese Einnahmen nicht einkommensteuerpflichtig. Fließen dagegen höhere Einnahmen zu, gibt es verschiedene Steuerbefreiungen für Gemeinderäte und andere Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 EStG, für nebenberufliche Übungsleitertätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG, für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre nach § 3 Nr. 26a EStG oder für ehrenamtliche Betreuer nach § 3 Nr. 26b EStG.
Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Voraussetzungen, unter denen eine abhängige Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Speziell mit der Frage der Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern hat sich die Rechtsprechung beschäftigt (z. B. BSG, Urteil v. 13.6.1984, 11 RA 34/83; BSG, Urteil v. 7.6.1988, 8/5a RKn 2/87; BSG, Urteil v. 25.1.2006, B12 KR 12/05 R sowie zuletzt BSG, Urteil v. 27.4.2021, B 12 R 8/20 R). § 27 Abs. 3 Nr. 4 SGB III stellt klar, dass ehrenamtlich tätige Bürgermeister generell arbeitslosenversicherungsfrei sind. § 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV legt fest, dass ein Betrag von 840 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen der für ein Ehrenamt gezahlten Aufwandsentschädigung kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.
Quelle: TK-Lex - Techniker Krankenkasse |
Prüfer im Ehrenamt
Das ehrenamtliches Engagement ist auch im Handwerk eine wichtige Stütze und bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Bei der Weitergabe von Wissen an die nächste Generation und bei der Besetzung der wichtigen Prüfungsausschüsse ist die Erfahrung der Profis aus der Praxis unverzichtbar
In den Ausschüssen für Meister- und Gesellenprüfungen sind 50.000 Handwerkerinnen und Handwerker engagiert. Organisiert in Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften, bilden Ehrenamt und Hauptamt gemeinsam die handwerkliche Selbstverwaltung. Neben der Durchführung von Prüfungen werden hoheitliche Aufgaben wie die Führung von Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der Berufsausbildung und der Erlass von Prüfungsordnungen übernommen.
Wer sich in einem Ehrenamt einbringt, hat die Möglichkeit, die Zukunft des Handwerks in seiner Region aktiv mitzugestalten.
Aufgaben der Prüfer*innen:
• Prüfungsaufgaben erstellen
• Prüfungsarbeiten bewerten und begutachten
• Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen, Projektarbeiten und Fachgespräche bewerten
• Prüfungsgespräche führen
Gute Gründe, sich als Prüfer*in zu engagieren:
• Man bleibt stets im Thema
• Die Tätigkeit als Prüfer*in ist ein gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt zur Sicherung der Qualität in der Berufsausbildung
• Das Prüfen ermöglicht die fachlichen und sozialen Kompetenzen zu schulen und zu stärken
• Das Einfühlungsvermögen zu schulen und zu stärken
• Kontakt zu jungen Kolleg*innen und einen Einblick in Berufsschulabläufe bekommen
• Sich mit anderen Prüfer*innen vernetzen |
Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen, die ehrenamtlich arbeiten, durchgeführt, die von der zuständigen Handwerkskammer (und auch Industrie- und Handslskammern) eingerichtet werden und in der Regel von den zuständigen Innungen durchgeführt. Diese ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG - Prüfungswesen) und der Handwerksordnung (HwO) die zuständigen Stelle für die Errichtung der Ausschüsse.
Ein Prüfungsausschuss (Innung) besteht aus mindestens drei Mitgliedern, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite sowie der berufsbildenden Schule (BBiG § 40). Wenn die Handwerkskammer den Ausschuss direkt beruft (z. B. bei Landesberufsschulen), dann werden mindestens zwei Arbeitgeberverter, zwei Arbeitnehmervertreter und ein Berufsschullehrer der zuständigern Schule berufen. Die Personen müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen.
Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag.
Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat und die Noten zur Bewertung der gesamten Prüfung sowie das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung (BBiG § 42).
Aufgabe der Prüfer und Prüferinnen ist es,
• Prüfungsaufgaben zu erstellen, sofern diese nicht überregional oder von einem
Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden,
• Prüfungsaufgaben zu beschließen,
• schriftlich, mündlich und/oder praktisch durchgeführte Prüfungen abzunehmen,
• einzelne Prüfungsleistungen sowie die Prüfung insgesamt zu bewerten und das Bestehen oder
Nichtbestehen der Prüfung zu beschließen,
• eine Niederschrift über den Ablauf der Prüfung und die für die Bewertung wesentlichen
Tatsachen anzufertigen,
• an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen
teilzunehmen. |