Ehrenamt

Eine Stütze der Gesellschaft

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
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Das Ehrenamt bezeichnete ursprünglich vor allem die Übernahme eines öffentlichen Amtes im Verein, etwa das des Vorstands, des Schatzmeisters oder Schriftführers.
Heute ist dieser Begriff deutlich weiter gefasst und umfasst so die freiwillige Tätigkeit als Ganzes. Denn zum einen ist das Ehrenamt immer freiwillig und zum anderen liegt beiden Begrifflichkeiten das selbstlose uneigennützige Handeln zugrunde.

In Deutschland sind ca. 31 Millionen Menschen auf unterschiedlichste Weise in einem Ehrenamt tätig und engagieren sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl der Gesellschaft. Vom Kleinkind bis zum Senior, vom Tier über die Natur bis hin zur Notrettung oder Integration bietet das Ehrenamt zahlreiche Möglichkeiten, in denen jede helfende Hand das Zusammenleben der Gesellschaft bereichern kann. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann auf diese Weise Hilfe und Unterstützung für ganz unterschiedliche Lebenssituationen bedeuten. Das Ehrenamt ist eine starke Schulter der Gesellschaft und trägt dazu bei, das gesellschaftliche Leben zu stützen und in der uns bekannten Form zu ermöglichen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben ist sinnvoll und hilft. Darüber hinaus macht es aber auch jede Menge Spaß. Schließlich bietet das Ehrenamt einem jeden den Raum, sich mit seinen Fähigkeiten und Talenten auszuleben und im gleichen Zuge damit für die Mitmenschen einen Mehrwert zu schaffen. Für Viele ist es deshalb ein willkommener Ausgleich zum Job, eine Abwechslung im Ruhestand oder aber ein kleines Abenteuer und die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Das ehrenamtliche Engagement bringt somit nicht nur eine Menge Dankbarkeit mit sich, sondern bietet auch die Gelegenheit, viel über sich selbst und seine Stärken zu erfahren und somit persönlich zu wachsen.
Die Motive für ein ehrenamtliches Engagement gehen aber auch darüber hinaus. Teils werden die Menschen aus ganz persönlichen Beweggründen dazu angetrieben. So arbeiten Engagierte im Ehrenamt, um
neue Freundschaften zu knüpfen
politische Meinungen zu pflegen
Fähigkeiten zu entwickeln
das Selbstwertgefühl zu steigern
Schuldgefühle abzubauen
anderen für selbst erfahrene Hilfe zu danken
Wissen zu erlangen.
Natürlich kann aber auch einfach der pure Spaß an der Tätigkeit der Motor sein, um im Ehrenamt aktiv zu werden. Ganz egal aus welchem Antrieb heraus, gemeinsam kann mit und für die Mitmenschen etwas bewegt werden.

Quelle: Deutsches Ehrenamt e.V.

Möglichkeiten in einem Ehrenamt:
Ihre individuellen Stärken einbringen, Ihre Erfahrungen weitergeben und sich für andere und das Gemeinwohl einsetzen
Junge Menschen in ihrer beruflichen Entwicklung fördern
Den eigenen Beruf und Berufsstand vertreten und fördern
Fachliche, politische und soziale Vorhaben gestalten und verwirklichen
Die eigenen Kompetenzen vertiefen und den eigenen Horizont erweitern
Gemeinsam mit Gleichgesinnten Arbeit und Freude teilen
Wertvolle persönliche und berufliche Kontakte knüpfen
Anerkennung bekommen - Ihr Engagement wird honoriert
Pluspunkte für Bewerbungen bzw. den eigenen Lebenslauf sammeln
Dem Ansporn gerecht werden, fachlich am Ball zu bleiben
Und noch Vieles mehr…

Voraussetzungen für das Ehrenamt
Die Bereitschaft/Interesse, sich für andere zu engagieren
Ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
Die Bereitschaft, sich in aktuelle Themen einzuarbeiten
Eine gewisse zeitliche Verfügbarkeit für die Teilnahme an Veranstaltungen/Sitzungen etc.
In einigen Ehrenamtsfunktionen sind darüber hinaus Verschwiegenheit, aktuelle Berufsfachkunde oder auch pädagogisches Geschick gefördert.

Quelle: Hans-Werner Frahm, Handwerkskammer Flensburg

Ehrenamtliche Tätigkeiten
Wenn ich mit einem Ehrenamt beginnen will, sollte ich mir über einige Dinge Gedanken machen:
Welche Bereiche interessieren mich?
Welche Fähigkeiten und welches Wissen bringe ich mit?
Muss ich ein Ehrenamt mit meinem Arbeitgeber abklären und es bei ihm anmelden?
Wieviel Zeit kann ich investieren?

In welchem Bereich der Gesellschaft bin ich am Besten aufgehoben?
Im Sportverein als Trainer oder Übungsleiter
Betreuung von Jugendliche (Freizeitbetreuung)
Nachhilfe
Sprachkurse
Schülerlotse
Aktivpate (Kinderpate, Schülerpate, Lernpate, Familienpate, Jobpate)
Freiwillige Feuerwehr, Polizei und THW
Retten von Menschenleben
Telefonseelsorge
Arbeit als Schöffe
Gerichtlich bestellte Betreuer
Hospiz und Palliativmedizin
Hilfe für obdachlose Menschen
Hilfe für Tiere
Müllsammelaktionen (Umweltschutz)
Freizeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen
Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
Nachbarschaftshilfe
Fundraising - Spendengelder sammeln
Repair Cafés - Reparatur-Initiativen
Gemeindearbeit (Kirchen-, Synagogen- oder Moscheengemeinde)
Social Media und Öffentlichkeitsarbeit
Organisation von Veranstaltungen
Politischer Aktivismus
Wahlhelfer
Arbeit mit Flüchtlingen
Kunst und Kultur
Mitarbeitendenvertretung im Unternehmen
Mitarbeit in Prüfungsausschüssen
Erstellen von Lernmaterialien
Freiwilligenarbeit im Ausland

Vorteile für Studium und Karriere
Neben dem persönlichen Wert kann gesellschaftliches Engagement auch Vorteile für dein Studium und deine Karriere mit sich bringen. So bewerten Personale soziales Engagement in einem Lebenslauf als positiv und deine Einstellungschancen steigen.
Denn in vielen Ehrenämtern steht der Kontakt zu anderen Menschen im Vordergrund. Dadurch werden die Soft Skills wie Team- und Kritikfähigkeit gefordert und man entwickelt sich persönlich weiter. Es zeigst, dass man gut mit Menschen umgehen kann, es ist ein Skill, der nicht nur im Studium und Job weiterbringt, sondern auch ganz allgemein im Leben.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Arbeitsrecht: Anwendung findet § 616 BGB. Bei politischen Ehrenämtern ist auf Bundesebene § 48 Abs. 2 GG zu beachten, auf Landesebene sehen die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen der Länder Regelungen vor. Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 10.5.2005, 9 AZR 251/04 (der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, an denen er für das THW Dienst verrichten muss).
Lohnsteuer: Ehrenamtliche Tätigkeiten werden häufig selbstständig ausgeübt. Die Abgrenzung zu einer Arbeitnehmertätigkeit bestimmt sich steuerlich nach den allgemeinen Kriterien des § 1 LStDV. Erhält ein ehrenamtlich Tätiger eine Aufwandsentschädigung, die betragsmäßig den entstehenden Sachaufwand abdeckt, sind diese Einnahmen nicht einkommensteuerpflichtig. Fließen dagegen höhere Einnahmen zu, gibt es verschiedene Steuerbefreiungen für Gemeinderäte und andere Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 EStG, für nebenberufliche Übungsleitertätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG, für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre nach § 3 Nr. 26a EStG oder für ehrenamtliche Betreuer nach § 3 Nr. 26b EStG.
Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Voraussetzungen, unter denen eine abhängige Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Speziell mit der Frage der Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern hat sich die Rechtsprechung beschäftigt (z. B. BSG, Urteil v. 13.6.1984, 11 RA 34/83; BSG, Urteil v. 7.6.1988, 8/5a RKn 2/87; BSG, Urteil v. 25.1.2006, B12 KR 12/05 R sowie zuletzt BSG, Urteil v. 27.4.2021, B 12 R 8/20 R). § 27 Abs. 3 Nr. 4 SGB III stellt klar, dass ehrenamtlich tätige Bürgermeister generell arbeitslosenversicherungsfrei sind. § 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV legt fest, dass ein Betrag von 840 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen der für ein Ehrenamt gezahlten Aufwandsentschädigung kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.

Quelle: TK-Lex - Techniker Krankenkasse

Das Ehrenamt
Deutsches Ehrenamt e.V.
Der einfachste Weg zum Ehrenamt
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
18 verschiedene Ideen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Wiebke Gericke, De Nieuwe Gevers B.V.
25 Ideen für dein Ehrenamt
Maya Rencken, e-fellows.net GmbH & Co. KG
Ehrenamt - Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
TK-Lex - Techniker Krankenkasse - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Prüfer im Ehrenamt
Das ehrenamtliches Engagement ist auch im Handwerk eine wichtige Stütze und bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Bei der Weitergabe von Wissen an die nächste Generation und bei der Besetzung der wichtigen Prüfungsausschüsse ist die Erfahrung der Profis aus der Praxis unverzichtbar
In den Ausschüssen für Meister- und Gesellenprüfungen sind 50.000 Handwerkerinnen und Handwerker engagiert. Organisiert in Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften, bilden Ehrenamt und Hauptamt gemeinsam die handwerkliche Selbstverwaltung. Neben der Durchführung von Prüfungen werden hoheitliche Aufgaben wie die Führung von Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der Berufsausbildung und der Erlass von Prüfungsordnungen übernommen.
Wer sich in einem Ehrenamt einbringt, hat die Möglichkeit, die Zukunft des Handwerks in seiner Region aktiv mitzugestalten.


Aufgaben der Prüfer*innen:
Prüfungsaufgaben erstellen
Prüfungsarbeiten bewerten und begutachten
Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen, Projektarbeiten und Fachgespräche bewerten
Prüfungsgespräche führen

Gute Gründe, sich als Prüfer*in zu engagieren:
Man bleibt stets im Thema
Die Tätigkeit als Prüfer*in ist ein gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt zur Sicherung der Qualität in der Berufsausbildung
Das Prüfen ermöglicht die fachlichen und sozialen Kompetenzen zu schulen und zu stärken
Das Einfühlungsvermögen zu schulen und zu stärken
Kontakt zu jungen Kolleg*innen und einen Einblick in Berufsschulabläufe bekommen
Sich mit anderen Prüfer*innen vernetzen

Ehrenmedaille
des Handwerks
für eine 30jährige
ehrenamtliche Tätigkeit im
Landesprüfungs-ausschuss der
HWK Flensburg

Handwerk und Ehrenamt
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Treffpunkt Ehrenamt des Handwerks NRW mit Kooperationspartnern
Westdeutscher Handwerkskammertag
Ehrenfrauen und Ehrenmänner gesucht!
Hans-Werner Frahm, Handwerkskammer Flensburg
Werde Prüfer*in!
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
Prüfer/in bei der IHK (Ehrenamt)
HK24 Schleswig-Holstein
Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Prüfungen der Zentralheizungs- und Lüftungsbauer durch den Landesprüfungsausschuss der Handwerkskammer Flensburg
in Garding und Flensburg

Prüfungsausschuss

Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen, die ehrenamtlich arbeiten, durchgeführt, die von der zuständigen Handwerkskammer (und auch Industrie- und Handslskammern) eingerichtet werden und in der Regel von den zuständigen Innungen durchgeführt. Diese ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG - Prüfungswesen) und der Handwerksordnung (HwO) die zuständigen Stelle für die Errichtung der Ausschüsse.
Ein Prüfungsausschuss (Innung) besteht aus mindestens drei Mitgliedern, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite sowie der berufsbildenden Schule (BBiG § 40). Wenn die Handwerkskammer den Ausschuss direkt beruft (z. B. bei Landesberufsschulen), dann werden mindestens zwei Arbeitgeberverter, zwei Arbeitnehmervertreter und ein Berufsschullehrer der zuständigern Schule berufen. Die Personen müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen.
Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag.
Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat und die Noten zur Bewertung der gesamten Prüfung sowie das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung (BBiG § 42).

Aufgabe der Prüfer und Prüferinnen ist es,
• Prüfungsaufgaben zu erstellen, sofern diese nicht überregional oder von einem
Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden,
• Prüfungsaufgaben zu beschließen,
• schriftlich, mündlich und/oder praktisch durchgeführte Prüfungen abzunehmen,
• einzelne Prüfungsleistungen sowie die Prüfung insgesamt zu bewerten und das Bestehen oder
Nichtbestehen der Prüfung zu beschließen,
• eine Niederschrift über den Ablauf der Prüfung und die für die Bewertung wesentlichen
Tatsachen anzufertigen,
• an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen
teilzunehmen.

Ehrenmedaille
des Handwerks
für meine 30jährige
ehrenamtliche Tätigkeit im
Landesprüfungs-ausschuss der
HWK Flensburg

Ich habe 31 Jahre ehrenamtlich bei ca. 5.000 Zwischen- und Gesellenprüfungen sowie ca. 100 Wiederholungsprüfungen aktiv und passiv (Protokollführung und weitere Schreibarbeiten) an schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen teilgenommen. Die Prüfungen wurden in der Landesberufsschule für Zentrealheizungs- und Lüftungsbauer in Garding und in der Handwerkskammer Flensburg durchgeführt.


Die Gesellenprüfung hat zwar viel Arbeit bereitet, aber wir haben sie gerne gemacht.
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Verabschiedung und Freisprechung (2006) der letzten Heizungsbauer der Innung "Sanitär - Heizung - Klempner" - Pinneberg, die in der LBSchule in Garding ausgebildet wurden.

Prüfungsausschüsse errichten
Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH)

Prüfungsausschuss und Aufgaben von Prüfern und Prüferinnen (HwO)
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kompetenz für die Zukunft des Handwerks
Handwerkskammer Flensburg

das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

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