Bei der Arbeit auf Baustellen kommen die Beschäftigten
mit allen möglichen Gefahrstoffen (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse [Dämmstoffe, Asbest, Gase, Flüssigkeiten,
Montageschäume, Lösemittel, Zement, Schalöle, Bitumen, andere Isolieranstriche]) in Kontakt. Diese besitzen bestimmte physikalische, chemische oder
toxische Eigenschaften (z: B. sind sie hochentzündlich, giftig, ätzend oder krebserregend). Sie können akute oder chronische gesundheitliche
Schäden beim Menschen verursachen und gefährlich für die Umwelt sein. Um den sicheren Umgang mit
Gefahrstoffen zu gewährleisten, gibt es komplexe Risikomanagementsysteme, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen
festgelegt sind.
Die
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige
gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben. Das Technische Regelwerk
umfasst die vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossenen Regeln und Erkenntnisse nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 der
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV). Das
Technische Regelwerk enthält auch Regelungen aus konkreten EG-Vorschriften, auf die in der Verordnung gleitend verwiesen wird und die
dadurch in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Unternehmen müssen sich ständig mit den umfangreichen Vorschriften befassen, damit die
Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen beachtet werden, denn Fehler bei dem Umgang mit den Stoffen können zu Fehlzeiten
und Krankheiten der Mitarbeiter führen. Diese führen nicht nur Betriebsstörungen, sondern sie sind auch direkte
Kostenfaktoren. Schutzmaßnahmen, die von den staatlichen Überwachungsbehörden und den Berufsgenossenschaften
während der Bauarbeiten eingefordert werden, können zu erheblichen Nachrüstungen führen, die die Bauzeit verlängern.
Gefahrstoffe treten in Einsatzstoffen (reine Stoffe [z. B. Benzol] oder
Stoffgemische [z. B. Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe]), in Stoffen, die erst bei der Arbeit mit einem Produkt entstehen
(z. B. Schweißrauche, die beim Schweißen von Edelstählen entstehen) und in Stoffen, die bei dem Einsatz freigesetzt werden (z. B.
Lösemitteldämpfe, die beim Streichen mit lösemittelhaltiger Farbe oder Klebstoffen freigesetzt werden). Die Gefahrstoffe werden durch Gefahrenhinweise
(H-Sätze), Sicherheitshinweise
(P-Sätze) angegeben.
Wenn ein Produkt Gefahrstoffe enthält, dann muss der Hersteller ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB)
bereithalten und auf Anfrage kostenlos zusenden oder online zur Verfügung stellen. Diese beinhalten alle wichtigen Angaben für die
Verwendung des Stoffes, zum Verhalten im Gefahrfall, zur Lagerung des Stoffes, zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen
und zur Abfallentsorgung.
Der Arbeitgeber und die Beschäftigten sind verpflichtet, dass die für den Umgang mit
Gefahrstoffen erlassenen Vorschriften und Regeln eingehalten werden. |
Gefahrstoffe am Bau - Handlungshilfen für Unternehmer und Führungskräfte - BG Bau
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - Handlungshilfen und Checklisten für die sachgerechte Handhabung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
UNTERWEISUNG - Umgang mit Gefahrstoffen - Universität Konstanz
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) - BAuA |
Kennzeichnung (GHS [Globally
Harmonised System]) |
Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der
Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Über die Kennzeichnung (GHS* [Globally Harmonised System]) von Baustoffe
können die Gefahrstoffe, die die Gesundheit und Umwelt gefährden, erkannt werden. Mit dem System
werden gefährliche Stoffeigenschaften identifiziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet. Das GHS stuft weltweit
Chemikalien nach einheitlichen Kriterien ein und gekennzeichnet diese.
Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt durch die von innen kommenden
Eigenschaften der Stoffe und Gemische. Es wird grundsätzlich zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren
und Umweltgefahren unterschieden. Die Angaben werden in Form eines Textes und standardisierte Piktogramme vorgenommen. Diese sind
gut sichtbar auf der Verpackung (Kanister, Dose, Flasche) anzubringen.
* Das auf UN-Ebene entwickelte GHS zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist nicht
unmittelbar rechtswirksam. Es muss erst durch Implementierung in die nationale Gesetzgebung der einzelnen Staaten oder Staatengemeinschaften verbindlich umgesetzt werden. In
Europa geschieht dies durch die
CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen / Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures).
Einstufung, Kennzeichnung von Chemikalien (CLP) |
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GHS (Globally Harmonised
System) - Wirkungen und beispielhafte Schutzmaßnahmen |
GHS01 |
Instabile oder stabile explosive Stoffe und Gemische sowie Erzeugnisse mit Explosivstoff. |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen. Nicht schleifen, stoßen, reiben. Bei Brand: Umgebung räumen. Explosionsgefahr. |
GHS02 |
Stoffe und Gemische, die extrem entzündbar, leicht entzündbar oder entzündbar sind. Stoffe und Gemische,
die sich selbst an der Luft erhitzen und in Brand geraten. |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden. Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. |
GHS03 |
Stoffe und Gemische, die die Verbrennung anderer Materialien verursachen oder begünstigen. |
Von Kleidung und brennbaren Materialien fernhalten und entfernt aufbewahren. Mischen mit brennbaren Stoffen
unbedingt verhindern. |
GHS04 |
Verdichtete, verflüssigte, gelöste und tiefgekühlt verflüssigte Gase. |
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und Augen- und Gesichtsschutz tragen. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
GHS05 |
Stoffe und Gemische, die die Haut zerstören undverätzen. Stoffe und Gemische, die das Augengewebe oder das
Sehvermögen schädigen. |
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf
die Kleidung gelangen lassen. Bei Kontakt mit der Haut oder Augen einige Minuten lang mit Wasser ausspülen. |
GHS06 |
Stoffe und Gemische, die durch Aufnahme, durch Verschlucken, über die Haut und/oder durch Einatmen äußerst
schwere akute oder schwere akute Gesundheitsschäden oder Tod bewirken. |
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. Bei Exposition sofort Arzt anrufen. Staub,
Rauch, Gas, Nebel, Dampf, Aerosol nicht ein atmen. Kein Kontakt mit der Haut, Augen und Kleidung. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter
dicht verschlossen halten. |
GHS07 |
Stoffe und Gemische, die die Haut, die Augen und/oder die Atemwege reizen und/oder eine allergische Hautreaktion wie
z. B. juckender Hautausschlag, Schuppungen, Bläschen auslösen. |
Bei Berührung mit der Haut oderden Augen mit viel Wasser waschen. Bei anhaltender Augenreizung einen Arzt hinzuziehen.
Beim Einatmen die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
GHS08 |
Stoffe und Gemische, die bekanntermaßen krebserzeugend oder fruchtbarkeitsschädigend beim Menschen sind. |
Stoffe und Gemische, die die Körperfunktionen wie Organe und Gewebe beeinträchtigen ohne zum Tod zu führen. |
Feste oder flüssige Stoffe und Gemische, die beim Eindringen in die Lunge Lungenschäden hervorrufen und zum Tod führen können. |
Stoffe und Gemische, die eine Überempfindlichkeit der Atemwege wie Asthma verursachen. |
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Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dampf, Aerosol
nicht einatmen. Bei Exposition sofort einen Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen hervorrufen. Unter Verschluss aufbewahren. |
GHS09 |
Stoffe und Gemische, die sehr giftig, giftig oder schädlich für Wasserorganismen mit kurz- und/oder langfristiger Wirkung sind. |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Inhalt und/oder den Behälter fachgerecht entsorgen. Verschüttete Mengen aufnehmen und entsorgen. |
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Sicherheitsdatenblatt
Der Hersteller, der ein Produkt inverkehr bringt, ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt (SDB oder Safety
Data Sheets [SDS]) fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen
Wissensstand angepasst wird. Dies ist der Fall, wenn neue Informationen Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen haben, neue Informationen
über Gefährdungen verfügbar werden oder Zulassungen sowie Beschränkungen erfolgt sind. |
Aufbau und Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts:
- Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung
- Mögliche Gefahren
- Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Angaben zur Toxikologi
- Angaben zur Ökologie
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Vorschriften
- Sonstige Angaben
- Anhang zu Sicherheitsdatenblättern
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Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhält der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung
des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020. Abweichend hiervon dürfen Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU)
Nr. 2020/878 nicht entsprechen, bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheitsdatenblatt - Desinfektionsmittel DH plus - UWS Technologie
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 220) - Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern - BAuA
Das Sicherheitsdatenblatt: Inhalt und Aufbau - Ulrich Welzbacher, WEKA Redaktion
Praktische Hilfe für korrekte und vollständige Angaben in Sicherheitsdatenblättern - BAuA |
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Betriebsanweisung
Im Gegensatz zur Betriebsanleitung (Gebrauchsanleitung / Bedienungsanleitung) weist eine Betriebsanweisung
auf die individuellen innerbetrieblichen Gefahren durch chemische
und biologische Stoffe, bestimmte Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen hin und regelt den Umgang mit diesen. Ihr Ziel ist es, Unfälle
im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu minimieren.
Die
TRGS 555- "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs
Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen,
dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine
schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Rechnung trägt. Die
Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen. Sie ist an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte möglichst in Arbeitsplatznähe
zugänglich zu machen.
Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogeneverbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an
Beschäftigte. Sie dienen dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Für
Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen oder freigesetzt werden (z. B. Holzbearbeitung, Löten und Schweißen, Schneiden von Steinen) sind ebenfalls Betriebsanweisungen
zu erstellen.
Es kann zweckmäßig sein, Betriebsanweisungen in einen stoff- und tätigkeitsspezifischen Teil (Eigenschaften des Stoffes, Gefährdungen durch den Stoff,
spezifische Schutzmaßnahmen usw.) sowie in einen betriebsspezifischen Teil (Alarmplan, Notrufnummern, zu benachrichtigende Personen, Verhalten bei Betriebsstörungen usw.)
aufzuteilen.
Betriebsanweisungen umfassen folgende Inhalte:
1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz,Tätigkeit
2. Gefahrstoffe (Bezeichnung)
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
5. Verhalten im Gefahrenfall
6. Erste Hilfe
7. Sachgerechte Entsorgung
Viele Informationen für die Erstellung von Betriebsanweisungen können dem Sicherheitsdatenblatt
entnommen werden. Das Sicherheitsdatenblatt ist dabei gemäß TRGS 400 auf offensichtlich unvollständige,widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Der Arbeitgeber prüft im
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob die entnommenen Informationen für die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff in seinem Betrieb angemessen sind. Falls nicht, müssen
die Angaben entsprechend angepasst oder ergänzt werden.
Die Unterweisungen sind mündlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Dabei sollten die
lernpsychologischen und arbeitspädagogischen Erkenntnisse beachtet werden (z. B. Durchführen praktischer Übungen). Elektronische Medien können zur Unterstützung
und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden.
Für Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit vergleichbaren Gefährdungen können gemeinsame Unterweisungen durchgeführt werden.
Bei den Unterweisungen sind die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der zu Unterweisenden zu berücksichtigen. Die Unterweisungen haben in einer für den
Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Daraus ergibt sich nicht zwangsläufig, dass eine Unterweisung in der Muttersprache der
Beschäftigten erfolgen muss.
Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, hat sich der Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte der Betriebsanweisung und
Unterweisung verstanden haben und umsetzen.
Themen, Inhalte (z. B.durch Aufführen von Stichpunkten), Teilnehmer, Name des Unterweisenden und das Datum der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten.
Die Beschäftigten haben die Teilnahme an den Unterweisungen durch Unterschrift zu bestätigen. Die Dokumentation der Unterweisung kann
formlos geschehen. Auf Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie auszuhändigen. Der Nachweis der Unterweisung ist mindestens zwei
Jahre aufzubewahren.
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der
Kategorien 1A oder 1B hat der Arbeitgeber weitere Informationspflichten wahrzunehmen und weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Betriebsanweisung - Eckhart Tschersich, WEKA |
Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen (Faserstäube krebsverdächtig)
Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft |
Der
Leitfaden Bau - Der Leitfaden Bau informiert in zehn Modulen in den wichtigsten Fragen zu Arbeitssicherheit, Gesundheit und
Umweltschutz in kleinen und mittleren Unternehmen
Rheinland Pfalz - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten |
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Asbest |
Vor
dem Anbringen von thermischen Solar- und PV-Kollektoren sollte geprüft werden, ob das Dachmaterial
aus Asbest besteht. Bei Arbeiten an asbesthaltigem Material (z. B. Asbestzementplatten) sind besondere
Vorschriften (BG Bau,
TRGS 519,
TRGS 517) zu beachten und sind nur durch geschultes Personal zulässig. |
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Asbest (hauptsächlich
> (Klino-) Chrysotil (Mg,Fe,Ni)3Si2O5(OH)4 [Weißasbest]) ist mit Zement sehr gut mischbar, verrottungsfest und hat
eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Deshalb wurde es zur Dachdeckung und Hausverkleidung (Asbestzementplatten [Eternit]) verwendet. Aber auch in der Haustechnik wurde Asbest als Brandschutz (Spritzasbest), Dämmmaterial (Nachtspeicheröfen,
Rauchrohre, Heißwasser- und Dampfleitungen). Dichtungen,
Dichtschnüre), Abwasserleitungen und Luftkanäle eingesetzt, weil es gegen Hitze bis etwa 1000 °C,
viele Chemikalien sehr widerstandsfähig und schwache Säuren beständig ist. Aber durch die sehr feinen Fasern ist das Material sehr langlebig.
Das Problem in der Praxis ist, dass sich
bei einem unsachgemäßen Umgang und Bearbeiten (z.B. mit Bohrmaschinen oder
Winkelschleifern) asbesthaltiger Materialien Asbestfasern
freigesetzt werden. Die Fasern mit einer Faserlänge
von kleiner als 5 µm und einem Durchmesser von max.
3 µm können in die Lunge gelangen
und schon bei einer geringen Belastung z. B. Asbestose auslösen.
Die Asbestfaser ist seit 1970 offiziell als krebserzeugend eingestuft.
1979 wurde Spritzasbest in Westdeutschland verboten. 1993 wird die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites
Verbot.
Über die
folgenden Hinweise ist es auch dem "Nichtfachmann"
bzw. Privatmann/-frau die Identifikation asbesthaltiger Bau- und Dämmstoffe möglich. Auch
der private Bauherr muss die bei der Asbestentsorgung zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen und einzuschlagenden Entsorgungswege einhalten.
·
Form
Bauteilgeometrie, Wellplatte, ebene Platte, Rohr etc.
· Farbe
in der Regel weißgrau oder grau, graubraun oder bläulich
· Struktur
Fasern visuell erkennbar; unter der Lupe manchmal durch sich
aufspaltende Faserbüschel gekennzeichnet
· Klang
Hohler Klang lässt bei Wänden auf Leichtbau schließen;
nähere Untersuchungen sind notwendig; harter schallender
Klang kann auf Asbestzementplatten hinweisen.
· Festigkeit
Spritzasbest ist weich und ist leicht einzudrücken.
· Ritzbarkeit
Leichte Platten sind leicht ritzbar und leicht zu zerbrechen.
· Härte und Sprödigkeit
Asbestzementplatten sind extrem hart und brechen spröde.
Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle darf nur durch zertifizierte
Betriebe stattfinden. Zuständig sind die Hausmülldeponien oder örtliche Recyclinghöfe, die
den Asbestzement zur Deponie bringen. Die asbesthaltigen Abfälle
müssen luftdicht transportiert und in "Big
Bags" abgelagert und mit mineralischem Material
abgedeckt, werden, so dass keine Faserfreisetzung mehr möglich ist.
Besonders
asbestbelastete Berufsgruppen in der Altersgruppe ab 50 Jahre:
· Isolierer
· Dachdecker
· Klempner (Spengler)
· Heizungs- und Lüftungsbauer
· Gas- und Wasserinstallateure
· Ofenbauer
· Schweißer
· Fliesenleger
· Elektriker
· Bauarbeiter (Maurer, Zimmerleute)
· Kraftfahrzeugtechniker
· Schlosser
Durch Ersatzstoffe kann fast vollständig auf die Verwendung von Asbest verzichtet
werden. So wird bei niedrigen
und mittleren Temperaturen die weniger gesundheitsschädliche Glas- oder Steinwolle eingesetzt.
Bei hohen Temperaturen werden Wollastonitfasern (wird innerhalb weniger Wochen im Körper vollständig
abgebaut) oder künstliche Keramikfasern verwendet.
Gefahrstoff
Asbest - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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Ersatzstoffe und Verfahrensalternativen zur Substitution von keramischen Faserprodukten im Bereich der Hochtemperaturisolation
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Krankheiten
durch Asbestfasern |
Asbestose / Asbeststaublunge
Die Asbestose ist eine Staublungenkrankheit,
die durch eingeatmeten Asbeststaub hervorgerufen wird. Sie entsteht
durch eine zunehmende Bindegewebsvermehrung in der Lunge (Lungenfibrose)
und bewirkt auch nach Expositionsbeendigung mit fortschreitender
Krankheit zunehmende Atemnot, Lungenfunktionsstörungen und in schweren Fällen Ateminvalidität.
An Asbestose leidende Patienten erkranken außerdem häufiger
an bösartigen Lungentumoren. Die Latenzzeit,
also der Zeitraum zwischen Exposition und Ausbruch der Asbestose,
beträgt meist 15 Jahre und mehr.
Pleuraplaques (Bindegewebsvermehrung im Bereich des
Brustfells)
Unter Pleuraplaques versteht man eine Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells (Pleura) als Folge einer
chronischen Entzündung. Sie tritt nach relevanter beruflicher
Asbestexpositionen auf. In den meisten Fällen werden sie zufällig
entdeckt. Pleuraplaques werden als Berufskrankheit registriert,
sie führen in der Regel weder zu Beschwerden noch zu einer Lungenfunktionseinschränkung.
Bronchialkarzinom (Lungenkrebs)
Bei hoher langjähriger Asbeststaubexposition ist mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko
zu rechnen. Dabei unterscheidet sich der durch Asbest ausgelöste
Lungenkrebs nicht von anderweitig verursachten Bronchialkarzinomen.
Ob jemand Raucher war, spielt bei der Anerkennung als Berufskrankheit
keine Rolle.
Malignes Mesotheliom (Bösartiger Tumor des Brustfells
bzw. des Bauchfells)
Ein malignes Mesotheliom ist ein bösartiger Tumor (Krebs), der
vom Brustfell (Pleura) und seltener vom Bauchfell (Peritoneum) ausgeht.
Die Krankheit verläuft praktisch immer tödlich. Die Latenzzeit
beträgt 20 – 40 Jahre und mehr. Mesotheliome können
schon bei geringeren Asbestdosen auftreten, als sie für Asbestosen
typisch sind.
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Dämmstoffe |
Dämmstoffe
werden neben der Wärmedämmung auch zum Hitze-,
Kälte-, Brand-, Schall- und Feuchteschutz
eingesetzt. Die wärmedämmende Eigenschaft ergibt
sich aus der ruhenden zum Teil eingeschlossenen
Luft, die im Vergleich zu Festkörpern ein schlechter Wärmeleiter
ist. Wärmedämmstoffe besitzen eine niedrige spezifische
Wärmeleitfähigkeit lambda < 0,1 W/(m·K).
Außerdem sind das Feuchtigkeitsverhalten, Brandverhalten,
die Schalldämmung und Wärmespeicherfähigkeit
wichtige Eigenschaften der Dämmstoffe. Sie werden als Platten, Matten,
Filze, lose Schüttungen oder Schichtungen an Dächern, Decken,
Wänden, Rohr- oder Lüftungsleitungen eingesetzt. |
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Wichtige
Kennwerte zur Beurteilung eines Dämmstoffes
sind die Wärmeleitfähigkeit (W/(m·K),
die Rohdichte (kg/m3),
die Baustoffklassen (A und B) und Primärenergiegehalt |
Kennwerte
von Mineralfaser-Dämmstoffen |
Dämmstoff |
Wärmeleitfähigkeit*1
W/(m·K)
|
|
Baustoffklasse*3
(Brennbarkeitsklasse)
|
Primärenergiegehalt
kWh/m3
|
Glaswolle |
0,035
- 0,045 |
15
- 200 |
A2
– nicht brennbar |
250
- 500 |
Steinwolle |
0,035
- 0,045 |
15
- 200 |
A1
– nicht brennbar |
150
- 400 |
Schlackenwolle |
0,035
- 0,040 |
80
- 220 |
A1
– nicht brennbar |
? |
*1Die
Wärmeleitfähigkeit ist das Vermögen
eines Stoffes, thermische Energie zu transportieren. Materialien
mit einer Wärmeleitfähigkeit gleich oder
kleiner 0,10 W/(m·K) dürfen nach der
DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung
in Gebäuden" als Wärmedämmstoffe bezeichnet
werden. Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von
0,030 bis 0,050 W/(m·K) gelten als
gut und unter 0,030 W/(m·K) als
sehr gut.
*2Die Rohdichte (kg/m3)
definiert sich als Quotient aus der Masse eines Stoffes und dem
von dieser Masse eingenommenen Volumen und beeinflusst die wärmeschutztechnischen
Eigenschaften eines Dämmstoffes. Materialien mit einer geringen
Rohdichte haben eine große Porosität
oder ein hohes Hohlraumvolumen und führt zu
einer Verringerung der Wärmeleitfähigkeit und dadurch
zu einer besseren wärmedämmenden Wirkung. Der günstigste
Rohdichtebereich liegt zwischen 20
und 100 (kg/m3). Bei einer geringeren
Rohdichte erhöht sich der durch Strahlung übertragene
Wärmeanteil und bei einer größeren Rohdichte erhöht
sich der durch Wärmeleitung übertragene Anteil.
*3Dämmstoffe werden
nach ihrem Brandverhalten in zwei Brennbarkeitsklassen
(Baustoffklassen) unterteilt. In der Baustoffklasse
A sind nicht brennbare Stoffe
und in der Baustoffklasse B brennbare Stoffe zusammengefasst.
Nichtbrennbare Stoffe werden noch einmal unterteilt in A1
(Stoffe ohne organische Bestandteile, die nicht
brennbar sind und daher keine Gefahr im Fall eines Brandes darstellen)
und in A2 (Stoffe mit organischen Bestandteilen,
die nicht selbst entzündbar sind, aber in geringem Maß
brennbare Anteile enthalten. Brennbare Stoffe werden in B1
(schwer entflammbare Stoffe, sie sind brennbar,
brennen aber nach dem Erlöschen des Feuers nicht selbstständig
weiter) und B2 (normal entflammbare Stoffe,
die sich durch Zündquellen entflammen lassen und abhängig
von den Umgebungsbedingungen weiterbrennen. |
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Mineralfaser |
Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Mineralfaser-Dämmstoffe
(Mineralwolle-Dämmstoffe) sind die Wärme- und Schalldämmung von Gebäuden, Rohrleitungen oder Warmwasserspeichern. Hier
kommen die künstliche Mineralfasern als Vliese, Filze, Matten oder lose Mineralwolle zum Einsatz. |
Mineralfaserdämmstoffe (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle) enthalten
ca. 90 % künstliche Mineralfasern, Kunstharz (Harnstoff, Phenol, Formaldehyd), Mineralöl und weitere
Zusätze (Zement, Magnesium). Sie sind die am häufigsten eingesetzten Dämmstoffe für die Dach-, Zwischenständer- und
Kerndämmung. Auch die meisten Wärmedämm-Verbundysteme (WDVS) bestehen aus Mineralfasern. |
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Die unterschiedlichen Herstellungsverfahren
sowie die unterschiedlichsten Rohstoffe und Zusatzstoffe
ergeben eine umfangreiche Produktpalette für verschiedenen
Einsatzgebiete. Durch das Schmelzen der mineralischen Ausgangsmaterialien
und dem folgenden Zerblasen, Zentrifugieren oder Düsenziehen
werden die künstlichen Mineralfasern hergestellt.
Glaswolle wird aus Glasrohstoffe (Quarzsand)
und Altglas hergestellt. Steinwolle besteht aus
Basalt-, Feldspat-, Dolomit- und Diabas-Gestein. Schlackenwolle
wird aus der Schlacke, die bei Hochofen-Verbrennungsprozessen
entsteht, hergestellt. |
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Der Mineralfaserdämmstoff
ist gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer beständig. Er wird
aufgrund seiner hohen Temperaturbeständigkeit (Glaswolle
[ca. 700 °C], Steinwolle [ca. 1000 °C]) nicht nur als Dämmstoff,
sondern auch als Brandschutz bei Abschottungen
(z. B. Leitungsdurchführungen) bzw. von nicht feuerwiderstandsfähigen
Tragwerken (Holz- oder Stahltragwerke) eingesetzt.
Bei der Herstellung von Mineralwolle
muss viel Energie eingesetzt werden. Der Primärenergiegehalt
von Glaswolle beträgt 250 - 500 kWh/m3
bzw. von Steinwolle 150 - 400 kWh/m3, aber
im Vergleich zu Polystyrolpartikelschaum (EPS > 200 - 760 kWh/m3)
oder Polystyrolextruderschaum (XPS > 450 - 1000 kWh/m3),
ist das erheblich weniger.
Nach den Einsatzgebieten gibt es verschiedene
Lieferformen:
- Lamellmatten mit versteppter Aluminiumfolie kaschiert (Rohr- und Lüftungskanaldämmung)
- Halbschalen (Rohr- und Armaturendämmung)
- Mineralwolleflocken
(Einblasdämmung zur Verfüllung von Hohlräumen und Hohlschichten)
- Lose gerupfte
Mineralfaser oder Verschnitt (Ausstopfen von Hohlräumen)
- Mineralwollfilzmatten kaschiert mit Bitumenpappe oder mit versteppter
Alufolie (Feuchtebereich)
- Mineralwollfilzmatten kunstharzgebunden
- Mineralwollvlies zwischen bituminösen Dichtungs-
und Dachbahnen
- Mineralwollematten auf verzinktem oder Edelstahl-Drahtgeflecht versteppt
- Steife und halbsteife Mineralwollematten (Zwischensparrendämmung
z. B. in einem Kaltdach)
- Mineralwollfilzplatten mit Vliesbeschichtung
- Mineralwollfilzlamellen mit mineralhaltiger Farbe beschichtet (bessere
Haftung zum Auftragen von Putz)
Im Gegensatz zu den vor 1998
hergestellten und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten mineralischen Dämmstoffe
nicht mehr als krebsverdächtig eingestuft. Seit
1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe zugelassen,
die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit, KI 40). |
Leistungsfähige Lösungen für den Brand-, Wärme- und Schallschutz
von Rohrleitungen und Lüftungskanälen - SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Dämmstoffe
in der Haus- und Klimatechnik - Knauf Insulation GmbH |
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Glaswolle |
Glaswolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Die Glasfasern werden aus den Grundstoffen Quarzsand,
Soda, Kalkstein und Altglas (60 bis 70 %) hergestellt. Die Schmelze
(ca. 1500 °C) wird zu Fasern geschleudert und bis zu 7 % Kunstharz
(Phenolharz) als Bindemittel zugegeben, um eine gute
Formstabilität zu erreichen. Danach werden die Fasern
im Heißluftstrom ausgehärtet, um die flüchtigen Bestandteile
(Phenol, Formaldehyd) zu entfernt.. Das Ergebnis ist das ausgehärtete
Kunstharz (z.B. Bakelit). Mineralöle als Zusatz verringern den Staubanteil
und wirken wasserabweisend. |
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Quelle: Knauf Insulation GmbH |
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Die Glaswolle
ist leicht zu verarbeiten, diffusionsoffen, nichtbennbar (temperaturbeständig
bis ca. 700 °C) und gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer
resistent. Sie besitzt einen guten Dämmwert
(Wärmeleitfähigkeit lambda(R): 0,035 – 0,045 W/(m·K)),
aber die Dämmfähigkeit kann durch Feuchtigkeit stark
herabgesetzt werden. Die Glaswolle ist aber im
Gegensatz zur Steinwolle weiterhin komprimierbar, was
die Dämmfähigkeit herabsetzt.
Im Gegensatz zu den vor 1998 hergestellten
und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten
mineralischen Dämmstoffe nicht mehr als krebsverdächtig
eingestuft. Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe
zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit,
KI 40).
Glaswolle
- Knauf Insulation GmbH
Künstliche Mineralfasern - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Handlungsanleitung Mineralwolle - BG Bau |
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Steinwolle |
Steinwolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Die Steinwolle werden aus den Grundstoffen Dolomit, Feldspat,
Basalt, Diabas, Anorthosit und Recyclingmaterial hergestellt. Die Schmelze
(ca. 1500 °C) wird zu Fasern geschleudert und bis zu 7 % Kunstharz
(Phenolharz) als Bindemittel zugegeben, um eine gute
Formstabilität zu erreichen. Danach werden die Fasern
im Heißluftstrom ausgehärtet, um die flüchtigen Bestandteile
(Phenol, Formaldehyd) zu entfernt.. Das Ergebnis ist das ausgehärtete
Kunstharz (z.B. Bakelit). Mineralöle als Zusatz verringern den Staubanteil
und wirken wasserabweisend. |
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Steinwolle
- Schrägdach-Dämmplatte |
Quelle:
Knauf Insulation GmbH |
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Die Steinwolle
ist leicht zu verarbeiten, diffusionsoffen, nichtbennbar (temperaturbeständig
bis ca. 1000 °C) und gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer
resistent. Sie besitzt einen guten Dämmwert
(Wärmeleitfähigkeit lambda(R): 0,035 – 0,045 W/(m·K)).
Die Steinwolle ist aber im Gegensatz zur Glaswolle weitgehend
nicht komprimierbar, was die Dämmfähigkeit
erhält.
Im Gegensatz zu den vor 1998 hergestellten
und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten
mineralischen Dämmstoffe nicht mehr als krebsverdächtig
eingestuft. Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe
zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit,
KI 40).
Steinwolle - Knauf Insulation GmbH
Künstliche
Mineralfaser - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Handlungsanleitung Mineralwolle - BG Bau |
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Schlackenwolle |
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Starre
Dämmplatte auf Schlackenwolle-Basis |
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Halbstarre
Schlackenwolle-Steinwolle-Dämmplatte |
Quelle:
Thermafiber, Inc. |
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Schlackenwolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Das Abfallprodukt fällt bei Hochofen-Verbrennungsprozessen
an und wird zu künstlichen Mineralfasern gesponnen und gebunden.
Da die Inhaltsstoffe Schwermetalle und krebsverdächtige
Fasern enthalten, wird Schlackenwolle nur noch begrenzt
eingesetzt.
Schlackenwolle (ca. 40 % SiO2, 38 % CaO und 15 % Al2O3)
hat gute Wärmedämmeigenschaften (Wärmeleitfähigkeit
lambda(R): 0,035 - 0,040 W/(m·K)), ist nichtbrennbar, schallabsorbierend, wasserunlöslich und
elastisch.
Die Dämmstoffe werden hauptsächlich
im Anlagen- und Behälterbau
eingesetzt.
Künstliche
Mineralfasern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Umgang mit Mineralfaser-Dämmstoffen |
Die Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU) beschreibt Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Seitdem 1. Juni 2000 gilt in Deutschland ein
Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralfaser-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien
des Anhang IV Nr. 22 der
Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Es wurden Beurteilungskriterien zur Abschätzung des Krebspotenzials von künstlichen Mineralfasern
geschaffen und gefährdungsabhängige Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Hersteller von Mineralwolle-
Dämmstoffen haben auf die Vorschriftenregelungen umgesetzt und bieten eine neue Generation von Dämmstoffen an, die nicht mehr als krebserzeugend
gelten. |
- "Alte" Mineralwolle-Dämmstoffe im Sinne dieser Handlungsanleitung werden Produkte zusammengefasst,
die nicht die Kriterien des Anhangs IV Nr. 22 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Nach derTRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe" sind die aus "alter" Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
Der Umgang mit "alten" Mineralfaser-Dämmstoffen ist nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig. Für solche Arbeiten gilt die
TRGS 521. Diese wird in der vorliegenden Handlungsanleitung praxisorientiert erläutert.
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Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen (Faserstäube krebsverdächtig)
Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft |
- "Neue" Mineralfaser-Dämmstoffe erfüllen die Kriterien des Anhang IV Nr. 22 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und gelten
als nicht krebserzeugend. Der Hersteller weist die Freizeichnung nach Anhang IV derGefahrstoffverordnung und die Bewertung als nicht krebserzeugend im Abschnitt 11 (Toxikologische
Angaben) des Sicherheitsdatenblattes gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung nach.
Bei der Verarbeitung mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichneter Produkte sind lediglich die Mindestmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben
nach Nummer 4 und 5 der TRGS
5001 zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind in Kapitel 3 dieser Handlungsanleitung beschrieben.
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Bei dem Umgang mit "neuen" Mineralfaser-Dämmstoffen (Glas- und Steinwollefasern),
die als Mineralfaser unbedenklich gelten, müssen Mindestschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben ergriffen
werden. Die Anwendung schützt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Atmungsorgane und vor hautreizenden Einwirkungen
der Fasern. |
Mindestschutzmaßnahmen
• Vorkonfektionierte Mineralwolle-Dämmstoffemaßnahmen bevorzugen. Diese können entweder vom Hersteller geliefert oder zentral auf der
Baustelle zugeschnitten werden.
• Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
• Material nicht werfen.
• Keine schnelllaufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
• Auf fester Unterlage mit Messer oder Schere schneiden, nicht reißen.
• Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
• Anfallende Stäube und Staubablagerung nicht mit Druckluft abblasen oder trocken kehren, sondern mit Industriestaubsauger
(Kategorie M) aufnehmen bzw. feucht reinigen.
• Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen. Verschnitte und Abfälle sofort in geeigneten Behältnissen (Tonnen oder
Plastiksäcken) sammeln.
• Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe tragen.
• Nach Beendigung der Arbeit Baustaub mit Wasser abspülen.
• Bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Freien (z. B. bei Abkippvorgängen) mit dem Rücken zum Wind arbeiten und darauf achten,
dass sich keine Arbeitnehmer in der Staubfahne aufhalten.
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Expositionskategorien
Eine pragmatische Hilfestellung zum Umfang der Schutzmaßnahmen bei eingebauten "alten"
Mineralwolle-Produkten liefert die TRGS 521. Diese Technische Regel gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der
Schutzmaßnahmen. Sie enthält sowohl für den Bereich "Hochbau" als auch für den Bereich "Technische
Isolierung" eine Tätigkeitsauflistung, der Expositionskategorien zugeordnet sind.
Die Tätigkeitsauflistung der TRGS 521 ist im Anhang I der Handlungsanleitung enthalten.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-
Produkten orientieren sich an der Höhe der Staubbelastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz (Expositionskategorien).
- Expositionskategorie E1 beinhaltet Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der
beschriebenen Schutzmaßnahmen erfahrungsgemäß nur zu keiner oder nur sehr geringen Faserstaub-Exposition führen.
- Expositionskategorie E2 beinhaltet Tätigkeiten, bei denen unter Berücksichtigung der beschriebenen
Schutzmaßnahmen und Art der Tätigkeit eine geringe bis mittlere Faserstaub-Exposition zu erwarten ist.
- Expositionskategorie E3 gilt für alle Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a und 1b im Anhang I
aufgeführt sind oder für Tätigkeiten, bei denen die Einschränkungen für die Expositionskategorie E2 nicht eingehalten sind, gilt
immer die Expositionskategorie E3.
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Für die Festlegung des zulässigen Entsorgungsweges müssen
Mineralwolleabfälle den Abfallarten des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zugeordnet werden. Gemäß
der nationalen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) haben
Abfälle aus "alter" Mineralwolle die Abfallschlüsselnummer 170603* (Der Zusatz * steht für gefährliche Abfälle).
In den einzelnen Bundesländern gelten für die Entsorgung länderspezifische Regelungen.
Diese müssen daher bei der örtlichen für die Entsorgung zuständigen Behörde erfragt werden.
Gefahrstoffe - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) - Handlungsanleitung - BG BAU - Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft
Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) |
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