Dämmung von Luftkanälen und Luftleitungen Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Immer den richtigen Begriff verwenden: Eine Dämmung verzögert den Durchgang (z. B. Wärme, Schall) und eine Isolierung schottet komplett ab bzw. verhindert den Durchgang (z. B. Stromkabel, Bauwerksabdichtung, Korrosionsschutz). |
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Die EnEV
(Energieeinsparverordnung) schreibt keine Dämmung
für Luftkanäle und Luftleitungen
vor. Aber zur Verringerung von Wärmeverlusten,
gegen Kondenswasserbildung bei Taupunktunterschreitungen
und zur Verringerung der Schallabstrahlung müssen
Luftkanäle und Luftleitungen gedämmt
bzw. umhüllt werden. Normalerweise werden die Anlagenteile
nach der kompletten Montage mit dem Dämmmaterial (Mineralwolle,
geschlossenzelliger Dämmstoff) versehen. Sollte dies aus Platzgründen
nicht möglich sein, so werden vorgedämmte Bauteile
eingesetzt. |
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Nach den lüftungstechnischen
Vorgaben (z. B. Lufttemperatur in den Kanälen und Luftleitungen,
Raumlufttemperatur und -feuchte, Luftmassestrom, Kanal- bzw. Luftleitungsabmessung,
Lage und Einbauort des Kanals bzw. der Luftleitung) können die
Dämmschichtdicken berechnet werden. Wenn keine
besonderen energetischen Anforderungen bzw. Vorgaben bestehen, werden
die Dämmdicken nach einer Empfehlungstabelle
(z. B. VDI 2087) ermittelt. |
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Ein
geschlossenzelliger Dämmstoff mit einer hohen
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl von µ >
3000 und einer baustellengerechten, reißfesten Oberfläche
ist am besten zur Dämmung geeignet. Dieses Dämmmaterial reduziert
auch die Körperschallübertragung und Luftschallabstrahlung
durch Außen- oder Innen-Dämmungen.
Wenn Mineralfaserdämmstoffe verwendet werden,
sind besonders die technischen Unterlagen der Hersteller zu beachten. |
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Die erforderlichen
Dämmdicken werden nach der VDI 2055 - Wärme-
und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen der Industrie und
in der Technischen Gebäudeausrüstung - und VDI 2087 - Luftleitungssysteme
– Bemessungsgrundlagen - festgelegt. |
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Damit eine passende
Dämmung ausgewählt und mangelfrei montiert werden kann, sind
folgende Regelwerke zu beachten: |
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Man unterscheidet zwischen drei
verschiedenen Anwendungsfällen: |
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Brandschutz
im Reihenhaus Das klassische Einfamilienhaus ist nach der Musterbauordnung (MBO) zur Gebäudklasse 1 zu rechnen. Es gibt hier noch die Unterscheidung in 1a und 1b, was hier aber nicht relevant ist. Bereits in der Gebäudeklasse 1 gilt, daß das Bauteil vom Kellergeschoß in das Erdgeschoß als feuerhemmend ausgeführt sein muß. Das gilt natürlich auch für die Bauteildurchdringungen. In der Praxis wird beinahe immer beobachtet, daß diese Mindestvorgaben durch die MBO nicht eingehalten werden. Das betrifft sowohl die elektrischen Leitungen als auch die Rohrleitungen, jedoch insbesondere die Kellerdeckendämmung wird regelmäßig brennbar in Styropor, oder ähnlichem ausgeführt. Zwischen Reihenhäusern ist in der Regel eine "WABW" (Wand anstelle einer Brandwand) vorzufinden. Diese Bauteile zwischen den jeweiligen Nutzungseinheiten müssen als feuerhemmend bzw. feuerbeständig ausgeführt werden, in mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse sind auch Bauteildurchdringungen zu verschließen. An die regulären Außenwände gibt es hier noch keine Anforderungen. |
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Quelle:
Lindab GmbH |
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Luftleitungen
- Normen - Dipl.-Ing. (FH)
Jürgen Luft, Lindab GmbH |
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Energieeffizienz bei Lüftungsleitungen - Kälte Klima Aktuell |
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Auslegung
Lüftungstechnischer Anlagen - Aerotechnik E. Siegwart
GmbH |
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Kanalnetzberechnung/-Auslegung
in Arbeit |
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