Dichtheitsprüfung - Trinkwasserinstallation
Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Eine Dichtheitsprüfung
mit Wasser sollte nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen
der Prüfung bis zur Inbetriebnahme der Zeitabstand sehr kurz ist
und sichergestellt ist, dass der Haus- bzw. Bauwasseranschluss vorab
gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb
freigegeben wurde. Diese Prüfungen sind grundsätzlich nur
über hygienisch einwandfreie Bauteile und mit
filtriertem Trinkwasser durchzuführen (Filter
nach DIN EN 13443-1). |
|||||||||
Diese Dichtheitsprüfungen gehört zu den sog. Nebenleistungen
der VOB Teil C DIN 18381. |
|||||||||
Druckprüfung
nach DVGW - DIN 1988 TRWI - Teil 2 |
|||||||||
|
|||||||||
Wenn der Zeitabstand
zwischen der Druckprobe und der Inbetriebnahme
bzw. der ersten Nutzung der Installation länger ist (nach der DIN EN 806-4, ergänzt durch VDI/DVGW 6023 und
ZVSHK Merkblat soll nach maximal 72 Stunden bzw. nach der Trinkwasserverordnung spätestens nach 7 Tagen ein Wasseraustausch stattfinden) und/oder die
Stillstandszeit in eine Frostperiode fällt, so ist eine trockene
Dichtheitsprüfung mit ölfreier Druckluft
oder inertem Gas (z. B. Stickstoff) durchzuführen.
Da stagnierendes Wasser durch eine mögliche Verkeimung
die hygienischen Eigenschaften des Rohrsystems beeinflussen kann, ist
dieses Prüfverfahren besonders für hygienisch sensible Bereiche
einzusetzen. |
|||||||||
Da diese Dichtheitsprüfung aufwendiger
als eine Wasserdruckprüfung ist, gehört sie zu den sog. Besonderen
Leistungen und sind deshalb detailliert in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen. |
|||||||||
Durchführung
einer Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen für Trinkwasser-
Installationen nach DIN 1988 (TRWI) |
|||||||||
|
|||||||||
Vor der Endmontage und der Inbetriebnahme muss das Leitungssystem gespült werden. | |||||||||
. |
|||||||||
Betreiberpflichten
- Kurzfassung |
|||||||||
Trinkwasserverordnung
2001 TrinkwV |
|||||||||
|
|||||||||
. |
|||||||||
. |
|||||||||
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |