Immer
den richtigen Begriff verwenden: Eine Dämmung
verzögert den Durchgang (z. B. Wärme, Schall) und eine Isolierung
schottet komplett ab bzw. verhindert den Durchgang (z. B. Stromkabel, Bauwerksabdichtung, Korrosionsschutz) |
Dämmstoffe
werden neben der Wärmedämmung auch zum Hitze-,
Kälte-, Brand-, Schall- und Feuchteschutz
eingesetzt. Die wärmedämmende Eigenschaft ergibt
sich aus der ruhenden zum Teil eingeschlossenen
Luft, die im Vergleich zu Festkörpern ein schlechter Wärmeleiter
ist. Wärmedämmstoffe besitzen eine niedrige spezifische
Wärmeleitfähigkeit lambda < 0,1 W/(m·K).
Außerdem sind das Feuchtigkeitsverhalten, Brandverhalten,
die Schalldämmung und Wärmespeicherfähigkeit
wichtige Eigenschaften der Dämmstoffe. Sie werden als Platten, Matten,
Filze, lose Schüttungen oder Schichtungen an Dächern, Decken,
Wänden, Rohr- oder Lüftungsleitungen eingesetzt. |
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Wichtige
Kennwerte zur Beurteilung eines Dämmstoffes
sind die Wärmeleitfähigkeit (W/(m·K),
die Rohdichte (kg/m3),
die Baustoffklassen (A und B) und Primärenergiegehalt |
Kennwerte
von Mineralfaser-Dämmstoffen |
Dämmstoff |
Wärmeleitfähigkeit*1
W/(m·K)
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Baustoffklasse*3
(Brennbarkeitsklasse)
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Primärenergiegehalt
kWh/m3
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Glaswolle |
0,035
- 0,045 |
15
- 200 |
A2
– nicht brennbar |
250
- 500 |
Steinwolle |
0,035
- 0,045 |
15
- 200 |
A1
– nicht brennbar |
150
- 400 |
Schlackenwolle |
0,035
- 0,040 |
80
- 220 |
A1
– nicht brennbar |
? |
*1Die
Wärmeleitfähigkeit ist das Vermögen
eines Stoffes, thermische Energie zu transportieren. Materialien
mit einer Wärmeleitfähigkeit gleich oder
kleiner 0,10 W/(m·K) dürfen nach der
DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung
in Gebäuden" als Wärmedämmstoffe bezeichnet
werden. Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von
0,030 bis 0,050 W/(m·K) gelten als
gut und unter 0,030 W/(m·K) als
sehr gut.
*2Die Rohdichte (kg/m3)
definiert sich als Quotient aus der Masse eines Stoffes und dem
von dieser Masse eingenommenen Volumen und beeinflusst die wärmeschutztechnischen
Eigenschaften eines Dämmstoffes. Materialien mit einer geringen
Rohdichte haben eine große Porosität
oder ein hohes Hohlraumvolumen und führt zu
einer Verringerung der Wärmeleitfähigkeit und dadurch
zu einer besseren wärmedämmenden Wirkung. Der günstigste
Rohdichtebereich liegt zwischen 20
und 100 (kg/m3). Bei einer geringeren
Rohdichte erhöht sich der durch Strahlung übertragene
Wärmeanteil und bei einer größeren Rohdichte erhöht
sich der durch Wärmeleitung übertragene Anteil.
*3Dämmstoffe werden
nach ihrem Brandverhalten in zwei Brennbarkeitsklassen
(Baustoffklassen) unterteilt. In der Baustoffklasse
A sind nicht brennbare Stoffe
und in der Baustoffklasse B brennbare Stoffe zusammengefasst.
Nichtbrennbare Stoffe werden noch einmal unterteilt in A1
(Stoffe ohne organische Bestandteile, die nicht
brennbar sind und daher keine Gefahr im Fall eines Brandes darstellen)
und in A2 (Stoffe mit organischen Bestandteilen,
die nicht selbst entzündbar sind, aber in geringem Maß
brennbare Anteile enthalten. Brennbare Stoffe werden in B1
(schwer entflammbare Stoffe, sie sind brennbar,
brennen aber nach dem Erlöschen des Feuers nicht selbstständig
weiter) und B2 (normal entflammbare Stoffe,
die sich durch Zündquellen entflammen lassen und abhängig
von den Umgebungsbedingungen weiterbrennen. |
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Mineralfaser |
Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Mineralfaser-Dämmstoffe
(Mineralwolle-Dämmstoffe) sind die Wärme- und Schalldämmung von Gebäuden, Rohrleitungen oder Warmwasserspeichern. Hier
kommen die künstliche Mineralfasern als Vliese, Filze, Matten oder lose Mineralwolle zum Einsatz. |
Mineralfaserdämmstoffe (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle) enthalten
ca. 90 % künstliche Mineralfasern, Kunstharz (Harnstoff, Phenol, Formaldehyd), Mineralöl und weitere
Zusätze (Zement, Magnesium). Sie sind die am häufigsten eingesetzten Dämmstoffe für die Dach-, Zwischenständer- und
Kerndämmung. Auch die meisten Wärmedämm-Verbundysteme (WDVS) bestehen aus Mineralfasern. |
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Die unterschiedlichen Herstellungsverfahren
sowie die unterschiedlichsten Rohstoffe und Zusatzstoffe
ergeben eine umfangreiche Produktpalette für verschiedenen
Einsatzgebiete. Durch das Schmelzen der mineralischen Ausgangsmaterialien
und dem folgenden Zerblasen, Zentrifugieren oder Düsenziehen
werden die künstlichen Mineralfasern hergestellt.
Glaswolle wird aus Glasrohstoffe (Quarzsand)
und Altglas hergestellt. Steinwolle besteht aus
Basalt-, Feldspat-, Dolomit- und Diabas-Gestein. Schlackenwolle
wird aus der Schlacke, die bei Hochofen-Verbrennungsprozessen
entsteht, hergestellt. |
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Der Mineralfaserdämmstoff
ist gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer beständig. Er wird
aufgrund seiner hohen Temperaturbeständigkeit (Glaswolle
[ca. 700 °C], Steinwolle [ca. 1000 °C]) nicht nur als Dämmstoff,
sondern auch als Brandschutz bei Abschottungen
(z. B. Leitungsdurchführungen) bzw. von nicht feuerwiderstandsfähigen
Tragwerken (Holz- oder Stahltragwerke) eingesetzt.
Bei der Herstellung von Mineralwolle
muss viel Energie eingesetzt werden. Der Primärenergiegehalt
von Glaswolle beträgt 250 - 500 kWh/m3
bzw. von Steinwolle 150 - 400 kWh/m3, aber
im Vergleich zu Polystyrolpartikelschaum (EPS > 200 - 760 kWh/m3)
oder Polystyrolextruderschaum (XPS > 450 - 1000 kWh/m3),
ist das erheblich weniger.
Nach den Einsatzgebieten gibt es verschiedene
Lieferformen:
- Lamellmatten mit versteppter Aluminiumfolie kaschiert (Rohr- und Lüftungskanaldämmung)
- Halbschalen (Rohr- und Armaturendämmung)
- Mineralwolleflocken
(Einblasdämmung zur Verfüllung von Hohlräumen und Hohlschichten)
- Lose gerupfte
Mineralfaser oder Verschnitt (Ausstopfen von Hohlräumen)
- Mineralwollfilzmatten kaschiert mit Bitumenpappe oder mit versteppter
Alufolie (Feuchtebereich)
- Mineralwollfilzmatten kunstharzgebunden
- Mineralwollvlies zwischen bituminösen Dichtungs-
und Dachbahnen
- Mineralwollematten auf verzinktem oder Edelstahl-Drahtgeflecht versteppt
- Steife und halbsteife Mineralwollematten (Zwischensparrendämmung
z. B. in einem Kaltdach)
- Mineralwollfilzplatten mit Vliesbeschichtung
- Mineralwollfilzlamellen mit mineralhaltiger Farbe beschichtet (bessere
Haftung zum Auftragen von Putz)
Im Gegensatz zu den vor 1998
hergestellten und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten mineralischen Dämmstoffe
nicht mehr als krebsverdächtig eingestuft. Seit
1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe zugelassen,
die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit, KI 40). |
Leistungsfähige Lösungen für den Brand-, Wärme- und Schallschutz
von Rohrleitungen und Lüftungskanälen - SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Dämmstoffe
in der Haus- und Klimatechnik - Knauf Insulation GmbH |
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Glaswolle |
Glaswolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Die Glasfasern werden aus den Grundstoffen Quarzsand,
Soda, Kalkstein und Altglas (60 bis 70 %) hergestellt. Die Schmelze
(ca. 1500 °C) wird zu Fasern geschleudert und bis zu 7 % Kunstharz
(Phenolharz) als Bindemittel zugegeben, um eine gute
Formstabilität zu erreichen. Danach werden die Fasern
im Heißluftstrom ausgehärtet, um die flüchtigen Bestandteile
(Phenol, Formaldehyd) zu entfernt.. Das Ergebnis ist das ausgehärtete
Kunstharz (z.B. Bakelit). Mineralöle als Zusatz verringern den Staubanteil
und wirken wasserabweisend. |
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Quelle: Knauf Insulation GmbH |
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Die Glaswolle
ist leicht zu verarbeiten, diffusionsoffen, nichtbennbar (temperaturbeständig
bis ca. 700 °C) und gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer
resistent. Sie besitzt einen guten Dämmwert
(Wärmeleitfähigkeit lambda(R): 0,035 – 0,045 W/(m·K)),
aber die Dämmfähigkeit kann durch Feuchtigkeit stark
herabgesetzt werden. Die Glaswolle ist aber im
Gegensatz zur Steinwolle weiterhin komprimierbar, was
die Dämmfähigkeit herabsetzt.
Im Gegensatz zu den vor 1998 hergestellten
und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten
mineralischen Dämmstoffe nicht mehr als krebsverdächtig
eingestuft. Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe
zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit,
KI 40).
Glaswolle
- Knauf Insulation GmbH
Künstliche Mineralfasern - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Handlungsanleitung Mineralwolle - BG Bau |
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Steinwolle |
Steinwolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Die Steinwolle werden aus den Grundstoffen Dolomit, Feldspat,
Basalt, Diabas, Anorthosit und Recyclingmaterial hergestellt. Die Schmelze
(ca. 1500 °C) wird zu Fasern geschleudert und bis zu 7 % Kunstharz
(Phenolharz) als Bindemittel zugegeben, um eine gute
Formstabilität zu erreichen. Danach werden die Fasern
im Heißluftstrom ausgehärtet, um die flüchtigen Bestandteile
(Phenol, Formaldehyd) zu entfernt.. Das Ergebnis ist das ausgehärtete
Kunstharz (z.B. Bakelit). Mineralöle als Zusatz verringern den Staubanteil
und wirken wasserabweisend. |
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Steinwolle
- Schrägdach-Dämmplatte |
Quelle:
Knauf Insulation GmbH |
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Die Steinwolle
ist leicht zu verarbeiten, diffusionsoffen, nichtbennbar (temperaturbeständig
bis ca. 1000 °C) und gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer
resistent. Sie besitzt einen guten Dämmwert
(Wärmeleitfähigkeit lambda(R): 0,035 – 0,045 W/(m·K)).
Die Steinwolle ist aber im Gegensatz zur Glaswolle weitgehend
nicht komprimierbar, was die Dämmfähigkeit
erhält.
Im Gegensatz zu den vor 1998 hergestellten
und eingbauten Mineralfaserdämstoffen, hier hauptsächlich
Glaswolle, sind die heute eingebauten
mineralischen Dämmstoffe nicht mehr als krebsverdächtig
eingestuft. Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe
zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit,
KI 40).
Steinwolle - Knauf Insulation GmbH
Künstliche
Mineralfaser - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Handlungsanleitung Mineralwolle - BG Bau |
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Schlackenwolle |
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Starre
Dämmplatte auf Schlackenwolle-Basis |
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Halbstarre
Schlackenwolle-Steinwolle-Dämmplatte |
Quelle:
Thermafiber, Inc. |
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Schlackenwolle
gehört zu der Gruppe der Mineralfaserdämmstoffe.
Das Abfallprodukt fällt bei Hochofen-Verbrennungsprozessen
an und wird zu künstlichen Mineralfasern gesponnen und gebunden.
Da die Inhaltsstoffe Schwermetalle und krebsverdächtige
Fasern enthalten, wird Schlackenwolle nur noch begrenzt
eingesetzt.
Schlackenwolle (ca. 40 % SiO2, 38 % CaO und 15 % Al2O3)
hat gute Wärmedämmeigenschaften (Wärmeleitfähigkeit
lambda(R): 0,035 - 0,040 W/(m·K)), ist nichtbrennbar, schallabsorbierend, wasserunlöslich und
elastisch.
Die Dämmstoffe werden hauptsächlich
im Anlagen- und Behälterbau
eingesetzt.
Künstliche
Mineralfasern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Umgang mit Mineralfaser-Dämmstoffen |
Die Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU) beschreibt Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Seitdem 1. Juni 2000 gilt in Deutschland ein
Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralfaser-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien
des Anhang IV Nr. 22 der
Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Es wurden Beurteilungskriterien zur Abschätzung des Krebspotenzials von künstlichen Mineralfasern
geschaffen und gefährdungsabhängige Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Hersteller von Mineralwolle-
Dämmstoffen haben auf die Vorschriftenregelungen umgesetzt und bieten eine neue Generation von Dämmstoffen an, die nicht mehr als krebserzeugend
gelten. |
- "Alte" Mineralwolle-Dämmstoffe im Sinne dieser Handlungsanleitung werden Produkte zusammengefasst,
die nicht die Kriterien des Anhangs IV Nr. 22 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Nach derTRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe" sind die aus "alter" Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
Der Umgang mit "alten" Mineralfaser-Dämmstoffen ist nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig. Für solche Arbeiten gilt die
TRGS 521. Diese wird in der vorliegenden Handlungsanleitung praxisorientiert erläutert.
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Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen (Faserstäube krebsverdächtig)
Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft |
- "Neue" Mineralfaser-Dämmstoffe erfüllen die Kriterien des Anhang IV Nr. 22 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und gelten
als nicht krebserzeugend. Der Hersteller weist die Freizeichnung nach Anhang IV derGefahrstoffverordnung und die Bewertung als nicht krebserzeugend im Abschnitt 11 (Toxikologische
Angaben) des Sicherheitsdatenblattes gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung nach.
Bei der Verarbeitung mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichneter Produkte sind lediglich die Mindestmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben
nach Nummer 4 und 5 der TRGS
5001 zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind in Kapitel 3 dieser Handlungsanleitung beschrieben.
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Bei dem Umgang mit "neuen" Mineralfaser-Dämmstoffen (Glas- und Steinwollefasern),
die als Mineralfaser unbedenklich gelten, müssen Mindestschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben ergriffen
werden. Die Anwendung schützt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Atmungsorgane und vor hautreizenden Einwirkungen
der Fasern. |
Mindestschutzmaßnahmen
• Vorkonfektionierte Mineralwolle-Dämmstoffemaßnahmen bevorzugen. Diese können entweder vom Hersteller geliefert oder zentral auf der
Baustelle zugeschnitten werden.
• Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
• Material nicht werfen.
• Keine schnelllaufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
• Auf fester Unterlage mit Messer oder Schere schneiden, nicht reißen.
• Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
• Anfallende Stäube und Staubablagerung nicht mit Druckluft abblasen oder trocken kehren, sondern mit Industriestaubsauger
(Kategorie M) aufnehmen bzw. feucht reinigen.
• Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen. Verschnitte und Abfälle sofort in geeigneten Behältnissen (Tonnen oder
Plastiksäcken) sammeln.
• Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe tragen.
• Nach Beendigung der Arbeit Baustaub mit Wasser abspülen.
• Bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Freien (z. B. bei Abkippvorgängen) mit dem Rücken zum Wind arbeiten und darauf achten,
dass sich keine Arbeitnehmer in der Staubfahne aufhalten.
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Expositionskategorien
Eine pragmatische Hilfestellung zum Umfang der Schutzmaßnahmen bei eingebauten "alten"
Mineralwolle-Produkten liefert die TRGS 521. Diese Technische Regel gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der
Schutzmaßnahmen. Sie enthält sowohl für den Bereich "Hochbau" als auch für den Bereich "Technische
Isolierung" eine Tätigkeitsauflistung, der Expositionskategorien zugeordnet sind.
Die Tätigkeitsauflistung der TRGS 521 ist im Anhang I der Handlungsanleitung enthalten.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-
Produkten orientieren sich an der Höhe der Staubbelastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz (Expositionskategorien).
- Expositionskategorie E1 beinhaltet Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der
beschriebenen Schutzmaßnahmen erfahrungsgemäß nur zu keiner oder nur sehr geringen Faserstaub-Exposition führen.
- Expositionskategorie E2 beinhaltet Tätigkeiten, bei denen unter Berücksichtigung der beschriebenen
Schutzmaßnahmen und Art der Tätigkeit eine geringe bis mittlere Faserstaub-Exposition zu erwarten ist.
- Expositionskategorie E3 gilt für alle Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a und 1b im Anhang I
aufgeführt sind oder für Tätigkeiten, bei denen die Einschränkungen für die Expositionskategorie E2 nicht eingehalten sind, gilt
immer die Expositionskategorie E3.
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Für die Festlegung des zulässigen Entsorgungsweges müssen
Mineralwolleabfälle den Abfallarten des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zugeordnet werden. Gemäß
der nationalen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) haben
Abfälle aus "alter" Mineralwolle die Abfallschlüsselnummer 170603* (Der Zusatz * steht für gefährliche Abfälle).
In den einzelnen Bundesländern gelten für die Entsorgung länderspezifische Regelungen.
Diese müssen daher bei der örtlichen für die Entsorgung zuständigen Behörde erfragt werden.
Gefahrstoffe - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) - Handlungsanleitung - BG BAU - Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft
Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Gefahrstoffe am Bau
Arbeitssicherheit |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines
unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |