Skonto - Rabatt - Bonus - Provision - Abgebot Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik Alle Angaben ohne Gewähr |
Immer wieder gibt es
Streit bei der Frage, ob Skonto von
dem Rechnungsbetrag abgezogen werden darf. Besonders
bei den öffentlichen Auftraggebern haben viele
Unternehmen neben dem Vorwurf der schlechten
Zahlungsmoral auch schlechte Erfahrungen mit der Unart, Skonto
abzuziehen, obwohl dies nicht vereinbahrt war oder
der Termin des Abzugs überschritten
wurde, gemacht. |
Zunehmend nehmen sich
auch private Auftraggeber dieses Recht heraus, obwohl
es keine ausdrückliche Vereinbahrung gibt, da
die Inanspruchnahme der Skontofrist
einen kurzfristigen unentgeltlichen Lieferantenkredit
darstellt und der Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, einen sehr hoher
Zinssatz pro Jahr ergibt. |
Skonto
ist die Kürzung des Rechnungsbetrages
(Überweisungsbetrag) für die vorzeitige Zahlung
einer Rechnung an einem festgelegten Tag (Termin), innerhalb einer bestimmten
festgelegten Frist bzw. gestaffelte Fristen. Auch der Prozentsatz muss
festgelegt werden. So kann z. B. auf der Rechnung folgendermaßen
geschrieben stehen: |
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Wenn auf der Rechnung
keine Angaben zum Skontoabzug angegeben sind, dann kann der Auftragnehmer
grundsätzlich auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags bestehen.
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Ein Skontoabzug
bedarf einer ausdrückliche Vereinbarung oder einer
Zusage des Auftragnehmers oder eines Lieferanten im
Angebot und auf der Rechnung. So ist z. B. in der VOB/B
festgelegt, dass nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig
sind. |
Auch die Vorgehensweise
des Abzugs führen immer wieder zu Streitigkeiten.
In vielen Fällen wird ein Rabatt oder Nachlass
gewährt. Hier muss zuerst der Rabatt oder der
Nachlass vom Endpreis und dann das Skonto abgezogen
werden, da die Gewährung eines Rabattes oder Nachlasses nicht von
der fristgerechten Zahlung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht
wird. Außerdem mindern die Abzüge den Anschaffungspreis
einer Sache oder eines Werkes. |
Im Baubereich
werden in der Regel Abschlagszahlungen vereinbahrt.
Wenn der Abzug des Skontos nicht genau festgelegt ist, dann kann der
Skontoabzug erst bei der Schlusszahlung vorgenommen
werden. In diesem Bereich greift im gewerblichen Bereich
normalerweise die VOB. Bei Privatkunden
gilt heutzutage meistens das BGB. Auch hier müssen
die Fristen und der Prozentsatz muss
genau vereinbahrt werden. |
Da Skonto nur im privaten
bzw. gewerblichen Geschäftbereich Handelsbrauch ist, gibt es bei
öffentlichen Abgaben diesen Abzug nicht. Die Zahlungsfälligkeit
von Steuern, Gebühren und Beiträgen
gelten die jeweiligen Abgabengesetze und Abgabensatzungen. Hier geht
man in der Regel von > zahlbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
des Beitragsbescheids < aus. |
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Rabatt |
Ein Rabatt ist ein
Preisnachlass in Prozenten vom Listenpreis einer Ware oder
einer Dienstleistung. Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation
und wird als Kaufanreiz in der Preisauszeichnung eingesetzt. |
Im Jahre 2001 wurde das Rabattgesetz abgeschafft, in dem z. B. max. 3 % Rabatt gewährt werden durften. Seitdem können Kunden (Auftraggeber) und Händler bzw. Handwerker (Auftragnehmer) in fast allen Bereichen die Rabatte aushandeln. |
Bonus |
Der Bonus ist eine Sonderform
eines Rabattes, den der Abnehmer am Ende einer Bezugsperiode
für alle Einkäufe, die er bei einem Hersteller oder Großhändler
getätigt hat. |
Provision |
Für den Abschluss oder die Vermittlung
von Verträgen gibt es eine spezielle
erfolgsabhängige Vergütung (Provision).
Dabei ist der Aufwand und die Zeit,
die der Provisionsberechtigte aufwendet, unerheblich. Informationen zum Thema Provision - Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht |
Abgebot |
Im Rahmen des Ab- und
Aufgebotsverfahrens nach VOB Teil A
(2009) § 4 Abs. 4. kann ein "Rabatt" (Abgebot)
durch den Auftragnehmers auf angegebene Preise
des Auftraggebers gegeben werden. Dabei handelt es
sich letztendlich um eine Unterbietung vorgegebener
Preise. |
Bei einem Aufgebot können die Bieter die vorgegebenen Preise überbieten. > mehr |
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Schutzrechtsverletzung: Falls Sie
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bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
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