Kostenrechnung - Kalkulation

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Die Kostenrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung) ist ein wesentlicher Teil des Rechnungswesens in Unternehmen. Sie dient zur Ermittlung und Kontrolle von Kosten und Erlösen und liefert wichtige Informationen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und für die unternehmerische Entscheidungsfindung. Dadurch ist ein objektiver Vergleich zwischen den Soll-Kosten aus der Planung und den tatsächlich entstandenen Kosten (Ist-Kosten).
Die Aufgaben der Kostenrechnung sind

  • Erfassung aller Kosten
  • Kostenkalkulationen
  • Bewertungen von Kostenträgern
  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Soll-Ist-Vergleich)
  • Informationsbereitstellung für betriebliche Entscheidungen

Die Kostenrechnung gliedert die Rechnungsarten in drei Stufen

Die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Kostenartenrechnung. Hier werden die Kosten von Erträgen von Aufwendungen und Leistungen abgegrenzt werden. Außerdem werden die anfallenden Kosten und Leistungen von einer Abrechnungsperiode erfasst und anschließend gegliedert. Grundsätzlich befasst sich die gesamte Kostenartenrechnung damit, welche Kosten wann und vor allem in welcher Höhe angefallen sind.

Kostenstellenrechnung
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Kostenträgerrechnung
.


Die Kalkulation ist eine rechnungsbezogene Zusammenfassung von Kosten, eine Auswertungsrechnung und mit der Betriebsbuchhaltung und ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Sie wertet die Kosten aus, die im betrieblichen Leistungsprozess entstanden sind, und bereitet sie auf. Dabei können die Kosten auf einzelne Kostenträger verteilt und zugerechnet werden.

Betriebsbedingte Kosten

  • Personalkosten (z. B. Löhne, Gehälter, Aufwand für Abstandszalungen und Pension, Sozialaufwand)
  • Materialkosten (z. B. Rohstoffe, Vorprodukte, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe)
  • Dienstleistungskosten (z. B. Transport, Beratung, Energie, Versicherung)
  • Kapitalkosten (z. B. Zinsen, in Großbetrieben > Dividenden)
  • Raumkosten (z. B. Miete, Pacht, Reinigung)
  • kalkulatorische Kosten (kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse)

Kosten für die Funktionen des Betriebes

  • Beschaffungskosten/Materialkosten
  • Fertigungskosten
  • Vertriebskosten (Betriebsabrechnungsbogen)
  • Verwaltungskosten (Kostenstellenrechnung)
  • Steuerkosten

Nach dem Kalkulationszweck gibt es in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung drei Kalkulationsarten

Zuschlagskalkulation (Selbstkostenkalkulation)
Bei der Zuschlagskalkulation (Selbstkostenkalkulation, Angebotskalkulation) wird versucht, alle anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, anhand von Kostenstellen und entsprechenden Verteilungssschlüsseln auf die Kostenträger eines Unternehmens zu verteilen. Die Zuschlagskalkulation nutzt die Daten (z. B. für ein Produkt oder ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag), die im Rahmen der Kostenträgerrechnung gewonnen wurden. Diese Selbstkosten (eigenen Kosten) werden einem bestimmten Produkt zugeordnet. Die Ermittlung der Selbstkosten ist eine Vorstufe zur Kalkulation des Listenpreises eines Produktes. Zunächst werden zur Ermittlung der Selbstkosten alle Einzelkosten den einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Dabei unterscheidet man zwischen Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Kosten, die direkt dem Kostenträger zugerechnet werden können. Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, sind Gemeinkosten.

Die Gemeinkosten werden in vier Kostengruppen unterteilt:

  • Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten
  • Verwaltungsgemeinkosten
  • Vertriebsgemeinkosten

Diese Kosten werden über einen im Betriebsabrechnungsbogen* (BAB) ermittelten Zuschlagssatz dem Produkt zugerechnet. Zuerst werden die Material- und Fertigungskosten berechnet. Um die Materialkosten zu berechnen, werden alle Einzelkosten des Materials erfasst. Danach werden die Gemeinkosten mithilfe des Zuschlagsatzes und der Summe der Materialeinzelkosten (z. B. Schrauben, Verbindungdsteile) gebildet. Materialgemeinkosten sind z. B. Transportkosten, Verpackungen und Heizungskosten. Die Fertigungskosten werden in der gleichen Art ermittelt. Diese Material- und Fertigungskosten bilden die Herstellkosten des Kostenträgers. Anhand der Herstellkosten werden mit den Zuschlagssätzen für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten die Selbstkosten ermittelt.
* Der Betriebsabrechnungsbogen wird zur Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich der Kostenstellenrechnung eingesetzt. Mit dem BAB werden die Kosten dort kontrolliert, wo sie verursacht werden, die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilt, die Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kalkulation und die Wirtschaftlichkeit der Kosten ermittelt.

Handwerksbetriebe verwenden mit vorberechneten bzw. vorbestimmten Zuschlägen, die im jeweiligen Betrieb ermittelt oder von Fachverbänden empfohlen werden, häufig die Zuschlagskalkulation. Dieses Kalkulationsverfahren ist einfach, praktikabel zu handhaben und liefert hinreichend genaue Kalkulationen. Besonders dann, wenn für die zu kalkulierenden Aufträge eine annähernd gleiche Leistungs- und Kostenstruktur haben. Dies gilt besonders für kleinere Handwerksbetriebe und Bauleistungsbetriebe, die weniger komplex sind.

Ein Beispiel ist z. B. die Berechnung eines Stundenverrechnungssatzes

Vorkalkulation (Angebotskalkulation)
Eine Vorkalkulation ist letztendlich eine Zuschlagskalkulation bzw. Angebotskalkulation. Die Unsicherheit bei der Vorkalkulation von größeren Projekten mit längeren Erstellungszeiten kann zu falschen bzw. zu zu niedrig kalkulierten Preisen führen, da die für diese Projekte üblichen speziellen Risiken nicht in der Kalkulation abgebildet sind. Eine hohe Qualität der für die Projektkalkulation durchgeführten Aufwandsschätzung ist maßgeblich für einen belastbaren Angebotspreis. Damit sind aber nicht alle Unwägbarkeiten gelöst. Für die Angebotskalkulation gibt es für verschiedene Branchen übliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn etwa Materialpreise stark schwanken, können sie zwischen den Vertragsparteien auch erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beschaffung festgelegt werden. Ist aber eine Festvergütung vereinbart, so besteht für den Auftragnehmer keine weitere Projektsteuerung, was deutlich risikoreicher ist.

Angebotskalkulation – So kalkulieren Sie Angebote richtig

Nachkalkulation
Die Nachkalkulation ist besonders im Handwerk überlebenswichtig. Nach der Erfüllung eines Auftrags müssen die wirklich entstandenen Kosten (Ist-Kosten) ermittelt werden. Dadurch wird festgestellt, ob die vorkalkulierten Kosten eingehalten oder überstiegen worden sind und welche Posten des Auftrags zum Gewinn beigetragen haben. Es wird überprüft, wie der Arbeitsstundeneinsatz war und welches Material eingesetzt wurde.
Im Gegensatz zum Einzelhandel oder Internethandel ist die Nachkalkulation im Handwerk schwieriger. Die Aufträge können über viele Monate laufen, dann kann die Nachkalkulation dafür sorgen, dass der Unternehmer immer den Überblick behält, ob sein derzeitiges Ist-Ergebnis im Plan zum Soll-Ergebnis liegt. Besonders bei größeren Aufträgen gibt es schwer kalkulierbare Arbeiten. Nur durch eine regelmäßige Nachkalkulation kann der Unternehmer erkennen, ob sein Angebotspreis den tatsächlich erforderlich gewordenen Aufwand für diese Leistungen abgedeckt hat.
Dazu benötigt der Unternehmer ständig Aufstellungen über die bisher ausgeführten Arbeiten (Aufmaße). Bei umfangreichen und langfristigen Aufträgen sollte er nicht aus Kapazitätsmangel oder Zeitdruck auf der Baustelle diese kontinuierlichen Aufmaße unterlassen, sonst entgleiten die Aufträge in eine Schieflage. Die ständige Nachkalkulation erfolgt nach Erfordernis in regelmäßigen Abständen und richtet sich nach der Größe des Auftrages. Nur diese Ist-Ergebnisse bilden die Grundlage, ob die Arbeiten in der kalkulierten Zeit ausgeführt worden sind und ob Zusatzarbeiten Nachtragsangebote auslösen müssen. Wenn der Auftrag abgeschlossen ist, folgt die Nachkalkulation. Sie sagt aus, ob die Vorkalkulation realistisch war und bildet die Grundlage für Folgeaufträge.

Formblatt - Nachkalkulation

Warum die Nachkalkulation für Handwerksbetriebe so wichtig ist!

Um die Kosten einer Firma kennenzulernen,
folgende Informationen und Aufgaben zur Übung

Es gibt vermehrt Kunden, die versuchen, die aufgeschriebenen Arbeitszeiten nicht oder nur nach Reklamationen zu bezahlen.

Dieses Berechnungsbeispiel (Beispiel aus dem Jahre 2004 - neuen Lohn und neue Kosten eingeben) soll aufzeigen, warum dem Kunden ein solch hoher Stundenlohn in Rechnung gestellt werden muss. Es kann in der Praxis sehr wichtig werden, dem Kunden zu erklären, welche Hintergründe die hohen Verrechnungsätze haben.

Die Preise beziehen sich bei diesem Beispiel auf einen Kundendienst-Monteur. Ein mitarbeitender Lehrling* kostet je nach Lehrjahr 45 bis 75 % des Verrechnungssatzes. Nach neueren Gerichtsurteilen ist die Abrechnung eines Lehrlings nur noch erlaubt, wenn er aktiv oder aus aus Gründen der Arbeitssicherheit mitarbeitet. Dies führt immer mehr zu Streitigkeiten mit dem Kunden.
* Üblich sei ein prozentualer Anteil vom Stundenverrechnungssatz des Gesellen, wenn der Auszubildende tatkräftig und produktiv mitarbeitet. Das ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Gestaffelt nach Ausbildungsjahren sind das:
bis zu 45 % im ersten Lehrjahr,
bis zu 55 % im zweiten Lehrjahr,
bis zu 65 % im dritten Lehrjahr,
bis zu 75 % im vierten Lehrjahr.

Aber auch die Mitarbeiter sollten sich über ihre eigenen hohen Verrechnungssätze im Klaren sein. So sollten sie bedenken, dass z. B. eine Tasse Kaffee und eine Zigarette (ca. 10 Minuten nicht arbeiten), die der Kunde ausgibt, etwa 7,00 € kostet.

Auch muss der Mitarbeiter verstehen, welche Kosten hinter dem Preis stehen. Es wäre geradezu frustrierend, wenn er meint, dass die Differenz zwischen seinem Stundenlohn und dem auf der Rechnung stehende Stundenlohn, der Gewinn der Firma wäre. In diesem Beispiel wäre der zu erwartende Gewinn ca. 4 % (ca. 1,61 €/Stunde). Einen Teil dieses Betrages wird benötigt, das Eigenkapital der Firma zu erhöhen.

Auch stelle ich gerne einmal die Frage in den Raum, warum die Stundenverrechnungssätze in einer Kfz-Werkstatt widerspruchslos bezahlt werden? Liegt es evtl. daran, dass dort meistens nur die Preise pro Arbeitseinheit angegeben werden? Umgerechnet auf die Stunde, kommt man dann schnell auf 90 bis 120 €.


Warum ist der Stundenlohn eines Kundendiensttechnikers so "hoch"?
Es gibt vermehrt Kunden, die versuchen, die aufgeschriebenen Arbeitszeiten nicht oder nur nach Reklamationen zu bezahlen.

Die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen können unterschiedlich sein, letztendlich ist aber das Schema der Kalkulation überall weitgehend gleich.
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers! Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten, dem Stundenlohn und am Ende der Mehrwertsteuer zusammen.
Auch kann der Verrechnungssatz für reine Lohnarbeiten erheblich höher sein, weil er nicht materialentlastet ist. Dies kommt dann zur Anwendung, wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten ausgeführt oder das Material vom Auftraggeber beigestellt werden (und sich der Auftragnehmer auf den Einbau einlässt).
Diese Faktoren fließen in die Berechnung ein
Tarifliche Sozialaufwendungen
  • Urlaubsentgelt
  • Urlaubsgeld
  • Sonderzahlung (13. Monatsgehalt), Gratifikationen
  • Tarifliche Ausfalltage
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögensbildung
Gesetzliche Sozialaufwendungen
  • Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
  • Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
  • Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beitrag für die Berufsgenossenschaft
  • Gesetzliche Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige (in bestimmten Gebieten), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (in bestimmten Gebieten), Mariä Himmelfahrt (in bestimmten Gebieten), Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen (in bestimmten Gebieten), 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
  • Mutterschaftsurlaub u. a.
Betriebliche Gemeinkosten
  • Gehälter für Mitarbeiter in Büro, Arbeitsvorbereitung und Lager
  • Raumkosten
  • Heizung, Strom, Wasser, Gas
  • Betriebliche Steuern, z. B. Gewerbesteuer
  • Betriebliche Versicherungen, Beiträge, Gebühren
  • Werbung
  • Porto, Telefon, Internet
  • Büromaterial
  • Gebäude und Maschinen instandhalten
  • Kfz-Kosten, Reisekosten
  • Betriebliche, nicht direkt verrechenbare Zeiten
  • Steuer- und Rechtsberatungskosten
  • Zinsen für Kredite
Kalkulatorische Gemeinkosten
  • Unternehmerlohn
  • Verzinsung des Eigenkapitals
  • Kalkulatorische Abschreibung
  • Kalkulatorische Miete
Freiwillige Sozialaufwendungen
  • Familienbeihilfen
  • Fahrgeld, Essenszuschuss u. a.
  • Beiträge zur Altersvorsorge

19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer

Wie viel kostet eine Handwerkerstunde? - Handwerkskammer Mannheim

verschieden Möglichkeiten zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes

die Daten müssen den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden

Stundenverrechnungssatz einfaches Formblatt© - (die Zahlen sind nur Beispiele)
Stundenverrechnungssatz 1 betriebliche Gemeinkosten - ohne Gewähr
Stundenverrechnungssatz 2 kompaktes Formblatt - ohne Gewähr
Stundenverrechnungssatz 3 kompaktes Formblatt - ohne Gewähr
Angebot-Kostenvoranschlag
Für Angebote oder Kostenvoranschläge ist keine besondere Form vorgeschrieben. Auch im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist zu diesem Thema nichts festgelegt. Danach kann schon eine direkte mündliche (auch telefonisch) Aussage rechtlich wirksam werden.
Wenn aber über ein Lastenheft (was und womit) ein Pflichtenheft (wie und womit) erstellt werden soll, dann ist hier eine normgerechte Form einzuhalten.

Normalerweise bezieht sich ein Angebot oder Kostenvoranschlag auf eine betriebliche Kalkulation (z. B. Zuschlagskalkulation).

Das BGB schließt eine Bezahlung für die Erstellung eines Angebotes ausdrücklich aus, weil dies zu den allgemeinen Unternehmerrisiken gehört. Da aber ein Handwerksbetrieb für die Ausarbeitung eines Angebotes viel Arbeitszeit investiert, ist es möglich mit dem Kunden im Voraus festzulegen, dass es im Fall der Nichtbeauftragung mit einem angemessenen Betrag berechnet wird. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn das Angebot eine Leistung enthält, die der Kunde ohne Auftragserteilung nutzt, die er nur gegen Entgelt erhalten hätte.

Hieraus ergibt sich auch ein Grund, dass es schwierig werden kann, eine Firma zu finden, die ein Angebot abgibt. Zumal Angebote vom "zukünftigen" Auftraggeber auch dazu genutzt werden, sich die Bauteile selber im Internet zu kaufen oder damit bei anderen Firmen anfragen.

In einem Angebot richtet sich der Anbieter an eine bestimmte Person oder Einrichtung. Mit dem Angebot erklärt er, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine (Werk)Leistung zu erfüllen. Nach der Annahme des Angebotes ist der Anbieter rechtlich an sein Angebot gebunden.

Ein Angebot kann aber auch eingeschränkt werden. Hierzu ist eine Freizeichnungsklausel notwendig. Hier gibt es z. B. folgende Formulierungen:

      •   Lieferung unverbindlich, freibleibend
      •   ohne Obligo
      •   Preis freibleibend, vorbehalten und solange der Vorrat reicht

Die Mitarbeiter einer Firma haben normalerweise keine Vollmacht, gegenüber Kunden Angaben zu Preisen zu machen. Aber der Kunde wird sich an solchen "Schätzungen“ orientieren und die (höhere) Rechnung beanstanden. Deshalb sollten die Mitarbeiter schriftlich darauf hingewiesen werden, dass sie nicht berechtigt sind, Preisangaben gegenüber dem Kunden zu machen. Dieser Passus sollte auch in den "Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) vorhanden sein.

Die AGB's müssen vom Kunden bei Vertragsschließung unterzeichnet werden. Er sollte sie allerdings schon frühzeitig zur Kenntnis nehmen, sodass sie häufig einen Bestandteil der Angebotsmappe darstellen. Kennt der Kunde früh genug die Angebotsbedingungen, ist der Kauf bzw. die Inanspruchnahme einer Dienstleistung transparent und das Verhältnis von Kunden und Betrieb kann so gestärkt werden.

Die Bindungsfrist eines Angebotes oder eines Kostenvoranschlages ist im BGB nur allgemein formuliert. Sie ist im Einzelfall von der Reaktionszeit des Kunden, die sich aus der Verkehrssitte des entsprechenden Vorhabens ergibt, abhängig. Es geht also um die Höhe des Angebots/Kostenvoranschlags und um die Sache. So ist bei größeren Bauvorhaben ist die Überlegungszeit für den Kunden natürlich länger als bei Preisanfragen z. B. wegen einer kleinen Armaturen-Reparatur. Deswegen sollte grundsätzlich eine Bindungsfrist festgelegt werden.

Ein Kostenvoranschlag ist nur eine momentane Kostenübersicht, die nicht rechtlich bindend ist. Er ist eine fachmännische Schätzung. Deshalb kann die Rechnung auch vom Kostenvoranschlag abweichen, wenn ein Schätzfehler vorliegt. Man nennt sie deshalb auch unverbindliche Angebote. Kostenvoranschläge beinhalten normalerweise eine detaillierte Aufstellung des erforderlichen Geldbetrages.
Bei Kostenvorschlägen kann nach dem BGB eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt werden, wenn das Werk nicht ohne die zusätzlichen Kosten ausgeführt werden kann. Hier sehen die Gerichte bis 20 % als normal an. Sollte dieser Prozentsatz überschritten werden, dann muss der Unternehmer dem Kunden die Überschreitung unverzüglich anzeigen bis zur Annahme mit der Ausführung warten. Der Kunde ist aber auch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Er ist aber dann zur Bezahlung der bis zu dem Zeitpunkt angefallenen Kosten verpflichtet.

Lohnspiegel
Übungsaufgabe 04-1 mit fiktiven Preisen
Übungsaufgabe 04-1 ohne Preise
Kalkulationsbogen - Material
Kalkulationsbogen - Lohn
Was kostet die Handwerkerstunde?
richtig kalkuliert in 8 Schritten
Ermittlung des kostendeckenden Umsatzes
Verfahren, Methoden und Ergebnisse der Kalkulation
Karena Kalkulation 3.4.0
Die „Einheitlichen Formblätter Preis“ (EFB Preis)
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Handwerkerrechnung und -vergütung
- insbesondere im Baugewerbe -
Montagezeiten für die Kalkulation und Abrechnung mit EDV-Programmen
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