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Da die Kupferleitungen
in den Kollektoren über den Vor- und Rücklauf der Solarleitung,
auch aus metallischen Rohren, mit der Solarpumpe und dem Speicher verbunden
sind, reicht der übliche Blitzschutz bei thermischen Solaranlagen
nur auf eine Blitzschutzdose für den Kollektorfühler
nicht aus. Über die Steuerleitungen der Solarpumpe besteht eine
Verbindung zur Regelungselektronik. |
Bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage oder spätestens nach einem Blitzschaden stellt sich die Frage, ob der Blitzschutz für die Photovoltaik-Anlage notwendig ist. Hier sind die baulichen Gegebenheiten der PV-Anlage und des Gebäudes, auf dem diese installiert wird, zu berücksichtigen. Eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen sowie eine Entscheidungshilfe enthält die Blitzschutz-Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) im Beiblatt 5 "Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme".
Sowohl direkte
Blitzeinschläge als auch Überspannungen
durch Ladungsverschiebungen gefährden die Hauselektroanlage,
Regelungselektronik
und Kommunikationsleitungen.
Deswegen ist der innere
Blitzschutz in Kombination mit einer
äußeren
Blitzableitung (Dreistufiges Schutzkonzept)
bietet erst einen sicheren Schutz. |
In der
DIN EN 62305 (VDE 0185-305) 2006-10 "Blitzschutz"
und den Beiblättern zur Normenreihe sind die Vorgaben
für den Blitzschutz festgelegt und die DIN 18014:2007-09
"Fundamenterder" befasst sich u. a. mit der Erdung
von Blitzschutzanlagen. |
Das Risiko
eines direkten Blitzeinschlages wird durch die Montage
eines Kollektorfeldes auf einem geneigten Dach nicht erhöht.
Bei der Montage auf einem Flachdach sieht es anders
aus. Hier sind die Kollektoren die höchsten
Punkte und daher potenzielle Einschlagpunkte.
Hier sind Schutzmaßnahmen notwendig. Ausreichenden Schutz bietet
die Erdung der metallenen Komponenten
über eine außen verlegte Erdungsleitung
(unter Beachtung des Trennungsabstands zu anderen metallischen Bauteilen),
die mit dem Fundamenterder
oder einer anderen geeigneten Erdungseinrichtung verbunden wird (Potentialausgleich).
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+ Viele Informationen - Dehn + Söhne Gmbh + Co.KG. |
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Blitze - Gewitter
Zusätzlich zum Regen, Starkregen, Graupel, Hagel und Sturmböen
sind Blitze und Donner typische Begleiterscheinungen
eines Gewitters. Blitze sind elektrische Entladungen
(Funkenentladung, kurzzeitiger Lichtbogen ) zwischen Gewitterwolken
(Cumulonimbus) und der Erdoberfläche (Land und
Wasser) oder zwischen Wolken bzw. Wolkenteilen. Der Donner
ist die Schallwelle, die bei der Entladung eines Blitzes
entsteht. |
Flächenblitz
Blitz
zwischen Wolken
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Gewitter
können durch eine Warmfront oder Kaltfront
entstehen. An heißen Sommertagen kann es zu Wärmegewittern
kommen. Dabei erhitzt die Sonne feuchte Luft
in Bodennähe. Da die Warmluftblase leichter
ist als die Luft in ihrer Umgebung, steigt sie
in kältere Höhen und bilden die typischen
Gewitterwolken. Durch die Ladungstrennung
entsteht eine elektrische Spannung, die bis zu
eine Milliarde Volt erreichen kann. Wenn das
elektrische Feld stark genug ist, entlädt
es sich explosionsartig in Form eines Blitzes.
Ein Kaltfrontgewitter kann entstehen, wenn Warmluft
mit einer Kaltluftfront aufsteigt.
Ein Blitz kann kurzzeitig im Blitzkanal eine Temperatur
von max. 30.000 °C erreichen. Dabei erhitzt
sich die Luft und dehnt sich schlagartig
aus. Dabei entsteht eine Druckwelle (Schallwelle),
die als Donner hörbar ist. Die Entfernung
eines Gewitters ist messbar, weil die Strecke
zwischen dem sichtbaren Blitzschlag (Lichtgeschwindigkeit
- 300 km pro Sekunde) und dem Wahrnehmen des Donners
ca. 333 m pro Sekunde (Schallgewindigkeit) beträgt.
Bei einem Blitz von Wolke zu Wolke
bzw. innerhalb einer großen Wolke
wird der Donner als langanhaltenes Grollen wahrgenommen.
Blitze
- Arbeitskreis Meteore e.V.
Echtzeit
Blitzkarte - Blitzortung.org
Regen-
und Blitzradarbilder - WetterOnline |
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Äußerer
Blitzschutz |
Technische
Anlagen auf Gebäudedächern (z. B.
Metallschornsteine, Solar- Lüftungs- oder Satellitenempfangsanlagen)
werden mit einer äußeren Blitzschutzanlage
abgesichert. Ein Haus mit Spitzdach erhält in
der Regel auf dem First sowie an den Orten einen Blitzableiter zur Regenrinne.
Fallrohre sind nicht ausreichend blitzstromtragfähig. |
Zum äußeren
Blitzschutz gehören eine Erdungsanlage,
Ableitanlage und Fanganlage, die den
Blitzstrom sicher zur Erde ableiten.
Es wird mit Hilfe einer Vermaschung ein Faradayscher
Käfig um das zu schützende Bauwerk errichtet
wird. Wie z. B. eine Fangeinrichtung berechnet und
erstellt wird, kann nur ein Fachmann planen, damit die Gebäudeversicherung
im Versicherungsfall auch bezahlt.
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Ihre Oberfläche
muss elektrisch leitfähig sein und müssen
an Luft korrosionsbeständig sein. Üblich
sind Aluminiumlegierungen, nichtrostender Stahl
(V2A) oder Kupfer. Die Materialstärke der Fangeinrichtungen
muss gewährleisten, dass die große Energie von Blitzen nicht
zum Abschmelzen der Fangeinrichtungen führt. |
Eine Ableitung
des Energiestromes eines Blitzeinschlages
sollte möglichst auf kurzem, direktem Wege
ins Erdreich vonstatten gehen. Der Fundamenterder
muss von guter Qualität sein. Wenn kein Fundamenterder
vorhanden ist, dann muss ein Ringerder
installiert werden. Die Anschlüsse müssen
trenn- und prüfbar sein. |
Die Kollektoren
und deren Befestigung sind so zu integrieren,
dass auch das Kollektorfeld vor einem direkten Blitzeinschlag
geschützt ist, wenn eine Blitzschutzanlage
als äußerer Blitzschutz vorhanden ist.
Die gesamte Kollektorfläche ist innerhalb der Maschen
der Blitzschutzanlage einzusetzen, dabei ist nach allen
Seiten ein Sicherheitsabstand von ca. 0,5 m vom Kollektorfeld
zu den ableitenden Teilen der Blitzschutzanlage einzuhalten. |
Der Bestandsschutz
für veralterte und nicht mehr normgerechte Blitzschutzanlagen
erlischt mit der Montage neuer Kollektoren. Das Blitzschutzkonzept
bzw. die Blitzschutzanlage muss komplett überarbeitet
werden. |
Die Kollektorfühler
könen durch Überspannungsschutzdose
gegen induzierte Überspannungen geschützt
werden. Bei ortsnahen Blitzen können in der Fühlerleitung
Spannungsspitzen induziert werden, die zur Zerstörung
des Fühlers führen. Mithilfe von Schutzdioden
werden diese Überspannungen auf einen hinnehmbaren
Wert begrenzt. Das Gehäuse ist üblicherweise als
Aufputzdose ausgeführt und dient gleichzeitig
der ordnungsgemäßen Verbindung zwischen Kollektorfühler
und weiterführender Fühlerleitung. |
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Äußerer
Blitzschutz |
Quelle:
Blitzschutz Kunisch e. K. |
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Sicherheitsabstand
zur Blitzschutzanlage |
Quelle:
Viessmann Werke GmbH & Co. KG |
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Blitzkugelverfahren |
Quelle:
Viessmann Werke GmbH & Co. KG |
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Wenn die
Kollektoren auf dem Flachdach
eines Gebäudes mit Blitzschutzanlage
aufgeständert werden, dann müssen die Fangstangen
der Blitzschutzanlage die Kollektoroberkanten
ausreichend überragen. |
Zur Überprüfung
kann das "Blitzkugelverfahren"
angewendet werden. Dabei wird eine gedachte Kugel über
die zu schützende Anlage gezeignet. Die Oberfläche
der Kugel darf nur die Fangstangen berühren. Der Radius
der Kugel wird durch die Blitzschutzklasse bestimmt. |
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Bei der Befestigung
von thermischen Kollektoren und PV-Kollektoren sind
die statischen Anforderungen (DIN1055) zu beachten.
Hier sind besonders die Lastannahmen zu berücksichtigen,
die in den jeweiligen Windlast-
und Schneezonen angegeben sind. Die DIN
EN 1991 1-3 (inkl. Nationaler Anhang) und DIN EN 1990 (inkl.
Nationaler Anhang) definieren die Einwirkungen, die aus dem Lastfall
Schnee resultieren.
In den Rand- und Eckbereichen
von Dächern sind spezielle Befestigungssysteme
einzusetzen, da die hier auftretenden Windlasten
(Sog [Lee] und Druck[Luv]) deutlich höher sind als im restlichen
Dachbereich. Der Mindestabstand von den Kollektoren
bis zum äußeren Dachrand soll ein
Meter betragen.
Natürlich muss das Dach die zusätzliche Last
der Kollektoren und der Befestigungssysteme
tragen können. Dies ist besonders bei der Flachdachmontage
zu beachten, wenn Ballastbefestigungssysteme
verwendet werden. Die Kollektoren und die Rohrdurchführungen
müssen so angebracht werden, dass die Regen-,
Wind- und Luftdichtheit der
Gebäudehülle gewährleistet bleibt.
Das setzt eine fachgerechte Montage der passenden Befestigungssysteme
voraus. |
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Auch Abgasanlagen benötigen einen Blitzschutz,
eine Erdung und einen Schutzpotentialausgleich. Leitfähige Einrichtungen,
die in Verbindung zur Abgasanlage stehen (z. B. Flughindernisbefeuerung, Bühnen, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
sowie Treppen und Leitern), sind in das Blitzschutzsystem einzubeziehen. Der Schutzpotentialausgleich des metallenen Verbindungsstücks sollte grundsätzlich am tiefsten Punkt der Abgasanlage
(z. B. im Keller) erfolgen.
Aufgrund der vielfältigen Anforderungen empfehle ich, das Merkblatt durchzuarbeiten.
Merkblatt: Blitzschutz an Abgasanlagen - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. / VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V |
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wann braucht eine PV-Anlage an der Dachkante eine Blitzschutzanlage?
Wenn ich mir in der Nachbarschft die Anlagen ansehe, dann haben viele keinen Blitzschutz und das bezieht sich auch auf Abgasanlagen. |
Muss z. B. diese Anlage einen Blitzschutz haben?
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Befestigung an der Dachkante und Außenwand
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Anzahl aller registrierten Blitze pro Monat und Jahr und Erdblitzdichte Deutschland - 2004 bis 2013
Anzahl der Blitze in Deutschland nach Bundesländern in den Jahren 2020 und 2021
[Blitzdichte pro km²]
Blitzkarte
Europa - aktuell |
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Ein Faradayscher
Käfig ist ein von Metallstreben
bzw. einem Metallgitter umgebener Raum (z. B.
Auto, Flugzeug). Treffen auf diesen Metallkäfig elektrische
Ladungen (z. B. Blitzeinschlag), so verteilen sich die
elektrischen Ladungen auf dem Metallkäfig und dringen nicht
in den Innenraum ein. So ist man dort vor einem Blitzschlag geschützt.
Blitz-Fangeinrichtungen (Stangen, Drähte,
Seile, Metallteile), die als Einschlagstellen
vorgesehen sind, schützen Anlagen. Dabei muss der Raum nicht
vollständig von Metall umschlossenen
sein. Hierdurch werden dem Blitz leichte Ziele
angeboten, die einem Einschlag standhalten.
Eine Abschirmung von Kabeln
(Übertragungskabel für Computer oder Antennenkabel)
sind von einem Drahtgeflecht aus Kupfer
umgeben. Dadurch können keine elektrischen Felder von außen
die übertragenen Daten beeinflussen. Diese Abschirmung nach
dem Prinzip des Faradaykäfigs bewirkt eine
störungsfreie Datenübertragung. |
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Zu der Ermittlung
von Eintrittstellen für einen direkten
Blitzeinschlag wird das Blitzkugelverfahren
angewendet, das in der IEC 62305-3 beschrieben wird.
Das Verfahren legt den gefährdeten Blitzeinschlagbereich
als Kugel fest, dessen Mittelpunkt die Spitze des Blitzes ist. Die Oberfläche
der Kugel stellt eine Äquipotentialfläche
eines elektrischen Feldes dar. Die Wahrscheinlichkeiten
werden in vier Blitzschutzklassen festgelegt. Dabei
liegt der Scheitelwert eines Blitzstroms
unterhalb einer vorgegebenen Stromstärke. Eine Blitzkugel mit einem
bestimmten Radius wird einer entsprechenden Blitzschutzklassen zugeordnet. |
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Jede Blitzschutzanlage
muss einer Überprüfung nach dem Blitzkugelverfahren standhalten
können. Dabei wird an einem maßstäblichen Modell
oder mit Hilfe einer maßstäblichen Zeichnung
der Anlage das Blitzkugelverfahren durch Abrollen einer
Kugel dargestellt. |
Ein Blitz
schlägt nicht in die zu schützende Anlage ein, sondern wird
von den nach dem Blitzkugelverfahren konstruierten
Fangeinrichtungen abgefangen. |
Schutzklasse
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Radius
der Blitzkugel |
Abstand
der Ableiter |
Blitzstrom |
Sicherheit
max. |
I
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20
m |
10
m |
200
kA |
99
% |
II |
30
m |
10 m
|
150
kA |
98
% |
III
|
45
m |
15
m |
100
kA |
97 % |
IV
|
60
m |
20
m |
100
kA |
97
% |
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Die Fangwahrscheinlichkeit
ist bei kleineren Blitzströmen geringer. Die
Blitzschutzklasse I ergibt den besten Blitzschutz. |
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Innerer
Blitz- und Überspannungsschutz
Nicht nur durch Blitzeinschläge
und Überspannungen aus der äußeren
Umgebung des Gebäudes, sondern auch Schaltungen
im Elektroversorgungsnetz oder witterungsbedingte Netzüberspannungen
können zu Schäden an der Hauselektroanlage
führen. Das gilt auch für Kommunikationsleitungen.
Diese Störungen aus dem Netz können durch einen Überspannungsgrobschutz
(Blitzstrom-Ableiter [Typ 1]) direkt am Hauseinspeisepunkt
abgefangen werden.
Damit bei einem Blitzschlag nicht gefährlichen
Spannungen im Gebäude kommen kann, werden die metallenen
Einrichtungen* an der Stelle, wo sie
ins Gebäude eintreten, mit der "Haupterdungsschiene"
bzw. Hauptpotentialausgleichschiene verbunden (Potentialausgleich).
- *
- Fundamenterder bzw. Blitzschutzerder
- Gas-Hausanschluß
- Warm- und Kaltwasserrohrleitungen
- Heizungsrohrleitungen
- weitere erdverlegte Anlagen (z. B. Tankanlagen)
- Schirme und Erdungsleiter der informations- und
kommunikationstechnischen Leitungen und Anlagen (z. B. Telefon, Kabelfernsehen)
- Daten-Netzwerk (Schirmung)
- Antennen
- weitere Potentialausgleichsschienen
- weitere Metallteile im Gebäude (z.B. Aufzug)
- der grün-gelbe Leiter der Stromversorgung
- Stahlkonstruktionen
|
Potentialausgleich
Spannungsabbau an den Schutzelementen
Quelle: Brieselang.NET e.K.
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Übespannungen
durch Blitzschlag in das Gebäude
oder in der Nähe können durch mehrere
hintereinander geschaltete Schutzgeräte
(ÜSP - Surge Protective Device SPD [Grobschutz
Typ 1 < 4 kV, Mittelschutz
Typ 2 < 2,5 kV, Feinschutz
Typ 3 < 1,5 kV) unschädlich gemacht werden.
So besteht selbst für empfindliche Elektronik keine Gefahr
mehr.
Dreistufiges Schutzkonzept
Gegen energiereiche Störungen schützen
Blitzstrom-Ableiter (Typ 1). Diese verhindern
das Eindringen von Blitzströmen
in das Gebäude über die zu schützende Leitung.
Dabei treten aber immer noch Überspannungen
auf.
Diese werden durch Überspannungs-Ableiter
(Typ 2), die die Störspannung auf ein im
Allgemeinen ausreichend niedriges Niveau absenken.
Bei besonders empfindlichen Geräten werden
spezielle Überspannungs-Ableiter (Typ 3)
eingesetzt, die die Störspannung noch weiter absenken
auf niedrigeres Niveau .
Innerer
Blitzschutz
- Vorbeugender
Blitzschutz - Brieselang.NET e.K.
Die Elektroanlage
wird in Blitzschutzzonen
eingeteilt. Neben dem Überspannungsgrobschutz sind Überspannungsableiter
(Mittelschutz) in den Haupt- und Unterverteilungen empfehlenswert. |
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Feinschutz
Alle elektronischen Geräte sind durch Überspannugen
gefährdet. Das betrifft Telefonanlagen, Computer, Drucker,
elektronische Steuerungen usw. Diese Stromkreise sollten mit einer
geeigneten Feinschutz-Einrichtung (Typ
3) abgesichert werden. Feinschutz allein ohne vorgeschaltete Ableiter
kann bei auftretenden Überspannungen überlastet sein.
Welche Absicherungen im Einzelfall vorgesehen werden, muss in
jedem Haus gesondert überprüft werden.
Die meisten Versicherungsgesellschaften
schreiben einen Blitzschutz und eine jährliche Wartung
der Anlage vor. |
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Voraussichtlich
ab Herbst 2016 ist Überspannungsschutz
bei allen neuen Gebäuden verpflichtend.
Die neue DIN VDE 0100-443 beschreibt für Deutschland die Entscheidungskriterien,
wann Überspannungsschutzmaßnahmen in Anlagen und Gebäuden
vorzusehen sind.
Neu formuliert sind die Kategorien, in denen zur Beherrschung der
Überspannungen der Einbau von Überspannungs-Ableitern vorgeschrieben
wird. Die zukünftige DIN VDE 0100-443 fordert, dass Überspannungsschutz
vorzusehen ist, wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben
können auf:
-
Menschenleben, z. B.
Anlagen für Sicherheitszwecke und Krankenhäuser.
Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. öffentliche
Dienste, Telekommunikationszentren und Museen.
-
Gewerbe- und Industrieaktivitäten,
z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Handel, Bauernhöfe
-
Große Menschenansammlungen,
z. B. in großen (Wohn-)Gebäuden, Kirchen, Büros,
Schulen.
-
Einzelpersonen, z. B.
in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn empfindliche Betriebsmittel
der Überspannungskategorie I + II installiert sind.
-
Gebäude mit der
Klassifizierung „feuergefährlich“ z. B. Scheunen,
Werkstätten für Holzbearbeitung.
Entsprechend diesen Kriterien
muss in allen neuen Gebäuden, auch in Wohngebäuden, ab Herbst
2016 ein Überspannungsschutz eingebaut werden. Quelle:
DEHN + SÖHNE GmbH + Co.KG.
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Die
Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche
Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben
durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis
eines WVU eingetragen sind.
Arbeiten
an und in elektrotechnischen Anlagen dürfen
nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die
in das Installateurverzeichnis
eines Energieversorgersunternehmens (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreibers
(VNB) eingetragen sind. Eine Elektrofachkraft
(EFK) bzw. Blitzschutzfachkräfte
darf im eingeschränktem fachbezogenen Bereich Bauteile
anschließen.
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Hagelschlag |
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Da es bei vielen Gewittern auch zu Hagelschlag kommt, ist die Hagelbeständikeit der Kollektoren bzw. der Beschattungssysteme
ein wichtiger Faktor bei der Auswahl.
Kollektoren und die Beschattungsysteme (Dachfenster, Terrassen, Wintergarten) sind durch Hagelschlag je nach Region
und Kollektortyp verschieden stark gefährdet. Es sind deshalb
nicht alle Kollektoren für jeden Standort gleich gut geeignet.
Das Schadenpotential ist von der Häufigkeit eines Hagelschlages und den dabei auftretenden Korngrössen abhängig.
Wenn ein Hagelsturm vorbeigezogen ist, dann müssen die Kollektoren auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Vakuumröhrenkollektoren sind besonders leicht zu prüfen, da die Röhren anlaufen, wenn das Vakuum nicht mehr vorhanden ist. Dadurch können defekte Röhren leicht identifiziert und ausgetauscht werden. Bei Flachkollektoren wird die Glasabdeckung zerstört. Schwieriger ist es bei Solarzellen bzw. PV-Modulen. Glasschäden an den Modulen sind leicht zu erkennen. Wenn aber der Hagel keine sichtbaren Spuren hinterlassen hat, ist es schwieriger, die defekten Module herausfinden. Auf jeden Fall muss die Anlage überprüft werden. Hier kann eigentlich nur noch ein Sachverständiger helfen und defekte Module identifizieren. Danach können die beschädigten Kollektoren oder Module erneuert werden.
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Die Kollektoren sollten nach DIN EN 12975-2 auf ihre Hagelbeständigkeit mit einer Korngöße von 25 mm geprüft sein.
Auch die Steilheit der Kollektoren kann einer Beschädigung
entgegen wirken, wobei großer Winkel am wirkungsvollsten
ist, was bei einer Anlage mit Heizungsunterstützung sowieso der Fall sein sollte. |
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Quelle: Bausachverständiger Dipl. Bauing. Schmalfuß
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Hagelgefährdung
in Europa |
Klassierung
von I = geringe Gefährdung bis V = hohe Gefährdung |
Quelle
Swiss Re |
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Gebäudeversicherung
Gebäudeschäden (eine gebrochene Wasserleitung, ein Wohnungsbrand, ein Blitzschlag, ein vom Sturm abgedecktes Dach) werden gemeinsam im Rahmen einer einzigen Police (verbundenen Gebäudeversicherung [VGV]) abgedeckt. > mehr |
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Quelle:TA Trust Agents Internet GmbH |
Die Beiträge zur Gebäudeversicherung hängen von der Versicherungssumme ab, die vom Gebäudewert bestimmt wird.
Die Wertermittlung beruht auf der fiktiven Basis des Jahres 1914 ("Wert 1914"). Die Grundlage ist, was die Errichtung des Gebäudes im Jahre 1914 (in Goldmark) gekostet hätte. Daraus wird der Versicherungsbeitrag auf heutige Verhältnisse bezogen (gleitender Neuwertfaktor). Dieser setzt sich aus dem Baupreisindex (zu 80 %) und dem Tariflohnindex (zu 20 %) zusammen.
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Versicherungsprämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz |
Dadurch wird eine dynamische Beitragsanpassungen entsprechend der allgemeinen Baupreis- und Einkommensentwicklung ermöglicht und eine Unterversicherung vermieden.
Faktoren In die Wertermittlung des Gebäudes einfließen:
- der Gebäudetyp: Dachform, Etagenzahl, Unterkellerung;
- die Wohnfläche: Summe der Flächen von relevanten Dach-, Ober-, Erd- und Kellerräumen;
- zu berücksichtigende Nebengebäude: Garage, Carport, Gartenhaus usw.;
- die Bauausführung: verwendete Baumaterialien bei Außenwänden, Dach und Innenausbau;
- der Standort: spielt bei der Elementarversicherung eine wichtige Rolle, ist aber auch für den anzuwendenden Baupreisindex beim gleitenden Neuwertfaktor von Bedeutung.
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Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen:
- der Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes: Leistungserweiterungen und Zusatzschutz erhöhen zwangsläufig die Beiträge. Ein Beispiel hierfür ist die Versicherung einer Photovoltaikanlage, die oft nicht automatisch berücksichtigt ist, aber gegen Aufpreis einbezogen werden kann;
- vereinbarte Selbstbeteiligungen: dadurch wird die Versicherung günstiger, dafür müssen Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst getragen werden. Typische Selbstbeteiligungen sind 500 € oder 1000 €;
- die Zahlungsweise: am vorteilhaftesten ist die Zahlung als Einmalbeitrag pro Jahr, bei unterjähriger Zahlungsweise werden vielfach Zuschläge erhoben.
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Bei Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ist eine erweiterte Gebäudeversicherung immer sinnvoll. Mit einem speziellen Risikoschutz (z. B. Sturm, Blitzschlag, Hagelschaden, Schneelast, Überspannung, Feuer, Marderverbiss, Vandalismus, Diebstahl) können sich Hausbesitzer finanziell gegen Schadensfolgen absichern.
Diese Anlagen werden von der Versicherung unterschiedlich eingestuft, da sich der technische Aufbau der Solaranlagen stark unterscheidet. So werden die Kollektoren einer Solarthermie-Anlage durch transparente Glas- oder Kunststoffscheiben abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden können. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Haus und Anlage entsprechen, also auch die Solaranlage berücksichtigt. Deswegen sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung klären, ob Versicherungsschutz ausreicht.
Die Technik einer Photovoltaik-Anlage ist erheblich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Photovoltaik-Moduls bzw. einer Solarzelle. Wird die Photovoltaik-Anlage nachträglich installiert, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung sprechen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Inzwischen gibt es auch spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Wer bei Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, sollte für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abschließen, die fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung der Solaranlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist auch eine Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt an der Anlage kann sich der Ertragsausfall schnell auf eine Summe von mehreren tausend Euro addieren, die zur Kredittilgung fest eingeplant waren.
Viele Versicherungen verlangen einen Nachweis einer Blitzschutzanlage, den Nachweis einer Wind- und Schneelastberechnung und die Hagelbeständigkeit der Kollektoren nach DIN EN 12975-2.
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