Dämmung von Trinkwasserleitungen

Dämmstoffe
Wärmedämmung
Missel Dämmpass in der 37. Auflage
Missel Merkblatt Dämmungen 9. Auflage 2014

Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten
EnEV 2014  - ab 1. Mai 2014

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
haben sich die Anforderungen der Dämmung gegenüber der EnEV 2014 ein wenig geändert.

 
 
 

Immer den richtigen Begriff verwenden: Eine Dämmung verzögert den Durchgang (z. B. Wärme, Schall) und eine Isolierung schottet komplett ab bzw. verhindert den Durchgang (z. B. Stromkabel, Bauwerksabdichtung, Korrosionsschutz).

Rohrleitungen, Armaturen, Verteiler und Bauteile (Wärmererzeuger, Speicher) werden in erster Linie gegen Wärmeverluste und/oder Wärmeaufnahme gedämmt. Aber auch gegen Korrosion, Tauwasserbildung und Schallübertragung kann eine Dämmung oder Umhüllung notwendig werden. Außerdem schreibt die EnEV und die DIN EN 806 - 2 - DIN 1988-200 unter bestimmten Voraussetzungen eine Dämmung vor. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt ab 1. Mai 2014.

Man unterscheidet zwischen einer Wärmedämmung nach der EnEV und der Dämmung bzw. Umhüllung nach der DIN EN 806-2 - DIN 1988-200.

Kaltwasserleitung
Die Vorgaben für die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt - PWC) sind in der DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 festgelegt. Die DIN 1988-2 ist zurückgezogen worden. Die Normen unterscheiden zwischen
Umhüllungen haben die Aufgaben
- Schallschutzanforderungen zu erfüllen
- Rohre vor Korrosion zu schützen
- Längenänderungen zu gewährleisten
- Kontakt der Rohre zwischen Rohrleitungen und Baukörper zu verhindern.
Dämmungen
- vermindern den Wärmeverlust des erwärmten Wassers (Wärmedämmung)
- vermindern die Erwärmung des kalten Wassers in den Rohren ("Kältedämmung")
- Tauwasserbildung
verhindern.
Tauwasserschutz ist überall dort erforderlich, wo ein entsprechender Feuchtigkeitsgehalt der  Umgebungsluft über einen ausreichend langen Zeitraum   an ungedämmten Bauteilen kondensieren und zu  Feuchteschäden (Schwitzwasserkorrosion, feuchte Bauwerksteile [Schimmelbildung]) führen kann.
- Hierzu zählen Räume mit Außenluft- und/ oder feuchter Raumluftzufuhr,
- Verteilungsleitungen in abgehängten Decken mit hohen Wärmelasten.
Dies betrifft nicht Stockwerksleitungen im  Fußbodenaufbau oder in einer Vorwandinstallation, weil  hier die Umgebungsluft nicht den dafür erforderlichen  Feuchtegehalt hat, in entsprechenden Hohlräumen kein  Austausch mit der Außenluft gegeben ist und solche Rohrleitungen in der Regel keine Entnahmestellen   versorgen, die länger als 15 Minuten betrieben werden  und nur kurzzeitig Trinkwasser kalt mit Temperaturen  < 10°C führen.
Wenn ein Tauwasserschutz erforderlich ist, dann müssen auch die Armaturen gedämmt werden.
Auf eine Umhüllung oder Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen kann verzichtet werden, wenn keine Erwärmung durch Umgebungstemperaturen zu erwarten ist und eine Tauwasserbildung nicht stattfindet, keine Beeinträchtigung auf den Baukörper oder die Einrichtung zur Folge haben kann.
Bei diesem Thema sollte immer der Hintergrund einer Dämmung betrachtet werden, denn das Dämmen einer Leitung verhindert nicht eine Erwärmung das Wassers in der Leitung, denn nur die Zeit der Erwärmung wird mehr oder weniger verzögert und einen sicheren Frostschutz kann eine Dämmung auch nicht bieten.

Richtwerte für Umhüllungen und Dämmungen für Trinkwasserleitungen und Armaturen nach DIN 1988 - 200
 
Einbausituation
Dämmschichtdicke bei einer
Wärmeleitfähigkeit lambda bei 10 °C
= 0,040 W/(m)1)
1
Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheiztem Raum, Umgebungstemperatur 20 °C (nur Tauwasserschutz)
9 mm
2
Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur 25 °C
13 mm
3
Rohrleitungen verlegt z.B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 °C
Dämmung wie warmgehende Rohrleitungen nach EnEV - Zeilen 1 bis 5
4
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen
Rohr-in-Rohr oder 4 mm
5
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Warmwasserleitungen)2)
Rohr-in-Rohr oder 4 mm
6
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen2)
13 mm

1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken, bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen.

2) In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von Kaltwasserleitungen im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen zu vermeiden.

Kaltwasserleitungen sollten immer seperat angeordnet werden, damit sie nicht durch die wärmegehenden Rohre erwärmt werden können. Dies ist in den neuen Normen berücksichtigt worden. Das Wasser in den Leitungen darf nicht über 25 °C erwärmt werden. Aus hygienischen Gründen sollte die Temperatur unter 20 °C gehalten werden.

Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
Trinkwasserleitungen (warm - PWH) und Zirkulationsleitungen müssen nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden.

EnEV - Tabelle 3: Erläuterungen/Beispiele Trinkwasserleitungen Warm (TWW), Anlage 5 (zu § 10 Abs. 2 und § 14 Abs. 5), Tabelle 1
Trinkwasserleitungen Warm (TWW/PWH)
Mehrfamilienhaus
Einfamilienhaus
Nichtwohngebäude mehrere Nutzer
Warmwasserleitungen
100 %
100 %
100 %
Warmwasserstichleitungen
100 %
100 %
100 %
Warmwasserleitungen ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge
Keine Anforderung 1)
keine Anforderung 1)
100 %
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Lei­tungsverteilern.
50 %
50 %
50 %
Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 2)
200 %
200 %
200 %

1) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

2) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV): Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.

EnEV - Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Tabelle 1

Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen

Zeile
Art der Leitungen / Armaturen
Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
von 0,035 W/(m K)
1
Innendurchmesser bis 22 mm
20 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
30 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
gleich Innendurchmesser
4
Innendurchmesser über 100 mm
100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbe­reich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern

½ der Anforderungen

der Zeilen 1 bis 4

6
Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.

½ der Anforderungen

der Zeilen 1 bis 4

7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
6 mm
8
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen
6 mm

Abstände gedämmter Rohre
Beispiel - Installationsschacht
Dämmung gemäß EnEV mit Misselon-Robust 040 Dämmschichtdicke 100%
Kaltwasserleitungen müssen grundsätzlich getrennt von wärmeführenden Rohren bzw. gut gedämmt verlegt werden
Die Rohrleitungen müssen so verlegt werden, dass jedes Rohr mit der vorgeschriebenen Dämmschichtdicke fachgerecht gedämmt werden kann. Je nach der Dämmstoffart können diese Abstände verschieden groß sein. Diese Abstände bestimmen dann die Maße der Schächte, Kanäle und Wand- und Deckendurchführungen.
Besonders bei den heutzutage üblichen Kernbohrungen ist eine genaue Planung notwendig. Aber auch wenn Durchbruchpläne erstellt werden müssen, muss vorher bekannt sein, welche Dämmungsart und -dicke eingesetzt werden soll, damit die Maße stimmen.
Kaltwasserleitungen sollten immer seperat angeordnet werden, damit sie nicht durch die wärmegehenden Rohre erwärmt werden können. Dies ist in den neuen Normen berücksichtigt worden. KW-Leitungen dürfen nicht über 25 °C erwärmt werden. Aus hygienischen Gründen sollen hier Temperaturen unter 20 °C gehalten werden.
Wenn in der Rohrinstallation Bauteile (Armaturen, Dehnungsausgleicher, Pumpen) vorgesehen sind, so richtet sich der Abstand der Rohre nach dem Außendurchmesser dieser Bauteile. Denn auch die Bauteile müssen die gleiche Dämmschichtdicke wie die Rohre haben. Nur bei längeren Leitungen werden die Rohre zusammengeführt und gehen vor den Bauteilen auf den neuen Abstand auseinander.
Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH
Bei Rohrleitungungen auf dem Rohfußboden muss darauf geachtet werden, dass die Dämmung nicht in den Bereich des Estrichs kommt und nach Möglichkeit die Trittschalldämmung darüber Platz hat. Die Rohre sollten so dicht wie möglich zusammen gelegt werden, damit die Breite der Hohlräume nicht zu groß werden. Hier bieten sich die Dämmhülsen an, die nur nach unten die vorgeschriebene Dämmschichtdicke haben.
Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH

Klammern
Quelle:Steinbacher Dämmstoffe GmbH
Zur Sicherung von Problemstellen und Bogenbereiche mit PE-Isolierschläuchen können statt Klebebänder auch Klammern eingesetzt werden.

Wärmedämmung - Pumpen


Quelle: Wilo SE

Für die meisten Heizungs-, Kühlwasser- und Solar- und Zirkulationspumpen gibt es im Zubehör Dämmschalen. Da bei dem Dämmen der Pumpen immer wieder Fehler gemacht werden, sollten die Dämmschalen zur jeweiligen Pumpe passen. Für älteren Pumpen, die eine andere Isolationsklasse der Wicklung haben, gibt es keine Dämmschalen. Eine falsche Dämmung kann zu Schäden führen.
Da eine Pumpe die meiste Wärme ins Wasser abgibt, stellt sich die Frage, ob sie Pumpe wirklich gedämmt werden muss. Aber die EnEV schreibt eine Dämmung aller Bauteile vor.

Die Aussagen der Hersteller, ob das Pumpengehäuse, der Motor und die Steuerung/Elektronik mit einer Wärmedämmung versehen werden können, sind unterschiedlich.

Quelle Grundfos GmbH

Beispiele:

Hersteller 1 - Das Pumpengehäuse kann mit einer Wärmedämmung versehen werden. Flansche nicht durchgehend dämmen oder demontierbare Wärmedämmpakete anbringen, weil sie ohne die Wärmedämmung zu beschädigen ausgewechselt werden können.
Der Motor und die Steuerung/Elektronik darf nicht mit einer Wärmedämmung versehen werden, weil der Motor und die Steuerung/Elektronik die Wärme an die Umgebung abgeben müssen.

Hersteller 2 - Bei allen Heizungs- und Warmwasserpumpen können die Pumpengehäuse gedämmt werden. Die jeweilige Wärmedämmung sollte so gestaltet sein, dass
a) bei Nassläuferpumpen die Schwitzwasserlöcher (sofern vorhanden) am Spalt zwischen Pumpengehäuse und Motorflansch frei bleiben
b) bei Nass- und Trockenläuferpumpen die Wärmedämmung bei eventuell notwendigen Wechseln der Motoren nicht zerstört werden muss. In speziellen Fällen könnte unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. demontierbare Wärmedämmung, Herabsetzung der Mediumstemperatur) ein Teil des Motorgehäuses ebenfalls gedämmt werden. Dies sollte nur nach Absprache mit dem Hersteller erfolgen.

Hersteller 3 - Motor und Pumpengehäuse können bei Medientemperaturen bis 100 °C gedämmt werden, die Elektronik muss frei bleiben.


Wärmedämmung eines Speichers
Eine wirkungsvolle Wärmedämmung von Trinkwasser- und Pufferspeichern ist besonders wichtig, um die mit mehr oder weniger Aufwand und Kosten erzeugte bzw. "geerntete" Wärme über einen längeren Zeitraum möglichst verlustfrei zu speichern. Dies trifft gerade dann zu, wenn die eingespeicherte Wärme nicht am gleichen Tag genutzt werden kann. Auch die Hinweise (sogar von Fachleuten), dass die Wärmeverluste dem Haus unmittelbar zugute kommen, rechtfertigen eine nachlässige Dämmung nicht, da die Wärme unkontrolliert, nicht regelbar an Räume, die nicht unbeding beheizt werden sollen, abgegeben wird.
So nutzt z. B. die beste thermische Solaranlage oder Wärmeerzeugungsanlage nichts, wenn der Warmwasser- und/oder Pufferspeicher hohe Wärmeverluste hat. Ein Speicher zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung muss so effizient gegen Wärmeverluste gedämmt werden, dass die Wärme auch 5 Tage später noch genutzt werden kann.

In vielen Fällen reicht die vom Hersteller angebrachte Dämmung nicht aus. Auch sollte bedacht werden, dass Rohrleitungs- und Anschlussverluste, aber auch eine falsche hydraulische Anbindung, zu erheblichen Verlusten führen können. Über die noch vertretbaren Verluste wird in Fachkreisen immer wieder gestritten. Allgemein besteht die Meinung, dass ein Speicher mit 60 °C max. 4 K und mit 90 °C max. 6 K in 24 Stunden abkühlen darf.

Um diese Werte zu erreichen, muss ein gutes Dämmkonzept vorliegen . Dieses besteht aus
  •  Dämmmaterial der Speicherwandung
  •  Bodendämmung
  •  Anschlussdämmung
  •  Rohrleitungsdämmung
Die üblichen Dämmaterialien für Speicher bestehen PU-Weichschaum, PU-Hartschaum, Melamin (Harzschaum), EPP (Partikelschaumstoff) und EPS (Polystyrol > Styropor). Die Wärmeleitfähigkeit von PU-Weichschaum ist um bis zu knapp 60 %, die von PU-Hartschaum und Melamin um bis zu 10 % und die von EPP um bis zu 25 % größer als die von EPS. Eine Aluminiumfolie vermindert den Strahlungsaustausch zwischen der Speicherwandung und der Dämmung. Viele Speicher, die in Eigenbau nachträglich verkleidet und gedämmt werden, bekommen eine Dämmung aus Schüttdämmstoffen (Einblasdämmstoffe) z. B. Zelluloseflocken, Silikatleichtschaum, Steinwolle-, Perlit- oder EPS-Granulat.
Der Speicherboden kann mit zu einem Wärmeverlust des Speichers (bis zu 25 %) beitragen. Im ungedämmten Keller oder in Räumen außerhalb der beheizten Gebäudehülle können auch bei gut schichtenden Speichern verhältnismäßig große Wärmeverluste zum Fußboden entstehen. Die Wärmeverluste über den Speicherboden kommen zu einem großen Teil aus der Wärmeleitung über die Stahlfüße oder den Standring. Deswegen sollten diese wenigstens aus Kunststoff bestehen. Besser wäre auf jeden Fall eine tragfähige Dämmplatte unter dem Speicher.
Dass auch die Speicheranschlüsse und Armaturen mit dicken Dämmaterial bzw. Dämmschalen versehen werden, sollte selbstverständlich sein. So kann eine Verschraubung oder ein Ventil aufgrund der großen Oberfläche etwa die Wärmemenge eines 2 bis 5 m langen ungedämmten Rohres abgeben. Studien über dieses Thema sind in Arbeit.
Alle vom Speicher abgehenden Rohrleitungen sollten während der Stillstandszeit möglichst nicht warm werden. Das kann nur erreicht werden, wenn in den Rohren keine Mikrozirkulation (Eigenzirkulation) entsteht. Hier wirkt eine gute dicke Wärmedämmung dem Effekt entgegen. Aber je nach den Gegebenheiten muss trotztdem eine Schwerkraftbremse, ein Thermosiphon oder Magnetventile eingesetzt werden. Viele Speicherhersteller haben schon in die Speicheranschlüsse solche Bremsen eingebaut, die aber je nach dem auftretenden Umtriebsdruck der Anlage nicht wirksam sind.

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