Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
haben sich die Anforderungen der Dämmung gegenüber der EnEV 2014 ein wenig geändert. |
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Immer
den richtigen Begriff verwenden: Eine Dämmung verzögert den Durchgang (z. B. Wärme, Schall) und eine Isolierung schottet komplett ab bzw. verhindert den Durchgang (z. B. Stromkabel, Bauwerksabdichtung, Korrosionsschutz). |
Rohrleitungen,
Armaturen, Verteiler und Bauteile
(Wärmererzeuger, Speicher) werden in erster Linie
gegen Wärmeverluste und/oder Wärmeaufnahme
gedämmt. Aber auch gegen Korrosion, Tauwasserbildung
und Schallübertragung kann eine Dämmung
oder Umhüllung notwendig werden. Außerdem
schreibt die EnEV und die DIN EN 806 - 2 - DIN 1988-200 unter
bestimmten Voraussetzungen eine Dämmung vor. Die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV
2014) gilt ab 1. Mai 2014. |
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Man unterscheidet zwischen
einer Wärmedämmung nach der EnEV
und der Dämmung bzw. Umhüllung
nach der DIN EN 806-2 - DIN 1988-200. |
Kaltwasserleitung
Die Vorgaben für die Dämmung
von Trinkwasserleitungen (kalt - PWC) sind in der DIN
EN 806-2 und DIN
1988-200 festgelegt. Die DIN 1988-2
ist zurückgezogen worden. Die
Normen unterscheiden zwischen
Umhüllungen haben die Aufgaben
- Schallschutzanforderungen zu erfüllen
- Rohre vor Korrosion zu schützen
- Längenänderungen zu gewährleisten
- Kontakt der Rohre zwischen Rohrleitungen und Baukörper zu verhindern.
Dämmungen
- vermindern den Wärmeverlust des erwärmten Wassers (Wärmedämmung)
- vermindern die Erwärmung des kalten Wassers in den Rohren ("Kältedämmung")
- Tauwasserbildung
verhindern.
Tauwasserschutz ist überall
dort erforderlich, wo ein entsprechender Feuchtigkeitsgehalt
der Umgebungsluft über einen ausreichend
langen Zeitraum an ungedämmten Bauteilen kondensieren und
zu Feuchteschäden (Schwitzwasserkorrosion,
feuchte Bauwerksteile [Schimmelbildung])
führen kann.
- Hierzu zählen Räume mit Außenluft- und/ oder feuchter
Raumluftzufuhr,
- Verteilungsleitungen in abgehängten Decken mit hohen Wärmelasten.
Dies betrifft nicht Stockwerksleitungen im Fußbodenaufbau
oder in einer Vorwandinstallation, weil hier die Umgebungsluft
nicht den dafür erforderlichen Feuchtegehalt hat, in entsprechenden
Hohlräumen kein Austausch mit der Außenluft gegeben
ist und solche Rohrleitungen in der Regel keine Entnahmestellen
versorgen, die länger als 15 Minuten betrieben werden und
nur kurzzeitig Trinkwasser kalt mit Temperaturen < 10°C
führen.
Wenn ein Tauwasserschutz erforderlich ist, dann müssen
auch die Armaturen gedämmt werden.
Auf eine Umhüllung oder Dämmung
von Rohrleitungen und Armaturen kann verzichtet werden,
wenn keine Erwärmung durch Umgebungstemperaturen zu erwarten ist
und eine Tauwasserbildung nicht stattfindet, keine Beeinträchtigung
auf den Baukörper oder die Einrichtung zur Folge haben kann.
Bei diesem Thema sollte immer der Hintergrund einer
Dämmung betrachtet werden, denn das Dämmen
einer Leitung verhindert nicht eine Erwärmung das Wassers
in der Leitung, denn nur die Zeit der Erwärmung
wird mehr oder weniger verzögert und einen sicheren
Frostschutz kann eine Dämmung auch nicht
bieten. |
Richtwerte
für Umhüllungen und Dämmungen für Trinkwasserleitungen
und Armaturen nach DIN 1988 - 200 |
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Einbausituation |
Dämmschichtdicke
bei einer
Wärmeleitfähigkeit lambda bei 10 °C
= 0,040 W/(m)1) |
1 |
Rohrleitungen frei
verlegt in nicht beheiztem Raum, Umgebungstemperatur 20 °C
(nur Tauwasserschutz) |
9 mm |
2
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Rohrleitungen verlegt
in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten
Decken, Umgebungstemperatur 25 °C |
13 mm |
3 |
Rohrleitungen verlegt
z.B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten
mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 °C |
Dämmung wie
warmgehende Rohrleitungen nach EnEV - Zeilen 1 bis 5 |
4 |
Stockwerksleitungen
und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen |
Rohr-in-Rohr
oder 4 mm |
5 |
Stockwerksleitungen
und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden
Warmwasserleitungen)2) |
Rohr-in-Rohr
oder 4 mm |
6 |
Stockwerksleitungen
und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden
zirkulierenden Rohrleitungen2) |
13 mm |
1)
Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken,
bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen.
2)
In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von
Kaltwasserleitungen im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen
zu vermeiden. |
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Kaltwasserleitungen
sollten immer seperat angeordnet werden, damit sie
nicht durch die wärmegehenden Rohre erwärmt
werden können. Dies ist in den neuen Normen berücksichtigt
worden. Das Wasser in den Leitungen darf nicht über 25
°C erwärmt werden. Aus hygienischen Gründen
sollte die Temperatur unter 20 °C gehalten werden.
Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
Trinkwasserleitungen (warm - PWH)
und Zirkulationsleitungen
müssen nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung
(EnEV) gedämmt werden. |
EnEV
- Tabelle 3: Erläuterungen/Beispiele Trinkwasserleitungen
Warm (TWW), Anlage 5 (zu § 10 Abs. 2 und § 14 Abs. 5), Tabelle
1 |
Trinkwasserleitungen
Warm (TWW/PWH) |
Mehrfamilienhaus |
Einfamilienhaus |
Nichtwohngebäude
mehrere Nutzer |
Warmwasserleitungen |
100
% |
100
% |
100
% |
Warmwasserstichleitungen |
100
% |
100
% |
100 % |
Warmwasserleitungen
ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge
|
Keine
Anforderung 1) |
keine
Anforderung 1) |
100
% |
Leitungen
und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich
von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. |
50
% |
50
% |
50
% |
Warmwasserleitungen,
die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind
2) |
200
% |
200
% |
200
% |
1)
Obwohl
hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss
aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung
von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung
der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten
diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige
Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.
2)
Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann
bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften
Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig
(z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten
regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.
Rohrleitungen
von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung
(EnEV): Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral.
Rohrleitungen von Solaranlagen
sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie
der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.
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EnEV
- Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)
Anforderungen
an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Tabelle
1
Wärmedämmung
von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
und von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen |
Zeile |
Art
der Leitungen / Armaturen |
Mindestdicke
der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
von 0,035 W/(m K) |
1 |
Innendurchmesser
bis 22 mm |
20
mm |
2 |
Innendurchmesser
über 22 mm bis 35 mm |
30
mm |
3 |
Innendurchmesser
über 35 mm bis 100 mm |
gleich
Innendurchmesser |
4 |
Innendurchmesser
über 100 mm |
100
mm |
5 |
Leitungen
und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen,
im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen,
bei zentralen Leitungsnetzverteilern |
½
der Anforderungen
der
Zeilen 1 bis 4
|
6 |
Leitungen
von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar
2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer
verlegt werden. |
½
der Anforderungen
der
Zeilen 1 bis 4
|
7 |
Leitungen
nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau |
6
mm |
8 |
Kälteverteilungs-
und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und
Klimakältesystemen |
6
mm |
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Beispiel
- Installationsschacht |
Dämmung
gemäß EnEV mit Misselon-Robust 040 Dämmschichtdicke
100% |
Kaltwasserleitungen
müssen grundsätzlich getrennt von wärmeführenden
Rohren bzw. gut gedämmt verlegt werden |
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Die Rohrleitungen
müssen so verlegt werden, dass jedes Rohr mit der vorgeschriebenen
Dämmschichtdicke fachgerecht gedämmt
werden kann. Je nach der Dämmstoffart können diese
Abstände verschieden groß sein. Diese Abstände
bestimmen dann die Maße der Schächte, Kanäle
und Wand- und Deckendurchführungen. |
Besonders
bei den heutzutage üblichen Kernbohrungen
ist eine genaue Planung notwendig. Aber auch wenn Durchbruchpläne
erstellt werden müssen, muss vorher bekannt sein, welche
Dämmungsart und -dicke eingesetzt werden soll, damit
die Maße stimmen. |
Kaltwasserleitungen
sollten immer seperat angeordnet werden,
damit sie nicht durch die wärmegehenden Rohre erwärmt
werden können. Dies ist in den neuen Normen berücksichtigt
worden. KW-Leitungen dürfen nicht
über 25 °C erwärmt werden. Aus hygienischen
Gründen sollen hier Temperaturen unter
20 °C gehalten werden. |
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Wenn in der Rohrinstallation
Bauteile (Armaturen, Dehnungsausgleicher, Pumpen)
vorgesehen sind, so richtet sich der Abstand der Rohre nach dem
Außendurchmesser dieser Bauteile. Denn auch die Bauteile
müssen die gleiche Dämmschichtdicke wie die Rohre haben.
Nur bei längeren Leitungen werden die Rohre zusammengeführt
und gehen vor den Bauteilen auf den neuen Abstand auseinander. |
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Quelle:
Kolektor Missel Schwab GmbH |
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Bei Rohrleitungungen
auf dem Rohfußboden muss darauf geachtet
werden, dass die Dämmung nicht in den Bereich des Estrichs
kommt und nach Möglichkeit die Trittschalldämmung
darüber Platz hat. Die Rohre sollten so dicht wie möglich
zusammen gelegt werden, damit die Breite der Hohlräume
nicht zu groß werden. Hier bieten sich die Dämmhülsen
an, die nur nach unten die vorgeschriebene Dämmschichtdicke
haben. |
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Quelle:
Kolektor Missel Schwab GmbH |
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Klammern |
Quelle:Steinbacher
Dämmstoffe GmbH |
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Zur Sicherung
von Problemstellen und Bogenbereiche mit PE-Isolierschläuchen
können statt Klebebänder auch Klammern eingesetzt
werden. |
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Quelle: Wilo SE
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Für
die meisten Heizungs-, Kühlwasser- und Solar- und Zirkulationspumpen
gibt es im Zubehör Dämmschalen. Da bei dem Dämmen
der Pumpen immer wieder Fehler gemacht werden, sollten die Dämmschalen
zur jeweiligen Pumpe passen. Für älteren Pumpen, die
eine andere Isolationsklasse der Wicklung haben, gibt es keine
Dämmschalen. Eine falsche Dämmung kann zu Schäden
führen.
Da eine Pumpe die meiste Wärme ins Wasser abgibt, stellt
sich die Frage, ob sie Pumpe wirklich gedämmt werden muss.
Aber die EnEV schreibt eine Dämmung aller Bauteile vor.
Die Aussagen der
Hersteller, ob das Pumpengehäuse, der Motor und die Steuerung/Elektronik
mit einer Wärmedämmung versehen werden können,
sind unterschiedlich. |
Quelle
Grundfos GmbH |
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Beispiele:
Hersteller 1
- Das Pumpengehäuse kann mit einer Wärmedämmung versehen
werden. Flansche nicht durchgehend dämmen oder demontierbare Wärmedämmpakete
anbringen, weil sie ohne die Wärmedämmung zu beschädigen
ausgewechselt werden können.
Der Motor und die Steuerung/Elektronik darf nicht mit einer Wärmedämmung
versehen werden, weil der Motor und die Steuerung/Elektronik die Wärme
an die Umgebung abgeben müssen.
Hersteller 2
- Bei allen Heizungs- und Warmwasserpumpen können die Pumpengehäuse
gedämmt werden. Die jeweilige Wärmedämmung sollte so
gestaltet sein, dass
a) bei Nassläuferpumpen die Schwitzwasserlöcher (sofern vorhanden)
am Spalt zwischen Pumpengehäuse und Motorflansch frei bleiben
b) bei Nass- und Trockenläuferpumpen die Wärmedämmung
bei eventuell notwendigen Wechseln der Motoren nicht zerstört werden
muss. In speziellen Fällen könnte unter bestimmten Voraussetzungen
(z.B. demontierbare Wärmedämmung, Herabsetzung der Mediumstemperatur)
ein Teil des Motorgehäuses ebenfalls gedämmt werden. Dies
sollte nur nach Absprache mit dem Hersteller erfolgen.
Hersteller 3
- Motor und Pumpengehäuse können bei Medientemperaturen bis
100 °C gedämmt werden, die Elektronik muss frei bleiben. |
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Wärmedämmung
eines Speichers |
Eine wirkungsvolle
Wärmedämmung von Trinkwasser- und
Pufferspeichern ist besonders wichtig, um die mit mehr
oder weniger Aufwand und Kosten erzeugte bzw. "geerntete"
Wärme über einen längeren Zeitraum möglichst verlustfrei
zu speichern. Dies trifft gerade dann zu, wenn die eingespeicherte Wärme
nicht am gleichen Tag genutzt werden kann. Auch die Hinweise (sogar
von Fachleuten), dass die Wärmeverluste dem Haus unmittelbar zugute
kommen, rechtfertigen eine nachlässige Dämmung nicht, da die
Wärme unkontrolliert, nicht regelbar an Räume, die nicht unbeding
beheizt werden sollen, abgegeben wird. |
So nutzt
z. B. die beste thermische Solaranlage oder Wärmeerzeugungsanlage
nichts, wenn der Warmwasser- und/oder Pufferspeicher hohe Wärmeverluste
hat. Ein Speicher zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
muss so effizient gegen Wärmeverluste gedämmt werden, dass
die Wärme auch 5 Tage später noch genutzt werden kann. |
In vielen
Fällen reicht die vom Hersteller angebrachte Dämmung nicht
aus. Auch sollte bedacht werden, dass Rohrleitungs-
und Anschlussverluste, aber auch eine falsche
hydraulische Anbindung, zu erheblichen Verlusten führen
können. Über die noch vertretbaren Verluste
wird in Fachkreisen immer wieder gestritten. Allgemein besteht die Meinung,
dass ein Speicher mit 60 °C max. 4 K
und mit 90 °C max. 6 K in 24
Stunden abkühlen darf. |
Um diese Werte zu erreichen,
muss ein gutes Dämmkonzept vorliegen .
Dieses besteht aus |
- Dämmmaterial der
Speicherwandung
- Bodendämmung
- Anschlussdämmung
- Rohrleitungsdämmung
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Die üblichen
Dämmaterialien für Speicher bestehen PU-Weichschaum,
PU-Hartschaum, Melamin (Harzschaum), EPP (Partikelschaumstoff) und EPS
(Polystyrol > Styropor). Die Wärmeleitfähigkeit
von PU-Weichschaum ist um bis zu knapp 60 %, die von PU-Hartschaum und
Melamin um bis zu 10 % und die von EPP um bis zu 25 % größer
als die von EPS. Eine Aluminiumfolie vermindert den
Strahlungsaustausch zwischen der Speicherwandung und der Dämmung.
Viele Speicher, die in Eigenbau nachträglich verkleidet und gedämmt
werden, bekommen eine Dämmung aus Schüttdämmstoffen
(Einblasdämmstoffe) z. B. Zelluloseflocken, Silikatleichtschaum,
Steinwolle-, Perlit- oder EPS-Granulat. |
Der Speicherboden
kann mit zu einem Wärmeverlust des Speichers (bis
zu 25 %) beitragen. Im ungedämmten Keller oder in Räumen
außerhalb der beheizten Gebäudehülle können auch
bei gut schichtenden Speichern verhältnismäßig große
Wärmeverluste zum Fußboden entstehen. Die Wärmeverluste
über den Speicherboden kommen zu einem großen Teil aus der
Wärmeleitung über die Stahlfüße
oder den Standring. Deswegen sollten diese wenigstens
aus Kunststoff bestehen. Besser wäre auf jeden
Fall eine tragfähige Dämmplatte unter dem
Speicher. |
Dass auch
die Speicheranschlüsse und Armaturen
mit dicken Dämmaterial bzw. Dämmschalen versehen werden, sollte
selbstverständlich sein. So kann eine Verschraubung oder ein Ventil
aufgrund der großen Oberfläche etwa die Wärmemenge eines
2 bis 5 m langen ungedämmten Rohres abgeben. Studien über
dieses Thema sind in Arbeit. |
Alle vom
Speicher abgehenden Rohrleitungen sollten während der
Stillstandszeit möglichst nicht warm
werden. Das kann nur erreicht werden, wenn in den Rohren keine Mikrozirkulation
(Eigenzirkulation) entsteht. Hier wirkt eine gute dicke Wärmedämmung
dem Effekt entgegen. Aber je nach den Gegebenheiten muss trotztdem eine
Schwerkraftbremse,
ein Thermosiphon
oder Magnetventile eingesetzt werden. Viele Speicherhersteller
haben schon in die Speicheranschlüsse solche Bremsen
eingebaut, die aber je nach dem auftretenden Umtriebsdruck
der Anlage nicht wirksam sind. |
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