Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung" gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und soll eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation bewahren.
Die VDI/DVGW 6023 04-2013 wurde vom VDI (Verein Deutscher Ingenieure) und dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) gemeinsam erstellt und stellt die wichtigste Norm der Trinkwasserhygiene dar. Viele Verbände und Hersteller bieten Schulungen zur Zertifizierung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A und B an.
Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Die Gesamtverantwortung für eine hygienische Trinkwasserinstallation und die Hygiene in der Trinkwasserinstallation liegt nach der Trinkwasserverordnung bei dem Ersteller und nach der Übergabe bzw. Einweisung bei dem Betreiber der Anlage.
Inhalt der Richtlinie

  1.  Begriffe und Definitionen
  2.  Wasserhygienische Anforderungen bei der bautechnischen Planung, Montage und Inbetriebnahme ("vor der Nutzung")
  3.  Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen mit Nutzung und Betriebsweise ("während der Nutzung")
  4.  Voraussetzungen für die Instandhaltung aus hygienischer Sicht ("Instandhaltung")
  5.  Verantwortlichkeiten für Betrieb und Instandhaltung

1. Der VDI-Fachausschuss hat widersprüchliche oder irreführende Begriffe aus den Gesetzeswerken (TrinkwV, AVBWasserV usw.) dargestellt und möglichst plausibel und eindeutig interpretiert.
2. Grundlage einer Gebäudeplanung muss das abgestimmte und detaillierte Raumbuch einschließlich seiner Nutzungsbeschreibung sein, das ein vollständiges Konzept der Trinkwasseranlage unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfsermittlung enthält.
3. Der verantwortliche Betreiber hat sich über die Risiken, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation resultieren können, zu informieren und unter besonderer Berücksichtigung seiner Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Gefährdungen von Personen oder Sachen auszuschließen. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt insbesondere dann vor, wenn
• nur Entnahmestellen vorgesehen wurden, deren Nutzung innerhalb von 72 Stunden gewährleistet ist
• erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers nach EN 1717 und DIN 1988-100 umgesetzt sind,
• erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen an der Trinkwasseranlage nach Vorgabe regelmäßig durchgeführt werden,
• die Trinkwasseranlage niemals unmittelbar mit einem Leitungssystem verbunden wird, das kein Trinkwasser führt,
• die Temperaturgrenzen eingehalten werden.
4. Bereits in der Planungsphase sind Funktionsbeschreibungen sowie Instandhaltungs- und Hygienepläne zu erstellen. Die Funktionsbeschreibung muss auch Angaben zu einer ausreichenden Funktionskontrolle enthalten. Der Auftragnehmer soll bereits mit dem Auftrag zur Installation bzw. Lieferung den Instandhaltungsauftrag für die zu errichtende Trinkwasseranlage erhalten.
5. Jeder Betreiber ist verpflichtet, die Benutzer von Anlagen vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, nicht ohne weiteres erkennbar und vom Benutzer nicht vorhersehbar sind. Die mit der Verkehrssicherungspflicht verbundenen Instandhaltungsaufgaben des Betreibers beginnen mit der Inbetriebnahme und Übergabe bzw. der Abnahme der Trinkwasseranlage (Gefahrenübergang).
Quelle: Auszug aus Hygiene in Trinkwasser-Installationen, Rainer Kryschi (VDI)

Wasserhygiene-Schulungen
Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten  Qualifikationen für Arbeiten an TrinkwasserInstallationen*. Außerdem ist eine Schulung freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das erlangte Zertifikat kann aber als Alleinstellungsmerkmal für die Firma in Angeboten hervorgehoben werden, denn damit wird sichergestellt, dass die ausgeführte Planung und Installation nach den geltenden Regel ausgeführt werden.
* Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Die VDI/DVGW 6023 beinhaltet ein Schulungskonzept, das der Sicherstellung einer hinreichenden Hygienequalifikation aller an der Trinkwasser-Installation arbeitenden Personen dient. Am Ende der Schulung wird nach einer Abschlussprüfung von einem VDI-Schulungspartner ausgestelltes VDI-GBG-Schulungszertifikat ausgestellt. In diesem Zertifikat bestätigt der VDI-GBG-Schulungspartner, dass er durch eine Abschlussprüfung die erfolgreiche Teilnahme der Person an der Schulung geprüft hat und dass die Person die Eingangsvoraussetzungen (einschlägige Berufsausbildung) erfüllt. Diese dem Schulungspartner durch die Richtlinie und den Vertrag mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik zwingend vorgegebene Qualitätssicherung unterscheidet das VDI-GBG-Zertifikat von einer Teilnahmebescheinigung und anderen Dokumenten.
Das VDI-GBG-Zertifikat nach VDI/DVGW 6023, Kategorie A, zusammen mit einer entsprechenden Berufsausbildung gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Person die nötigen vertieften Kenntnisse hat, um eine Gefährdungsbeurteilung nach Trinkwasserverordnung 2011 zu erstellen (siehe UBA-Empfehlung vom 14. Dezember 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“).
Kategorien von Hygieneschulungen

Kategorie A - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinlavasseranlagen sowie für die erforderliche Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die Trinkwasseranlage gemäß DIN EN 806-5, DIN EN 1717 sowie die deutschen nationalen Ergänzungen DIN 1988.
Kategorie B - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Errichtungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten anfallen.
Kategorie C - Eine geschulte Fachkraft nach Kategorie A weist den Inhaber, Betreiber, Nutzer oder Dritte bei der Übergabe oder Inbetriebnahme in die Trinkwasseranlage ausführlich ein. Dies ist durch ein Einweisungsprotokoll nachzuweisen.

Ein Schild, das an vielen Zapfstellen angebracht sein müsste

Bei dem Begriff „Kein Trinkwasser“ handelt es sich nicht um Nichttrinkwasser, sondern um kaltes und erwärmtes Trinkwasser, das aufgrund von Stagnation und/oder alter bzw. falscher Rohrmaterialien nicht mehr für den Genuss durch Menschen geeignet ist.
So sieht es (nicht nur) in verzinkten Trinkwasserleitungen aus
So kann es in Trinkwasserspeichern aussehen
Durch solche Filter kommt frischen Trinkwasser in die Hausleitungen

Probenahmeschein
Die Untersuchung des Trinkwassers durch Sachkundige ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) vorgeschrieben. Diese gesetzliche Pflicht einer regelmäßigen Probenahme in Trinkwassersystemen zur Untersuchung auf Legionellen bezieht sich auf öffentliche (jährlich) und gewerbliche Objekte (alle 3 Jahre).
Um eine sach- und fachgerechte Trinkwasserprobenahmen durchführen zu dürfen, müssen alle notwendigen Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Mikrobiologie, Probenahme sowie der relevanten Parameter nachgewiesen werden. Hierzu benötigt der Probenehmer (Anlagenmechaniker SHK, Instandhaltungspersonal, Fachplaner, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management) ein Zertifikat (Probenahmeschein). Dieses Wissen wird in eintägigen Lehrgängen von verschiedenen Einrichtungen (z. B. TÜV, DeutscheWasserAkademie) angeboten. Nachweisbare Anlagensachkenntnisse werden vorausgesetzt.

Lehrgangsinhalte

  • Rechtliche Vorgaben
  • Akkreditierung
  • Trinkwasserverordnung
  • Probenahme
  • allgemein Probenahme
  • Mikrobiologie
  • Probenahme chemischer Parameter nach DIN ISO 5667-5
  • Vor-Ort-Parameter, Sensorik
  • Unfallverhütung
  • Praktischer Teil mit Übungen, Probenahme, Vor-Ort-Parametern und Sensorik

Das Fachwissen muss durch regelmäßige Nachschulungen erweitert werden.

 
Probennahmen
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG, Olpe

Die Vorgaben für die fachgerechte Probennahme im deutschen Einheitsverfahren zur Untersuchung auf Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung  (TrinkwV 2011) sind in der DIN 38411 Teil 1 und der DIN 38402-ff beschrieben.
Vor der Probennahme sind alle mit dem Trinkwasser in Berührung kommenden Teile durch Abflammen des Entnahmeröhrchens zu desinfizieren, damit keine Verfälschung der Entnahmeprobe stattfindet.
Eine fachgerechte Probenahme ist nur mit geeigneten Probenahmeventilen möglich. < mehr

 

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Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.