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Die Richtlinie VDI/DVGW 6023
"Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen
an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung" gilt
für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und
in Gebäuden und soll eine einwandfreie Trinkwasserqualität
in der Trinkwasser-Installation bewahren.
Die VDI/DVGW 6023 04-2013 wurde vom VDI
(Verein Deutscher Ingenieure) und dem DVGW (Deutscher
Verein des Gas- und Wasserfaches) gemeinsam erstellt
und stellt die wichtigste Norm der Trinkwasserhygiene
dar. Viele Verbände und Hersteller bieten Schulungen
zur Zertifizierung nach VDI/DVGW 6023
Kategorie A und B an.
Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen
auf Grundstücken und in Gebäuden.
Die Gesamtverantwortung für eine hygienische
Trinkwasserinstallation und die Hygiene
in der Trinkwasserinstallation liegt nach der Trinkwasserverordnung
bei dem Ersteller und nach der Übergabe bzw.
Einweisung bei dem Betreiber der Anlage.
Inhalt der Richtlinie
-
Begriffe und
Definitionen
-
Wasserhygienische
Anforderungen bei der bautechnischen Planung, Montage und Inbetriebnahme
("vor der Nutzung")
- Abstimmung von wasserhygienischen
Anforderungen mit Nutzung und Betriebsweise ("während der
Nutzung")
- Voraussetzungen für die Instandhaltung
aus hygienischer Sicht ("Instandhaltung")
- Verantwortlichkeiten für
Betrieb und Instandhaltung
1. Der VDI-Fachausschuss
hat widersprüchliche oder irreführende Begriffe
aus den Gesetzeswerken (TrinkwV, AVBWasserV usw.) dargestellt und
möglichst plausibel und eindeutig interpretiert.
2. Grundlage einer Gebäudeplanung muss das abgestimmte und detaillierte
Raumbuch einschließlich seiner Nutzungsbeschreibung sein, das
ein vollständiges Konzept der Trinkwasseranlage unter besonderer
Berücksichtigung der Bedarfsermittlung enthält.
3. Der verantwortliche Betreiber hat sich über die Risiken, die
aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation resultieren können,
zu informieren und unter besonderer Berücksichtigung seiner Organisationshaftung
und Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet
sind, Gefährdungen von Personen oder Sachen auszuschließen.
Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt insbesondere dann
vor, wenn
• nur Entnahmestellen vorgesehen wurden, deren Nutzung innerhalb
von 72 Stunden gewährleistet ist
• erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers
nach EN 1717 und DIN 1988-100 umgesetzt sind,
• erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen an der Trinkwasseranlage
nach Vorgabe regelmäßig durchgeführt werden,
• die Trinkwasseranlage niemals unmittelbar mit einem Leitungssystem
verbunden wird, das kein Trinkwasser führt,
• die Temperaturgrenzen eingehalten werden.
4. Bereits in der Planungsphase sind Funktionsbeschreibungen
sowie Instandhaltungs- und Hygienepläne zu erstellen. Die Funktionsbeschreibung
muss auch Angaben zu einer ausreichenden Funktionskontrolle enthalten.
Der Auftragnehmer soll bereits mit dem Auftrag zur Installation bzw.
Lieferung den Instandhaltungsauftrag für die zu errichtende Trinkwasseranlage
erhalten.
5. Jeder Betreiber ist verpflichtet, die Benutzer von
Anlagen vor Gefahren zu schützen, die über das übliche
Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, nicht ohne weiteres erkennbar
und vom Benutzer nicht vorhersehbar sind. Die mit der Verkehrssicherungspflicht
verbundenen Instandhaltungsaufgaben des Betreibers beginnen mit der
Inbetriebnahme und Übergabe bzw. der Abnahme der Trinkwasseranlage
(Gefahrenübergang).
Quelle: Auszug aus Hygiene
in Trinkwasser-Installationen, Rainer Kryschi (VDI) |
Wasserhygiene-Schulungen
Eine Schulung nach VDI/DVGW
6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften
(insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für
Arbeiten an TrinkwasserInstallationen*. Außerdem ist eine Schulung
freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das
erlangte Zertifikat kann aber als Alleinstellungsmerkmal
für die Firma in Angeboten hervorgehoben werden,
denn damit wird sichergestellt, dass die ausgeführte Planung und
Installation nach den geltenden Regel ausgeführt werden.
* Die
Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche
Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben
durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis
eines WVU eingetragen sind.
Die VDI/DVGW 6023 beinhaltet ein Schulungskonzept,
das der Sicherstellung einer hinreichenden Hygienequalifikation
aller an der Trinkwasser-Installation arbeitenden Personen
dient. Am Ende der Schulung wird nach einer Abschlussprüfung
von einem VDI-Schulungspartner ausgestelltes VDI-GBG-Schulungszertifikat
ausgestellt. In diesem Zertifikat bestätigt der VDI-GBG-Schulungspartner,
dass er durch eine Abschlussprüfung die erfolgreiche Teilnahme
der Person an der Schulung geprüft hat und dass die Person die
Eingangsvoraussetzungen (einschlägige Berufsausbildung)
erfüllt. Diese dem Schulungspartner durch die Richtlinie und den
Vertrag mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik zwingend
vorgegebene Qualitätssicherung unterscheidet das VDI-GBG-Zertifikat
von einer Teilnahmebescheinigung und anderen Dokumenten.
Das VDI-GBG-Zertifikat nach VDI/DVGW 6023,
Kategorie A, zusammen mit einer entsprechenden Berufsausbildung
gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Person die nötigen vertieften
Kenntnisse hat, um eine Gefährdungsbeurteilung
nach Trinkwasserverordnung
2011 zu erstellen (siehe UBA-Empfehlung vom 14. Dezember
2012 „Empfehlungen
für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung“).
Kategorien von Hygieneschulungen
Kategorie
A - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert
den Teilnehmer für die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb
und Instandhaltung von Trinlavasseranlagen sowie für die erforderliche
Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die Trinkwasseranlage
gemäß DIN EN 806-5, DIN EN 1717 sowie die deutschen nationalen
Ergänzungen DIN 1988.
Kategorie B - Die erfolgreiche
Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die
hygienebewusste Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen
von Errichtungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten anfallen.
Kategorie C - Eine geschulte
Fachkraft nach Kategorie A weist den Inhaber, Betreiber, Nutzer oder
Dritte bei der Übergabe oder Inbetriebnahme in die Trinkwasseranlage
ausführlich ein. Dies ist durch ein Einweisungsprotokoll nachzuweisen.
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Ein Schild, das an vielen Zapfstellen
angebracht sein müsste
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Bei dem Begriff
„Kein Trinkwasser“ handelt
es sich nicht um Nichttrinkwasser, sondern
um kaltes und erwärmtes Trinkwasser,
das aufgrund von Stagnation und/oder alter
bzw. falscher Rohrmaterialien nicht mehr
für den Genuss durch Menschen geeignet ist. |
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So
sieht es (nicht nur) in verzinkten Trinkwasserleitungen aus |
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So
kann es in Trinkwasserspeichern aussehen |
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Durch
solche Filter kommt frischen Trinkwasser in die Hausleitungen |
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Probenahmeschein
Die Untersuchung des Trinkwassers durch Sachkundige ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) vorgeschrieben. Diese gesetzliche Pflicht einer regelmäßigen Probenahme in Trinkwassersystemen zur Untersuchung auf Legionellen bezieht sich auf öffentliche (jährlich) und gewerbliche Objekte (alle 3 Jahre).
Um eine sach- und fachgerechte Trinkwasserprobenahmen durchführen zu dürfen, müssen alle notwendigen Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Mikrobiologie, Probenahme sowie der relevanten Parameter nachgewiesen werden. Hierzu benötigt der Probenehmer (Anlagenmechaniker SHK, Instandhaltungspersonal, Fachplaner, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management) ein Zertifikat (Probenahmeschein). Dieses Wissen wird in eintägigen Lehrgängen von verschiedenen Einrichtungen (z. B. TÜV, DeutscheWasserAkademie) angeboten. Nachweisbare Anlagensachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Lehrgangsinhalte
- Rechtliche Vorgaben
- Akkreditierung
- Trinkwasserverordnung
- Probenahme
- allgemein
Probenahme
- Mikrobiologie
- Probenahme chemischer Parameter nach DIN ISO 5667-5
- Vor-Ort-Parameter, Sensorik
- Unfallverhütung
- Praktischer Teil mit Übungen, Probenahme, Vor-Ort-Parametern und Sensorik
Das Fachwissen muss durch regelmäßige Nachschulungen erweitert werden. |
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Quelle:
Gebr. Kemper GmbH + Co. KG, Olpe |
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Die Vorgaben für die fachgerechte
Probennahme im deutschen Einheitsverfahren
zur Untersuchung auf Einhaltung der Grenzwerte
der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011)
sind in der DIN 38411 Teil 1 und der DIN 38402-ff
beschrieben.
Vor der Probennahme sind alle mit
dem Trinkwasser in Berührung kommenden Teile
durch Abflammen des Entnahmeröhrchens zu desinfizieren,
damit keine Verfälschung der Entnahmeprobe stattfindet.
Eine fachgerechte Probenahme
ist nur mit geeigneten Probenahmeventilen
möglich. <
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Videos
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