| Erneuerbare 
        Energien sind Energieträger bzw. Energiequellen, 
        die kurzfristig und nach den heutigen Maßstäben bzw. Technologien 
        unendlich zur Verfügung stehen. Die Arten der Erneuerbaren 
        Energie sind sehr verschieden und vielfältig. Durch den 
        Atomausstieg wird der Ausbau der Erneuerbaren 
        Energien immer wichtiger, auch um den Verbrauch 
        und somit den CO2-Ausstoß der (endlichen) 
        fossilen Energiearten (Erdöl, Erdgas, Kohle) zu 
        reduzieren. | |||
| 
 | |||
| Auch die bodennahen Luftschichten ("aerothermische Wärme") und Oberflächengewässer ("hydrothermische Wärme"), fallen unter den Begriff "Umgebungswärme". Dazu gehört auch die oberflächennahe Geothermie. Die Kernenergie und die fossile Energieträger werden nicht den erneuerbaren Energien zugeordnet, weil sie die Rohstoffe bei der Nutzung aufbrauchen. Im weitesten Sinne könnte man z. B. Erdöl oder Erdgas als "erneuerbar" bezeichnen, weil es ständig neu gebildet wird. Nur dauert diese Neubildung etwa 1.00.000 bis 10.000.000mal länger, als es zur Zeit verbraucht wird. | |||
| Am 30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit der Entscheidung des Deutschen Bundesrates am 8. Juli 2011 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden. | |||
| Der Anteil 
        der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll | |||
| 2020 
        - 35 %  >  2030 - 50 %  >  
        2040 - 65 %  >  2050 - 80 % | |||
| Entwicklung 
        und Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung Entwicklung 1998 bis 2009 und Ziele bis 2020 | |||
| Grundlage 
        für für den Ausbau der Erneuerbaren 
        Energien ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 
        (EE-RL) der EU (2009/28/EG). Dreistufiger 
        „Fahrplan“ Danach müssen Erneuerbare Energien in 
        Gebäuden folgendermaßen umgesetzt werden. | |||
| 
 | |||
| 
 | |||
| CO2-neutral 
        - klimaneutral Die Begriffe "CO2-neutral" oder "klimaneutral" sollen aussagen, dass die eingesetzten Brennstoffe (z. B. Holz, Pellets) oder die Aktivitäten der Menschen (z. B. Biokraftstoffe, E-Antrieb über Photovoltaik) keinen Einfluss auf den CO2-Gehalt (Kohlendioxid-Konzentration) der Atmosphäre haben sollen. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass deren Verwendung nicht klimaschädlich ist. Alle "CO2-neutralen kohlenstoffhaltigen Brennstoffe" (z. B. Holz, Pellets, Biokraftstoffe [Biogas, Biodiesel und Bioethanol] aus Biomasse [Pflanzenmaterial]) setzen bei ihrer Verbrennung CO2 frei und emitieren diesen in die Atmosphäre. Die CO2-Emissionen können so kompensiert sein, dass das CO2 der Atmosphäre wieder zu Kohlenstoff wird (z. B. Holz- und Pflanzenwachstum). Leider wächst das Holz eines Waldes nicht so schnell nach (CO2-Aufnahme > Bildung und Ablagerung von Kohlenstoff), wie es bei der Verbrennung genutzt wird, Das gleiche gilt auch für die Pflanzen (Biomasse, z. B. Mais, Raps), aus denen die Biokraftstoffe (Biogas, Biodiesel und Bioethanol) werden aus Pflanzenmaterial gewonnen werden. Auf der anderen Seite würde aber bei der nutzlosen Verrottung von Holz und Pflanzen auch CO2 und das erheblich schädlichere Methan freigesetzt werden. Hierüber wird immer noch gestritten, ob bei der Verbrennung nur so viel CO2 (Klimagas) freigesetzt wird, wie es sonst ohnehin mit der zusätzlich Entstehung von Methan (Klimagas) entstanden wäre. | |||
| Bei der  Abfallverbrennung 
    (Müllverbrennung, thermische Abfallbehandlung oder -verwertung) werden die atmosphärisch brennbaren Anteile von Abfall verbrannt. Der Sinn liegt in der Volumenreduzierung des 
    Abfalls unter Nutzung der enthaltenen Energie. Die Restmenge kann weiter verwertet bzw. deportiert werden. Um 
    wirtschaftlichen und der technischen Ausbeute zu verbessern, werden die verschiedenen Müllarten (Bauschutt, Glas, Kleinschrott, Abfallholz, Papier und Pappen, 
    Verpackungen) voneinander getrennt. Dabei wird eine den Brennwert ausgleichende Vermischung der Anlieferungen 
    vorgenommen. | |||
| 
 | |||
| Sekundärbrennstoffe 
          - Ersatzbrennstoffe | |||
| Auch wenn 
        sich die Brenn- und Kraftstoffe als 
        "CO2-neutral" oder "klimaneutral" 
        erweisen, sollte auch die "Graue 
        Energie" mit eingerechnet werden. Hierbei handelt es 
        sich um die Energiemenge, die für die Herstellung, 
        den Transport, der Lagerung, des Verkaufs 
        und der Entsorgung der Produkte benötigt wird. 
        Dabei wird sich herausstellen, dass es hier 
        und auch bei Solaranlagen keine Klimaneutralität 
        geben wird. | |||
|  
         Geothermie - Geothermica Ingenieurbohr- und 
        Planungsgesellschaft mbH | |||
| 
 | |||
| Der indirekte Energiebedarf, der durch den Kauf eines Produktes oder durch eine Dienstleistung entstanden ist, wird "Graue Energie" genannt. Es handelt sich um die Energiemenge, die für die Herstellung, den Transport, der Lagerung, des Verkaufs und der Entsorgung dieses Produktes benötigt wird. Hier werden nicht nur alle Vorprodukte bis zur Rohstoffgewinnung berücksichtigt, sondern auch der Energieeinsatz aller notwendigen Produktionsprozesse dazugerechnet. Außerdem werden auch alle zur Herstellung notwendigen Maschinen, Infrastruktur-Einrichtungen und der Energiebedarf für deren Herstellung und Instandhaltung anteilig dem Produkt oder der Dienstleistung zugerechnet. Der direkte Energiebedarf, der bei der Benutzung eines Produktes benötigt wird, sagt also nicht viel über dessen Energieeffizienz aus, weil auch die Graue Energie die Umwelt belastet. | |||
| Heutzutage wird immer wieder zum Energiesparen 
          aufgerufen. Aber in einer Gesellschaft, die 
          auf Wachstum ausgerichtet ist, zählen nur noch 
          Neukäufe, was durch den Internethandel 
          als besonders günstig angesehen wird. Dabei werden die Ressourceneffizienz 
          und die Graue Energie vollständig vernachlässigt 
          und teils vorsätzlich aus den Energiebilanzen 
          nicht beachtet. | |||
| So ist z. 
        B. bei dem Hausbau die Graue Energie 
        oft beträchtlich, da für die Herstellung 
        und den Transport der Baumaterialien 
        Energie aufgewendet werden muss. In einem konventionellen Haus verbraucht 
        man in 30 bis 40 Jahren für die Beheizung die gleiche Energiemenge, 
        wie zur Herstellung nötig ist. Besonders bei energetisch sehr guten 
        Häusern (z.B. Passivhäusern) sollte die graue Energie besonders 
        beachtet werden, weil diese Häuser im Betrieb sehr wenig Energie 
        benötigen und - relativ gesehen - mehr Energie bei der Errichtung 
        benötigt wird als bei dem Betrieb.  | |||
| Auch die 
        vielgepriesene Erneuerbare Energie (regenerative Energie, 
        alternative Energie), z. B. Sonnenenergie (solare Energie), 
        Wasserkraft, elektrische Energie (Photovoltaik, 
        solarthermischen Kraftwerke, Windenergie), Biomasse, 
        ist relativ stark mit Grauer Energie belastet. Das hängt 
        mit der niedrigen Leistungs- oder Energiedichte 
        zusammen. Hier sollte bei der Produktion der Anlagenteile 
        auch Erneuerbare Energie verwendet werden, um die Graue Energie zu minimieren. | |||
| Bei vielen 
        Produkten ist die Prozesskette sehr umfangreich. Dadurch 
        ist die Berechnung der Grauen Energie schwierig 
        und wird deshalb durch vereinfachende Schätzungen 
        festgelegt, um nicht "schöngerechnet" zu sagen. | |||
| Graue 
        Energie und Umweltbelastung von Heizungssystemen - Jenni 
        Energietechnik AG | |||
| Graue 
        Energie im Baubereich - SUSTAINUM 
        - Institut für zukunftsfähiges Wirtschaften Berlin GmbH  | |||
| Graue 
        Energie im Fokus - Heinrich Gugerli, Rolf Frischknecht, 
        Ueli Kasser, Martin Lenzlinger | |||
| Graue 
        Energie im Alltag - O.Ö. Energiesparverband | |||
| 
 | |||
|  ich arbeite dran | |||
| . | |||
| Hinweis! 
        Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website 
        aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines 
        unnötigen Rechtsstreites, mich 
        umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig 
        Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere 
        Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter 
        kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen 
        Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende 
        Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht 
        als unbegründet zurückgewiesen. |