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"Fogging" oder "Black Magic Dust" ist ein schmieriger, rußähnlicher Film, der sich über Tapeten, Schränke und Gardinen legt. Diese "schwarze Wohnung" sieht aus wie nach einem Schwelbrand. Diese Erscheinung kommt von schwerflüchtigen Bautoffen (SVOC), weil immer weniger leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) als Lösemittel oder Additive eingesetzt werden. Zu Beginn der Heizperiode entweichen diese Stoffe und verbinden sich mit den Schwebstaubpartikeln in der Raumluft. Der Ausgasungsprozeß kann mehrere Jahre dauern. |
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Anstelle
der wärmedämmenden Maßnahmen durch Dämmputz
können die Wände auch von innen gedämmt
werden. Hier bieten sich Calciumsilikatplatten an,
die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht nur wärmedämmend,
sondern auch feuchteregulierend, atmungsaktiv und schimmelhemmend sind. |
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Zur Beseitigung
der ist oftmals eine intensive nasse Reinigung
mit Spülmittelzusätzen und Kunststoffreinigern
kann die Ablagerungen beseitigen. Ein Überstreichen
hilft gegen die schmierigen Beläge hilft in meisten
nicht. Es kann auch notwendig werden, die Bodenbeläge
zu entfernen oder die Baumängel
(Wärmebrücken) zu beseitigen. |
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Nach dem
gegenwärtigem Kenntnisstand geht von den Fogging-Ablagerungen keine
unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Wenn die Ablagerungen aber
erhöhte Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) oder von Ruß
auf, die bei der Verbrennung von Kerzen und dem Betrieb von Ethanolkaminen
entstehen können, kann ein Gesundheitsrisiko
bestehen. |
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Bei bestimmten
Untergründen (z. B. Kunststofftapeten, Kunststoffpanele)
können auch bestimmte SVOC's (z. B. Weichmacher) an die Oberfläche
wandern und einen Klebefilm ("Migrations-SVOC"
[Klebefilm-Phänom])bilden. |
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Erfassung und Beurteilung des Fogging-Effekts | ||||||
Vorgehensweisen zur Ortsbegehung | ||||||
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Hintergrundinformationen sammeln | ||||||
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Messungen | ||||||
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Stellungnahme/Gutachten | ||||||
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Quelle: Umweltbundesamt | ||||||
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Folgende Ursachen können erfahrungsgemäß ausgeschlossen werden: | ||||||
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Der Belag
entsteht auch unabhängig davon, ob in Räumen geraucht wird
oder nicht. Aber der Aerosolanteil in Raucherwohnungen ist höher.
Außerden hat die Heizungsart (Heizkörperheizung,
Fußbodenheizung) keinen Einfluß auf das
Fogging-Problem. Es tritt bei allen Heizungsarten auf. |
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Informationen / Auskünfte | ||||||
Mieter,
die durch den Fogging-Effekt bzw. Black Magic Dust betroffenen sind,
sollten sich mit den örtlichen Gesundheits- und
Umweltämtern in Verbindung setzen. Adressen von
Umweltanalyselabors oder Sachverständigen
können über die örtlichen zuständigen Industrie-
und Handwerkskammern erfragt werden. Aber auch die
Verbraucherzentralen oder das Umweltbundesamt,
Fachgebiet II 1.3, Innenraumhygiene, können helfende
Auskünfte geben. |
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Rechtslage (ohne Gewähr) | ||||||
Der Vermieter
einer Wohnung ist nach §
535 BGB verpflichtet, auch unabhängig davon, ob
die Ursache für den Mangel in seinem oder dem Gefahrenbereich des
Mieters liegt. Wenn aber der Mieter das Fogging durch eigene Handlungen
zu dem Mangel geführt hat (z.B. Streichen mit einer Wandfarbe,
die chemisch mit den Dämpfen aus dem Bodenbelag reagiert), so handelt
es sich nicht nicht um einen vertragsgemäßen Gebrauchs der
Mietsache und der Mieter muss für den Schaden aufkommen (BGH, Urteil
vom 28.05.2008, AZ: VIII ZR 271/07). |
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Wenn der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich geltend machen will, dann muss er alle Voraussetzungen des § 536 a Abs. 1 BGB darlegen und beweisen. Dabei muss er nicht nur beweisen, dass ein Mangel vorliegt, sondern auch, dass er vom Vermieter zu verschulden ist. Das ist der Fall, wenn die Ursache für das Fogging aus dem Einfluss- und Herrschaftsbereich des Vermieters stammt, z. B. Baumängel (Wärmebrücken). Erst, wenn dies festgestellt ist, muss der Vermieter aktiv werden und sich hinsichtlich des Verschuldens entlasten. Wenn nicht geklärt werden kann, wessen Einflussbereich der Schaden zuzurechnen ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich zu entlasten. In diesem Fall kann der Mieter nicht den erforderlichen Beweis führen und wird den Anspruch nicht durchsetzen können (BGH, Urt. v. 25.01.2006, AZ: VIII ZR 223/04). |
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SBS
- Sick Building Syndrom +
BRI - Building-Related
Illness |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder
mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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