Die Gebäudehüllen
sind bei der heutzutage vorgeschriebene energiesparende Bauweise
so dicht, dass bei dem üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend
Außenluft nachströmt. Dadurch können Feuchteschäden
und Schimmelbefall auftreten. Außerdem kann sich in der Raumluft
Schadstoffe anreichern. Verschiedene Regelwerke (Energieeinsparverordnung
[EnEV], DIN 4108-2, DIN 1946-6) fordern gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle
und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.
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Die DIN
1946-6 (Lüftung von Wohnungen) zeigt Lösungsmöglichkeiten
anhand eines Lüftungskonzepts, wie ein ausreichender
Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist. |
Hierfür
verlangt sie die Erstellung eines Lüftungskonzepts
(z. B. Berechnungsbeispiel
1 + Beispiel
2 - Ingenieurbüro Oertel) für jeden
Neubau und für jede Renovierung von Altbauten. Bei Altbauten
ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus
mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht
bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche
neu abgedichtet wird.
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Der Planer oder Verarbeiter
muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes
der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept
kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung
oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen
oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig
ist.
Wohnungslüftung in der Modernisierung/Sanierung - Interessengemeinschaft
Energie Umwelt Feuerungen GmbH |
Erstellung eines Lüftungskonzepts
und Festlegung
von lüftungstechnischen Maßnahmen (LtM) nach DIN 1946-6
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Die DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen,
Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" wurde im Dezember 2019 überarbeitet und neu veröffentlicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im
DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet. Sie ersetzt die Norm aus dem Jahre 2009.
Die Norm gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten. Diese müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnlichen Einrichtungen. Die Räume müssen in
der Heizperiode und in Kellerräumen in Wohngebäuden ganzjährig belüftet werden.
Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den
Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten und -Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme
fest. Außerdem muss die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz, unter Berücksichtigung
bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer und energetischer Gesichtspunkte beachtet werden.
Die DIN 1946-6:2009-05 hatte die Lüftungssysteme in freie und ventilatorgestützte
Lüftungssysteme unterteilt. Die Kombination untereinander war dort nicht genau beschrieben und auf der Europaebene
werden mit der Ecodesign-Richtlinie auch Anforderungen an Geräte zur Wohnungslüftung gestellt. Deshalb war eine Überarbeitung der Norm
notwendig. Gleichzeitig wurde die Norm übersichtlicher strukturiert.
Die Abschnitte 4, 5 und 6 gelten für alle Systeme. Abschnitt 7 fasst die Anforderungen an freie
Wohnungslüftungssysteme zusammen, der Abschnitt 8 die für ventilatorgestützte Wohnungslüftungssysteme. Zusätzlich wurde ein Abschnitt 9 für die Kombination
von freien und ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystemen in einer Nutzungseinheit aufgenommen.
Das Lüftungskonzept (Abschnitt
4 bis 5) gilt für neue Gebäude und für Bestandsgebäude mit lüftungstechnisch relevanten
Veränderungen. Ist die Lüftung zum Feuchteschutz nicht gegeben, oder sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Schallschutz, Hygiene, Luftqualität) zu berücksichtigen,
dann werden geeignete lüftungstechnische Maßnahmen nach Abschnitt 7 bis 9 vorgeschlagen.
In den Abschnitten 6 bis 9 sind die Anforderungen an freie Lüftungssysteme (Querlüftung, Schachtlüftung), ventilatorgestützte Lüftungssysteme und kombinierte Lüftungssysteme im Hinblick auf die Einhaltung der notwendigen Innenraumluftqualität jeweils mit Sicherstellung des Feuchteschutzes. Die Infiltrationsberechnung wurde an den Stand der Technik angepasst und in der
Darstellung vereinfacht. Die Anforderungen an die hygienische Ausführung von Wohnungslüftungssystemen wurden in Zusammenarbeit mit dem VDI mit der VDI 6022 abgeglichen, sodass nun in beiden Regeln gleichlautende Hygieneanforderungen gestellt werden.
Die Beiblättern 3 und 4 zur DIN 1946-6 regeln den Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräten. Die entsprechenden Unterabschnitte wurden angepasst. Die Kennzeichnung
von Wohnungslüftungssystemen wurde gestrichen.
Nicht Gegenstand dieser Norm ist die Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz über manuelles Fensteröffnen. Manuelles Fensteröffnen wird berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen. Diese Norm behandelt nicht die
Luftbehandlungsarten aktives Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten.
Die Planungsempfehlungen dieser Norm gelten für schadstoffarme Nutzungseinheiten.
Übermäßige Schadstoffbelastungen aus dem Gebäude und aus der Umgebung des Gebäudes erfordern gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen. Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gelten darüber hinaus die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser
Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen und DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster
- Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren". |
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Gegenüber DIN 1946-6:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
• Inhalt den vorliegenden Europäischen Normen und Verordnungen angepasst;
• Strukturierung der Abschnitte in Lüftungskonzept (Abschnitt 4, Abschnitt 5) und Festlegung
der Außenluftvolumenströme (Abschnitt 6), freie Lüftung (Abschnitt 7), ventilatorgestützte Lüftung (Abschnitt 8);
• Aufnahme eines Abschnittes zu kombinierten Lüftungssystemen (Abschnitt 9);
• Berechnung des Außenluftvolumenstromes durch In- und Exfiltration dem Stand der Technik
angepasst;
• Abgleich der Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen mit VDI 6022;
• Unterabschnitt zum Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. -geräten dem Stand
der Technik angepasst;
• Streichung der Unterabschnitte zur Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen;
• Aufnahme eines informativen Anhangs zur Kellerlüftung.
.Planung lüftungstechnischer Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6:2009-05 - Teil 1 — Teil 2
Planung lüftungstechnischer Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6:2019-12
Chancen und Grenzen der neuen DIN 1946-6 bei dezentralen Lüftungssystemen - HaustechnikDialog
Lüftungskonzepte für die Lüftungsplanung - inVENTer GmbH
Aufbau einer dezentralen Lüftungsanlage - inVENTer GmbH. |
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Gesamt-Außenluftvolumenstrom im Vergleich der Normenfassung 2009 und der Neufassung 2019
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Ventilatorgestützt lüften: Das ist neu in der DIN 1946-6
Das ist neu in der DIN 1946-6: Erstellung eines Lüftungskonzepts
Das ist neu in der DIN 1946-6: Lüftungssysteme auslegen
SBZ, Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG |
Nach der Norm
werden vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität
festgelegt. |
• Lüftung zum Feuchteschutz
(FL)
Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes
zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen
Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B.
zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen).
Diese Stufe muss gemäß der Norm ständig (24h/365 Tage
im Jahr) und nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
• Reduzierte Lüftung ( RL fLSt = 0,7)
Ist die zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung
des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes
bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend
nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
• Nennlüftung (NL fLSt = 1,0)
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der
hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes
bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit
aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
• Intensivlüftung (IL fLSt = 1,3)
Sie soll die Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) abbauen und
auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung
herangezogen werden.
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Gesamt-Außenluftvolumenströme bei freier Lüftung für einzelne Räume mit Fenstern
nach DIN 1946-6:2019 (und nach DIN 1946-6:2009)
Gesamt-Abluftvolumenströme bei ventilatorgestützter Lüftung
für einzelne Räume mit oder ohne Fenster
nach DIN 1946-6:2019 und nach DIN 1946-6:2009
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Die wichtigste
Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes
ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig
sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung
einfließen, sind der Dämmstandard, die Art
und Lage des Gebäudes. Der Dämmstandard
gibt einen Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle
gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen.
Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen.
Es gilt die Faustregel: je mehr Wind, desto größer
die natürliche Infiltration. Der Norm ist deswegen eine
Windkarte
des deutschen Wetterdienstes hinterlegt. |
Ein Lüftungskonzept
soll von einem Fachmann erstellt werden |
Teil
1 – Festlegung von lüftungstechnischen
Maßnahmen |
Im Neubau
und größeren Modernisierungen hat normalerweise der Architekt
die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn einen Planer oder den
zukünftigen Errichter der Anlage zu beauftragen. Wenn kleinere Modernisierungen
und Teilmodernisierungen ist der, der die wesentliche lüftungstechnische
Änderung verursacht (z. B. Fensterbauer, Trockenbauer) verpflichtet,
einen Fachmann zu beauftragen. |
Teil
2 – Auswahl eines Lüftungssystems |
Der Planer
oder die ausführende Firma wählt in Zusammenarbeit
mit dem Bauherrn das Lüftungssystem aus. |
Lüftungstechnische Maßnahmen
Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus,
um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer
lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen.
Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder
in der Außenhülle eingelassene Ventile (Außenwandluftdurchlässe
- ALD - regelbar) sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung
einer Kontrollierten Wohnungslüftung erfolgen.
Für die Sicherstellung des Feuchteschutzes ist es unzulässig
eine aktive Fensterlüftung durch die Bewohner
einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig
funktionieren!
Auch für die anderen Lüftungsstufen muss der Planer festlegen,
wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen
muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung
einplanen und den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten
Lüftung kann – falls erforderlich - der Planer/Verarbeiter
das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen.
Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und
Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung
erforderlich.
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Sonderfall „Fensterlose Räume“
Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar.
Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen DIN
18017-3 Ausgabe Juli 2009 oder den bauaufsichtlichen
Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder
und Toilettenräumen in Wohnungen geplant und umgesetzt werden.
Gemäß der DIN 1946-6 können die für fensterlose
Räume vorgesehenen Lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend
sein, um die Versorgung der gesamten Wohneinheit mit Außenluft
zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in
diesem Fall alle in der Wohneinheit vorhandenen Ablufträume
mit einem ausreichenden Abluftvolumenstrom eingeplant werden.
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Dies muss
für den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen
verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung
im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten
Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft. |
Haftungsrisiken
Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für
die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive
Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt,
als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte
zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein
zweimaliges Stoßlüften
am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei
Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede
zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch.
Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die
Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate
bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 °Celsius können
aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich
sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen
Rechtsprechung nicht zuzumuten.
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Durch einen
entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
diesem Umstand nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten
schon sehr detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher
Vertragsbestandteil werden. Und selbst dann ist es nach
Ansicht von Rechtsexperten höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß
gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der
sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten
Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher
gestellt ist. |
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Auch die DIN 18017-3:2020-05 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren" wurde im Zuge der neuen DIN 1946-6 überarbeitet und veröffentlicht. Im Fokus steht der Abgleich der Infiltration mit der neuen Fassung der DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen,
Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" sowie die Reduzierung des maximalen Abluftvolumenstroms von 60 m³/h auf 40 m³/h im fensterlosen Bad bei einer
intelligenten Bedarfsführung mittels Raumluftsensor.
Die DIN 18017-3-9-2009 regelt die Entlüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster (innenliegende Sanitärräume) durch Ventilatoren. Auch andere Funktionsräume innerhalb von Wohnungen (z. B. Abstellräume oder Küchen mit Fenstern) können nach dieser Norm entlüftet werden.
Der planmäßige Abluftvolumenstrom von 40 m³/h für innenliegende Bäder (für Toilettenräume ist generell eine Halbierung aller auch im Folgenden genannten Werte zulässig) orientiert sich an den in DIN 1946-6 zur Anlagenbemessung genannten Werten. Bei ganztägigem, durchgehendem Betrieb dürfen die genannten Werte in Zeiten geringen Luftbedarfs, jedoch nicht mehr als 12 Stunden pro Tag, um die Hälfte reduziert werden. Mit bedarfsgeführten Abluftanlagen muss ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h realisierbar sein. Dieser darf allerdings
in Zeiten geringen Luftbedarfs dauerhaft auf mindestens 15 m³/h abgesenkt werden oder
im regelmäßigen Intervallbetrieb im Tagesmittel 15 m³/h nicht unterschreiten (maximale Abschaltdauer 1 Stunde) oder
in Zeiten geringen Luftbedarfs bei normaler Nutzung und gutem Wärmeschutz (mindestens WSchVO 1995) auf 0 m³/h reduziert werden, wenn nach dem Abschalten noch ein Luftvolumen von 15 m³ abgeführt wird.
Die Anforderungen dieser baurechtlich verbindlichen Norm zur ventilatorgestützten Entlüftung sind durch die parallele Aktualisierung der Normen in der Regel gut vereinbar mit den Anforderungen an eine vollwertige Wohnungslüftung nach DIN 1946-6. Zu beachten ist allerdings, dass eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle entsprechend den Anforderungen der EnEV oder gar weiter gehender Anforderungen wie an das Passivhaus, nach DIN 18017-3 bzw. DIN 1946-6 eine sorgfältige Planung der Luftnachströmung und damit der Dimensionierung von Außenluft- und Überströmdurchlässen erfordert.
Die DIN 18017-3:2020-05 gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen (z. B. Wohneinheiten in Hotels, andere Räume innerhalb von Wohnungen [z. B. Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen, Abstellräume]) können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden. Die Norm setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom ausreichend Außenluftstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und evtl vorhandenen Außenbauteil-Luftdurchlässen, vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume bzw. über eine Zuluftleitung direkt in die Ablufträume nachströmen kann.
Die Norm gilt nicht für Entlüftungsanlagen mit denen mehr als die doppelten, planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist nicht Gegenstand der Norm. Für die Lüftung von Küchen ohne Fenster sind die Forderungen der Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen zu beachten. Die vorliegende Neuausgabe berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen, vor allem in Bezug auf die Überarbeitung der DIN 1946-6:2019-12. Die Nachströmung der Außenluft vom Freien in die Wohn- und Aufenthaltsräume wurde dem heute gegebenen Stand an die Dichtheit der Gebäudehülle angepasst. Dazu wurde das in DIN 1946-6 beschriebene Verfahren zugrunde gelegt. Es wurde ein Anhang C mit Visualisierungen der Mindest-Abluftvolumenströme aufgenommen.
DIN 18017-3:2019-03 - Lüftung
von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren
Planungshinweise für zentrale Abluftsysteme nach DIN 18017-3 - 11-2020
Praktischer Leitfaden für die dezentrale Entlüftunggemäß DIN 18017-3 - Elektroapparate-Fabrik GmbH
Fragen und Antworten zur DIN 18017-3:2020-05 - Anton Höß - Fachintsitut Gebäude-Klima e.V. |
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Planung
lüftungstechn. Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6 - Teil
1 — Teil
2 |
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