Erdbecken-
Wärmespeicher

Agri-Photovoltaik

Biogasanlagen

BHKW

.

Das Ziel einer Energiegenossenschaft (EG) bzw. Bürger-Energie-Genossenschaft (BEG) ist, dass Bürgerinnen und Bürger dezentral in erneuerbare Energien (z. B. Windkraftanlagen, Photovoltaik-Freilandflächen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Wasserkraftwerke) investieren. So sollen Arbeitsplätze in der Region gehalten bzw. geschaffen werden und die Erträge und Gewerbesteuern der Kommune zugutekommen. Außerdem hat sich bestätigt, dass eine bessere Akzeptanz der Anlagen vor Ort gegeben ist.
Die Gründungsvoraussetzungen gleichen den der Eingetragenen Genossenschaft (eG)

In Energiegenossenschaften kommen unternehmerisches Engagement und Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz zusammen. Die lokale Verankerung und das ehrenamtliche Engagements der aktiven Mitglieder sind das Kennzeichen und der Vorteil der Energiegenossenschaften und wenn sie weitere klimaschutzrelevante Geschäftsfelder erschließen und ihre Mitglieder sowie die Öffentlichkeit für konkrete Klimaschutzmaßnahmen* gewinnen, dann kann man diese auch als Klimaschutzgenossenschaft bezeichnen.
* Um bis 2050 die festgelegten deutschen Klimaziele zu erreichen, müsen die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990 verringert werden. Dazu sind grundlegende Umstellungen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen vorzunehmen. Dies muss nicht unbedingt zu starken Einschränkungen führen.
Notwendige Veränderungen in folgenden Lebens- und Wirtschaftsbereichen:

  • Wohnen (Wärmedämmung, Passivhausstandard, weniger und effizientere Haushaltsgeräte, energiesparende Beleuchtung)
  • Heizen, Kühlen, Lüften (Wärmepumpen, BHKW, Brennstoffzellen, Wasserstoffnutzung, synthetisches Methan und Erdgas, Kontrollierte Wohnungslüftung)
  • Landwirtschaft (Senkung der Stickstoffüberschüsse, Minderung der Ammoniakemissionen, Verminderung der Lachgasemissionen, Wiedervernässung von Mooren, Anhebung des Humusgehalts, Senkung der Tierzahlen [Methan-Emissionen senken])
  • Ernährung (weniger Fleischkonsum, sorgsamerer Umgang mit Lebensmitteln)
  • Mobilität (Fahrräder, E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Autos, Bus, Bahn, CarSharing, kürzere Wegstrecken)
  • Energieversorgung (Solarthermie [Photovoltaikanlage, Solarthermie, solare Fernwärme, Sonnenwärmekraftwerk, Aufwindkraftwerk], Windenergie [Windkraftanlage, Flugwindkraftwerk], Bioenergie (Biomasse, biogener Brennstoff und Biokraftstoff], Geothermie [Erdwärme, Tiefenwärme])

Geschäftsbereiche der Energiegenossenschaften

  • Energieerzeugung
  • Vertrieb alternativer Energie (Strom, Wärme, Gas)
  • Übernahme und Betreiben von Versorgungsnetzen
  • Dienstleistungen für einen effizienteren Umgang mit Energie und Klimaschutz (Beratung, Energiespar-Contracting)

Vorteile einer Energiegenossenschaft

  • Die Genossenschaft ist den Mitgliedern verpflichtet und dient nicht vordergründig finanziellen Interessen
  • Wirtschaftliche Beteiligung der Mitglieder (Mitglied ist Träger und Nutzer der Leistungen)
  • Kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich
  • Flexible und schnelle Entscheidungsfindungen
  • Insolvenzsichere Gesellschaftsform – überörtliche Prüfung durch Genossenschaftsverband
  • Demokratische Rechtsform – jedes Mitglied hat eine Stimme
  • Nicht aufkaufbar – keine "feindliche Übernahme" möglich, wie es bei Kapitalgesellschaften möglich ist
  • Ein- und Austritt durch eine einfache Willenserklärung – es ist kein Notar und kein Gericht nötig – so entstehen keine Kosten!


Energiegenossenschaften
Bürger, Kommunen und lokale Wirtschaftin guter Gesellschaft

- Agentur für Erneuerbare Energien e.V.

In sieben Schritten zur Energiegenossenschaft - Netzwerk Energiewende jetzt e.V.
Energiegenossenschafften im Auf- und Abschwung
Agentur für Erneuerbare Energien e.V.

Genossenschaften - Erneuerbare Energien
DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Vom Landwirt zum Energiewirt

Klimaschutzgenossenschaft
In Energiegenossenschaften schließen sich in der Regel Bürgerinnen und Bürger zusammen, um vorrangig im Bereich der dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung Projekte umzusetzen. Um als Energiegenossenschaft im Klimaschutz stärker aktiv zu werden, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Eine davon ist, eine Klimaschutzgenossenschaft zu errichten und zu betreiben. Diese bieten eine klimafreundliche Infrastruktur und macht damit Klimaschutz vor Ort erlebbar. Dabei bietet sie kommerzielle und nicht-kommerzielle Dienstleistungen an, die klimafreundliche Lebensstile erleichtern. Sie beteiligt sich an Kooperationen und befördert den Wissenstransfer zwischen Akteuren und Akteurinnen, um Klimaschutz aus der Nische in die Breite zu bringen.

Von der Energie- zur Klimaschutzgenossenschaft:
Lokale Akteure ermöglichen Klimaschutz

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.

Von der Energie- zur Klimaschutzgenossenschaft.
Strategien der Bürgeraktivierung zur Erschließung von Klimaschutzpotenzialen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation

Maßnahmen zum Klimaschutz: So erreichen wir die Klimaziele bis 2050
Öko-Institut e.V.

Klimaverträglich leben im Jahr 2050 + Klimaschutzszenario 2050 - 2. Endbericht
Öko-Institut e.V.

Ein Bürgersolarpark (Photovoltaik-Freiflächenanlagen - PV-FFA) fördert die Akzeptanz für Photovoltaikanlagen. Warum muss man auf jedes Haus eine eigene Anlage packen? Sinnvoller ist es, in einer Gemeinde bzw. Stadt eine große Solaranlage zu bauen. Hier kann sich jeder Bürger beteiligen, vor allen Dingen dann, wenn er kein geeignetes Dach zur Verfügung hat oder sich das Dach nicht verschandeln oder den Anblick den Nachbarn die spiegelnden Flächen nicht zumuten will. Die Nachteile einer PV-Anlage bezüglich des Brandschutzes (Blitzschutzanlage) oder bei einem Feuer (Brandlöschung) sind zunehmend in der Diskussion.
Für Wind- und Solarparks sollen die Betreibergesellschaften künftig nach dem Gewerbesteuergesetz § 29 mindestens 90 %, statt bislang 70 % der Gewerbesteuer an die Standortkommunen zahlen. Dadurch wird u. a. eine bessere Akzeptanz der Anlagen vor Ort erhofft.


Photovoltaik-Freiflächenanlage


Photovoltaik-Freiflächenanlage an der
Bahnstrecke - Garding - St.Peter-Ording

Die Freiflächenanlagen werden hauptsächlich auf Konversionsflächen erstellt. Darunter versteht man Böden mit hoher Schadstoffbelastung, ehemalige Mülldeponien oder früher militärisch genutzte Flächen. Aber auch Ackerland oder Grünflächen können in so genannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" in begrenztem Umfang für Solaranlagen genutzt werden. Für die deren Ausweisung ist die jeweilige Landesregierung zuständig und die zuständigen Kommune muss muss für jede Freiflächenanlage eine Baugenehmigung erteilen. Dieses Verfahren ist zur Zeit ein langwieriges Verfahren, weil auch die ökologische Verträglichkeit und die Integration ins Landschaftsbild geprüft werden müssen.
Die Vorteile dieser Anlagen sind, dass die Ausrichtung der Module durch die Aufständerung weitgehend frei festgelegt werden kann. Die Standortwahl ist nur durch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt. Dabei kommen hochwertige landwirtschaftliche Flächen und ökologisch wertvolle Flächen nicht in Betracht. Aber auch Naturschutzbelange sind zu beachten, wobei Naturschutz mit nicht Umweltschutz verwechselt werden darf, da eine Photovoltaikanlage keine schädlichen Emissionen verursacht und Tiere noch Pflanzen nicht geschädigt werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird immer wieder als Gegenargument der Gegner herangezogen.


Gardinger Photovoltaik-Freiflächenanlage
Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Bahnstrecke - Garding - St.Peter-Ording

Jede Gemeinde hat Grundstücke für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (z. B. Schafweiden, Konversionsflächen, ehemaligen Mülldeponien), die z. B. in Form einer Energiegenossenschaft, Energiegesellschaft oder GmbH & Co, KG) genutzt werden können. Außerdem sollte das "Kirchturmdenken" durch Kooperationen über die eigene Grundstücks- bzw. Gemeindegrenze hinaus stattfinden.

Photovoltaik Freiflächenanlagen - Photovoltaik.org
Kritisch für den Naturschutz? Freiflächenphotovoltaik: Grundlagen und Anforderungen
NABU Schleswig-Holstein

Großer Erfolg der EEG-Novelle: Dauerhaft sichere Einnahmen für die Gemeinden
Karl-Heinz Remmers, pv magazine group GmbH & Co. KG

Genossenschaften - Erneuerbare Energien
DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Wir zapfen die Sonne an - Deutsche Bahn
Habeck plant zeitnahe Klima-Sofortmaßnahmen

Erdbeckenspeicher

Erdbecken-Wärmespeicher
Quelle: Ramboll Holding GmbH

Speicherung - Was haben wir vor?
WIMeG WärmeInfrastruktur Meldorf GmbH & Co.KG

Im schleswig-holsteinischen Meldorf (Kreis Dithmarschen) entsteht Deutschlands erster groß angelegter saisonaler Erdbeckenwärmespeicher nach dänischem Vorbild, mit einem Volumen von 50.000 m³, der die Speicherung großer Mengen thermischer Energie ermöglicht.
Die WIMeG WärmeInfrastruktur Meldorf GmbH & Co.KG plant ein neues Fernwärmenetz, das die Einzelheizsysteme von ca. 55 Wohnhäusern und Gewerbegebäuden ersetzen soll. Der Umstieg von Einzelheizungen auf Fernwärme wird die jährlichen CO2-Emissionen um voraussichtlich 1.000 Tonnen senken.
Das Erdbeckenspeicher macht das System flexibel, da bis zu 1.500 MWh im Sommer und in Perioden mit geringerem Wärmebedarf gespeichert werden können. Diese gespeicherte Wärme wird dann in das Netz eingespeist, wenn die Nachfrage wieder steigt, was die Wärmeverluste minimiert und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die Frima Ramboll wurde mit den Planungsleistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt, ein neues Fernwärmenetz und einen zugehörigen Erdbecken-Wärmespeicher mit einem Fassungsvermögen von 43.000 m³ zu planen. Das Erdspeicherbecken macht das System flexibel, da bis zu 1.500 MWh im Sommer und in Perioden mit geringerem Wärmebedarf gespeichert werden können. Diese gespeicherte Wärme wird dann in das Netz eingespeist, wenn die Nachfrage wieder steigt, was die Wärmeverluste minimiert und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.
Die Planung umfasst das Heizwerks einschließlich der Wärmeerzeugung, die Hydraulikleitungen und die Erstellung der Trassenpläne. In der ersten Projektphase war Ramboll für die Planung und Konstruktion des Erdbeckens mit Erddämmen, unterirdischem Kanal, Stahl- und Rohrbau, Abdichtung und Schwimmabdeckung zuständig.
Zur Sicherung maximaler Effizienz und reduzierter Emissionen wird das Fernwärmenetz vor allem Abwärme aus einer benachbarten Druckerei nutzen. Sie wird ergänzt durch Biogasmotoren und Spitzenlast-Gaskessel mit der Option, künftig eine Solarthermieanlage einzubinden.
Für den Betrieb des Erdbeckenspeichers wird Wasser mithilfe mehrerer integrierter Wärmeerzeugungseinheiten auf maximal 90 °C erhitzt. Das Wasser wird dann zur künftigen Verwendung in dem Becken gespeichert. Der Wärmeverlust wird durch eine wärmeisolierende Schwimmabdeckung minimiert. Bei der Beckenauskleidung selbst bestehen besondere Anforderungen an die Wärmedämmung.
Die Arbeiten von Ramboll am Fernwärmesystem und dem Erdbeckenspeicher für Meldorf begannen 2020. Der Erdbeckenspeicher ist bereits gefüllt und mit einem eigens konstruierten Deckel versehen. Die Einspeisung mit Abwärme aus der lokalen Industrie (u.a. einer Druckerei) wird ab dem Frühjahr 2024 erfolgen.

Quelle: Ramboll Deutschland GmbH

Erdbecken-Wärmespeicher in Deutschland
Annalena Warburg, Ramboll Holding GmbH

Erdbeckenspeicher
Annalena Warburg, Ramboll Holding GmbH

Grube als Wärmespeicher
Tammo Wenterodt, Ramboll Management Consulting GmbH


Saisonale Wärmespeicherung
Quelle: Solites - Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme

Die Nahwärmegenossenschaft "Solarwärme Bracht eG" beginnt im Oktober 2023 nach 10jähriger Planung und dem Erfüllen aller bürokratischer Hürden mit der Umsetzung der Nahwärmeversorgung das Ortes Bracht. Die Arbeiten am saisonaler Erdbeckenspeicher, der nach dem Meldorfer Modells geplant wurde, und die Vorbereitungen zur Errichtung der Technikzentrale (Heizhaus) und des Nahwärmenetzes, wurden begonnen. Wegen der Witterungsbedingungen geht es erst im nächsten Frühjahr weiter. Dann beginnt der Bau des Solarkollektorfeldes, das Aufständern der Module, die Montage der Hydraulik und der Anschluss an die Technikzentrale.
Im Sommer 2024 ist der Anschluss der Wärmekunden an das Netz und der Einbau der Übergabestationen vorgesehen. Danach beginnt bei den Verbrauchern der Umbau im Heizungskeller (Ausbau von Ölkessel, Gasgeräte oder anderen Systemen mit fossilen Brennstoffen) und der Anschluss an die Übergabestation durchgeführt. Der Umbau wird durch die BAFA gefördert.


Erstellung eines Erdbeckenspeicher
Solarwärme Bracht eG

Wärmespeicher 2021
Dr. Armin Kraft, EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH

Agri-Photovoltaik
Mit dem Agri-Photovoltaik-Verfahren wird ein Landwirt auch zum Ernergiewirt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden zum Anbau von Getreide, Obst und Gemüse (Photosynthese), zur Weidewirtschaft (Schaf, Ziege, Rind) und gleichzeitig zur PV-Stromproduktion (Photovoltaik) genutzt.
In Deutschland steckt die Agri-Photovoltaik noch in den Kinderschuhen. Das soll sich ab 2023 ändern. Denn um Flächen besser für den Ausbau erneuerbarer Energien nutzen zu können, wird die Förderung der Agri-PV mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ermöglicht.

Um Solarstrom und Lebensmittel auf derselben Fläche zu erzeugen, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Licht und Schatten erforderlich. Das Fraunhofer ISE hat Modelle und Konzepte entwickelt, um die Erträge in Form von Energiegewinnung und landwirtschaftlichen Produkten durch gezieltes Lichtmanagement zu optimieren.
Durch Auswahl und Anpassung von Modultypen, Montagegestellen und Installationsparametern wird sichergestellt, dass die jeweiligen Pflanzen über den Tages- und Jahreslauf genügend Licht bekommen.


Agri-Photovoltaik: - Doppelt ernten

Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Zentrale Elemente der Forschung zu Agri-PV sind Interaktionen und Synergien zwischen der landwirtschaftlichen und der photovoltaischen Ebene. Ein angepasstes Anlagendesign mit gezieltem Lichtmanagement und die Auswahl geeigneter Kulturarten können die landwirtschaftlichen Erträge stabilisieren oder sogar erhöhen. Vor allem in zunehmenden Trockenperioden lassen sich so Ernteausfälle reduzieren oder ganz vermeiden. Der Bewässerungsbedarf sinkt durch die Teilverschattung, die Winderosion nimmt ab. Die PV-Unterkonstruktion kann außerdem für Schutznetze oder -folien genutzt werden oder diese sogar ersetzen. Die Resilienz des Obst- und Gemüseanbaus gegenüber Hagel, Frost und Dürre steigt.


Agri-Photovoltaik
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Die Agri-Photovoltaik erzeugt nicht nur Strom. Sie bietet auch viele Vorteile für die Landwirtschaft.

• Agri-Photovoltaikanlagen schützen die Pflanzen und die Ernte vor Wetterextremen wie Hitze, Dürre, Starkregen, Hagel und Wind.
Landwirtschaftliche Maschinen in unterschiedlichen Größen können wie gewöhnt unter den Agri-Photovoltaikanlagen eingesetzt werden.
• Der Einsatz von Agri-Photovoltaikanlagen fördert die Ernteerträge.
• Neben der Investition in eine eigene Anlage bietet AgroSolar Europe auch ein Pachtmodell an, sodass der landwirtschaftliche Betrieb keinerlei Aufwand mit der Errichtung und Stromvermarktung hat.
• Mit Agri-Photovoltaikanlagen kann kontrolliert Humus aufgebaut werden. Gleichzeitig sinkt der Düngemittelverbrauch. Das fördert auch die Speicherung von CO2 im Boden. Das ist ein Vorteil für die Fruchtbarkeit der Äcker und für die Umwelt. Nach drei bis fünf Jahren Nutzung der Anlage und angepasster Bodenbearbeitung kann eine signifikante Steigerung der CO2-Speicherung erreicht werden.
Quelle : AgroSolar Europe GmbH

Agri-PV-Plattform
AgroSolar Europe GmbH
Agri PV — Doppelte Ernte für eine nachhaltige Zukunft
AgroSolar Europe GmbH

Agri-PV — Gemeinsam für mehr Klimaresilienz
BayWa r.e. AG

Gemeinsam ein Feld beackern – Agriphotovoltaik löst gleich zwei Probleme
EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Mieterstrom
Mieterstrommodelle ("Quartierstrom") sind Vermarktungsmodelle für Strom, der vor Ort mit einer PV-Anlage, einem BHKW oder einer Windkraftanlage erzeugt, an die Hausbewohner ("Mieter") ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und im Gebäude verbraucht wird. Diese Modelle werden seit einigen Jahren angeboten. Sie sollen private Vermieter dazu ermuntern, die Dächer ihrer Häuser mit PV-Anlagen zu bestücken und den grünen Strom günstig an die Mieter zu verkaufen.
Neben dem privaten Vermieter können auch folgende Anbieter das Mieterstrommodell nutrzen:
• Wohnungsunternehmen
• Wohnungsgenossenschaften
• Tochtergesellschaften
• Energiegenossenschaften
• Mieterstrom-Dienstleister

Der Grund, warum die Modelle nicht angenommen wurden, war wohl, dass sich der Mieterstrom in der Regel für Vermieter nicht gerechnet hat, weil zusätzliche Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen entstehen. Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen, hat der Bundestag am 29. Juni 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Der Bundesrat hat dieses Gesetz am 7. Juli 2017 beschlossen. Das Gesetz ist am 24. Juli 2017 verkündet worden und am 25. Juli 2017 in Kraft getreten.
Im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wird ein Förderanspruch für direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden verankert. Danach erhält der Betreiber einer solchen Anlage einen Mieterstromzuschlag. Dieser orientiert sich an den im EEG genannten Einspeisevergütungen abzüglich eines Abschlags. Um die durch die Mieterstromförderung entstehenden zusätzlichen Kosten zu begrenzen, wird der durch den Mieterstromzuschlag förderfähige Zubau von Solaranlagen auf 500 Megawatt pro Jahr beschränkt.
Wichtig ist, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und Mieterstrom zu attraktiven Konditionen angeboten bekommt. Daher beinhaltet das Gesetz Vorgaben für die Laufzeit des Mieterstromvertrags, verbietet die Kopplung mit dem Mietvertrag und sieht eine Preisobergrenze für Mieterstrom vor.


Mieterstromlieferung des Anlagenbetreibers
Quelle: Bundesnetzagentur

Mieterstromvertrag
Als Mieterstromvertrag wird ein Vertrag zur Lieferung von Strom bezeichnet, der direkt zwischen Ihnen als Mieterstrom-Nutzer*in und dem Anlagenbetreiber oder einem Dritten (falls die Anlage nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde) als Mieterstromlieferant abgeschlossen werden kann. Anlagenbetreiber kann Ihr Vermieter (z.B. eine Einzelperson oder Genossenschaft), aber auch ein spezieller Mieterstrom-Dienstleister sein. Der Energieliefervertrag ist mit einem wettbewerblichen Energieliefervertrag vergleichbar, wie man ihn auch mit einem anderen Energielieferanten abschließen würde.

Bei dem gefördertem Mieterstrom sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Stromquelle und räumliche Nähe

Der geförderte Mieterstrom ("Quartierstrom") darf nur aus Solaranlagen auf dem Dach des Wohngebäudes (bzw. in räumlicher Nähe) stammen, wo er dann auch verbraucht wird. Bei Anlagen, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen werden, darf der Strom auch in dem Quartier* verbraucht werden, in dem das Gebäude liegt.
* Quartier ist dabei laut Gesetzesbegründung ein zusammenhängender Gebäudekomplex, der den Eindruck eines einheitlichen Ensembles erweckt. Die Gebäude des Quartiers können auf unterschiedlichen Grundstücken liegen oder durch Straßen getrennt sein, so lange der Eindruck des einheitlichen Ensembles gegeben ist.

ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung

Der Strom muss ohne die Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an Sie geliefert werden. Überschüssig erzeugter Strom, der nicht im Wohnhaus verbraucht wird, kann ins Netz eingespeist werden..

Zusatzstrom

Zusätzlich benötigter Strom, der nicht durch die Solaranlage erzeugt werden kann, wird Ihnen ebenfalls vom Mieterstromlieferanten geliefert. Er übernimmt grundsätzlich die volle Verantwortung für Ihre gesamte Stromlieferung mit den entsprechenden gesetzlichen Rechten und Pflichten.

spezielle Regelungen

Die wichtigsten Regelungen zum speziellen Vertragsverhältnis einer Mieterstrom-Lieferung finden Sie als Mieterstrom-Nutzer*in in § 42a EnWG. Dort sind u.a. die Vertragsbedingungen, Preisgrenzen und eine Gewährleistung der umfassenden Stromversorgung festgelegt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2021) hat das Lieferkettenmodell auch rechtlich gestärkt. Gemäß § 21 Absatz 3 EEG 2021 liegt Mieterstrom im gesetzlichen Sinne auch dann vor, wenn der Strom nicht vom Anlagenbetreiber, sondern wie im Fall des Lieferkettenmodells von einem Dritten geliefert wird.

Mieterstrom - Bundesnetzagentur
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 42a Mieterstromverträge

Mieterstromzuschlag - Bundesnetzagentur
Umfangreicher Ratgeber "Mieterstrom":
Wie können sich Mieter mit Solarstrom versorgen?

- energie-experten.org, Greenhouse Media GmbH

Solaranlage kaufen oder mieten*
Viele Hauseigentümer haben ein Dach und/oder eine Freifläche, welche sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignet. Oft haben sie keine finanziellen Mittel oder keinen Mut für die Investition in eine Photovoltaikanlage. Das klassische Kauf-Modell ist für immer mehr Hausbesitzer nicht mehr die beste Option. Als Alternative hat sich vor allem das innovative Miet-Modell etabliert.

• Wer am liebsten alles selbst macht, keinen Kredit benötigt und sein Erspartes nicht investieren möchte, für den ist das klassische Kauf-Modell eine gute Option.
• Wer eine PV-Anlage mietet, schätzt das Rundum-Sorglos-Paket, 0 € Anschaffungskosten und die Kostentransparenz.
• Bei einem ehrlichen Vergleich sind die Kostenunterschiede je nach Anlagengröße und Rechenweise meist eher gering und hängen davon ab, wie genau man rechnet und welche Faktoren man einbezieht.

* Ein Mietvertrag ein ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Dieser ermöglicht dem Mieter den Gebrauch an der gemieteten Sache. Die Gegenleistung des Mieters besteht darin, die im Vertrag vereinbarte Miete zu zahlen.

Obwohl der Kauf einer Photovoltaikanlage einige Vorteile (Förderungen von Staat und/oder Bundesland, selbsttragende Energiegewinnung ohne Mehrbelastung) hat, ist das nicht immer zu empfehlen. Ein Grund dafür sind die hohen Anschaffungskosten. Bei einem Einfamilienhaus zahlt man für die Anschaffung einer Photovoltaik-Komplettanlage deutlich über 10.000 €. Eine Anlage mit einer Leistung von z. B. 8,1 Kilowatt (kWp) kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale aktuell etwa 13.000 € (Stand: Mai 2022). Ein weitere Gründe sind die Installations- und Betriebskosten ( Wartung, Inspektion, Reparatur, Reinigung der Anlage, Versicherung). Viele Hersteller verlangen außerdem ein smartes Monitoring.


Preise in netto, ohne Inflation. Wechselrichter und Stromspeicher sollten nach 10 - 15 Jahren ersetzt werden. Aufgrund von verschiedenen Faktoren ändern sich die Preise momentan stärker und schneller als in der Vergangenheit.
Quellen: HTW Berlin, Fraunhofer ISE, BSW/EUPD Preismonitor, ZSW und Verbraucherzentrale.

Enpal bietet die PV-Anlagen im Miet-Modell an. Das Besondere dabei ist, es gibt keine Anschaffungskosten und das Rundum-Sorglos-Paket (Beratung, Planung, Installation, Wartung, Reparatur und Versicherung) ist inklusive.
Die Miete für eine PV-Anlage liegt zwischen 114 € und 202 € pro Monat. Je größer die Anlage, desto höher der monatliche Mietpreis. Optional wird auch ein Stromspeicher und eine Wallbox angeboten. Die Miete bleibt über eine Laufzeit von 20 Jahren stabil und steigt auch bei höherer Inflation nicht an.
Bei den Anbietern muss u.a. darauf geachtet werden, wann die erste Miete fällig ist und was nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit Ihrer Solaranlage passiert. Häufig müssen die monatlichen Preise schon vor Inbetriebnahme der Anlage bezahlt und nach 20 Jahren muss die Solaranlage entweder wieder abgeben oder überteuert beim Anbieter abgekauft werden.
Im Mietmodell von Enpal beginnen die monatlichen Mietpreise für die PV-Aanlage bei 114 €. Die Miete ist erst dann fällig, sobald die Photovoltaikanlage in Betrieb ist und Strom erzeugt. Eine weitere Besonderheit ist, dass Sie die PV-Anlage nach 20 Jahren für einen symbolischen Euro (fast) geschenkt bekommen. Bei einer Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren sind das nach Vertragsende also nochmals 10 bis 20 Jahre kostenfreie Nutzung. Die Anlage kann aber auf Wunsch auch nach Ende der Mietdauer kostenfrei von Enpal rückgebaut und abheholt werden Quelle: Enpal GmbH

Solaranlage kaufen oder mieten
Solaranlage mieten: Lohnt sich das Modell? - Alle Vorteile und Nachteile
Solaranlage kaufen oder mieten - Was ist besser?
Yannick Van Noy, Enpal GmbH

Miete und Pacht Wo liegen die Unterschiede?
HAUSGOLD - talocasa GmbH

Dachverpachtung
Viele Hauseigentümer haben ein Dach und/oder eine Freifläche, welche sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen. Oft haben sie keine finanziellen Mittel oder keinen Mut für die Investition in eine Photovoltaikanlage. Hier gibt es die Möglichkeit, die Dachfläche an Solarinvestoren zu verpachten. Der Eigentümer hat Erträge durch die Pachtzahlung und je nach Pachtvertrag* geht die Anlage nach dem Auslaufen des Vertrages in das Eigentum des Dacheigentümers über. Außerdem ist das Dach der Witterung weniger ausgesetzt.

* Ein Pachtvertrag ist eine vertraglich vereinbarte Überlassung einer Sache auf Zeit zur Nutzung und Fruchtgenuss. Als Gegenleistung für die Nutzung dieses Gegenstandes auf Zeit zahlt der Pächter ein bestimmtes Entgelt an den Verpächter. Der Unterschied zwischen Pacht und Miete besteht in der sogenannten Fruchtziehung. Im Gegensatz zum Pächter hat der Mieter keine Möglichkeit gemachte Erträge und Gewinne für sich selbst zu beanspruchen.

Wenn sich der Hauseigentümer für eine Verpachtung entscheidet, dann sollte er folgendes bedenken.

  • Bei der langfristigen Dachverpachtung besteht oft eine Klausel, dass der Vertrag z. B. nach zwanzig Jahren um weitere Jahre verlängert werden kann.

  • Für die Laufzeit der Dachverpachtung werden im Vertrag Umbaumaßnahmen, die das Dach betreffen (Dachfenster, Gauben) ausgeschlossen.

  • Die steuerrechtliche Handhabung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) muss geklärt werden.

  • Bei der Dachverpachtung sichert sich der Eigentümer der PV-Anlage in der Regel durch die Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch ab. Wenn eine Dienstbarkeit eingetragen ist, lässt sich aber das Haus schlechter verkaufen oder beleihen. Auch kann die finanzierende Bank des Hauses, ihr Einverständnis verweigern, wenn das Haus durch eine Hypothek belastet ist.

Bei der Dachverpachtung gibt es verschiedene Vergütungsmodelle.

  • jährlicher Pachtzahlung abhängig vom Ertrag an Solarstrom

  • jährlicher Pachtzahlung abhängig von der installierten Leistung in Kilowatt Peak (kWp)

  • jährliche Pauschalzahlung je nach Größe der Anlage und belegter Dachfläche (Einmalzahlung).

Die Verpachtung an Landwirte (Energiewirt) und auf gewerblichen Gebäuden wird schon seit Jahren durchgeführt

Dachverpachtung - Photovoltaik.org, ub.de Fachwissen GmbH
Miete und Pacht - Wo liegen die Unterschiede?
HAUSGOLD - talocasa GmbH

Ein Bürgerwindpark fördert die Akzeptanz für Windkraftanlagen, wenn diese von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband bzw. einer Stadt gebaut wird und nicht von den großen Energieversorgern. Hier kann sich jeder Bürger beteiligen, denn Kleinwindkraftanlagen werden in den meisten Baugebieten nicht genehmigt. Außerdem sollte das "Kirchturmdenken" durch Kooperationen über die eigene Grundstücks- bzw. Gemeindegrenze hinaus stattfinden.
Windpark

Die hohe regionale Akzeptanz und Teilhabe an den Bürgerwindparks entstehen unter enger Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Initiatoren, die Personen aus der Region sind, mit den beteiligen Gemeinden und der ortsansässigen Bevölkerung.
In Nordfriesland sind die Bürgerwindparks bereits die Regel. Hier sind ca. 90 % aller Windparks unter Bürgerbeteiligung entstanden. Jede Gemeinde hat Grundstücke, die als Aufstellflächen mit der geringsten Auswirkung durch Schall oder Schattenwurf ausgewählt werden können. Die Bürgerbeteiligung kann in Form einer Energiegesellschaft (Genossenschaft oder GmbH & Co, KG) aufgestellt werden.


Wünschenswert ist die Verspargelung der Landschaft nicht.
Dazu kommen dann noch die riesigen Türme der Überlandleitungen (Freileitungen).

(Ich bin kein Gegner der Windenergie, aber ein wenig weniger bzw. konzentriert, wäre angesagt)

Kleinwindkraftanlagen (KWKA)
Kleinwindkraftanlage für Netz- und Inselsysteme
Kleinwindkraftanlagen (max. 70 kW; Anlagen für private Haushalte leisten zwischen 0,4 bis 30 kW) für private und gewerbliche Zwecke zur Nutzung von Windkraft sind von vielen Herstellern schon in Betrieb bzw. in der Entwicklung. Hier wird eine einfache robuste Bauweise, die eine Lebensdauer von 20 Jahre und ein annehmbares Preis-/Leistungsverhältnis hat, angestrebt. Auch sollte die Amortisationszeit, je nach Standort, bei ca. 8 bis 12 Jahren liegen.
In der IEC-NORM 61400-2:2006 werden Klein-Windkraftanlagen nach folgenden Vorausetzungen festgelegt. Die Rotorfläche muss kleiner sein als 200 m² bei 350 W/m². Das bedeutet, dass die Kleinwindkraftanlagen eine maximale Leistung von 70 kW haben dürfen. Die Turmhöhe darf 20 m nicht überschreiten.
Die Kleinwindkraftanlagen sind im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen zur Zeit für Privathaushalte noch eine Seltenheit. Diese Anlagen werden hauptsächlich für autarke Inselanlagen bei Ferien- und Wochendhäusern, in Kleingärten und auf Booten bzw. Schiffen eingesetzt. Eine Hybridanlage, die aus einer PV-Anlage und Windkraftanlage den Strom zur Eigennutzung bzw. Netzeinspeisung herstellt oder zum Laden eines großen Solarakkus genutzt werden kann. Durch die bivalente Lösung wird die Nutzungszeit verlängert, da dann auch bei bewölktem und stürmischem Wetter (auch in der Nacht) Strom erzeugt wird.
Da die Hochsaison für Kleinwindkraftanlagen im Winterhalbjahr liegt, sind sie eine ideale Ergänzung zur Photovoltaik bei einer Inselversorgung (Inselbetrieb).
Kleinwindkraftanlage
Quelle: ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH
Vertikal-Windgeneratoren
Quelle: MITTRONIK GmbH
Das Hauptproblem wird wohl in der Akzeptanz der Nachbarn und Behörden liegen.
Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Kleinwindkraftanlagen:
  •  Rotorblätter drehen sich um eine vertikale Achse
  •  Rotorblätter drehen sich um eine horizontale Achse
Jede Kleinwindanlage braucht einen Wechselrichter, der den erzeugten Strom in konstante 230 Volt und 50 Hertz umwandelt, damit er im Haus genutzt werden kann.
Vertikale Kleinwindkraftanlagen bestehen aus einem Getriebe und Generator, die in den meisten Fällen auf dem Boden befestigt sind. Zur Zeit ist die Windausbeute geringer als die der horizontale Kleinwindkraftanlagen.
Merkmale für vertikaler Kleinwindkraftanlagen:
  •  Stromerzeugung auch bei schwachem Wind
  •  Keine Abschaltung bei starkem Wind
  •  Unabhängig von der Windrichtung und somit keine Nachführung (Ausrichtung) notwendig
  •  Auch bei turbulenten Windströmungen einsetzbar
  •  Sehr leiser Betrieb
  •  Bei niedrigen Windgeschwindigkeit in Bodennähe ein schlechter Wirkungsgrad
  •  Wartungsaufwand relativ aufwendig (Auswechselung des Hauptlagers - Demontage der ganzen Kleinwindkraftanlage)
Horizontale Kleinwindkraftanlagen bestehen aus einer horizontalen Achse mit einem Rotor/Generator, Rahmen/Azimutlager und einer Windfahne.
Merkmale für horizontale Kleinwindkraftanlagen sind:
  •  Langlebigkeit durch Erfahrungen aus den Großwindkraftanlagen
  •  Guter Wirkungsgrad schon bei Windgeschwindigkeiten von 3 m/s
  •  Geräuschpegel je nach Windradtyp unterschiedlich
  •  Zur Zeit noch effizienter als vertikale Kleinwindkraftanlagen
  •  Abhängig von der Windrichtung, somit muss ist eine Nachführung (Ausrichtung) notwendig
Kleinwindkraftanlagen müssen genehmigt werden und den Vorschriften inbezug auf Lärm und Schattenwurf entsprechen. Leider entscheiden die regionale Behörden immer noch unterschiedlich. Die Bauämter können hier Auskünfte erteilen. In einigen Bundesländern sind Anlagen bis zu 10 m Höhe genehmigungsfrei, aber verzichten nicht auf ein statisches Gutachten.
Windrad auf Baumkrone
Architekt erfindet neue Technologie
Neue Ideen sind gefragt, wenn es um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Ein Architekt aus Freiburg hat möglichweise einen Kompromiss gefunden, mit dem Gegner und Befürworter von Windrädern einverstanden sind. Er baut die Windräder direkt auf Baumspitzen.
Mit Windkraftanlagen auf Baumkronen greift der Freiburger Architekt Wolfgang Frey in die Diskussion um die Windkraft ein. Als Prototyp hat er in Freiamt im Kreis Emmendingen auf einer rund 30 Meter hohen Douglasie eine Windkraftanlage montiert. Eine Gesetzeslücke in den Genehmigungsvorschriften macht es möglich.
Windenergie Logger PCE-WL 2 mit Display
Quelle: PCE Deutschland GmbH
Um die Windsituation vor der Inbetriebnahme einer Windkraftanlage zu messen und zu analysieren wird ein Windenergie-Logger eingesetzt. Damit werden die Messwerte für Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf einer SD-Karte gespeichert. Nach einer Messung können die Windenergiedaten an einem Computer ausgewerten werden.
Der Windsensor misst die Windgeschwindigkeit bis zu 40 m/s und die Windrichtung über einen Bereich von 2,5° bis 357,5°. Das Schalenkreuz ist mit verschleißarmen Reedrelais ausgestattet. Zusätzlich sind mit einem Display die Aufzeichnungstakte der gespeicherten Werte für Windrichtung und Windgeschwindigkeit abzulesen.
Windenergie Logger PCE-WL 2 - PCE Deutschland GmbH

 

SkyWind NG
Quelle: SkyWind Energy GmbH

SkyWind NG - SkyWind Energy GmbH

Das SkyWind NG zeichnet sich durch eine hohe Leistung bei kompakten Maßen und geringem Gewicht aus. Seine vollständige Fertigung aus Metall bedeutet für eine höchste Festigkeit und Haltbarkeit.
Die SkyWind's basieren auf einer patentierten Technologie. Jede Turbine ist dabei nur so gut wie der Wechselrichter zu Ihr passend ist. Hier handelt es sich um ein abgestimmtes Gesamtsystem, dass aus jedem Standort die maximale Leistung generiert. Auch auf Dächern, Hallen und an weiteren Standorten die hinsichtlich Gewicht und Verwirbelung sensibel sind.
Der Rotor ist aus hoch belastbarem Luftfahrtaluminium gefertigt. Gemeinsam mit einem erfahrenen Gutachter wurde die Geometrie des Rotors dabei optimal an die Belastungen angepasst. Das Ergebnis ist ein Rotor mit nur 800 Gramm Gewicht und minimalen Emissionen. Spezielle Beschichtungen verhindern außerdem störende Reflektionen, während der kleine Rotor Drehschatten verhindert. Selbstverständlich ist der Rotor darüberhinaus vollkommen UV-resistent und durch seine geringe Fläche extrem leise im Betrieb. Als einzige Windkraftanlage dieser Größe wurde der SkyWind NG im Testfeld der Windtest Grevenbroich GmbH vermessen. Auch die Wohngebietstauglichkeit ist durch den TÜV-Nord mit einem umfangreichen Schallgutachten bestätigt.

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Viele kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) und hier die sog. Abwasserzweckverbände beauftragen zur Gewährleistung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung externe Dienstleister, die die entsprechenden Technologien für eine nachhaltige Energieerzeugung anbieten können.

Eine Biogasanlage erzeugt durch die Vergärung von Biomasse Biogas. Hierzu werden in landwirtschaftlichen Biogasanlagen meist Pflanzensilage und Gülle vergoren. Das entstandene Gas wird vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Stromerzeugung genutzt. Als Nebenprodukte fallen Wärme und ein Gärrest, der als Dünger verwendet wird, an.

In größeren Leistungsbereichen werden bereits eine Vielzahl von BHKW-Anlagen betrieben. Bei kleineren Leistung werden seit einiger Zeit ebenfalls kompakte, anschlussfertige Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-BHKW) angeboten. Diese werden direkt im Heizraum aufgestellt.

Prinzip einer Wärme-Kraft-Kopplung
Quelle: BHKW-Infozentrum Rastatt

Die Verbrennungskraftmaschine (z. B. Motor, Gasturbine) treibt einen Generator an und stellt dadurch elektrischen Strom dem Verbraucher zur Verfügung. Evtl. kann der Motor auch direkt eine Maschine oder einen Verdichter (z. B. bei der Drucklufterzeugung) antreiben. Die Abwärme, welche im Motorblock anfällt (Kühlwasser, Öl), wird über einen Wärmetauscher zur Heizwassererwärmung verwendet. Die im Abgas enthaltene Energie wird entweder zur Dampferzeugung (Prozeßwärme) genutzt und/oder durch Wärmetauscher zur Trinkwassererwärmung. Als konventionelle Technologien zur Kraft-Wärme-Kopplung stehen die Dampfturbine, der Verbrennungsmotor sowie die Gasturbine zur Verfügung. Neuere Technologien wie die Brennstoffzelle oder der Stirlingmotor erweitern die bestehenden KWK-Technologien.
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