ErP-Heizungslabel
Systemlabel - Verbundlabel

Waschbeckenanlagen Effizienzlabel für alte Heizungsanlagen Waschbeckenanlagen
Altanlagenlabel

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Ab dem 26. September 2015 gelten die neuen Anforderungen an die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad) nach der Ökodesign-Richtlinie. Hier gibt es noch einen großen Informationsbearf hinsichtlich der Umsetzung und Handhabung im Heizungsanlagenbau.

Am 26.09.2015 tritt die ErP-Richtlinie (Energy related Products) für Raumheiz-/ Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher in Kraft. Diese Richtlinie beschreibt und fordert die ressourcenschonende und energieeffiziente Gestaltung sowie das Labelling energieverbrauchsrelevanter Produkte. Hier sind bei dem 3-stufigen Vertriebsweg die Hersteller, der Großhandel und das Handwerk bzw. bei dem 2-stufigen Vertriebsweg die Hersteller und das Handwerk gefordert, für die individuellen Verbundanlagen1 ein passendes Verbundlabel bzw. Systemlabel zu erstellen. Hier besteht sicherlich noch ein erhöhter Beratungsbedarf.
1 Eine Verbundanlage besteht aus (Kombi-)Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen und weiteren Geräten, die dem Endnutzer eingebaut wird. Dabei wird als Temperaturregler eine Vorrichtung bezeichnet, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet. Sie gibt maßgebliche Daten an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weiter und trägt so zur Regelung der Innentemperaturen bei.
Hier ermöglichen Produkte und Komponenten mit sehr guten technischen Eigenschaften den Sprung in höhere Labelklassen (z. B. von A auf A++). Individuelle Verbundanlagen lassen sich somit optimal für die konkrete Gebäudesituation und das angestrebte Investitionsbudget in einem guten Nutzen-/Kostenverhältnis mit den bestgeeigneten Produkten planen und erstellen.
Mit einem ErP-Softwareprogramm (z. B. "OVe.r.p." von der Firma Oventrop) kann die Berechnung des entsprechenden "Systemlabels" problemlos erstellt werden. Eine Kompatibilität zu Softwarelösungen anderer Hersteller sollte gegeben sein, damit bereits in der Angebotsphase das Berechnen der Verbundanlage und das Erstellen des Labels einfach erfolgen können. Zusätzlich sind schon heute Systemlabel-Berechnungen mit der Oventrop APP möglich.

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass bei Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf Verringerung der Umweltauswirkungen und Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung besteht.
Daher müssen Händler/Installateure, die Raumheiz-/Kombiheizgeräte, Warmwasser-Bereiter, Warmwasser-Speicher oder Verbundanlagen an Endkunden vertreiben, diesen zukünftig bestimmte Informationen liefern.

Vorteile der ErP-Richtlinie
- Einfache Erkennung energieeffizienter
Produkte und Anlagen.
- Die Energieeffizienz einer Heizungsanlage wird transparent.
- Durch das Verbundlabel bzw. Systemlabel wird der Einfluss weiterer Komponenten darstellbar.

Individuelle Verbundanlagen gemäß ErP mit hoher Energieeffizienz und gutem Nutzen-/Kostenverhältnis - Leitfaden - OVENTROP GmbH & Co. KG

Leider werden bei diesem Label nicht  alle Teile des gesamten Heizungssystems mit einbezogen ( z. B. das Heizungsfüllwasser, das Rohrsystem (und die Hydraulik mit hydrauslischem Abgleich), die Heizungsregelung (Systemtemperaturen, Heizkurve) die Wärmedämmung, die Armaturen und die Anpassung der Heizflächen). Vielleicht liegt es daran, dass dann eine hochwertige Beratung mit Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und verbindlichen Kostenaufstellungen notwendig sind und dadurch die Kosten sehr hoch sind.
Was soll ein super Heizgerät bewirken, wenn die daranhängende Anlage nicht passt oder durch Korrosionen Störungen (z. B. am Wärmeerzeuger, bei den Pumpen, an den Armaturen) auftreten.

ErP Energielabel für Heizungsanlagen - Martin Schlobach

Ökodesign-Richtlinie

Energieeffizienzklassen
EnEV 2014 ab 1. Mai 2014
ZV-Plan mit Labeltool - ConSoft GmbH
Effizienzlabel für Heizungs-Verbundanlagen - Download-Berechnung hilft spontan,
abgestimmte Software aber dauerhaft
Heizungslabel - VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Gesetzliche Rahmenbedingungen, EnEV, EU-Energieeffizienzrichtlinie, Energiepässe
Umsetzung energie-effizienter Maßnahmen aus psychologischer Sicht


Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung
Heizgeräte

Es werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit einer Wärmenennleistung ≤ 400 kW festgelegt, einschließlich solcher, die Teil von Verbundanlagen1 aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungenim Sinne des Artikels 2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 sind.

Die Verordnung gilt nicht für die folgenden Produktgruppen:
• Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt sind
• Heizgeräte für feste Brennstoffe
• Heizgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EG des Parlaments und des Rates fallen
• Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für die Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser erzeugen
• Heizgeräte zur Erwärmung und Verteilung gasförmiger Wärmeträger wie Dampf oder Luft;
• Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen   Höchstleistung von mindestens 50 kW
• Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind und vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische Wärmeerzeuger und identische Heizgerätegehäuse zu ersetzen. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackungmuss deutlich angegeben sein, für welches Heizgerät es bestimmt ist.
Inkrafttreten > 26. September 2013
Erste Stufe: 26. September 2015
Zweite Stufe: 26. September 2017
Dritte Stufe: 26. September 2018
Revision >pätestens 26. September 2018
(Quelle: Veröffentlicht am 06.09.2013 im Amtsblatt der EUNr. L 239, S. 136
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:239:0136:0161:DE:PDF

Anforderungen an die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad)
Ab 26. September 2015 gelten folgende Anforderungen:
• Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW mit Ausnahme von Heizkesseln des Typs B 1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW mit Ausnahme und Kombiheizkesseln des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Heizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und Kombiheizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 75 %
• Raumheizgeräte  und Kombiheizgeräte  mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW
Wirkungsgrad bei 100 % der Wärmenennleistung mindestens 86 % und bei 30 % der Wärmenennleistung mindestens 94 %
• Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 30 %
• Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 100 %
• Niedertemperatur-Wärmepumpen:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 115 %

Ab 26. September 2017 gelten folgende Anforderungen:
• Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 36 %
• Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 100 %
• Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 110 %
• Niedertemperatur-Wärmepumpen:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 125 %

 

Anforderungen an die Produktinformation
Ab 26. September 2015
Die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten folgende Bestandteile:
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel sowie Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung die gemessenen und berechneten technischen Parameter in Anhang II, Nr. 5, Tabelle 1 der Verordnung – dies sind u. a. Angabe des Modells, Art des Geräts, Wärmenennleistung, jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz, Hilfsstromverbrauch, Wärmeverlust im Bereitschaftszustand, Stickoxidausstoß;
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die gemessenen und berechneten technischen Parameter in Anhang II, Nr. 5, Tabelle 2 der Verordnung – dies sind u. a. Angabe des Modells, Art des Geräts, Wärmenennleistung, jahreszeitbedingteRaumheizungsEnergieeffizienz, Stromverbrauch in anderen Betriebsarten als dem Betriebszustand, Wärmeverlust im Bereitschaftszustand, Schallleistungspegel, Stickoxidausstoß;
• alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
• für Heizkessel des Typs B1 und Kombiheizkessel des Typs B1, deren Merkmale und die folgende einheitliche Aufschrift: "Dieser Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins  Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden — er würde zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen.";
• für Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind, deren Merkmale, die Anforderungen für den Zusammenbau, die die Einhaltung der Ökodesign- Anforderungen für Heizgeräte sicherstellen, und gegebenenfalls die Liste der vom Hersteller empfohlenen Zusammenstellungen;
• sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebstellung.

Für die Zwecke der Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:
• die oben angegebenen Angaben,
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, wenn die Informationen für ein bestimmtes, aus einer Kombination von Innenund Außeneinheit bestehendes Modell durch Berechnungen auf der Grundlage der Bauart und/oder Extrapolation von anderen Kombinationen gewonnen wurden, Einzelheiten über diese Berechnungen und/oder Extrapolationen sowie über die zur Verifizierung der Korrektheit der Berechnungen durchgeführten Prüfungen einschließlich genauer Angaben zum mathematischen Modell für die Berechnung der Leistung solcher Kombinationen sowie zu den zur Verifizierung dieses Modells durchgeführten Messungen.

Die folgende Angabe ist dauerhaft auf dem Heizgerät anzubringen:
• gegebenenfalls "Heizkessel Typ B12" oder "Kombiheizkessel Typ B12",
• für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung die elektrische Leistung.

1 Eine Verbundanlage besteht aus (Kombi-)Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen und weiteren Geräten, die dem Endnutzer eingebaut wird. Dabei wird als Temperaturregler eine Vorrichtung bezeichnet, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet. Sie gibt maßgebliche Daten an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weiter und trägt so zur Regelung der Innentemperaturen bei.
2 Heizkessel und Kombiheizkessel des Typs B1 sind ein mit einer Strömungssicherung ausgestattetes Raumheizgerät mit Brennstoffheizkessel zum Anschluss an eine Abgasanlage mit Naturzug, der die Verbrennungsabgase aus dem Aufstellungsraum des Raumheizgerätes mit Brennstoffheizkessel hinaus befördert. Dabei saut das Gerät die Verbrennnungsluftunmittelbar aus dem Aufstellraum an. Ein Kombi-Heizkessel des Typs B1 wird ausschließlich als B1-Kombikessel vertrieben.

Hintergrund - Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung - UBA

Viel Licht und viel Schatten - Die ERP verändert die Heiztechnik-Branche -
Teil 1  -  Teil 2  -  Teil 3

Label für alte Heizungsanlagen
Na, das ging ja schnell (um nicht "still und heimlich" zu sagen). Nach der Einführung des ErP-Heizungslabel
(Verbundlabel bzw. Systemlabel) für Neuanlagen am 26. September 2015 wurde nun auch das nationale Effizienzlabel (Heizungslabel, Altanlagenlabel) für Alt- bzw. Bestandsanlagen (Öl- und Gaskessel bis 400 kW, älter als 15 Jahre, Warmwasserbereitung, wenn sie in Kombination mit Gas- bzw. Ölheizung betrieben werden) eingeführt. Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 12. August 2015 soll es ab 1. Januar 2016 eingeführt werden. Die Einführung des Effizienzlabels für alte Heizkessel ist eine Maßnahme aus dem NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz).
Berechtigt zur Etikettierung sind die Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater. Im ersten Jahr ist die Etikettierung freiwillig und kostenlos. Ab 2017 werden die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, das Label im Rahmen der Feuerstättenschau durchzuführen.


Das Label für Altanlagen entspricht mit den Werten der Einstufung dem für Neugeräte. Somit lässt sich ein klarer Vergleich ziehen. Gelabelt werden ausschließlich Gas- und Öl-Wärmeerzeuger.
Quelle: BitSign GmbH


Das Label für Bestandsanlagen der Wärmeerzeugung soll zu einem Türöffner für eine fundierte Energieberatung und den Heizungscheck werden.
Quelle: BitSign GmbH

EFFIZIENZLABEL FÜR WÄRMEERZEUGER AB 2016 AUCH IM BESTAND

Zur Zeit besteht noch ein wenig Verwirrung über den Umfang der Etikettierung. Das Label ist für den Betreiber einer Altanlage kostenlos und auf Zwangsmaßnahmen bei der Heizungsmodernisierung wird verzichtet.
Der Hintergrund dieser Labelierung soll also nur eine neutrale Beratung über die technischen Möglichkeiten neuer Heizsysteme und die Möglichkeit der Einbindung von erneuerbaren Energien sein und über die Möglichkeiten der Förderung durch die KfW und der BAFA informieren. Außerdem wird das Label als Türöffner für einen Heizungscheck und den Energieausweis gesehen.
Leider werden bei diesem Label, wie auch bei dem ErP-Heizungslabel (Verbundlabel bzw. Systemlabel), nicht  alle Teile des gesamten Heizungssystems mit einbezogen ( z. B. das Heizungsfüllwasser, das Rohrsystem (und die Hydraulik mit hydrauslischem Abgleich), die Heizungsregelung (Systemtemperaturen, Heizkurve) die Wärmedämmung, die Armaturen und die Anpassung der Heizflächen). Vielleicht liegt es daran, dass dann eine hochwertige Beratung mit Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und verbindlichen Kostenaufstellungen notwendig sind und dadurch die Kosten sehr hoch anzusetzen sind.
Aber, was soll ein super Heizgerät bewirken, wenn die daranhängende Anlage nicht passt oder durch Korrosionen Störungen (z. B. am Wärmeerzeuger, bei den Pumpen, an den Armaturen) auftreten.

das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon