Ab dem 26. September
2015 gelten die neuen Anforderungen an die "jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz" (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad)
nach der Ökodesign-Richtlinie.
Hier gibt es noch einen großen Informationsbearf
hinsichtlich der Umsetzung und Handhabung
im Heizungsanlagenbau. |
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Am 26.09.2015
tritt die ErP-Richtlinie (Energy related Products)
für Raumheiz-/ Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter
und Warmwasserspeicher in Kraft.
Diese Richtlinie beschreibt und fordert die ressourcenschonende und
energieeffiziente Gestaltung sowie das Labelling energieverbrauchsrelevanter
Produkte. Hier sind bei dem 3-stufigen
Vertriebsweg die Hersteller, der Großhandel
und das Handwerk bzw. bei dem 2-stufigen
Vertriebsweg die Hersteller und das Handwerk
gefordert, für die individuellen Verbundanlagen1
ein passendes Verbundlabel bzw. Systemlabel
zu erstellen. Hier besteht sicherlich
noch ein erhöhter Beratungsbedarf.
1 Eine
Verbundanlage besteht aus (Kombi-)Raumheizgeräten,
Temperaturreglern, Solareinrichtungen und weiteren Geräten, die
dem Endnutzer eingebaut wird. Dabei wird als Temperaturregler eine Vorrichtung
bezeichnet, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur
und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle
zum Endnutzer bildet. Sie gibt maßgebliche Daten an eine Schnittstelle
des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weiter
und trägt so zur Regelung der Innentemperaturen bei.
Hier ermöglichen Produkte und Komponenten
mit sehr guten technischen Eigenschaften den Sprung in höhere Labelklassen
(z. B. von A auf A++). Individuelle Verbundanlagen
lassen sich somit optimal für die konkrete Gebäudesituation
und das angestrebte Investitionsbudget in einem guten Nutzen-/Kostenverhältnis
mit den bestgeeigneten Produkten planen und erstellen.
Mit einem ErP-Softwareprogramm
(z. B. "OVe.r.p." von der
Firma Oventrop)
kann die Berechnung des entsprechenden "Systemlabels"
problemlos erstellt werden. Eine Kompatibilität
zu Softwarelösungen anderer Hersteller sollte
gegeben sein, damit bereits in der Angebotsphase das
Berechnen der Verbundanlage und das
Erstellen des Labels einfach erfolgen
können. Zusätzlich sind schon heute Systemlabel-Berechnungen
mit der Oventrop APP möglich. |
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Die EU-Kommission
hat festgestellt, dass bei Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern
ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick
auf Verringerung der Umweltauswirkungen und
Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung
besteht.
Daher müssen Händler/Installateure, die Raumheiz-/Kombiheizgeräte,
Warmwasser-Bereiter, Warmwasser-Speicher
oder Verbundanlagen an Endkunden
vertreiben, diesen zukünftig bestimmte Informationen liefern.
Vorteile
der ErP-Richtlinie
- Einfache Erkennung energieeffizienter
Produkte und Anlagen.
- Die Energieeffizienz einer Heizungsanlage wird transparent.
- Durch das Verbundlabel bzw. Systemlabel
wird der Einfluss weiterer Komponenten darstellbar.
Individuelle
Verbundanlagen gemäß ErP mit hoher Energieeffizienz
und gutem Nutzen-/Kostenverhältnis - Leitfaden
- OVENTROP GmbH & Co. KG
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Leider
werden bei diesem Label nicht alle Teile
des gesamten Heizungssystems mit
einbezogen ( z. B. das Heizungsfüllwasser,
das Rohrsystem (und die Hydraulik
mit hydrauslischem
Abgleich), die Heizungsregelung (Systemtemperaturen,
Heizkurve)
die Wärmedämmung, die Armaturen
und die Anpassung der Heizflächen). Vielleicht liegt
es daran, dass dann eine hochwertige Beratung mit Empfehlungen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und verbindlichen
Kostenaufstellungen notwendig sind und dadurch die Kosten sehr
hoch sind.
Was soll ein super Heizgerät
bewirken, wenn die daranhängende Anlage nicht passt
oder durch Korrosionen
Störungen (z. B. am Wärmeerzeuger,
bei den Pumpen,
an den Armaturen)
auftreten. |
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Heizungslabel
- VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. |
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Ökodesign-Richtlinie
und Energieverbrauchskennzeichnung
Heizgeräte
Es werden Anforderungen an
die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/oder
die Inbetriebnahme von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten
mit einer Wärmenennleistung ≤ 400 kW festgelegt, einschließlich
solcher, die Teil von Verbundanlagen1
aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern
und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten,
Temperaturreglern und Solareinrichtungenim Sinne des Artikels 2 der delegierten
Verordnung (EU) Nr. 811/2013 sind.
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Die Verordnung gilt
nicht für die folgenden Produktgruppen:
• Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen
oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend
aus Biomasse hergestellt sind
• Heizgeräte für feste Brennstoffe
• Heizgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EG
des Parlaments und des Rates fallen
• Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für
die Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser erzeugen
• Heizgeräte zur Erwärmung und Verteilung gasförmiger
Wärmeträger wie Dampf oder Luft;
• Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen
Höchstleistung von mindestens 50 kW
• Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern
auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt
sind und vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische
Wärmeerzeuger und identische Heizgerätegehäuse zu ersetzen.
Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackungmuss deutlich angegeben
sein, für welches Heizgerät es bestimmt ist.
Inkrafttreten > 26. September 2013
Erste Stufe: 26. September 2015
Zweite Stufe: 26. September 2017
Dritte Stufe: 26. September 2018
Revision >pätestens 26. September 2018
(Quelle: Veröffentlicht am 06.09.2013 im Amtsblatt der EUNr. L 239,
S. 136
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:239:0136:0161:DE:PDF
Anforderungen an die "jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz" (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad)
Ab 26. September 2015 gelten folgende Anforderungen:
• Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung
≤ 70 kW mit Ausnahme von Heizkesseln des Typs B 1 mit einer Wärmenennleistung
≤ 10 kW
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung
≤ 70 kW mit Ausnahme und Kombiheizkesseln des Typs B1 mit einer
Wärmenennleistung ≤ 30 kW
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Heizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤
10 kW und Kombiheizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung
≤ 30 kW:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 75 %
• Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel
mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW
Wirkungsgrad bei 100 % der Wärmenennleistung mindestens 86 % und
bei 30 % der Wärmenennleistung mindestens 94 %
• Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische
Kombiheizgeräte mit Heizkessel
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 30 %
• Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 86 %
• Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe,
außer Niedertemperatur-Wärmepumpen
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 100 %
• Niedertemperatur-Wärmepumpen:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 115 %
Ab 26. September 2017 gelten
folgende Anforderungen:
• Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische
Kombiheizgeräte mit Heizkessel
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 36 %
• Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 100 %
• Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe,
außer Niedertemperatur-Wärmepumpen
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 110 %
• Niedertemperatur-Wärmepumpen:
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mindestens 125 % |
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Anforderungen an die Produktinformation
Ab 26. September 2015
Die Anleitungen für
Installateure und Endnutzer sowie frei
zugängliche Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten
und Importeure enthalten folgende Bestandteile:
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte
mit Heizkessel sowie Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
die gemessenen und berechneten technischen Parameter in Anhang II, Nr.
5, Tabelle 1 der Verordnung – dies sind u. a. Angabe des Modells,
Art des Geräts, Wärmenennleistung, jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz,
Hilfsstromverbrauch, Wärmeverlust im Bereitschaftszustand, Stickoxidausstoß;
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
die gemessenen und berechneten technischen Parameter in Anhang II, Nr.
5, Tabelle 2 der Verordnung – dies sind u. a. Angabe des Modells,
Art des Geräts, Wärmenennleistung, jahreszeitbedingteRaumheizungsEnergieeffizienz,
Stromverbrauch in anderen Betriebsarten als dem Betriebszustand, Wärmeverlust
im Bereitschaftszustand, Schallleistungspegel, Stickoxidausstoß;
• alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes
zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
• für Heizkessel des Typs B1 und Kombiheizkessel des Typs B1,
deren Merkmale und die folgende einheitliche Aufschrift: "Dieser
Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich
in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage
bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum
ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar
aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet.
Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel
zu vermeiden — er würde zu einem höheren Energieverbrauch
und höheren Betriebskosten führen.";
• für Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern
auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt
sind, deren Merkmale, die Anforderungen für den Zusammenbau, die
die Einhaltung der Ökodesign- Anforderungen für Heizgeräte
sicherstellen, und gegebenenfalls die Liste der vom Hersteller empfohlenen
Zusammenstellungen;
• sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung
und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebstellung.
Für die Zwecke der
Konformitätsbewertung müssen die technischen
Unterlagen folgende Angaben enthalten:
• die oben angegebenen Angaben,
• für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe,
wenn die Informationen für ein bestimmtes, aus einer Kombination
von Innenund Außeneinheit bestehendes Modell durch Berechnungen
auf der Grundlage der Bauart und/oder Extrapolation von anderen Kombinationen
gewonnen wurden, Einzelheiten über diese Berechnungen und/oder Extrapolationen
sowie über die zur Verifizierung der Korrektheit der Berechnungen
durchgeführten Prüfungen einschließlich genauer Angaben
zum mathematischen Modell für die Berechnung der Leistung solcher
Kombinationen sowie zu den zur Verifizierung dieses Modells durchgeführten
Messungen.
Die folgende Angabe ist
dauerhaft auf dem Heizgerät anzubringen:
• gegebenenfalls "Heizkessel Typ B12"
oder "Kombiheizkessel Typ B12",
• für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung die
elektrische Leistung.
1 Eine
Verbundanlage besteht aus (Kombi-)Raumheizgeräten,
Temperaturreglern, Solareinrichtungen und weiteren Geräten, die dem
Endnutzer eingebaut wird. Dabei wird als Temperaturregler eine Vorrichtung
bezeichnet, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur
und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle
zum Endnutzer bildet. Sie gibt maßgebliche Daten an eine Schnittstelle
des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weiter
und trägt so zur Regelung der Innentemperaturen bei.
2 Heizkessel
und Kombiheizkessel des Typs B1 sind
ein mit einer Strömungssicherung ausgestattetes Raumheizgerät
mit Brennstoffheizkessel zum Anschluss an eine Abgasanlage mit Naturzug,
der die Verbrennungsabgase aus dem Aufstellungsraum des Raumheizgerätes
mit Brennstoffheizkessel hinaus befördert. Dabei saut das Gerät
die Verbrennnungsluftunmittelbar aus dem Aufstellraum an. Ein Kombi-Heizkessel
des Typs B1 wird ausschließlich als B1-Kombikessel vertrieben. |
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Label
für alte Heizungsanlagen
Na, das ging ja schnell (um nicht "still und heimlich"
zu sagen). Nach der Einführung des ErP-Heizungslabel
(Verbundlabel bzw. Systemlabel)
für Neuanlagen am 26. September 2015 wurde nun auch das
nationale Effizienzlabel (Heizungslabel,
Altanlagenlabel) für Alt- bzw.
Bestandsanlagen (Öl- und Gaskessel bis 400 kW,
älter als 15 Jahre, Warmwasserbereitung, wenn sie in Kombination
mit Gas- bzw. Ölheizung betrieben werden) eingeführt. Laut
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung
vom 12. August 2015 soll es ab 1. Januar 2016 eingeführt
werden. Die Einführung des Effizienzlabels für alte
Heizkessel ist eine Maßnahme aus dem NAPE
(Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz).
Berechtigt zur Etikettierung
sind die Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger
und Energieberater.
Im ersten Jahr ist die Etikettierung freiwillig und
kostenlos. Ab 2017 werden die Bezirksschornsteinfeger
verpflichtet, das Label im Rahmen der Feuerstättenschau
durchzuführen. |
Das Label für Altanlagen entspricht
mit den Werten der Einstufung dem für Neugeräte. Somit lässt
sich ein klarer Vergleich ziehen. Gelabelt werden ausschließlich
Gas- und Öl-Wärmeerzeuger.
Quelle: BitSign GmbH
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Das Label für Bestandsanlagen der Wärmeerzeugung
soll zu einem Türöffner für eine fundierte Energieberatung
und den Heizungscheck werden.
Quelle: BitSign GmbH
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Zur Zeit besteht noch ein
wenig Verwirrung über den Umfang der Etikettierung. Das Label ist
für den Betreiber einer Altanlage kostenlos
und auf Zwangsmaßnahmen bei der Heizungsmodernisierung
wird verzichtet.
Der Hintergrund dieser
Labelierung soll also nur eine neutrale Beratung
über die technischen Möglichkeiten neuer Heizsysteme
und die Möglichkeit der Einbindung von erneuerbaren
Energien sein und über die Möglichkeiten der Förderung
durch die KfW
und der BAFA
informieren. Außerdem wird das Label als Türöffner
für einen Heizungscheck
und den Energieausweis
gesehen.
Leider werden bei diesem Label,
wie auch bei dem ErP-Heizungslabel
(Verbundlabel bzw. Systemlabel),
nicht alle Teile des gesamten Heizungssystems
mit einbezogen (
z. B. das Heizungsfüllwasser,
das Rohrsystem (und die Hydraulik
mit hydrauslischem
Abgleich), die Heizungsregelung (Systemtemperaturen,
Heizkurve)
die Wärmedämmung, die Armaturen
und die Anpassung der Heizflächen). Vielleicht
liegt es daran, dass dann eine hochwertige Beratung
mit Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und
verbindlichen Kostenaufstellungen notwendig sind und
dadurch die Kosten sehr hoch anzusetzen sind.
Aber, was soll ein super Heizgerät
bewirken, wenn die daranhängende Anlage nicht passt
oder durch Korrosionen
Störungen (z. B. am Wärmeerzeuger,
bei den Pumpen,
an den Armaturen)
auftreten. |
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