Hausanschlussraum

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
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In Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine besonderen Vorschriften bezüglich des Hausanschlussraumes, aber für die Hausanschlüsse muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen. In einigen Gegenden geben die Versorger bestimmte Mindestmaße vor. Der Raum sollte möglichst kühl (<25° C) sein. Der Hausanschlussraum in Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden muss der DIN 18012 "Hausanschlusseinrichtungen in Gebäuden" entsprechen. Außerdem sollte die Bauteile in diesen Räumen gegen Manipulation geschützt werden. Besonders, wenn Gaszähler vorhanden sind, sollte der Raum nicht allgemein zugänglich sein. Wenn dieser Raum auch als Haustechnikraum bzw. Technikzentrale genutzt werden soll, dann muss er entsprechen groß geplant werden, damit alle Bauteile zu Wartungs- und Revisionsarbeiten zugänglich sind. Diese Nutzung werden aber von vielen Versorgern, besonders bei Gasanschlüssen, nicht genehmigt.
Der Hausanschlussraum ist zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung eines Gebäudes bestimmt. In diesem Raum werden alle notwendigen Anschluss- und Betriebseinrichtungen angeordnet.
Beispiel für einen Hausanschlussraum

1 Hauseinführungsleitung Strom
2 Strom-Hausanschlusskasten
3 Strom-Hauptleitung
4 Zählerplätze für Strom
5 Stromleitungen zu den Stromkreisverteilern
6 Kabelschutzrohr
7 Hausanschlussleitung für Fernmeldeanlage
8 Hauswasseranschluss

9 Bodenablauf
10 Hausanschlussleitung für Gasversorgung
11 Potentialausgleichschiene
12 Anschlussfahne vom Fundamenterder
13 Fundamenterder
14 Steckdose
15 Beleuchtung
16 Zählerplätze für Gas
Quelle: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Quelle: Doyma GmbH & Co
Wanddurchführungen für die Versorgungsleitungen müssen das Eindringen von Feuchtigkeit, Gase (z. B. Radon) und drückendem Wasser verhindern. Dies ist besonders wichtig, wenn der Raum im Erdreich ist oder Durchführungen durch die Bodensohle gesetzt werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht jede Leitung einzeln einzuführen, sondern alle über eine Durchführung in den Raum zu bringen.
Einzeldurchführungen
Quelle: Stadtwerke München GmbH
Mehrfachdurchführung
Quelle: Stadtwerke München GmbH
Anschlusseinrichtungen nach DIN 18012 (und Betriebseinrichtungen)
  •   Wasserversorgung > Hauswasseranschluss (Verteilungsleitungen, Druckerhöhungs- und Wasserbehandlungsanlagen)
  •   Gasversorgung > Hauptabsperreinrichtung (Gaszähler, Verteilungsleitungen)
  •   Fernewärmeversorgung > Übergabestation (Wärmetauscher, Pumpen, Regelanlagen, Speicher)
  •   Entwässerung > Reinigungsöffnung des Anschlusskanals (Hebeanlage, Bodenablauf, Abscheider)
  •   Starkstrom- und Stromversorgung > Hausanschlusssicherung (Hauptverteiler, Plätze für Messeinrichtungen und Steuergeräte, Potentialausgleichschiene, Fundamenterder)
  •  Fernmeldeversorgung > Anschlusspunkte der Fernmeldeanlagen (Hausverteiler, Zusatzeinrichtungen)
Einige bauliche Voraussetzungen:
  • Der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume (Treppenhaus, Kellergang)  oder direkt von außen erreichbar sein. Dabei dürfen sie nicht als Durchgang zu weiteren Räumen genutzt werden.
  • Der Schallschutz nach DIN 4109 Teil ist zu beachten, wenn der Raum innerhalb eines Gebäudes angeordnet ist.
  • Hausanschlussräume müssen an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Wenn zwingende bauliche Gründe vorliegen, dann dann müssen alle Ver- und Entsorgungsunternehmen zustimmen, dass der Raum ein innenliegender Raum sein soll. In dem Fall müssen alle Leitungen in Schutzrohre (Mantelrohre) verlegt werden. Die Art und Größe der Schutzrohre sind vom jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen festzulegen.
  • Die Wände müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen. Wände, an denen Leitungen, Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden sollen, müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
  • Die Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 65 cm (87,5 cm) und eine lichte Höhe von mindestens 1,95 m (2,0 m) haben, sofern nicht wegen des Einbaus von Betriebseinrichtungen eine größere Breite erforderlich ist. Aus Sicherheitsgründen sollte die Tür nach außen aufschlagen (Fluchtweg). Sie müssen abschließbar sein, wobei jedoch die allgemeine Zugänglichkeit (z.B. für Feuerwehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen) besonders zu regeln ist. An der Tür muss ein Schild "Hausanschlussraum" angebracht werden.
  • Hausanschlussräume mit Wasser- oder Fernwärmeanschluss muss eine ständig wirksame Entwässerungsmöglichkeit (Bodenabläufe, evtl. mit Rückstausicherung) haben.
  • Eine Lüftungsmöglichkeit direkt ins Freie muss bei einem Fernwärmeanschluss ständig wirksam sein, ansonsten reicht ein Fenster.
  • Die Räume müssen frostfrei gehalten werden. Die Raumtemperatur darf max. 30° C (besser <25 °C) nicht überschreiten, dabei darf die Temperatur des Trinkwassers nicht über 25 °C ansteigen (ausreichende Dämmung).
  • Nach DIN 18 015 Teil 1 ist eine Potentialausgleichs-Schiene in der Nähe des Starkstromanschlusses vorzusehen und die Anschlussfahne für den Fundamenterder ist dort anzuordnen.
  • Der Raum muss mindestens eine Beleuchtung mit Schalter an der Tür und eine Schutzkontaktsteckdose aufweisen.
  • Die Einrichtungen für die Starkstrom- und Fernmeldeversorgung sollen nicht an der gleichen Wand wie die Einrichtungen für die Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung angeordnet werden.
  • Zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger muss ein Arbeitsabstand von mindestens 30 cm vorhanden sein.

Leckagesicherung
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG

Leckageschutz / Leckagesicherung

Systeme zur Leckage-Erkennung, Leckage-Meldung und Leckagesicherung sind besonders in Altanlagen sinnvoll bzw. werden von den Versicherungen nach dem ersten Wasserschadensfall vorgeschrieben. Diese Systeme können zentral oder dezentral in besonders gefährdeten Anlagenteilen bzw. sensiblen Räumen eingesetzt werden.

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Arbeiten an und in elektrotechnischen Anlagen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines Energieversorgersunternehmens (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sind. Eine Elektrofachkraft (EFK) darf im eingeschränktem fachbezogenen Bereich Bauteile anschließen.

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