In
Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine besonderen
Vorschriften bezüglich des Hausanschlussraumes,
aber für die Hausanschlüsse muss ausreichend Platz
zur Verfügung stehen. In einigen Gegenden geben die Versorger bestimmte
Mindestmaße vor. Der Raum sollte möglichst kühl (<25°
C) sein. Der Hausanschlussraum in Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden
muss der DIN 18012 "Hausanschlusseinrichtungen
in Gebäuden" entsprechen. Außerdem sollte die Bauteile
in diesen Räumen gegen Manipulation geschützt
werden. Besonders, wenn Gaszähler vorhanden sind,
sollte der Raum nicht allgemein zugänglich sein.
Wenn dieser Raum auch als Haustechnikraum
bzw. Technikzentrale
genutzt werden soll, dann muss er entsprechen groß geplant werden,
damit alle Bauteile zu Wartungs- und
Revisionsarbeiten zugänglich sind. Diese Nutzung
werden aber von vielen Versorgern, besonders bei Gasanschlüssen,
nicht genehmigt. |
Der Hausanschlussraum
ist zur Einführung der Anschlussleitungen für
die Ver- und Entsorgung eines Gebäudes bestimmt.
In diesem Raum werden alle notwendigen Anschluss- und
Betriebseinrichtungen angeordnet. |
Beispiel
für einen Hausanschlussraum |
1 Hauseinführungsleitung
Strom
2 Strom-Hausanschlusskasten
3 Strom-Hauptleitung
4 Zählerplätze für Strom
5 Stromleitungen zu den Stromkreisverteilern
6 Kabelschutzrohr
7 Hausanschlussleitung für Fernmeldeanlage
8 Hauswasseranschluss |
9 Bodenablauf
10 Hausanschlussleitung für Gasversorgung
11 Potentialausgleichschiene
12 Anschlussfahne vom Fundamenterder
13 Fundamenterder
14 Steckdose
15 Beleuchtung
16 Zählerplätze für Gas |
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Quelle:
Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
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Wanddurchführungen
für die Versorgungsleitungen müssen
das Eindringen von Feuchtigkeit, Gase (z.
B. Radon)
und drückendem Wasser verhindern.
Dies ist besonders wichtig, wenn der Raum im Erdreich ist
oder Durchführungen durch die Bodensohle gesetzt werden
müssen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht jede Leitung
einzeln einzuführen, sondern alle über eine Durchführung
in den Raum zu bringen. |
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Einzeldurchführungen |
Quelle:
Stadtwerke München GmbH |
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Mehrfachdurchführung |
Quelle:
Stadtwerke München GmbH |
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Anschlusseinrichtungen
nach DIN 18012 (und Betriebseinrichtungen) |
- Wasserversorgung
> Hauswasseranschluss
(Verteilungsleitungen, Druckerhöhungs- und Wasserbehandlungsanlagen)
- Gasversorgung
> Hauptabsperreinrichtung (Gaszähler, Verteilungsleitungen)
- Fernewärmeversorgung
> Übergabestation
(Wärmetauscher, Pumpen, Regelanlagen, Speicher)
- Entwässerung
> Reinigungsöffnung des Anschlusskanals (Hebeanlage,
Bodenablauf, Abscheider)
- Starkstrom- und Stromversorgung
> Hausanschlusssicherung (Hauptverteiler, Plätze für
Messeinrichtungen und Steuergeräte, Potentialausgleichschiene,
Fundamenterder)
- Fernmeldeversorgung
> Anschlusspunkte der Fernmeldeanlagen (Hausverteiler, Zusatzeinrichtungen)
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Einige bauliche Voraussetzungen: |
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Der Hausanschlussraum
muss über allgemein zugängliche Räume
(Treppenhaus, Kellergang) oder direkt von außen
erreichbar sein. Dabei dürfen sie nicht als Durchgang zu weiteren
Räumen genutzt werden.
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Der Schallschutz
nach DIN 4109 Teil ist zu beachten, wenn der Raum innerhalb eines
Gebäudes angeordnet ist.
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Hausanschlussräume
müssen an der Gebäudeaußenwand
liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Wenn
zwingende bauliche Gründe vorliegen, dann dann müssen
alle Ver- und Entsorgungsunternehmen zustimmen, dass der Raum ein
innenliegender Raum sein soll. In dem Fall müssen alle Leitungen
in Schutzrohre (Mantelrohre) verlegt werden. Die
Art und Größe der Schutzrohre sind vom jeweiligen Ver-
und Entsorgungsunternehmen festzulegen.
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Die Wände
müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30
nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen. Wände, an denen Leitungen,
Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden sollen, müssen
den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
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Die Türen
müssen eine lichte Breite von mindestens 65 cm (87,5 cm) und
eine lichte Höhe von mindestens 1,95 m (2,0 m) haben, sofern
nicht wegen des Einbaus von Betriebseinrichtungen eine größere
Breite erforderlich ist. Aus Sicherheitsgründen
sollte die Tür nach außen aufschlagen (Fluchtweg).
Sie müssen abschließbar sein, wobei
jedoch die allgemeine Zugänglichkeit (z.B. für Feuerwehr,
Ver- und Entsorgungsunternehmen) besonders zu regeln ist. An der
Tür muss ein Schild "Hausanschlussraum"
angebracht werden.
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Hausanschlussräume
mit Wasser- oder Fernwärmeanschluss
muss eine ständig wirksame Entwässerungsmöglichkeit
(Bodenabläufe, evtl. mit Rückstausicherung) haben.
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Eine Lüftungsmöglichkeit
direkt ins Freie muss bei einem Fernwärmeanschluss
ständig wirksam sein, ansonsten reicht ein Fenster.
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Die Räume müssen
frostfrei gehalten werden. Die Raumtemperatur darf
max. 30° C (besser <25 °C) nicht überschreiten,
dabei darf die Temperatur des Trinkwassers nicht
über 25 °C ansteigen (ausreichende Dämmung).
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Nach DIN 18 015
Teil 1 ist eine Potentialausgleichs-Schiene in
der Nähe des Starkstromanschlusses vorzusehen und die Anschlussfahne
für den Fundamenterder ist dort anzuordnen.
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Der Raum muss mindestens
eine Beleuchtung mit Schalter an der Tür und
eine Schutzkontaktsteckdose aufweisen.
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Die Einrichtungen
für die Starkstrom- und Fernmeldeversorgung
sollen nicht an der gleichen Wand wie die Einrichtungen für
die Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung angeordnet werden.
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Zwischen den Leitungen
und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger muss ein
Arbeitsabstand von mindestens 30 cm vorhanden sein.
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Leckagesicherung |
Quelle:
Gebr. Kemper GmbH + Co. KG |
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Leckageschutz
/ Leckagesicherung
Systeme
zur Leckage-Erkennung,
Leckage-Meldung und Leckagesicherung
sind besonders in Altanlagen sinnvoll bzw.
werden von den Versicherungen nach dem ersten Wasserschadensfall
vorgeschrieben. Diese Systeme können zentral
oder dezentral in besonders gefährdeten
Anlagenteilen bzw. sensiblen Räumen eingesetzt werden.
In hochsensiblen
Gebäudeteile im gewerblichen, aber auch privatem
Bereich, können die Sicherungen ....
> mehr |
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Die
Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche
Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben
durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis
eines WVU eingetragen sind.
Arbeiten
an und in elektrotechnischen Anlagen dürfen
nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die
in das Installateurverzeichnis
eines Energieversorgersunternehmens (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreibers
(VNB) eingetragen sind. Eine Elektrofachkraft
(EFK) darf im eingeschränktem fachbezogenen Bereich Bauteile
anschließen.
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