Niedertemperaturkessel

Konstanttemperaturkessel KonstanttemperaturkesselKonstanttemperaturkessel

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
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Bei der Sanierung von älteren Ölkesselanlagen stellt sich immer wieder die Frage, ob der NT-Kessel ausgetauscht oder ob weiterhin mit Heizöl geheizt bzw. auf Erdgas umgestellt werden soll. Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Hier kommt es auf die vor Ort vorhandenen Gegebenheiten an. Wenn die Heizölanlage noch dem Stand der Technik entspricht, aus der Finanzierung heraus ist und kein Gasanschluss vor dem Gebäude vorhanden ist, so kann überlegt werden, ob ein modulierender Öl-Brennwertkessel die bessere Wahl sein kann.

Der Niedertemperaturkessel ist heutzutage nicht mehr der Stand der Technik.

Nach der Begriffsbestimmung des GEG § 3 Satz 24 "Gebäudeenergiegesetz" ist ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 °C bis 40 °C betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Rauch- bzw. Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann.
Der Niedertemperaturkessel wurde Ende der 70er Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführt. Er ist eine Weiterentwicklung des Konstanttemperaturkessels, der bis in die 70er Jahren eingebaut wurde. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die ersten Brennwertkessel eingesetzt. Der Erfinder der Brennwertkessel war Richard Vetter, der 1982 einen Gaskessel und 1984 einen Ölkessel serienreif auf den Markt brachte. Seit Beginn der 90er Jahre gilt die Gas-Vollbrennwertkesseltechnik als Stand der Technik und die Öl-Brennwerttechnik hat sich erst Mitte der 90er Jahre durchgesetzt.


Niedertemperaturkessel

Mit der Einführung von Niedertemperaturkesseln wurden in Heizungsanlagen mit Heizkörper (Radiatoren, Platten-HK, Konvektoren) der Mischer und die Rücklaufanhebung unnötig, weil der Kessel direkt mit der jeweils gewünschten Vorlauftemperatur betrieben werden kann und auch niedrige Rücklauftemperaturen nicht schaden. Ein korrosionsbeständiger Edelstahl, ein spezieller Grauguss, die Kesselwasserführung und andere konstruktive Maßnahmen verhindern die schädliche Wirkung des Kondensats. Die Wärmeverluste durch Abstrahlung und Kaminzugreduzieren den Brennstoffverbrauch. Der Einsatz einer heißen Brennkammer verhindert das Auskühlen der Flamme und sorgt für eine Umleitung der Rauch- bzw. Abgase. Die Rauch- bzw. Abgastemperatur kann aber bis zu 200 °C ansteigen. Zu niedrige Rauch- bzw. Abgastemperaturen können an einem konventionellen (nicht feuchtebeständigen) Schornstein zu Problemen führen. Deswegen sollten am Schornsteinkopf mindestens 80 °C vorhanden sein.
Für Niedrigsttemperatur-Heizungsanlagen (Fußboden [35/28 + 32/28], Wand, Decke, Bauteilaktivierung [28/24 + 24/22]) benötigen die NT-Kessel aber einen Mischer, weil diese Anlagen mit Systemtemperaturen von 28 bis 32 °C arbeiten und die NT-Kessel mit mindestens 35 °C betrieben werden müssen.

Da nach § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG) neben Brennwertkessel auch nach wie vor Niedertemperaturkessel uneingeschränkt im Bestand eingebaut werden dürfen, wäre für Ölheizungsanlagen der Wechsel auf einen Niedertemperaturheizkessel in Verbindung mit einer modernen Regelung, die neben der Heizkreisregelung auch die Trinkwassererwärmung nach Temperatur und Zeit steuern kann, eine Wahl.

Niedertemperatur-Ölkessel mit ErP-Label

Quelle: Interdomo GmbH

Niedertemperatur-Ölkessel mit passender Ausstattung für die Sanierung in Bestandsbauten

Konstanttemperaturkessel
Der Konstanttemperaturkessel einer Ölheizung oder Gasheizung arbeitet in der Regel dauerhaft bei einer Temperatur zwischen 70 und 90 °C, um das im Öl oder Gas enthaltene Wasser am Kondensieren zu hindern. Während dieser Kondensation würden sich aggressive Säuren freisetzen, die im Kessel Schäden anrichten könnten. Der Konstanttemperaturkessel hat im Gegensatz zu einer Anlage mit einem Niedertemperaturkessel und besonders zu Brennwertgeräten einen erheblich höheren Brennstoffverbrauch. Das ist heutzutage ökonomisch und ökologisch untragbar.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz § 72 (GEG) das seit dem 01.11.2020 in Kraft ist, sind alle Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, austauschpflichtig. Die Austauschpflicht betrifft demnach in erster Linie Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen 4 und 400 kW. Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind hiervon jedoch ausgenommen.
Ausnahmen nach GEG §73
[1]Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.
[2]Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.

Modulierender Ölbrennwertkessel
Saubere Zukunft für die Ölheizung -
Geringe Emissionen durch ein innovatives Verdampfungsverfahren

Luftunterstützte Dralldüse für kleine Brennerleistungen - Dipl.-Ing. Zoltán Faragó, Dipl.-Ing. Bernhard Knapp
Ausgasung des Heizöls in der Ölsaugleitung - Unterrichtsübung meiner Lehrerprüfung 1978
Mikrobieller Abbau von Erdöl im Meer: Was geht, was geht nicht, und wie schnell geht es? - Tina Treude - GEOMAR Helmholtz Zentrum für Ozeanforschung und CAU Kiel
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